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FAQ in dsmp
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Übersicht:
0 Einführung
1.0 Gibt es überhaupt so etwas wie "psychische Krankheit"?
1.1 Beschreibung, was Krankheit ist
1.2 Es gibt keine Krankheit, wenn..
1.3 "Psychische Krankheit" kann weder..
1.4 Fazit
2 Kann man etwas dagegen machen, willkürlich in einer Geschlossenen
Abteilung einer Psychiatrie eingesperrt zu werden?
3 Zwangsbehandlung ist Körperverletzung - Strafanzeige?
4.0 Ich will raus aus der Zwangsbetreuung, wie geht das?
4.1 Rechtsanwalt des Vertrauens aufsuchen...
4.2 Vorbereitungsschritt Eins
4.3 Vorbereitungsschritt Zwei
4.4 Der Rechtsanwalt beantragt..
5 Was ist "Schizophrenie"?
6 Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Massenmord
in den Psychiatrien und der Shoah?
7 Welche Wirkung/ Nebenwirkung hat .........?
8 Wie komm ich wieder von den Drogen runter?
9 Was ist von der............."Therapie" zu halten?
10 Wie komme ich an meine Psychiatrie-Akte?
11 Stimmt es, dass der Postbote Gert Postel so ein guter Psychiater
war?
12 Welche Links sind zum Thema Zwangspsychiatrie empfehlenswert?
13 Was gibt es zur forensischen Psychiatrie zu sagen?
14 Was ist die "Geschichte" dieser Newsgroup?
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0 Einführung:
Die Newsgroup de.sci.medizin.psychiatrie (dsmp) ist die einzige
unzensierte Newsgroup zur Psychiatrie im deutschsprachigen Raum. Wer
keine Kritik der Psychiatrie und ihrer gewalttätigen Praxis erträgt,
sich lieber Scheuklappen zulegt und nur moderiert zensiert äußern mag,
für den gibt es hier eine reiche Auswahl:
http://de.dir.groups.yahoo.com/dir/World/Germany/Gesundheit___Wellnes...
Psychiatrie hat bekanntlich immer auch geschlossene Stationen, also
Gefängnisse, in die man willkürlich eingesperrt werden kann, ohne dass
man je eine verbrecherische Tat begangen hätte, und darüber hinaus
kann man dort mit Gewalt ans Bett gefesselt werden und mit Zwang
bewußtseinsverändernde Drogen gespritzt bekommen, ja sogar
elektrogeschockt werden. Durch diese Misshandlungen der
Zwangspsychiatrie, die vergewaltigungsartig erlebt werden und immer
eine Bedrohung sind, auch wenn diese Methoden nicht angewandt werden
sollten, gibt es also Täter und Opfer. Allerdings vor allem Täter, die
ihre Verbrechen nicht wahrhaben wollen.
Deshalb gibt es diese FAQ, damit neuen Lesern/innen dieser Newsgroup
die Linien des Streites offenkundig werden und sowohl potentielle
Opfer als auch diejenigen, die sich ihrer Entwürdigung und
Entmenschlichung jetzt erwehren möchten, bewährte Antworten auf immer
wieder gleiche Fragen finden. Diese FAQ sind also aus der Sicht derer
zusammengestellt worden, die die Verbrechen sehr genau wahrgenommen
haben. Ärzte, "bessere" Ärzte und ihre Compliance-Helfer können sich
das Weiterlesen auch sparen. Sie wollen die Wahrheit verdrängen und
durch Schutzbehauptungen und Propagandalügen verschleiern. Sie
"belehren" zu wollen wäre müßig. Nur eine breite Front an erfolgreich
durchgesetzten Kompensationsforderungen wird sie eines Tages zu der
Einsicht ihrer Schuld zwingen.
> 1.0 Gibt es überhaupt so etwas wie "psychische Krankheit"?
Nein!
Es gibt auch einen Beweis, warum deren Existenz notwendiger- und
sinnvollerweise bestritten werden muss:
1.1 Beschreibung, was Krankheit ist:
Um sinnvoll im medizinischen Sinn von einer Krankheit zu sprechen,
müssen die BEIDEN folgenden Bedingungen erfüllt sein:
a) es muss eine objektivierbare Veränderung des Körpergewebes oder von
Körperflüssigkeit vorhanden sein, wie sie z.B. bei der forensischen
Untersuchung einer Todesursache festgestellt werden.
b) die Person, die eine Krankheit hat, muss darunter subjektiv leiden,
bzw. glauben, dass sie leiden wird, d.h. sie muss den augenblicklichen
Zustand zumindest für unangenehm halten und ihn abändern wollen. Das
ist außerdem die Voraussetzung dafür, dass so etwas wie "Therapie"
stattfinden kann.
1.2 Es gibt keine Krankheit, wenn nicht beide Kriterien a) und b)
erfüllt sind, denn:
- wenn keins der beiden Kriterien erfüllt ist, kann es sich nur um
eine Verwendung des Wortes "Krankheit" als Metapher handeln: z.B. ein
"kranker" Witz, oder die Wirtschaft hat eine "Krankheit".
- wenn a) gilt, aber nicht b), dann haben die Ärzte eben eine Diagnose
und ein Betätigungsfeld verloren: z.B. wurden klein gewachsene
Menschen unter einer bestimmten Größe einfach als "krank" an der
"Kleinwüchsigkeit" bezeichnet. Das ist alles vorbei in dem Moment, wo
viele kleine Menschen sagen, dass die Zwerge ein wesentlicher
Bestandteil der Menschheit sind, nix von wegen Leiden. Ein anderes
Beispiel sind Gehörlose: in dem Moment, wo sie sich als
Anderssprachige organisieren, ist es mit dem "Leiden" vorbei und damit
mit der Möglichkeit, Taubheit eine "Krankheit" zu nennen.
- wenn b) gilt aber nicht a), dann wäre es allein der subjektiven
Empfindung anheim gestellt, ob jemand eine Krankheit hat oder nicht.
Die entsprechenden weit reichenden Konsequenzen ist sicherlich bisher
keine Gesellschaft gewillt zu ziehen, denn es hieße, dass einerseits
jede/r sich selbst die Krankschreibung unterschreiben könnte und
andererseits die wesentliche Funktion der Ärzte zusammenbräche, da -
im Gegensatz zur bisherigen (Schul)Medizin - nicht mehr Untersuchungen
und eine Diagnose wesentlich wären, sondern jede Befindlichkeits-
Quacksalberei den Vorrang hätte.
1.3 Die angeblich existierende "psychische Krankheit" kann weder die
Bedingung a) noch b) erfüllen - obwohl schon das Fehlen der Erfüllung
einer der beiden Bedingungen diese angeblichen "Diagnosen" bei einer
Kandidatur für "Krankheit" durchfallen lassen würde (siehe 1.2) denn:
- es gibt keine objektivierbaren Gewebe Veränderungen. Wie jede/r
weiß, wird weder ein Bluttest, noch ein Hirnscan, noch eine
mikroskopische, Röntgen- oder Ultraschalluntersuchung (oder womöglich
ein "Gentest") gemacht, um irgendeine der psychiatrischen Verleumdungs-
Diagnosen zu stellen.
- es kann kein "Leiden" vorliegen, das ja mit einen Wunsch nach
Veränderung einhergeht, wenn in psychiatrischen Gefängnissen
regelmäßig Menschen einsperrt werden. Diese sind logischerweise
deswegen eingesperrt, weil sie nicht freiwillig dort sind und sonst
weggehen würden und sich damit den psychiatrischen Foltermethoden wie
Fesseln ans Bett, zwangsweise Penetration mit der Spritze,
Elektroschocken usw. und dem ständigen Anblick dieser faschistoiden
Methoden entziehen würden. Vielmehr werden die eingesperrten Menschen
durch die Psychiatrie zu Leidenden gemacht, indem sie erniedrigt und
entwürdigt werden, ihr Wille gebrochen werden soll, sie mit
Foltermethoden unter Geständniszwang gesetzt werden, endlich
"krankheits"-einsichtig zu werden, um damit im nachhinein das ganze
Martyrium als "medizinische" Behandlung bezeichnen zu können.
1.4 Fazit: Es handelt sich bei den Worten "psychische Krankheit" um
die Verwendung einer Metapher, also nur um Worte, keinen Sachverhalt
oder eine Tatsache.
> 2 Kann man etwas dagegen machen, willkürlich in einer Geschlossenen
> Abteilung einer Psychiatrie eingesperrt zu werden?
JAAA!
Seit 1999 gibt es die gesetzlich verankerte Möglichkeit (§ 1896 Absatz
2 BGB), sich durch eine VORSORGEVOLLMACHT vor den gewaltsamen
Übergriffen der Ärzte und der Zwangspsychiatrie zu schützen. Dies ist
eine in der westlichen Welt einmalige Möglichkeit, die jede/r sofort
nutzen sollte. Es gibt verschiedene Vorschläge dafür im Internet, der
Seriöseste und am besten Ausgearbeitete ist incl. Formularen und
Mustervorschlägen, wie die Formulare auszufüllen sind, hier zu
finden:
http://www.vo-vo.de/index2.htm > 3 Zwangsbehandlung ist Körperverletzung - Strafanzeige?
Seit einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 10.8.2005
http://www.die-bpe.de/urteil_zwangsspritze.htm könnten bisher
erfolglos gebliebenen Strafanzeigen psychiatrischer Mißhandlungen
anders beurteilt werden - warum also nicht auf einen Versuch ankommen
lassen? Wenn man keinen Anwalt einschaltet, kostet das nichts. Einen
Mustervorschlag gibt es hier:
http://www.die-bpe.de/strafanzeige.htm . Aus ihm geht auch hervor, welche Beweise einer Anzeige beigefügt
werden sollten.
> 4.0 Ich will raus aus der Zwangsbetreuung, wie geht das?
Mit einer irreführend "Betreuung" genannten Entmündigung ist man
rechtlich vom Menschen zum hirnkranken Fleisch mutiert. Wer daran
irgendwelche Zweifel hegen sollte, kann im Forum der TV Sendung
"Report München" die entsprechenden Erfahrungen nachlesen:
http://www.psychiatrie-erfahrene.de/kampagnen/erfahrungen-mit-entmudi... . Verbleibende rechtliche Möglichkeiten müssen also konsequent genutzt
werden, wenn man aus einer Zwangsbetreuung wieder rauskommen will. Es
ist leider einiges an eigener Ausdauer erforderlich, und man sollte
auch bereit sein, Geld für eine/n Anwalt/in, ein ärztliches Attest und
einen Notar aufzubringen. Nach Umfrage bei einigen Anwälten betragen
die Gesamtkosten bei einen ortansässigen Anwalt ca. 600.- Euro. Eine
Vorauskasse des Anwalts in bar ist auch verständlich, weil kein Anwalt
sich wegen seiner Bezahlung auch noch mit einem säumigen Mandanten
wird rumärgern wollen. Das Werner-Fuß-Zentrum kann bei Bedarf auch
bundesweit tätige Anwälte vermitteln, die in
Wiederbemündigungsverfahren Erfahrung haben. Außer dem Bargeld sind
allerdings folgende drei vorbereitenden Schritte Voraussetzung für ein
einigermaßen schnelles Verfahren:
4.1 Einen im Betreuungsrecht erfahrenen Rechtsanwalt des Vertrauens
raussuchen. Wenn er ortsansässig ist, Termin mit dem Anwalt machen
(Beratungsschein vom Gericht vorher besorgen, wenn man
Sozialhilfeempfänger ist), hingehen und den Plan besprechen, wie man
sich aus der Betreuung befreit. Bei einem ortsfremden Anwalt während
einem Telefongespräch absprechen, um was es geht, auf diese FAQ
hinwiesen und seine Zustimmung einholen, als
Überwachungsbevollmächtigter in einer Vorsorgevollmacht nach
http://www.vo-vo.de/index2.htm zu fungieren.
4.2 Mindestens einen, möglichst aber zwei psychiatriekritische
Menschen finden, die man um Zustimmung bittet, als Bevollmächtigte für
eine Vorsorgevollmacht nach http://www.vo-vo.de/index2.htm zu
fungieren. Sobald man diese beiden Bevollmächtigten und den
überwachungsbevollmächtigten Rechtsanwalt gefunden hat, die Formulare
in http://www.vo-vo.de/index2.htm entsprechend ausfüllen und das
Papier zu einem Notar bringen und mit ihm einen Termin zur Beurkundung
(NICHT nur zur Unterschriftsbeglaubigung!) abmachen. Von sich aus nie
etwas von der bestehenden Betreuung erzählen, aber falls man vom Notar
danach gefragt werden sollte, den Termin eventuell abbrechen, Papiere
mitnehmen, nach der Rechnung fragen und gehen. Den gleichen Vorgang
dann bei einem anderen Notar wiederholen, bis man einen gefunden hat,
der die Beurkundung ohne Frage nach einer existierenden Betreuung
vornimmt.
4.3 Möglichst vom gleichen Tag ein ärztliches Attest besorgen, in dem
ein Arzt die Geschäftsfähigkeit bestätigt. Ein zweites Attest mit
demselben Inhalt von einem anderen Arzt ist noch besser. Widerrum von
sich selbst aus nie etwas von einer bestehenden Betreuung sagen, und
die 10 Euro Praxisgebühr eben als Fehlinvestition abschreiben und die
Arztpraxis verlassen, falls der Arzt von sich aus danach fragen
sollte. Denn sowohl das Attest wie die notarielle Beurkundung würden
wertlos, wenn man auf eine Nachfrage eine falsche Auskunft gegeben
hätte, also eine bestehende Betreuung abgestritten hätte. Durch
Doktor- bzw. Notarhopping werden sich diese Unterlagen immer besorgen
lassen, da es ja, wie unter 1.0 ausgeführt, keine psychische Krankheit
gibt und sich deshalb auch weder ihr Vorhandensein noch ihr Nicht-
Vorhandensein feststellen lässt.
4.4 Die notarielle Urkunde und das bzw. die ärztlichen Atteste legt
man dem Anwalt (siehe 4.1) im Original vor und unterzeichnet eine auf
ihn lautende Vollmacht. Der Rechtsanwalt beantragt mit Kopien der
Urkunden die sofortige Aufhebung der Betreuung beim zuständigen
Vormundschaftsgericht. Sein Begründung dafür: durch die
Vorsorgevollmacht ist die Erforderlichkeit für die Betreuung nicht
mehr gegeben und deshalb muss die Betreuung aufgehoben werden. Danach
braucht man Geduld: bis das Amtsgericht entscheidet; bei dessen
Ablehnung, geht die Beschwerde in die nächst höhere Instanz, das
Landgericht und bei einer weiteren Ablehnung wird das
Oberlandesgericht letztendlich zum Recht verhelfen, wie es z.B. das
Brandenburgische OLG mit dem Aktenzeichen 11 Wx 38/03 und 11 Wx 44/06
und das Oldenburgische OLG mit dem Aktenzeichen 5 W 97/02 ebenfalls
schon getan haben (weitere Literatur dazu: BayObLG FamRZ 2004, 403,
Schwab in MüKo zum BGB, 4. Aufl., § 1896 Rn. 48; Palandt/Diederichsen,
BGB, 64. Aufl., § 1896 Rn. 11; Klie, FPR 2004, 671, 672).
> 5 Was ist "Schizophrenie"?
Darauf hat der derzeit weltweit bekannteste lebende Psychiater, Prof.
Dr. Thomas Szasz eine prägnante Antwort schon 1969 veröffentlicht:
"Schizophrenie ist ein strategisches Etikett, wie es "Jude" in Nazi-
Deutschland war. Wenn man Menschen aus der sozialen Ordnung ausgrenzen
will, muss man dies vor anderen, aber insbesondere vor einem selbst
rechtfertigen. Also entwirft man eine rechtfertigende Redewendung.
Dies ist der Punkt, um den es bei all den hässlichen psychiatrischen
Vokabeln geht: sie sind rechtfertigende Redewendungen, eine
etikettierende Verpackung für "Müll"; sie bedeuten "nimm ihn weg",
"schaff ihn mir aus den Augen", etc. Dies bedeutete das Wort "Jude"
in Nazi-Deutschland, gemeint war keine Person mit einer bestimmten
religiösen Überzeugung. Es bedeutete "Ungeziefer", "vergas es". Ich
fürchte, dass "schizophren" und "sozial kranke Persönlichkeit" und
viele andere psychiatrisch diagnostische Fachbegriffe genau den
gleichen Sachverhalt bezeichnen; sie bedeuten "menschlicher Abfall",
"nimm ihn weg", "schaff ihn mir aus den Augen"."
Thomas Szasz zitiert aus: "Interview with Thomas Szasz" in The New
Physician, 1969
Übrigens wurde das Wort "Schizophrenie" von Eugen Bleuler geprägt, der
inzwischen bekannt dafür geworden ist, dass er seriell ein typisches
Naziverbrechen begangen hat: Zwangssterilisationen.
> 6 Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Massenmord
> in den Psychiatrien und der Shoah?
Ernst Klee hat es so auf den Punkt gebracht: "Nicht die Nazis haben
die Ärzte gebraucht, sondern die Ärzte die Nazis."
Psychiater wie Hoche und Karl Bonhoeffer - bis 1933 der Präsident der
deutschen Psychiatervereinigung, der schon ´34 über Zitat:
"Auszumerzende Personenkreise" schrieb - waren die Wegbereiter der
"Rassenhygiene", dem Gesundheitsphantasma qua Ausrottung, das die
Grundlage von Zwangsterilisation legte. Diese war wiederum "The
missing Link" für den medizinischen Genozid:
http://www.dissident-art.de dem Beginn des als nazispezifisch
wahrgenommenen systematischen Gaskammer-Massenmord von 1939 bis 1945.
Dass das systematische Morden in den Psychiatrien nach 1945 auch ohne
Nazi-Herrschaft weiterging, ist der eindeutige Beweis für die
Richtigkeit dieser Analyse of "The Origins of the Nazi Genocide" (der
Titel des Standartwerkes von Prof. Henry Friedlander in Englisch). Wer
bestreitet, dass die Shoah Teil des medizinischen Massenmords unter
den sog. "rassenhygienischen" Vorzeichen war, macht sich unmittelbar
zu einem Verbündeten der Neo-Nazis, die die Geschehnisse ebenfalls
ableugnen.
Tatsächlich pfeifen diese Tatsache sogar schon Ärzte wie Spatzen von
den Dächern, belegt durch folgende Zitate:
Elis Huber, Präsident der Berliner Ärztekammer 1987 - 1999:
"Wir wissen heute und müssen die Last tragen, dass die medizinischen
Verbrechen möglich wurden, weil die gesamte Ärzteschaft geschwiegen
hat. Und wir wissen heute auch, dass es Ärzte waren, die den Holocaust
vorbereitet hatten. Die Tötungstechniken sind von Medizinern
entwickelt worden, sie sind an "behindertem" Leben ausprobiert worden,
und einer der beteiligten Ärzte in Auschwitz sagte, "Auschwitz ist
eine medizinische Operation", und man sprach vom "Anus Mundi", dem
After der Welt. Es waren medizinische Ideologien, es war ärztlicher
Größenwahn, der Wegbereiter für den Nationalsozialismus und den
Holocaust gewesen ist." (Film "Healing by Killing" von Nizam Aviram,
Israel, 1996)
Prof. Klaus Dörner im selben Film:
"Wenn man einmal davon absieht, dass es verboten ist zu fragen: "was
wäre wenn.. - historisch wissenschaftlich ist es verboten - wenn ich
das einmal vergesse, glaube ich sagen zu können, dass ohne die
psychiatrische Tötungsmaschinerie es Auschwitz und Treblinka nie
gegeben hätte."
Der Psychiater Heinz Faulstich beschreibt in seinem Buch
"Hungersterben in der Psychiatrie 1914-1949" auf den Seiten 661-717
ausführlich den mehr als 20.000 fachen Mord durch Totverhungern lassen
NACH dem Ende der Naziherrschaft.
Klar kann man also die deutschen Ärzte als das deutlichste Beispiel
der "Negativen Dialektik" von Horkheimer und Adorno sehen;
weitergehende Literatur dazu: "Krankheit und Kriminalität" von Carl
Wiemer: http://www.isf-freiburg.org/verlag/buecher/wiemer-krankheit.html
> 7 Welche Wirkung/ Nebenwirkung hat .........
> (Markenname einer als "Medikament" bezeichneten Droge)?
Diese Fragen werden in dsmp zwar oft gestellt, sind aber offtopic
hier. Der Begriff "Medikament" für bewußtseinsverändernde Drogen ist
ein Etikettenschwindel, weshalb am besten in der Newsgroup:
de.soc.drogen dazu etwas in Erfahrung zu bringen ist.
> 8 Wie komm ich wieder von den Drogen runter, die Ärzte als "Medikamente"
> bezeichnet haben, aber mit denen ich nun schon angefixt wurde?
Dazu gibt es vom Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener zwei gute
Websites, in denen alles Wesentliche drinsteht:
http://www.psychiatrie-erfahrene-nrw.de/Absetz2a.html http://www.psychiatrie-erfahrene-nrw.de/Wieman.html > 9 Was ist von der............."Therapie" zu halten?
In solchen Fragen der "Heilsbringung" gilt die Religionsfreiheit: Es
ist eine private Frage, welchem religiösen Glaubenssystem man Glauben
schenken will und sich dabei sein "Heil" erhofft. Man versuche es erst
mal bei seinem angestammten Priester, Pfarrer, Rabbi, Prediger, Vodoo-
Schamanen. Wenn man damit nicht weiterkommt und lieber auf Drogen
setzt, siehe Frage 7, aber meide jeden Arzt. Wenn man trotzdem
irgendwelche Hoffnungen in einen Psychiater/Psychologen haben sollte,
dann unbedingt vorher eine Vorsorgevollmacht abschließen, wie sie in
Punkt 2 beschrieben ist, denn das psychiatrische System hat sonst
IMMER eine Option auf gewaltsame "Behandlung".
Wenn man sich denn zu einer "Therapie" entschlossen haben sollte, dann
geht es um die Beachtung der Patientenrechte. So ist der
Psychotherapeut z. B. verpflichtet, den Patienten bzw. Klienten über
Behandlungsalternativen zu informieren. Ein Verhaltenstherapeut oder
ein Psychoanalytiker hätten einem Klienten also folgendes mitzuteilen:
Auf Grundlage von ein paar 1000 Therapiestudien und ein paar
Jahrzehnten Forschungsarbeit kann als gesichertes Wissen gelten, dass
der Erfolg der Psychotherapie nicht von der gewählten Methoden
abhängt. Der Erfolg hängt auch nicht von der formalen Qualifikation
des Therapeuten ab, von seinem Studium, von seiner Ausbildung, seiner
Berufserfahrung. Auch die wissenschaftlichen Störungs- und
Behandlungstheorien haben keinen Einfluss auf den Erfolg. Wir wissen
heute, auf Basis von ein paar tausend Studien und ein paar Jahrzehnten
intensiver Forschung, dass folgende Kriterien für Sie wichtig sind:
1. Haben Sie Vertrauen zum Therapeuten (unabhängig von seinen Titeln,
Orden und Ehrenzeichen)?
2. Berücksichtigt der Therapeut Ihre Sicht der Dinge angemessen?
3. Erscheint Ihnen sein Behandlungsvorschlag plausibel?
4. Entsprechen die von ihm vorgeschlagenen Therapieziele Ihren
Bedürfnissen?
5. Gewährt er Ihnen genug Freiraum zur Entfaltung eigener,
selbstbestimmter Initiative und Aktivität (sofern Sie dies wünschen)?
6. Ist er Ihnen sympathisch genug, um gut mit ihm zusammenarbeiten zu
können?
Ein Psychotherapeut, der die Patientenrechte ernst nimmt, hätte dem
Patienten also zu sagen: "Die beste Behandlungsalternative für Sie
(und für jeden anderen Klienten), ist die Therapie (gleich welcher
Art) bei einem Therapeuten, bei dem sie möglichst viele Fragen der
obigen Art aus tiefstem Herzen mit "Ja!" beantworten können. Im
übrigen gibt es auch Selbsthilfegruppen, die keine schlechteren
Ergebnisse haben als professionelle Helfer. Manchmal genügt auch ein
Selbsthilfebuch. Manche haben auch genug Kraft, ohne fremde Hilfe
weiterzukommen. Auch Drogen oder geistlicher Beistand können allein
oder in Ergänzung zu Therapie hilfreich sein.
> 10 Wie komme ich an meine Psychiatrie-Akte?
Ausdauer ist notwendig. Erst mal mit einem Brief an die entsprechende
Psychiatrie unter Fristsetzung die Akteneinsicht verlangen. Diesen
Brief vorab als Fax senden, damit die Zustellung dokumentiert ist.
Rechtens wäre darauf die Zulassung der Akteneinsicht durch die
Klinik.
Wenn die Einsicht allerdings verweigert werden sollte, wie das weit
verbreitet der Fall ist, dann Geld für einen Anwalt zusammenkratzen
und ihn nochmals den gleichen Brief schreiben lassen. Einem Anwalt die
Akteneinsicht zu verweigern, kostet die Klinik eine Niederlage, wenn
es gerichtlich durchgesetzt wird. Selbstverständlich ist der Anwalt
bei der Akteneinsicht nur dabei behilflich, dass man selber alles
durchsehen kann und sich das raussucht, was man kopieren möchte und
was für eine Klage eventuell hilfreich sein könnte.
In einem Beschluss vom 9. Januar 2006 - 2 BvR 443/02 - hat das
Bundesverfassungsgericht dieses Recht auf Akteneinsicht auch
Gefangenen in der Forensik zugesprochen!
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060109_2bvr... > 11 Stimmt es, dass der Postbote Gert Postel so ein guter Psychiater war?
JA!
Denn zumindest ist in seiner Flensburger Zeit die
Zwangseinweisungsrate um 86% heruntergegangen. Siehe:
http://www.antipsychiatrie.de/io_08/postel.htm > 12 Welche Links sind zum Thema Zwangspsychiatrie empfehlenswert,
> um sich einzulesen?
http://www.zwangspsychiatrie.de http://www.die-bpe.de http://www.psychiatrie-erfahrene.de http://www.psychiatrie-erfahrene.de/eigensinn http://www.foucault.de http://www.antipsychiatrie.de http://www.irren-offensive.de http://www.irrenoffensive.de http://www.freedom-of-thought.de http://www.dissidentenfunk.de http://www.dissident-art.de http://www.gert-postel.de In Englisch:
http://www.iaapa.ch > 13 Was gibt es zur forensischen Psychiatrie zu sagen?
Dass sie in der BRD bankrott ist.
Und zwar wird das inzwischen sogar vom "Spiegel" (Nr. 44/2002, Seite
82-87), festgestellt:
Titel: "Noch gefährlicher durch Therapie"
"Denn wie kaum ein anderer ist sein Fall ein Menetekel, eine
Illustration des Elends der forensischen Medizin und Justiz.";
"Schmökel ist nach seinem jahrelangen Aufenthalt in der Psychiatrie
gewitzt genug, bei verschiedenen Gutachtern virtuos verschiedene
Versionen seiner Taten, Gedanken, Phantasien zu präsentieren." Danach
sieht es schlecht aus, dass noch weiter von der Öffentlichkeit
geglaubt wird, ein forensisches Gutachten wäre je mehr als ein reines
Wortgestöber gewesen, um das absolute Nichtwissen der Gutachter zu
kaschieren. Ein Beweis mehr, dass es niemals je ein psychiatrisches
Wissen gab.
Der beste Witz ist dann die Diagnosentitel-Reihe der "Gutachter":
"Sexualpathologische Triebabweichung; Sodomie mit nekrophilen
Tendenzen; heterosexuelle Pädophilie; sexuelle Deviation auf dem Boden
einer Borderline-Störung im Sinne der primären psychischen
Fehlentwicklung; Pädophilie auf Grundlage einer
Persönlichkeitsstörung; multiple Störung der Sexualpräferenz;
narzisstische Persönlichkeitsstörung; keine strukturellen Nachweise
einer Pädophilie, ein normaler, das heißt genital organisierter
Heterosexueller; Sodomie mit nekrophilen Tendenzen und eine
heterosexuelle Pädophilie". Noch Fragen?
"Niemand bemerkte, dass Schmökel nur eines gelernt hatte: die
Therapeuten zu täuschen."
Der forensische Oberprofessor Leygraf persönlich macht dann den
Fangschuss mitten hinein ins Therapeutenherz: "Betrachtet man seine
Delinquenzgeschichte im Längsschnitt, dann hat ihn die bisherige
[psychiatrische] Unterbringung deutlich gefährlicher werden lassen..."
Und wie süffisant es die Brandenburger Richter den Ärzten dann
heimgezahlt haben: "ärztlich-psychiatrische Gesichtspunkte genössen
Vorrang." :-)
Schmökel for ever : "Derzeit ist Schmökel in einem besonders sicheren
Komplex der Brandenburgischen Klinik eingesperrt. Er sitzt dort, weil
er einst als therapierbar galt. Jetzt gilt er als untherapierbar - und
nimmt einem möglicherweise Therapierbaren [hö, hö, hö] den Platz weg
Keiner will etwas mit ihm zu tun haben, kein Therapeut traut sich an
ihn heran. Es geschieht nichts mit ihm."
Und so kommt der Spiegel zum Resümee:
"Der Fall Schmökel ist rundum eine Bankrotterklärung."
Ergänzend ist anzumerken, dass der Postbote Gert Postel schon zum
Chefarzt einer forensischen Psychiatrie eingestellt wurde. :-)
> 14 Was ist die "Geschichte" dieser Newsgroup?
Sie wurde im März 1997 ins Leben gerufen und hat im Herbst 2000 ein
absolutes Extrem erlebt: von einem anonymen Psychiatrieverteidiger
wurde in de.sci.psychologie (dsp) ein mörderischer Pogromaufruf gegen
einen mit seinem Namen und leicht recherchierbaren Adresse postenden
Psychiatrie-Kritiker ins Usenet gestellt. Im Verlauf der
Auseinandersetzungen sind über die Jahre die Verteidiger so in die
Defensive geraten, dass sie sich im Oktober 2001 schon in "moderierte
Foren" zurückziehen wollten, um von Kritik verschont zu bleiben.
Dsmp gilt seitdem mitunter auch als "Irrenforum".
Alle inzwischen von Psychiatrie-Ergebenen gestarteten Versuche, dsmp
zu zensieren, sind gescheitert - dsmp ist der Beweis für die
argumentative Überlegenheit der Psychiatrie-Kritik im freien Diskurs,
wie er durch die Regeln des Usenet geschützt wird.
Angesichts der Vorfälle in der NG ist allerdings ein dringender Rat,
sich an dieser Newsgroup anonym zu beteiligen. Eingehen kann man
letztendlich sowieso nur auf die vorgetragenen "abstrakten" Worte.
Dazu denkt man sich erst mal ein Pseudonym aus. Auch Persönliches kann
mit weniger Scheu vorgetragen werden, wenn niemand die Person, die das
Pseudonym verwendet, kennt. Man postet entweder über einen
anonymisierenden Server oder schafft sich, am besten in einem Internet-
Cafe, z.B. bei Web.de eine E-Mail-Adresse an, die nicht zurückverfolgt
werden (IP-Nummer) kann.
Auf dem Homecomputer benutzt man dann den neuesten OPERA-Internet-
Browser und den kostenlosen JAP-Anonymizer von der TU-Dresden.
Opera-Internet-Browser, Version 7.22
http://www.opera.com/download/index.dml?step=3&opsys=Windows&lng=de&p...
JAP Anonymizer der Universität Dresden
http://anon.inf.tu-dresden.de/win/download.html
(die anonyme Beteiligung an der NG dsmp oder dsp ist angemessen, auch
wenn sonst in der de. Hierarchie nicht anonyme Postings die Regel sein
sollten).
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Diese FAQ´s wurden in der öffentlichen Diskussionsliste "Irrenforum"
gemeinsam erarbeitet und am 16.10.2002 erstmals vom Werner-Fuß
Zentrum gepostet und laufend aktualisiert. Durch diese FAQ werden die
wesentlichen, sich wiederholenden Fragen zur Psychiatrie
wissenschaftlich beantwortet. Dadurch konnte sich dsmp, das
Irrenforum, mittlerweile zu einem Freiraum auch für ungewöhnlichere
Themen - wie z.B. Wettervorhersagen - weiterentwickeln, die nicht
streng on-topic sind. Anhänger gewaltpsychiatrischer
Misshandlungsmethoden haben die Gelegenheit, ihre Minderheitenmeinung
in de.sci.alternativ zu diskutieren.
Diese FAQ werden auf der Website http://www.psychiatrie-erfahrene.de/faq.htm
permanent vorgehalten. Eine gute FAQ der Newsgroup
alt.flame.psychiatry in Englisch gibt es hier:
http://www.bookcase.com/share/faq/psychiatry/alt-flame/faq
Werner-Fuß-Zentrum
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de