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Gewalt, Geschichte und Gesellschaft

Wieder und wieder wird die Linke aufgefordert, ihr Verhältnis zur Gewalt zu klären. Also klären wir. Ambivalente Überlegungen gegen das herrschende Unverständnis. Von Franz Schandl

Es mag sein, daß manches, was jetzt folgt, widersprüchlich und absonderlich erscheint. Das hat zweifelsfrei mit der hier vorgebrachten, heute ungewöhnlichen Sicht der Problematik zu tun. Wir gehen jedenfalls davon aus, daß nur eine dialektische Bestimmung der Gewalt uns die Möglichkeit gibt, die Frage ohne aufgeregtes Gezeter, ohne affirmatives Bejahen und Distanzieren zu führen. Mit solchen Gepflogenheiten soll gebrochen werden. Der Beitrag nimmt differenziert, aber dezidiert Stellung.

Das linke Panikorchester nach noch jeder in einer Straßenschlacht endenden Demonstration ist indes Ausdruck mangelnden kritischen Bewußtseins und grenzenloser Unfähigkeit zur Reflexion, letztendlich auch Folge davon, daß den meisten Linken jede theoretische Begrifflichkeit abhanden gekommen ist, sie ihrerseits nicht viel mehr zu bieten haben als abschwörende Formeln oder betretenes Schweigen. Eine Aufarbeitung der Gewaltverhältnisse in der bürgerlichen Gesellschaft ist hingegen nicht einmal in Ansätzen vorhanden.

I. Gewalt als Konfliktlösung

Gewalt ist die "Lösung" von Konflikten in ihrer reinsten, in ihrer ersten und letzten Form: Konfrontation pur. Die ganze menschliche Geschichte ist phänomenologisch betrachtet ein Ein- und Auflösen von Gewalt. Alle wirklich einschneidenden Ereignisse beherbergen sie als Treibsatz. Gewalt ist so zwar nicht der Motor der Geschichte, sehr wohl aber ein hervorstechendes Moment der Verwirklichung sozialer Entwicklung.

"Jeder Staat wird auf Gewalt gegründet" (Trotzki). Die gegenwärtige Republik ist z.B. Ausdruck der Revolution von 1918 (der Gegenrevolution 1919) sowie des Einmarsches der alliierten Truppen 1945: Beides gewaltige Geschehnisse. Gewalt also, deren Bekenntnis diesem Staatswesen vorausgesetzt ist. Progressive Gewalt zweifellos, vergleicht man sie mit dem was sie überwunden und zerstört hat, nämlich die reaktionäre Gewalt des Dritten Reiches oder des Kaiserreiches. Wer also zu diesem Staat steht oder in ihm auch bloß einen historischen Fortschritt sieht, bejaht unweigerlich auch jene Gewalt, die ihn hervorgebracht hat. Kurzum: Ein Bekenntnis zu Republik und Demokratie ist ein Bekenntnis zu bestimmten Akten der Gewalt.

Jede Staatsmacht hat unsanft ihre Vorgängerin abgelöst. Wie sagte doch der unverdächtige österreichische Sozialdemokrat Karl Renner: "Der heutige Staat ist eine Übergangserscheinung der sozialen Entwicklung". Das gilt selbstverständlich aber auch für den jetzigen. Gewalt ist also der staatlichen Existenz immer vorausgesetzt und eine ihrer Bedingungen. Auch wenn jene nicht allzu auffällig und ausfällig ist, ist sie da. Daß die Auflösung des gegenwärtigen Zustandes anders über die historische Bühne gehen soll, ist kaum wahrscheinlich. Solange wir in der menschlichen Vorgeschichte leben, gilt: "Die Gewalt ist der Geburtshelfer jeder alten Gesellschaft, die mit einer neuen schwanger geht" (Karl Marx).

Gewalt auszuschließen, wo sie doch täglich stattfindet, ist töricht. Auf Gewalt zu verzichten, heißt heute nicht, daß auf Gewalt verzichtet wird. Im Gegenteil, sie beläßt, ja begrüßt die Gewalt, wo sie ist. Wie will man sich ernsthaft von gesellschaftlicher Gewalt distanzieren, wo sie einem doch regelmäßig entgegentritt, ja entgegentreten muß? Gewalt ist da, läuft man ihr davon, dann nimmt man sie bloß mit. Man kann sich ihrer nicht entledigen, auch wenn man sich ihrer entschlägt. Gewalt kann jedenfalls nicht weg gezaubert werden, auch wenn es gerade zur guten demokratischen Weltanschauung gehört, dies andauernd zu tun.

II. Es kann kein Gewaltmonopol geben

Über das Gewaltmonopol schreibt Max Weber: "Staat ist diejenige menschliche Gemeinschaft, welche innerhalb eines bestimmten Gebietes - dies: das "Gebiet", gehört zum Merkmal das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich (mit Erfolg) beansprucht. Denn das der Gegenwart Spezifische ist, daß man allen anderen Verbänden oder Einzelpersonen das Recht zur physischen Gewaltsamkeit nur soweit zuschreibt, als der Staat sie von ihrer Seite zuläßt: er gilt als alleinige Quelle des "Rechts" auf Gewaltsamkeit.

In diesem Verständnis bedeutet Gewaltmonopol nicht, daß der Staat keine Gewaltanwendung außer seiner eigenen duldet. Es geht vielmehr darum, daß Gewaltsamkeit nur insofern als legal gilt, als die staatliche Ordnung sie toleriert, genehmigt oder vorschreibt. Behauptet wird also nicht schlechtweg ein Gewaltmonopol des Staates - das würde auch nicht der Realität entsprechen, geht doch weit mehr Gewalt von der zivilen Gesellschaft aus als von seinem staatlichen Sektor -, sondern, daß Gewalt nur dann, im Recht ist wenn sie staatlich getan, gefördert oder erlaubt wird. Der Staat mit seinen Gewaltapparaten hat nicht die Gewalt monopolisiert, er ist vielmehr dazu da, gesellschaftliche Macht und Gewalt in letzter Instanz zu garantieren und abzusichern, d.h. einzugreifen, wenn in der Gesellschaft die Selbstherrschaft aus verschiedensten Gründen versagt.

Strenggenommen kann es auch gar kein Gewaltmonopol geben. Wäre es Realzustand, wäre es überflüssig. Denn wäre es, wogegen könnte es sein? - Eine Gewalt ist keine Gewalt. Das Monopol der Gewalt muß eben auch deswegen behauptet werden, da es von den Normierungen abweichende Gewalt und Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft gibt und geben muß. Es fördert "legale" und richtet sich gegen "illegale" Gewalten in der Gesellschaft. Wer "Gewaltmonopol" sagt, gibt zu, daß es verschiedene Gewalten gibt; jenes letztendlich bloß eine notwendige Fiktion ist.

Diese Notwendigkeit des bürgerlichen Gewaltmonopols ist die perfekte Negation der Gewaltlosigkeit, sie verdeutlicht nichts anderes als die gegenwärtige Unmöglichkeit der Umsetzung wirklich gewaltfreier Zustände. Gewalt bleibt also auch in der bürgerlichen Epoche immanenter Funktionsbestandteil ihrer Realität. Darüber sollten gerade ihre öffentlichen und privaten Domestizierungen in der Kommunikation nicht hinweg täuschen. Die Zivilisierung hat die Gewalt nur formal beschränkt und reguliert, inhaltlich waren die Möglichkeiten der Gewalt noch nie so gewaltig wie jetzt:

Das staatliche Gewaltmonopol ist die höchste Stufe der Anerkennung, daß Gewalt in der Gesellschaft existiert. Es ist das Regulierungsinstrument der Gewalten, das bisher fortgeschrittendste und anmaßendste zweifellos.

III. Gewalt "legitimiert" Gewalt

Aber wer sagt, daß die Menschheit auf dieser Stufe stehen bleiben wird, ja soll? Oder glauben wir gleich Hegels kleinem Nachläufer Fukuyama gar schon an das Ende der Geschichte?

"Die Rechtmäßigkeit dieses Monopols kann natürlich niemals bewiesen werden, da jede Macht, die das Monopol der Gewaltausübung in Anspruch nimmt und sich auf dieses beruft, ihre Macht ausschließlich deshalb "besitzt", weil sie jederzeit in der Lage ist, diesem Monopolanspruch auf Gewalt Nachdruck zu verleihen, was sie - hoch der circulus vitiosus! - als "beweisen" und "legitimieren" ausgibt. Auf diesen circulus bzw. Schwindel fallen sogar die Schwindelnden selbst herein, sie glauben - was ihnen natürlich Selbstvertrauen einflößt - ihre eigene Lüge. Kurz: Gewalt legitimiert Gewalt. Scheint diese zu legitimieren. Wer aber, wie unsereins, zu stolz ist, um die Gültigkeit dieses circulus vitiosus anzuerkennen, der gilt als "Revolutionär". - "Schlimmeres soll uns nicht zustoßen!" schreibt Günther Anders.

Auch rechtsstaatliche Gewalt ist Gewalt. Das Bekenntnis zum Gewaltmonopol ist unfraglich ein Bekenntnis zu einer bestimmten Gewalt bzw. Gewaltzulassung, es mit einem Bekenntnis zur Gewaltlosigkeit gleichzusetzen, ist geistige Barbarei. Wenn Ächtung der Gewalt und Achtung des Gewaltmonopols gemeinsam auftreten, sollten die Alarmglocken läuten. Wer das staatliche Gewaltmonopol bekennt, ist für Gewalt. Es kann gar nicht anders sein.

Gewalt ist so nicht ein Gegensatz zum Recht, sondern sie sind sich gegenseitig Mittel und Zweck. Will das Recht sich durchsetzen, benötigt es die Gewalt, will die Gewalt in hochentwickelten Gesellschaften Bestand haben - und sie muß Bestand haben, sonst haben die Gesellschaften keinen Bestand -, benötigt es die zivilisierte Form des Rechts. Gewalt ist die unabdingbare Voraussetzung des Rechts.

Der Schlüssel zur Überwindung des staatlichen Gewaltmonopols liegt aber nicht in seiner Rücknahme oder Zerschlagung, sondern in seiner dialektischen, was meint positivierenden wie negatorischen Weiterentwicklung. Nicht die Unterwerfung unter die Ausgangsthese ist angesagt, sondern deren permanente Synthetisierung. Gewalt und Recht müssen so lange synthetisiert werden, bis von ihnen nichts mehr Übrigbleibt.

Dieser Prozeß läuft übrigens mit allen seinen Widersprüchlichkeiten bereits ab, ist also kein bloßes Szenario, sondern Wirklichkeit, nach der es sich und die es zu richten gilt. Im Prinzip können wir heute die Entwicklung vom staatlichen zum überstaatlichen Gewaltmonopol beobachten: Das sich ankündigende Ende der nationalen Souveränitäten weist den Weg. Grundsätzlich ist dies konstruktiv und geht in die richtige Richtung, wenngleich die aktuellen Ausformungen vom Golfkrieg bis zum Integrationsprozeß in Europa als wenig sympathisch erscheinen.

IV. Gewalt ist, was die Verwertung stört

Gewalt hängt eng mit dem Wertgesetz zusammen. Ist sie gesellschaftlich verwertbar, kompatibel hinsichtlich von Profiten und Bruttonationalprodukten, wird sie toleriert, ja gefördert, wendet sie sich dagegen, wird sie verfolgt. Gewalt ist somit nicht, wenn Menschen ausgegrenzt, einkommens- oder obdachlos werden, wenn sie verelenden oder gar verhungern; Gewalt hingegen ist es, Häuser und Betriebe zu besetzen, illegal einzureisen oder sich Lebensmittel ohne Bezahlung zu verschaffen. Gewalttätig ist auch nicht der Individualverkehr, dessen Lenkwaffen PKW und LKW jährlich Tausende Menschen verletzen und töten, die Umwelt verpesten, Plätze verstellen und Lärm erzeugen; eine Straßenblockade zweifellos schon. Gewaltsam ist nicht die Herstellung oder der Verkauf von Waffen; gewalttätig hingegen die Sabotage ihrer Auslieferung. Gewalt ist auch nicht, wenn Millionen Afrikaner an harmlosen Seuchen sterben, weil sie die Impfstoffe nicht bezahlen können. So ist nun mal die bürgerliche Freiheit: Wer nicht kaufen kann, hat kein Recht.

Man könnte solche Aufzählungen ins Unendliche fortsetzen, um die anmaßende Absurdität des herrschenden Gewaltbegriffs sinnlich vorzuführen. Das alles steht selbstverständlich mit der bürgerlichen Gesetzlichkeit in vollem Einklang, das ist alles gutes Recht. Gewalt ist nicht, was der Verwertung von Kapital dient, Gewalt hingegen ist, was die Verwertung stört. Auch "die Demokratie kann in ihrem Kern gar nichts anderes sein als ein Gewaltverhältnis zur Garantie des Werts" (Robert Kurz)

V. Wer definiert Gewalt?

Ganz positivistisch ist Gewalt in der herrschenden Lehre also das, was das Gesetz für Gewalt erklärt, völlig unabhängig von seinen realen Auswirkungen. So ist das Sprengen von Strommasten ein schweres Verbrechen, der staatlich legitimierte Massenmord, der Krieg, hingegen nationale Pflicht. Freilich wird dadurch auch klar, wie sehr Recht und Gewalt miteinander verflochten sind, ja in ihrer Substanz das Gleiche darstellen, nämlich Formprinzipien der Durchsetzung gesellschaftlicher Gesetzlichkeit.

Halten wir nochmals fest: Gewalt ist immanenter Bestandteil der Gesellschaft. Laut öffentlicher Meinung erscheint das jedoch unter einem anderen Blickwinkel. Ihr ist Gewalt immer bloß Gegengewalt, sie selbst nimmt sich somit aus. "Gegen Gewalt als solche haben sie gar nichts. Allein etwas gegen jede Störung ihres Gewaltmonopols, gegen jede (gegen ihre Gewalt eingesetzte) Gegengewalt", schreibt Anders.

Wer definiert also Gewalt?

Die Staatsgewalt? Die Mediengewalt? Jeder, wie er will? - Klar sollte jedenfalls sein, daß die herrschende Definitionsmacht, die der Opposition ihre Begrifflichkeit samt all ihren Beschränkungen oktroyiert, gebrochen werden muß. Was ansteht, ist ein anderer Gewaltbegriff, ein dialektisch-historischer, kein metaphysisch-mythologischer, der nachplappert, was vorgeschrieben wird. Gewalt ist also nicht bloß, was in bürgerlichen Gesetzbüchern als solche ausgewiesen wird.

Dort erscheint die herrschende Gewalt als selbstverständlich, die ihr sich widersetzende als verfolgbar. Diesen quasi-totalitären Konsens - nennen wir ihn den abstrakten Staatsfetischismus -, der allem Denken vorausgesetzt sein soll, was nichts anders meint, als daß das Denken überhaupt ausgesetzt sein soll, diesen positivistischen Nonsens gilt es auf allen Ebenen zu überwinden; indem man seine Bedingtheit und seine Bedingungen offenlegt. Der fundamentale Widerspruch in der Begriffsbildung muß herausgearbeitet und vermittelt werden.

"Wie hältst du es mit der Gewalt?"

Über Linke und Gewalt - ist es möglich, sich mit den Autonomen zu solidarisieren und gleichzeitig eine vehemente Kritik an ihnen zu üben?

Die Gretchenfrage "Wie hältst du's mit der Gewalt?" wird leider von allzu vielen gleich einem Glaubensbekenntnis beantwortet. Im Prinzip gilt es die Fragestellung zu destruieren, ihren Charakter als Fangfrage zu demaskieren. Fangfrage deshalb, weil sie Gewalt aus ihren gesellschaftlichen Zusammenhängen und Absichten reißt, weiter ein abstraktes Credo einfordert, das nichts anderes sein kann als eine konkrete Zustimmung zum Bestehenden.

Hier ist nichts auszusuchen gleich einer freien Entscheidung. Politische Stehsätze á la "In keinem Fall zahlt es sich aus, zu den Waffen zu greifen" sollten wir getrost den Politikern überlassen. Wozu soll dann das Militär gut sein, die NATO oder die Debatte über einen bewaffneten Einsatz im ehemaligen Jugoslawien?

Die Gewaltfrage konnte bisher nie eine vorrangige sein, sondern stets eine sekundäre. Die Frage ist also gar nicht die, ob man für Gewalt ist oder nicht, sondern welche man in bestimmten Situationen für zulässig und sinnvoll, notwendig und unumgänglich erachtet. Das ist meist keine Frage des Wollens, sondern eine des Müssens. Und eine, die sich allen Gesellschaftsmitgliedern stellt.

Gewalt ist jedenfalls nicht bloß eine Frage der Notwehr, sondern durchaus eine der Strategie. Sie ist eine optionale Größe. Wer sie ausklammert, beschneidet sich der Möglichkeiten, die der Gegenseite zur Verfügung stehen.

Keine wirklich ernsthafte Diskussion kann sich daran vorbeischwindeln. Doch nicht debattiert wird heute, sondern das Abweichende verfolgt. Im Trommelfeuer von Medien und Politik soll es dazu gebracht werden, sich den Stoßgebeten anzuschließen, sich in Glaubensbekenntnissen und Fürbitten zu ergehen, selbst nur noch das Erlaubte zu erlauben.

Die Nicht-Hörigen sollen abschwören. Gewalt wird sakralisiert. Das Konzil der Demokraten verhält sich hier nicht anders als die Katholische Kirche gegenüber einem Jan Hus oder einem Giordiano Bruno. Nur das Anzünden erledigen die rechten Brandstifter, die in Wahrheit nichts anderes sind als die letzte Zuspitzung der Demokratie selbst. Sie wollen ausmerzen, was der demokratisch gesunde Menschenverstand sowieso nicht leiden kann.

VI. Gewaltfreiheit und Gewaltlosigkeit

Jede emanzipatorische Praxis zielt auf die Überwindung von Herrschaft. Gewaltfreiheit weist auf diesen Zweck, verabsolutiert ihn jedoch nicht als Mittel. Freiheit ist keine Losigkeit, Gewaltfreiheit somit nicht mit Gewaltlosigkeit zu verwechseln. Das Prinzip der Gewaltfreiheit ist nicht mit dem Dogma der Gewaltlosigkeit gleichzusetzen.

Gewaltfreiheit, wie wir sie hier vertreten, ist genau in diesem Sinne zu verstehen. Gewaltfreiheit ist ein richtiger Inhalt, Gewaltlosigkeit eine unrichtige Form. Der Schritt vom Prinzip der Gewaltfreiheit zum Dogma der Gewaltlosigkeit ist daher kein logischer. Er ist die Verwechslung von Form und Inhalt notwendiger Pazifizierung und konkreter Umsetzung.

Prinzipien sind daher immer dazu da, verletzt zu werden, um aufrechterhalten werden zu können. Jede Regel kennt ihre Ausnahmen, ja, keine Regel kann ohne Ausnahmen bestehen, keine ist allgemeingültig.

Es ist bisher immer ein Fehler gewesen, anzunehmen, daß man das, was man kritisiert, nicht darf. Diese masochistische Selbstfesselung ist unerträglich in einer falschen Gesellschaft, sie verabsolutiert Richtiges in un(auf)richtiger Weise. Was in der Praxis selbstverständlich ist, muß auch in die Theorie durchschlagen. Die linke Moral hat eine doppelte zu sein.

Das Verhältnis zur Gewalt kann man sich nicht aussuchen. Da sie einen in der einen oder anderen Form immer wieder einholt, sollte die Versuchung irgendeines Bekenntnisses unterlassen werden. Gefordert ist ein dialektisches Verständnis von Gewalt, keine metaphysische Affirmation, kein demokratiebesoffenes "Nein, zu!" aber auch kein autonomiebetroffenes "Hoch die!".

Wer in solchen Gegensatzpaaren denkt, denkt wenig. Er begreift vor allem Gewalt nicht als gesellschaftliche Variante, die gesamte menschliche Vorgeschichte prägend, sondern primär als individuellen oder kollektiven Akt der Repression. Er hat keinen kritischen Bezug zur Gewalt, sondern einen kategorischen, ja ignoranten, da hier Gewalt zu einem positiven oder negativen Zweck wird, nicht auf ein Mittel beschränkt bleibt.

Die Gewaltfrage muß offengehalten werden, weil sie offen ist. Wer sie zumacht, hat nicht sie zugemacht, sondern sich selbst. Ein absoluter Gewaltverzicht ist heute nicht möglich und sollte auch nicht propagiert werden. Die Befürworter des Gewaltmonopols haben das verstanden und sich auf eine bestimmte Gewalt - die des Staates bzw. jener, die er zuläßt verständigt, warum aber sollte eine radikale Opposition dasselbe tun? Zu wessen Nutzen? Doch nicht zum eigenen?

VII. Nicht-Gewalt ist Gewalt

Wer also meint, man könne seine Stellung zur Gewalt restlos klären; hat von ihr aber auch schon gar nichts verstanden. Abklärung nützt nichts, Aufklärung tut not. Wer heute im liturgischen Kanon behauptet, Gewalt könne aus der politischen Kommunikation ausgeschlossen werden, irrt. Sie keimt an allen Ecken und Enden.

Daß sie weg soll, ist freilich keine Frage, die Pazifizierung der gesellschaftlichen Entwicklung war und ist eine stete Anforderung sozialistischer Praxis. Nur kann Notwendigkeit oder Möglichkeit nicht als permanente Aktualität aufgefaßt werden.

Der dritte Standpunkt kann nur bedeuten, daß er einer ist, der Gewalt kritisiert, aber nicht ausschließt. Er beinhaltet ganz nüchtern folgende Kernsätze:

Erstens: Gewalt ist Gewalt. Es gilt jene als solche zu bezeichnen, Gewalt zu erkennen und richtig zu benennen, unabhängig von ihren Trägern und Absichten. Hier geht es um ihre Identifizierung.

Zweitens: Gewalt ist nicht Gewalt. Es gilt sich stets zu fragen, was ihr Zweck ist, ob sie diesen erfüllt, wes gesellschaftlicher Charakter die Handlung ist. Gewalt ist in ihrer Potenz vielfältig. Hier geht es um ihre Differenzierung und Einordnung.

Drittens: Nicht-Gewalt ist Gewalt. Normalerweise gilt als Gewalt nur die sinnlich wahrnehmbare und rechtlich nachweisbare Schädigung von Objekten. Man glaubt von Tätern und Opfern sprechen zu können. Doch mit fortschreitender Zivilisation haben sich die Schäden zusehends vergesellschaftet, d.h. sie sind viel seltener mittelbar als unmittelbar, können nicht dingfest und personalisiert werden. Auswirkungen und Einwirkungen fallen nicht unmittelbar zusammen, sie sind zeitlich und örtlich, kausal und formal voneinander getrennt.

Nicht jede Gewalt zeigt sich, vor allem die ökologische Krise verdeutlicht das. Gewalt ist also immer weniger indiskret und direkt, sondern diskret und leise, mehr radioaktiv als aktiv. Mehr als ihre akute Seite muß man heute ihre chronische Dimension thematisieren. Gewalt ist jedenfalls primär von der vermittelten Auswirkung her zu diskutieren, nicht von der unmittelbaren Einwirkung.

VIII. Das "Gewaltmonopol" antasten

Faktum bleibt, daß alle Bewegungen, wollten sie erfolgreich sein, das Gewaltmonopol antasten mußten, von der Arbeiterbewegung, als sie das Streikrecht, das Wahlrecht oder die Koalitionsfreiheit erkämpfte, bis zur Ökologiebewegung, als es etwa an die Besetzung von Bauplätzen der Atommafia ging. Oder denken wir an Wackersdorf. Niemand wird heute ernsthaft bezweifeln, daß der militante Widerstand - es waren über 100 Strommäste, die dort beschädigt wurden! - bei der Verhinderung der Inbetriebnahme der WAA eine herausragende Rolle spielte.

In bestimmten Kämpfen ist es angebracht, über rechtsstaatliche Schranken hinwegzuschreiten, und das ist auch gängige Praxis. Ob Legalitätsbrüche sinnvoll sind oder nicht, hängt von der jeweiligen Situation ab. Das schließt eine Menge taktischer Überlegungen mit ein, wobei verschiedene Kriterien (Wirksamkeit, Mehrheitsfähigkeit, Bündnispartner, Gefährdungsausschluß, Mobilisierungsgrad, Vermittlungsmöglichkeit, Kampagnefähigkeit etc.) beachtet werden müssen.

Es ist so keineswegs auszuschließen, daß etwa Hausbesetzungen zu einem wichtigen Faktor im Wohnungskampf werden, sie nicht durchaus auch breite Sympathien erzielen könnten, wenn es gelingt, die Anliegen richtig zu vermitteln. Denn was sind Hausbesetzungen objektiv anderes als die praktische Verdeutlichung, daß Wohnen und Markt immer weniger zueinanderfinden können, daß ein menschliches Grundbedürfnis nicht mehr befriedigt werden kann, Ausdruck des Widerspruchs, daß zwar materiell vorhanden, was monetär nicht leistbar ist. Dieses Gefühl ist durchaus mehrheitsfähig, es hat nur noch nicht den Charakter eines wissenden Bewußtseins. Daran gilt es zu arbeiten. Legitimität und Illegalität sind nicht eins.

Der Kern des Staatsbekenntnisses kann laut Max Weber jedenfalls in nichts anderem als im Gehorsam liegen. Gehorsam soll bedeuten: daß das Handeln des Gehorchenden im wesentlichen so abläuft, als ob er den Inhalt des Befehls um dessen selbst willen zur Maxime seines Verhaltens gemacht habe, und zwar lediglich, um des formalen Gehorsamsverhältnisses halber, ohne Rücksicht auf die eigene Ansicht über den Wert und den Unwert des Befehls als solchen. Das gilt jetzt nicht in antiautoritärer Manier zu beklagen, sondern bloß einmal festzuhalten. Dem Staat vorzuwerfen, daß der den Gehorsam kategorisch einfordert, ist aber genauso dumm wie ihn prinzipiell einzuhalten.

Die angebliche Gretchenfrage ist somit wieder eine Fangfrage: "Wie hältst du es mit dem Gewaltmonopol des Staates?" ist nicht eindeutig und endgültig entscheidbar. Hier sind alle Parolen wie das grüne "Hoch das..." oder das autonome "Weg mit..." unangebracht.

Man muß auch nicht alle Fragen so beantworten, wie sie gestellt worden sind. Das Gewaltmonopol ist vielmehr historisch einzuordnen, nicht als Endpunkt der Entwicklung öffentlicher Kommunikation anzusehen. Es ist einerseits als ein positiver Schritt zur Überwindung vielfältigster Gewaltpole zu begrüßen, andererseits aber auch als Hemmschuh emanzipatorischer Prozesse zu erkennen. Es ist das Korsett des Rechtsstaates, ohne das er im guten wie im schlechten nicht bestehen kann. Das Gewaltmonopol ist eine progressive wie regressive Größe, somit ein relativer Wert.

IX. Das Gewaltverständnis der Autonomen

Betrachtet man politische Äußerungen aus dem autonomen Spektrum etwas genauer, hat man oft aber auch das Gefühl - früher noch mehr als heute -, als ginge es geradezu um die Inszenierung der Repression, als erwarte man sich dadurch Kraft, Stärke und Geschlossenheit. Dieses ANTI hält mehr zusammen als irgendein PRO. Derweil ist in der Repression überhaupt nicht das wahre Gesicht der Herrschaft zu erkennen, sondern bloß ihre Schlagseite, der Knüppel der Macht. Jenen verabsolutieren und personifizieren die Autonomen zu ihrem Fetisch. So bleibt ihre Gesellschaftskritik flach und orientiert sich an Phänomenen, läßt die Bewegungsgesetze weitgehend unhinterfragt. Die Empirie der Repression erdrückt die Analyse der Situation.

Die Autonomen sind negativ auf den Staat fixiert. Vor lauter Staatsgewalt vergessen sie die zivile Gesellschaft, die jene hervorbringt. Staat ist für sie primär Unterdrückung, ganz metaphysisch überhöhen sie einzelne Komponenten zu seinem Wesen. Ausdrücke wie "Polizeistaat" oder "Scheißsystem" verdeutlichen nur die analytische Hilflosigkeit. Mit diesen Ausdrücken ist aber auch schon gar nichts zu begreifen, sie tappen völlig daneben, dienen ausschließlich der Selbstvergewisserung. Die isolierten Scharmützel mit der Staatsmacht errichten falsche Fronten, verfestigen Strukturen, erzeugen ein Freund-Feind-Klima, das wenig hilfreich ist. Sie hinterlassen stets ein Gefühl der Ohnmacht.

X. Kokettieren mit der Gewalt

Der Untergrund ist so gesehen nur die Kehrseite der Oberfläche. Die autonome Tarnung, das klandestine Verhalten mag manchmal notwendig sein, insgesamt wirkt es lächerlich, es erinnert an Räuber und Gendarm, die vermummten Männchen in den Szene-Blättern verdeutlichen ungefähr die Ernsthaftigkeit. Es kokettiert ständig mit Widerstandsformen, die so nicht anstehen. Die autonome Wahrnehmung der Gesellschaft ist manchmal ziemlich gestört; so nimmt es nicht wunder, daß die Kategorie des Hasses, der ja nichts anderes ist als eine begriffslose Aversion, einen zentralen Stellenwert hat. Wird der Haß allerdings zu einer abstrakt-bekennenden Größe, dann wird er selbst regressiv, schlimmstenfalls sogar ziellos aggressiv.

Abschied gilt es auch zu nehmen von dummdreisten Spontisprüchen a la "Kommt Zeit, kommt Rat, kommt Attentat" oder "legal-illegal-scheißegal". Ja, selbst die Formulierung "Zeitschrift für TäterInnen" ist aufgrund ihrer Widersprüchlichkeit abzulegen: Der Täter ist schon rein in der Begrifflichkeit als blinde Negation des Opfers zu dechiffrieren. Er ist nicht dessen gedankliche Aufhebung, sondern dessen Umkehrung. Der Terminus bestätigt den einstigen Individualismus und Praktizismus der Spontis. Sie sind geradezu verliebt in die schier unbegrenzte Fähigkeit des Menschen zum Guten wie zum Bösen. In diesen Sprüchen kompensieren die Autonomen freilich bloß ihre mangelnde Radikalität in zur Schau gestelltem Rabiatismus. Denn nicht zu radikal sind die Autonomen, sondern viel zu wenig!

Das Denken der Autonomen ist ihren Kontrahenten ähnlicher als sie meinen. Schon das Selbstverständnis "gegen das Böse auf der Welt" anzuschreiben und anzukämpfen, verdeutlicht ein moralisiertes und subjektborniertes Verständnis der Welt. Auch die theatralische "Pose des Entrechteten" wirkt heute schal und antiquiert. Die meisten Autonomen denken und handeln in den Kategorien von Demokratie und Gerechtigkeit, von Gut und Böse. Ihr Reflektieren ist beschämend einfach, vor allem aber bürgerlich beschränkt. Hier werden in schlechter Tradition bürgerliche Werte gegen die bürgerliche Gesellschaft aufgeboten, Demokratie, Zivilität, Gerechtigkeit und Freiheit nicht als Realkategorien aufgefaßt, sondern als idealisierte Vorstellungen des guten Menschen. Die Autonomen erscheinen so geradezu als der letzte Ladenhüter der bürgerlichen Moral.

XI. Ohne Gewalt

Auch die Autonomen sind nicht die Alternative zur herkömmlichen Linken, sie sind vielmehr selbst der letzte halbstarke Ausdruck des subjektiven Radikalismus der Achtundsechziger, die letzte praktizistische und voluntaristische Übertreibung der alten Neuen Linken. Ihre Theorie ist - falls überhaupt vorhanden - der pure Elektizismus, ein unverdauliches Revival aus Versatzstücken vergangener Tage.

Das ist zu überwinden; setzt aber ein Ende des seichten Betroffenheitskults voraus, unabhängig davon, ob er sich jetzt reformistisch oder aktionistisch gebärdet.

Ebenso notwendig ist eine deutliche Kritik der mißverständlichen Gewaltkoketterie in der autonomen Szene. Sowohl die Drohung gegenüber Gegenständigen ) "Macht kaputt, was Euch kaputtmacht") als auch die Anderssche Zuspitzung ("Macht diejenigen kaputt, die bereit sind, Euch kaputtzumachen") sind als verallgemeinerte Varianten nicht zielführend, da durch die Liquidation von Exponenten und Exponaten nicht das beseitigt wird, was zugrunde liegt. Auch eine fähige und schlagkräftige Guerilla könnte heute nichts anderes ausrichten, als mitzuhelfen, ein Land in Angst und Schrecken zu versetzen. Sie wäre dahingehend weniger ein Faktor der Emanzipation als einer der sekundären Barbarei.

Rache und Haß können Taktik und Strategie nicht ersetzen. Schon gar nicht Theorie und Programm. Daran mangelt es den Autonomen. Aber nicht nur ihnen.

Gewalt wird jedenfalls so lange sein, so lange Herrschaft ist. Wer heute schon ihren Abgesang veranstaltet, verunstaltet die Möglichkeiten der Emanzipation, erniedrigt sie, belegt sich mit Denk- und Handlungsverboten. Die Spirale der Gewalt kann in der bürgerlichen Epoche trotz aller zivilen Befriedungsversuche letztendlich nicht durchbrochen werden.

Wenn die Zeichen auf Verzagtheit stehen - Diskussionspapier anläßlich der Gerichtsprozesse gegen die Revolutionären Zellen/Rote Zora

Einleitung

Wenn die Zeichen auf Verzagtheit stehen, wenn das alles schon ewig rum ist, wenn wir gar nicht direkt betroffen sind, müssen wir uns die Frage gefallen lassen, warum wir eine Diskussionsgrundlage schaffen wollen für die Auseinandersetzung mit den in Frankfurt und Berlin laufenden RZ-Prozessen.

Mit diesem Positionspapier wollen wir weder für die Gefangenen sprechen noch für die Art von Solidaritätsarbeit, die sich einzig und alleine auf juristische Positionen der Rechtsanwälte zurückzieht. Wir möchten mit diesem Papier gleichwohl die Gefangenen wie weh alle die ansprechen, die ein Interesse daran haben, der politischen Anklage etwas entgegenzusetzen. Wir sind davon überzeugt, daß jede Art von Agieren auf der juristischen Ebene, jede Aussageverweigerungskampagne als Reaktion auf eventuelle weitere Ermittlungsverfahren auch im politischen Sinne nur erfolgreich sein können, wenn sie die eigene politische Positionierung kenntlich machen.

Für die an der Diskussion beteiligten autonomen Gruppen und Einzelpersonen aus verschiedenen Teilen der BRD ergab sich die Notwendigkeit zu diesem Papier aus einem historischen wie politischen Interesse an der Klärung der Frage: Was für eine Bedeutung hatten die RZ/Rote Zora für die Autonomenbewegung und in welchem Wechselverhältnis stand Theorie und Politik der RZ/Rote Zora mit den verschiedenen militanten Ansätzen? Wir sind der Ansicht, daß eine militante Politik, die sich in die Zukunft hinein formulieren will, nicht umhin kann, sich mit der Theorie und Praxis der RZ/Rote Zora und ihren Erfahrungen auseinanderzusetzen.

Wir wollen und können keine Handlungsanweisung verfassen weder für diese noch für kommende Prozesse. Unser Interesse ist eine politische Auseinandersetzung ,jenseits von Unschuldskampagnen und dem Versuch, die linke, militante Politik der RZ auf die >Flüchtlingsfrage« zu reduzieren.

Im folgenden gehen wir zurück zu der politischen Situation in der BRD, die für die Anfänge der RZ-Geschichte entscheidend war. Das Verhältnis zwischen der damals sogenannten »legalen« und der »bewaffneten Linken« 1967 -90 wird beleuchtet.

Anschließend werden die Grundzüge der Politik der RZ und ihre Veränderungen im Laufe der letzten 25 Jahre nachgezeichnet und Wechselwirkung mit autonomen Politiken aufgezeigt.

Am Ende unseres Textes formulieren wir eine Kritik des politischen Verratsbegriffs sowie des Verhaltens Tarek Mouslis und schlagen praktische Konsequenzen vor, die sich für uns daraus ergeben.

Legale und bewaffnete Linke 1967 bis 1980

»Nein, aber Sie erwarten doch wohl nicht, daß ich mich von der Roten Armee Fraktion distanziere. Ich möchte nicht in den Orden linker Oberpriester aufgenommen werden, die der Baader-Meinhof-Gruppe ihren Segen verweigern. Lenin hat gesagt, daß der erste Schuß erst abgefeuert werden darf, wenn die Revolution losgeht. Die Kommunisten in der Baader-Meinhof-Gruppe setzen ihr Leben für die Gegenthese ein, nämlich, sie wollen beweisen, wenn nicht endlich der erste Schuß losgeht, die Revolution verschlafen und verfressen wird. Daß nun Leute ihre Leben für eine These aufs Spiel setzen, mag für das gebildete Publikum seine typisch deutsche Komik haben, aber immerhin hat die RAF wichtige Antworten auf die Frage geliefert, ob und in welchem Maße die Methoden der südamerikanischen Tupamaros in Westeuropa anwendbar sind. Und solche Erfahrungen werden nicht in Wortgefechten gemacht, sondern in praktischen Kämpfen. Billiger sind neue politische Erkenntnisse nicht zu haben.«, so Wolf Biermann Anfang der 70er Jahre.

Dreißig Jahre später klingt dieses markige Zitat eines heute konservativen Welt-Redakteurs wie »von einer anderen Welt«, eine Welt, in der es für radikale Linke eine politische Selbstverständlichkeit war, den bewaffneten Kampf praktisch zu diskutieren und mit den Militanten solidarisch zu sein. Die Black-Panthier-Solidaritätsdemonstrationen in Frankfurt waren beeindruckend groß, die »Theorie des Guerillakriegs« von Mao Tse-tung erreichte im Mai 1968 eine Auflage von 80.000 Exemplaren, zum Vietriam-Kongress im Februar 1968 in West-Berlin wurde die Parole »vom Protest zum Widerstand« erfunden. Der Kongress von 5.000 TeilnehmerInnen war sich einig, daß die bewaffneten Aufstände gegen die »Internationale des Verbrechens« [den Imperialismus, d.V.] (Che Guevara) durch eine »Zerschlagt die NATO Kampagne« unterstützt werden müsse, denn »wenn sich dem Vietcong nicht ein amerikanischer, europäischer und asiatischer Cong zugesellt, wird die vietnamesische Revolution ebenso scheitern, wie andere zuvor.« »Das Sich-Verweigern erfordert Guerilla-Mentalität«, so Rudi Dutschke und Hans-Jürgen Krahl in ihrem Organisationsreferat auf der 22. Delegiertenkonferenz des SDS 1967. Emphatischer Internationalismus, Guerilla-Meritalität gegen abstrakten Sozialismus, »die Nacht in der wir versunken waren, abzuschütteln und hinter uns zu lassen« (Frantz Fanon) entsprach den Bedürfnissen von Teilen der 1967 entstandenen sozialistischen APO. Nur wenige Jahre später wird diese politische Nähe zum Konzept Stadtguerilla von vielen Litiksradikalen bestritten.

In den folgenden Jahren zeigte es sich, daß die radikale Linke der begonnenen Konfrontation nicht gewachsen war, daß sie ihr Selbstbewußtsein und ihren Optimismus den internationalen Befreiungsbewegungen entliehen hatte und der Dynamik der politischen Entwicklung nicht stand hielt. Die Medienhetze nicht nur gegen die »Baader-Meinhof-Bande« verunsicherte, die sichtbar gewordenen Arsenale staatlicher Macht und kollektiven Gewaltphantasien der Bevölkerung gegen die »Feinde der Nation«, kulminierend im »Deutschen Herbst 1977«, versetzten viele Link in panische Angst.

»Wenn von der RAF geredet wird, herrscht nur noch frei flottierende Angst« so die Politikon-Redaktion in ihrer Stellungnahme zum bewaffneten Kampf der RAF 1975, und Herbert Marcuse, von der bürgerlichen Gesellschaft als einer der intellektuellen Väter des Terrors stigmatisiert, distanzierte sich im gleichem Jahr im Fernsehmagazin Monitor vom »Terror der Kleingruppen«, die er objektiv nicht als Teil der sozialistischen Bewegung sieht: »Wenn politische Aktionen willentlich zum Opfer von Unschuldigen führt, dann ist das genau der Punkt, wo politische Aktion, subjektiv politische Aktion, in Verbrechen umschrägt.« Die RAF hatte 1972 im "Konzept Stadtguerilla" auf diesen wiederholten Vorwurf geantwortet: »Die Frage, ob die Gefangenenbefreiung (von Andreas Baader, d.V.) auch dann gemacht worden wäre, wenn wir gewußt hätten, daß ein Linke dabei angeschossen wird sie ist uns oft genug gestellt worden - kann nur mit Nein beantwortet werden. Die Frage, was wäre gewesen, wenn, ist aber vieldeutig pazifistisch, platonisch, moralisch, unparteiisch. Wer ernsthaft über Gefangenenbefreiung nachdenkt, stellt sie nicht, sondern sucht sich die Antwort selbst.« In diesen konträren Stellungnahmen ist die Haltung zu erkennen, die Fragen des politischen Gegenübers nicht ernst zu nehmen, entweder den Fragenden oder den Inhalt der Frage ab zu qualifizieren. In dieser gegenseitig denunziatorischen Haltung haben sich legale und bewaffnete Linke sich nichts geschenkt, allerdings mit sehr unterschiedlichen Konsequenzen: für die bewaffnete Linke bedeutete es eine verheerende politische Isolation.

Es ist bestimmt kein Zufall, daß im Revolutionären Zorn Nr3 vom Mai 1977 der Revolutionären Zellen ausgerechnet der Psychologieprofessor Peter Brückner denunziert wird (»dessen politischer Identitätsverlust als Banalität, Seichtheit und Geschwätzigkeit in Erscheinung tritt«, Rev.Zorn Nr3), der in den Büchern »Gewalt und Solidarität« (mit Barbara Sichtermann, anhand der Auseinandersetzung um die Ermordung Ullrich Schmückers durch die Bewegung 2.Juni) und »Ulrike Meinhof und die deutschen Verhältnisse« der westdeutschen Stadtguerilla unbequeme Fragen stellte, auf die diese kaum eine Antwort hatte außer Polemik und Beschimpfung. Die bewaffnete Linke konnte auch diese Kritik nur noch als Funktion in einer gegen sie gerichteten Kampagne innerhalb der Linken sehen. Peter Brückner war 1977 der einzige Professor, der wegen seiner politischen Einstellung von der Hochschule suspendiert wurde und der trotz öffentlichem Druck keine Distanzierungserklärung von der RAF abgegeben hatte. Tatsächlich entwickelten sich Fraktionen der neuen Linken zur »Staatsschutzlinken« die ihre Hauptaufgabe darin sahen, den Terrorismus zu bekämpfen. Gerade in Bezug auf den Deutschen Herbst 1977 hagelte es Untergebenheitserklärungen gegenüber dem Staat, Distanzierungen und Entsolidarisierungen von der bewaffneten Linken, der Ton der Denunziationen wurde massiver und schärfer, die Wahl der Mittel der Bekämpfung moralisch immer skrupelloser. 1977 nahm zum Beispiel der heute rechtskonservative Bernd Rabehl, damals prominentes Ex-SDS-Mitglied und Redakteur der Zeitung »Neuer Langer Marsch« an einer Internationalen Terrorismus-Konferenz mit Laqueur (Haupttheoretiker der Anti-Guerilla-Strategie) und Horchem ( Chef des Hamburger Verfassungsschutzes) teil. In diesem politischen Klima sahen zum Beispiel die Revolutionären Zellen den Bruch zwischen der legalen und bewaffneten Linken, und erklärten, nicht mehr Teil dieser Linken zu sein. Die Autonomie-Redaktion bezeichnete 1980 den Teil der Linken, den sie für eine koordinierte Anti-Terror-Kampagne verantwortlich machte, als »OSI - SB - SPD - Juso - Mafia« (Westberlin - Frankfurt), die endlich »als neue sozialtechnische Intelligenz der Mittelklasse« an Herrschaft beteiligt werden möchte. Das Buch von Hans Joachim Klein »Rückkehr in die Menschlichkeit« im Rowohlt-Verlag und das »Mahler-Baum-Gespräch« als Titelstory des Nachrichtenmagazins Spiegel Ende 1979 stellten so etwas wie einen Schlußstein in der »Anti-Terrorismuspolitik« dieser Fraktion mit Hilfe des Hamburger Medienkapitals innerhalb der radikalen Linken dar, danach hatten sich die Lager weitgehend geklärt für die, die an dieser Auseinandersetzung beteiligt waren. Solidarität und Kritik an den bewaffneten Gruppen wechselten den Ort und Medium, zum Beispiel vom Pflasterstrand zur Radikal, und wurden ein Angelpunkt der entstehenden autonomen Linken. Die alten Konstellationen waren zerbrochen, die ehemalige Neue Linke wurde in Teilen parlamentarisch, institutionell, akademisch, publizistisch, und schaute befremdet und distanziert auf die militanten Bewegungen der 80er Jahre. Dieser Bruch in der früheren Neuen Linken führte bei Autonomen verbreitet dazu, die bewaffnete Linke als das einzige Revolutionäre aus den politischen Bewegungen der 70er Jahre anzuerkennen. Und diese politische Annahme, eine lange unhinterfragte Grundposition der autonomen Linken, verursacht heute die großen Schwierigkeiten, die Geschichte der radikalen Linken und insbesondere der bewaffneten Gruppen neu zu durchdenken.

Mit dem jetzt begonnen Prozessen gegen die Revolutionären Zellen werden die »alten Konstellationen« aufgerollt, da sitzen Europatags-Abgeordnete der Grünen, Stern-RedakteurInnen, Exilierte, Privatiers und Autonome in einem Raum »vor Gericht«, werden die siebziger Jahre nicht lebendig, aber neu maskiert und initiiert, bekommen Gesichter von Zeitzeugen und Gutachtern, Verfolgern und Verfolgten, Verlierern und Gewinnern, Glaubwürdigen und Zweifelhaften, Angeklagten und Anklägern. Geschichte ist der Anordnung der bürgerlichen Justiz unterworfen, deren Zielen, Philosophie, Selbstdefinitionen und Ökonomie der Macht, ihrem Anspruch auf Wahrheitsfindung und Bestrafung, die auf der ersteren gründet.

»Daß aus der Bestrafung und Unterdrückung der Ungesetzlichkeiten eine regelmäßige und die gesamte Gesellschaft erfassende Funktion wird; daß nicht weniger, sondern besser gestraft wird; daß vielleicht mit einer milderen Strenge, aber jedenfalls mit größerer Universalität und Notwendigkeit gestraft wird; daß die Strafgewalt tiefer im Gesellschaftskörper verankert wird.«

Diese Anordnung, den Diskurs der Macht zu durchbrechen, damit sich die alte richtige Parole »Das letzte Wort wird nicht im Gerichtssaal gesprochen« erfüllt, ist ein Ziel unserer Stellungnahme.

Was hat der anstehende Prozeß in Berlin mit den Revolutionären Zellen zu tun?

Seit Oktober stehen Hans Joachim Klein und Rudolf Schindler in Frankfurt vor Gericht. Verhandelt wird der OPEC-Überfall in Wien vor 25 Jahren, an der Hans Joachim Klein als RZ-Mitglied teilgenommen hat, und nach seiner Verhaftung 1999 R. Schindler beschuldigte, ebenfalls als RZ-Mitglied an der OPEC-Aktion beteiligt gewesen zu sein. Anfang nächsten Jahres wird der Prozeß gegen mehrere GenossenInnen beginnen, die von Tarek Mousli beschuldigt werden, als Mitglieder einer Berliner RZ-Gruppe an verschiedenen Aktionen beteiligt gewesen zu sein.

Das Solidaritätskomitee zur Freilassung de, sagt zu den erhobenen Vorwürfen im Berliner Verfahren: alles Konstrukt: oder gar nichts. Selbst in dem Vorwurf des Verrats sieht es einzig und alleine eine Gefahr für die Konstrukttheorie- als bräuchte es zum Verrat die Wahrheit. Das mag eine juristische Entscheidung sein. Aber wir sind weder Rechtsanwälte, noch die Gefangenen. Für einige ist persönliche Betroffenheit Grund genug für Solidarität. Für uns bedeutet Solidarität die eigene politische Bezugnahme zu dem, was in diesem Prozeß zur Anklage erhoben wird unabhängig davon, wieviel an den Vorwürfen wahr oder unwahr ist. Denn mit dem Verfahren wird nicht nur den GenossenInnen der Prozeß gemacht. Es geht auch darum, über die individuelle Tatzuweisung, unbehelligt und unwidersprochen RZ-Geschichte zu reimen. Die Revolutionären Zellen werden sich nicht zu Wort melden- sie haben sich faktisch 1992 selbst aufgelöst. In den Prozessen wird die Geschichte der RZ von 1973 bis 1992 aufgerollt, enthüllt, erfunden und neu zusammengefügt. Für die politische Bedeutung dieses Prozesses spielt es dabei keine entscheidende Rolle, wieviel von der Anklage Konstrukt ist, wieviel Tarek Mousli als Kronzeuge der Anklage tatsächlich weiß. Um Geschichte zu schreiben, braucht es nicht die Wahrheit, sondern die Macht des unwidersprochenen Redens. Allen Andeutungen folgend werden die Angeklagten dazu schweigen.

Wenn wir uns im folgenden zur Geschichte der RZ äußern, dann machen wir das folglich weder im Sinne der juristischen Anklage, noch im Sinne der Angeklagten. Wir wollen uns in Beziehung setzen zur politischen Bedeutung dieses Prozesses. Wir wollen weder das Reden über die RZ, noch die Moral der Geschichte, dem Kronzeugen Tarek Mousli, dem Staatsanwalt und am Ende dem Richter überlassen.

Was haben wir mit der RZ/Rote Zora zu tun?

Für einige ist die RZ(Rote Zora, die sie nur vorn Hörensagen kennen, Geschichte, lange her.

Für andere war sie persönlicher und kollektiver Bezugspunkt innerhalb autonomer Bewegungen und Gruppenzugehörigkeit: Ausgangspunkt, sich dem RZ-Konzept verbunden zu fühlen. Anlaß, einzelnen Aktionen mit Freude zuzustimmen, Anstoß, die eigenen politischen Entscheidungen zu hinterfragen, aber auch Kritik an der Theorie und Praxis der RZ zu üben. Unabhängig von diesen verschiedenen Erfahrungshorizonten stellt sich uns gemeinsam die Frage, ob wir die Selbstauflösung der RZ, den Prozeß gegen R. Schindler und Hans Joachim Klein in Frankfurt, den anstehenden RZ-Prozeß in Berlin als Schlußstrich unter diesen Teil militanter Geschichte begreifen - und schweigen.

Uns geht es nicht darum, die Geschichte der RZ zu (be-)hüten, Sondern deren strategische Überlegungen, deren Praxis, deren Organisationsform als wichtige Erfahrung in all unsere zukünftigen Überlegungen und Einschätzungen lebendig zu halten. Sie wird als ein Teil militanter Geschichte präsent bleiben, wenn wir deren Stärken und Schwächen, deren Erfolge und Niederlage in dem berücksichtigen, was militante, autonome Politik heute und morgen sein kann und muß.

Die Geschichte der RZ läßt sich nicht wiederholen, weder als Bekenntnis noch als Beschwörung. So täuscht die Parole »Jedes Herz ist eine revolutionäre Zelle« ( Plakat anläßlich der 3 Verhaftungen in Berlin im Nov. 1999) eine Kontinuität und eine Identität vor, die es nicht gab und nicht gibt. Sich für die RZ entschieden zu haben, war nicht dasselbe, wie in einem besetzten Haus zu leben, in der Antifa oder in einer Frauengruppe aktiv (gewesen) zu sein. Wir halten es für falsch und gefährlich, diesen Unterschied zu verwischen. Das macht Solidarität nicht unmöglich, sondern klarer.

Es gibt nicht die RZ, zu der wir uns in Beziehung setzen wollen- so wenig es die Autonomen gibt. Tatsächlich lassen sich recht verschiedenen Konzepte, recht unterschiedliche Praxen, z.T. weit auseinander liegende Zielsetzungen und Ausgangsbestimmungen nachzeichnen.

Ganz grob lassen sich 4 Grundsäulen skizzieren, auf denen Theorie und Praxis der RZ /Rote Zora - wenn alles ganz gut lief - ruhten:

1. Die Notwendigkeit klaudestiner, geschützter Strukturen leitete die RZ aus der staatlichen Repression ab, die der außerparlamentarische Opposition Ende der 60er/ Anfang der 70 er Jahre entgegen schlug. Die Antwort darauf sollte nicht nur eine breitere Verankerung des Widerstandes sein, sondern auch der Aufbau von Strukturen, die für eine Zerschlagung nicht offen zugänglich sind. Zum anderen ging es darum neben der zu entwickelnden Massenmilitanz Aktionsformen zu entwickeln, die in der Lage sind, sich einer aussichtslosen direkten Konfrontation erfolgreich zu entziehen.

Diese Konsequenz sah -nicht nur- die RZ in den Ereignissen in Chile 1973 bestätigt, wo der parlamentarische, friedliche Weg zum Sozialismus durch einen Militärputsch blutig beendet wurde.

2. Das Konzept der RZ war darauf ausgerichtet, die Legalität nicht freiwillig preiszugeben, die persönlichen und politischen Lebenszusammenhänge so lange wie möglich darin einzubetten. Der Aufbau klandestiner Strukturen wurde nicht mit Illegalität gleichgesetzt. In ihrem Verständnis war sie der letzt mögliche Schritt, um sich staatlicher Verfolgung zu entziehen.

3. Erklärter Bezugspunkt der RZ waren die radikale und autonome Linke, die sozialen Bewegungen, die (militanten) Kämpfe in der BRD und die (nationalen) Befreiungskämpfe und Unterklassen im Trikont. Ihre Aktionen verstanden sie als Unterstützung und Ermutigung. Aber sie sollten auch über das jetzt Mögliche und jetzt Erkannte hinaus weisen.

Die RZ vermieden es, revolutionäre Politik daran festzumachen, dem Staat und seiner Repräsentanten den Krieg zu erklären, und damit einer militärischen Logik zu unterliegen, die unter den gegebenen Bedingungen nur in einer (militärischen) Niederlage münden konnte. Aus diesem Grunde lehnten sie Tötung von Vertretern des System ab.

4. Die RZ betonten die Gleichwertigkeit aller Formen des Widerstands. Eine richtige Aktionsform sollte sich weder an der Höhe des Sachschadens, noch mit der Höhe der Strafandrohung messen, sondern an der jeweils gemeinsamen Fähigkeit der Beteiligten, Möglichkeiten und Bedingungen genau zu bestimmen.

Die RZ lehnte eine Hierarchisierung des Widerstandes ab. Weder war für sie die IIlegalität ein Kennzeichen für die einzig richtige politische Konsequenz, noch betrachteten sie den bewaffneten Kampf als ein höheres Etappenziel.

Diese grundsätzlichen Positionen fanden im Laufe der über 25 Jahren RZ/Rote Zora auf sehr verschiedene und z.T. sehr widersprüchliche Art und Weise Beachtung. Die Sichtbarkeit bzw. Unsichtbarkeit einzelner Positionen war nicht nur der inneren Dynamik der RZ-Gruppen ausgesetzt. Ihre unterschiedliche Hervorhebung spiegelt mit größter Wahrscheinlichkeit auch die verschiedenen Positionen innerhalb der radikalen Linken wieder.

Denn die RZ haben nicht nur versucht, in soziale Bewegungen (pädagogisch und/ oder avantgardistisch) zu intervenieren. Sie sind auch immer wieder durch die dort gemachten Erfahrungen und dort geführten Auseinandersetzungen geprägt worden.

So verschieden und zum Teil widersprüchlich die RZ-Praxen und theoretischen Selbstverortungen waren, so unterschiedlich und verschieden sind auch unsere eigenen Bezugnahmen. An einigen Beispielen möchten wir dies verdeutlichen.

An der OPEC-Aktion 1975 nahmen neben 3 palästinensischen Kommando-Mitgliedern -bisher unwidersprochen- Hans Joachim Klein, Winfried Böse und Brigitte Kuhlmann als RZ-Mitglieder teil. Ziel war es, den palästinensischen Befreiungskampf zu unterstützen.

Nach diese Aktion erklärte Hans Joachim. Klein seinen Ausstieg aus der RZ. In seinem Buch »Rückkehr in die Menschlichkeit« kritisierte er nicht nur die OPEC-Aktion selbst, sondern auch die Bedingungen dieser internationalistischen Zusammenarbeit, die genau das reproduzierten, wogegen er eigentlich zu kämpfen begonnen hat. Begierig wurde diese Kritik von den Frankfurter Spontis aufgegriffen, die sich den Kampf gegen die Guerilla auf die Fahnen geschrieben hatten. Geschwiegen wurde in der radikalen Linken, die sich mit dieser Kritik hätte auseinandersetzen müssen. Erst 13 Jahre später griff ein Teil der RZ genau jene Kritik auf, die damals als Verrat gehandelt wurde.

Mitte der 70er zerstörten die RZ im Rahmen da Proteste gegen Fahrpreiserhöhungen Fahrscheinautomaten und Schwarzfahrerkarteien,und brachten 100.000e gefälschte Fahrscheine in den Umlauf. Der Kampf auf der Straße sollte durch diese Aktionsformen erweitert oder gar zugespitzt werden.

Nicht immer wurde diese Zuspitzung als Bereicherung und Anregung begriffen. Als im Zuge eines Arbeitskampfes 1974 die RZ das Auto vorn Geschäftsführer der Firma Krone anzündete, wobei auch Autos von Arbeitern beschädigt wurden, meldeten Linke aus dem betreffenden Betrieb Kritik an. Sie sahen in dieser Form der Intervention eine Provokation, die den Rechten nutzte, anstatt den Arbeits- bzw. Lohnkampf zu stärken.

Damit stand die Frage im Raum, welche Basis militante Aktionen haben müssen, damit sie nicht von Rechten gegen den sich entwickelnden Widerstand gewendet werden können.

Die Fragt, inwieweit militante Aktionen eine mögliche Repression mit zu berücksichtigen haben, inwieweit militante Organisationen für die Verfolgung der ilegalen Linken (mit)verantwortlich sind, wurde dabei all zu oft als wehleidig zurückgewiesen, anstatt ernsthaft beantwortet.

Die Macht institutioneller Gewalt besteht gerade in ihm Anonymität. Mit dem Angriff auf Amtsinhaber und Repräsentanten staatlicher Macht sollten die Gesichter und Namen zum Vorschein kommen, die sich dahinter sicher und unangreifbar wähnen. Mit dieser Intention wurden z.B. das Büro des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Frankfurt 1977 zerstört oder die Knieschüsse auf den Asylrichter Korbmacher abgegeben.

Aber sie sollten auch am eigenem Leib, in ihren eigenen vier Wänden erleben, was es bedeutet, wenn sich die Gewalt, die sie ausüben, gegen sie kehrt. Sie sollten zu spüren bekommen, welchen Schmerz sie verursachen. Ob (Gegen-)Gewalt eine solche therapeutische Wirkung haben kann oder die Ideologie des herrschend Strafsystems nur wiederholt, ist nur ganz am Rande von der radikalen Linken diskutiert worden.

Mitte der 80er lahm unternehmen die RZ verschiedene Aktionen gegen Institutionen und Repräsentanten des staatlichen Rassismus. Sichtbar werden sollte damit die Kontinuität und Deutungsmacht jener Gewaltverhältnisse. So wurde z.B. die Datei zur Erfassung von Roma entwendet und vernichtet oder ein Anschlag auf das Zentralregister der Ausländerbehörde in Berlin verübt. Anlaß waren die staatlich lancierten Hetzen gegen »Überfremdung« und »Ausländerkriminalität« und die damit geschaffene Zustimmung zu Verschärfungen des Asylrechts.

Diese Aktionen richteten sich nicht nur gegen den Staat, sondern auch an eine radikale Linke, die dazu weder Protest organisierte, noch inhaltlich Stellung bezog. Die RZ kritisierten damit -offen oder nicht- ein linkes Politikverständnis, das vor allem um die eigene Betroffenheit kreist, in der das Opfer-sein einen ausschließlichen Bezugspunkt bekommt. Darin war die Aufforderung enthalten, auch das Wissen um die eigenen Privilegien zum Ausgangspunkt kollektiver Veränderungen zu machen.

Den avantegardistischen Anspruch, sich nicht nur in dem zu bewegen, was ist, sondern auch auf das hinzuweisen, was sich erst noch als Widerspruch formieren muß, erklärte ein Teil der RZ 1992 (»Das Ende unserer Politik«) für gescheitert.

Militante Aktionen der RZ hatten nicht um einen unterstützenden oder antizipierenden Charakter, deren Wirksamkeit schwer überprüfbar ist. Es gab auch Aktionen der RZ, deren Zielsetzung sich am unmittelbaren Erfolg messen wollte. Die Rote Zora unternahm 1987 mehrere Brandanschläge gegen Filialen des Bekleidungskonzerns »Adler«. Diese erfolgten zu einer Zeit, als sich Arbeiterinnen in Südkorea »gegen die Ausbeutung ihrer Arbeitskraft .. und ..gegen den alltäglichen Sexismus« zur Wehr setzten. Nachdem der Schaden in die Millionen ging, gab der Konzern nach und erfüllte die Bedingungen, die die Rote Zora an die Beendigung ihm Aktionen knüpfte.

Die Organisierung von Frauen in der Roten Zora machte jedoch auch einen anderen Konflikt sichtbar. die Tatsache, daß das Patriarchat kein äußeres Gewaltverhältnis ist, das im Kampf gegen das System einfach mitverschwindet, sondern durch die radikale Linke hindurch greift.

Die Tatsache, wie wenig männliche Wertsetzungen und männliches Dominanzverhalten (von Männern) in Frage gestellt wurden, macht der (organisierte) Rückzug von Frauen aus gemischten autonomen Zusammenhängen deutlich. Ähnliche Erfahrungen und Enttäuschungen dürften auch der Grund für Frauen der Roten Zora gewesen sein, sich als eigenständige Zellen organisiert zu haben. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Aktionen der Rotem Zora war der Kampf gegen die Bio - und Gentechnologie, die sie als neues Instrumentarium imperialistischer, patriarchaler Bevölkerungspolitik gegen die Frauen im Trikont und »Überflüssigen« in den Metropolen brandmarkte. Die Rote Zora versuchte durch ihre Praxis einen militantem, antipatriarchalen Antiimperialismus in der feministischen Frauenbewegung wach zu halten.

Die Geschichte militanter Kämpfe war und ist nicht nur eine von Bewegungen. Überall, wo solche Bewegungen an die Grenzen innerer Dynamik stießen, deren Radikalität gebrochen, deren »Human kapital« integriert wurde, entstanden Überlegungen, wie man die Begrenztheit, die Selbstbezogenheit und Vergeßlichkeit von Bewegungen überschreiten kann. Wie kann man die Breite, die Spontanität von Bewegungen mit dauerhaften Strukturen von Gegenmacht verbinden? Diese Frage ist nicht neu, sondern von grundsätzlicher Art. In unserer eigenen Geschichte gab es darauf verschiedene Antworten: die Strategie der Kleingruppen und die regionale und überregionale Koordinierung politischer Initiativen innerhalb sozialer Bewegungen und über sie hinaus.

Die RZ/Rote Zora sind dann weder etwas ganz neues, noch etwas ganz anderes. Sie haben auf die Frage, die sich uns gemeinsam stellt, eine eigene Antwort gefunden. Antworten, die in über 25 Jahren in Wort und Tat dokumentiert sind. Mit der Selbstauflösung der RZ/Rote Zora sind dem Antworten nicht überflüssig oder wertlos geworden. Solange wir noch an eine Überwindung des Bestehenden glauben, werden Theorie und Praxis der RZ/ Rote Zora mit den Humus für die kommenden Antworten bilden.

Verrat und Verräter

Die Nähen und Distanzen zwischen der Politik der RZ/Rote Zora und den autonomen Bewegungen scheinen nun exemplarisch und bedauerlich detailliert in der Person des Tarek Mousli sichtbar zu werden, der angibt, beiden angehört zu haben. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft in dem am 6.12.2000 begonnenen Prozeß gegen Tarek Mousli sowie in den folgenden Prozessen gegen Sabine E., Harald G., Axel H. und Mathias B. wird im wesentlichen auf den Aussagen basieren, die Tarek Mousli gegenüber der Polizei (und Staatsanwaltschaft) gemacht hat. Auf tausenden Seiten machte er Angaben sowohl zu den Revolutionären Zellen als auch zu autonomer Politik der 1980er und frühen 1990er Jahre. Die (Vor-) Geschichte dieses in der Szene gemeinhin als Verrat bezeichneten Verhaltens und seiner bisherigen Folgen soll hier nicht nochmals nachgezeichnet werden. Sie ist nachlesbar (interim, Zitronenfalter).

Was wir leisten wollen, ist eine Diskussion und Kritik zum einen des gängigen Verständnisses von Verrat, zum anderen des Verhaltens von Tarek Mousli. Der Fokus soll hierbei auf dem ehemaligen Genossen Tarek liegen, und seinen Umgang sowie den der linksradikalen Szene mit der vergangenen gemeinsamen Geschichte reflektieren. Eine solche Kritik soll über eine leicht zu habende Abgrenzung von der verachtenenswerten Person des »Verräters« hinaus weisend zur Selbstverständigung über eine politische Haltung zum Verrat und den Umgang mit dem Verratenden wie dem Verratenen fruchtbar gemacht werden.

Hierzu sind verschiedene in der Diskussion und Verurteilung von Tarek Mouslis Verhalten bislang miteinander vermischte Ebenen zu unterscheiden. Zunächst einmal ist die Person des ehemaligen Genossen Tarek Mousli, von seiner konkreten Handlung, seinem Verhalten vor dem Staatsapparat zu trennen, sich selbst und andere durch Aussagen zu belasten. Der Faktor Zeit spielt eine Rolle, wann war Tarek Mousli Teil der autonomen Szene, wann (wie von ihm behauptet) der RZ? Wann machte er seine diesbezüglichen Aussagen? Die Reaktionen der Szene auf sein Verhalten schließlich verdient eine gesonderte Würdigung. Beginnen wir mit dieser.

Die Positionierung der radikalen Linken zum Phänomen des Verrates gibt Aufschluß über ihr Selbstbild, ihre politischen Kriterien, und bietet eine Möglichkeit der Positionsbestimmung und der Klärung von Begriffen und des Verständnisses von linker Politik, das sie beinhalten.

Die Versuche, die Person Tarek Mouslis im Nachhinein - durch die Denunziation seines Verhaltens als promisk und großmäulig - von einem von vielen geschätzten Genossen zu einer immer schon zwielichtigen Type umzudichten, wurden rasch wieder eingestellt. Vermutlich, da diese bekannte linksradikale Strategie der Abgrenzung von Verrätern angesichts des Ansehens, das Tarek offenbar genoß, keinen ausreichenden Erfolg versprach. Beachtung verdient dieser Versuch allein deswegen, weil er so idealtypisch widerspiegelt, wie die radikale Linke gerne versucht, sich Verrat und Verräter dadurch vom Halse und aus dem Haus zu schaffen, daß sie den Verräter als den immer schon ganz anderen darstellt, der im Grunde eigentlich »keiner von uns« gewesen sein kann. Hierbei wird gerne tief in die Trickkiste linker Moral gegriffen, die doch so wenig mit dem Alltag der ProtagonistInnen gemein bat. Etliche Jahre alt, gleichwohl noch immer nicht verjährt sondern sehr aufschlußreich hierzu ein Bonmet zum Thema Verrat, das die Recherchegruppe Wiesbaden zur Person des Spitzels Klaus Steinmetz 1993 veröffentlicht hat. Sie zitieren in ihrem 2. Bericht, die zum Verständnis der Verrates offenbar wichtige Information, daß Steinmetz »in seiner WG ( ... ) Hausarbeit nur auf Aufforderung erledigte«. Sinn solcher Veröffentlichungen ist offensichtlich die Selbstkonstituierung der radikalen Kritiker des Verrates als saubere Linke, die »so was« (Verrat, Geschirr nicht spülen, außerehelichen Sex machen) nie tun würden, weil sie ganz anders sind als der Verräter.

Diese essentialistische Denunziation eines Verräters (und weniger seines Verrates) ist eher religiös (Judasfigur) denn politisch. Gleichwohl ist es menschlich nur zu verständlich, daß ehemalige GenossInnen ihrem Zorn und ihrer Betroffenheit über das Verhalten eines ehemaligen Mitstreiters und Freundes Luft verschaffen und meinen, sich durch Abgrenzung, vor ihm und der - neben eventuellen juristischen Folgen - persönlichen Verletzung, die sein Verhalten für sie bedeutet, schützen zu können. Sie fühlen sich persönlich verraten, verlassen, betrogen. An dieser Steile ist die Vermischung von persönlicher Verletztheit mit einer politischen Diskussion des Verrates jedoch wenig hilfreich, um zu einem Verhalten zu gelangen, das dem Verrat und dem Verratenden die Stirn zu bieten vermag, ohne dafür die geteilte politische und persönliche Geschichte leugnen zu müssen. Denn Verrat ist ja nur möglich auf Basis gemeinsamer Übereinkünfte. Da diese in der autonomen Szene in der Regel nicht verschriftlicht wurden (werden), sondern in Erfahrungen und Auseinandersetzungen entstehen, ist hierzu gerade eine gemeinsame Geschichte notwendig. Jemand, mit dem keine gemeinsame Übereinkunft besteht, kann keinen Verrat begehen. Zu diskutieren ist, ob jemand, der gemeinsame Übereinkunfte nicht mehr teilt, als »Verräter« bezeichnet werden kann.

Nun mag es konsequent erscheinen, die Person des Verräters dadurch unglaubwürdig machen zu wollen, daß geleugnet wird, er sei je Teil der Szene gewesen. Das wird sich nicht durchhalten lassen, und ähnelt eher einer Vogelstraußpolitik, oder, psychoanalytisch gesprochen, dem viel praktizierten Versuch des Verdrängens durch »Ungeschehen-Machen«. Auch hier wieder: als erste Reaktion auf den Schock, den ein Verrat darstellt: verständlich. Wenn eine solche Haltung zur Strategie wird, ist dies politisch fatal. Die skizzierte Haltung dient dann faktisch dazu, sich der politischen Auseinandersetzung zu entziehen und jegliche Kritik abzuwehren. Sie will sich so einerseits unangreifbar machen und kann sich andererseits alle juristischen Handlungsmöglichkeiten offenhalten. Entscheidend ist für uns demgegenüber, den heutigen Blick der linksradikalen Szene auf die mit Tarek Mousli geteilte Geschichte zu dessen Version eben dieser Geschichte in Kontrast zu setzen!

Geschichte ist nichts Statisches, Festgeschriebenes, autonome Geschichte allemal nicht. Das Erzählen von Geschichte(n), sei es von der StA oder auf einer autonomen Veranstaltung zum Thema Verrat werden sich grundsätzlich voneinander unterscheiden, sind vom gegenwärtigen Interesse der Erzählenden geleitet. Was ist nun das Motiv eines ehemaligen Genossen, der sich von der Szene angeblich seit Jahren verabschiedet hatte, und nun in die Fänge des Staatsapparates geraten ist, Geschichte(n) zu erzählen? Ganz klar: Er will seine Haut retten. Hierzu mag bei vielen in ähnlichen Situationen eine Art foucaultscher Geständniszwang treten, die Lebensbeichte, der die kathartische Klärung des verwirrten Gemütes folgen möge. Ob auch Tarek Mousli diesem zugegebenermaßen kindlichen Wunsch an den juristischen Übervater, er möge die justitiabel gemachte Lebenserfahrung abstrafen und dem Delinquenten dadurch das Gewissen erleichtern, erlegen ist, kann getrost dahingestellt bleiben. Wir glauben es eher nicht, denn diese Vermutung impliziert tendenziell einen zumindest subjektiven Wahrheitsgehalt des Ausgesagten. Entscheidend ist für uns: Er will seine Haut retten. Dafür war er bereit, einiges zu sagen, was er glaubt zu wissen, und etliches herbei zu lügen, was er nicht wissen konnte. Möglicherweise fühlte sich Tarek Mousli von ehemaligen Genossinnen selbst verraten, vielleicht hat er auch nur kühl kalkuliert. Es kann so aussehen, als sei er im Stich gelassen mit gemeinsamen Altlasten, die »als Leichen in seinem Keller« liegen blieben, nachdem alle anderen gegangen waren. Diese Vermutung enthebt Tarek jedoch keineswegs selbst der Verantwortung seiner Geschichte und den ehemaligen GenossInnen gegenüber. Tarek Mousli ist, wie wir alle, in Maßen und im Rahmen gewisser Zwänge frei, sich zwischen Alternativen zu entscheiden. Zu verurteilen ist, wie er sich entschieden hat. Er ist kein Opfer linksradikaler Geschichte, auch wenn er sich - zur Selbstlegitimation, wie auch Hans-Joachim Klein das tat, vielleicht selbst so sehen mag. Er ist Mitproduzent der politischen Verhältnisse, von denen er sich nach seinem Szeneausstieg nun nochmals durch seine Aussagen distanzieren will. Er hat jedoch, wie alle politischen Subjekte, wissen können, daß sein verhalten der Gegenwart und Vergangenheit Folgen für die Zukunft haben kann. Daß er davor offenbar die Augen verschloß, ist ihm nicht persönlich vorzuwerfen, dies ist »gute« schlechte Strategie eines großen Teils der radikalen Linken. Keinesfalls entschuldigt dies jedoch sein Verhalten und entbindet ihn nicht von der Schweigepflicht gegenüber dem Staatsapparat! Tarek Mouslis Verhalten aus einer Position der Nähe heraus zu kritisieren, dient jedoch der Schärfung der eigenen Wahrnehmung: So anders als die meisten in der Szene ist der nicht!

Tarek Mousli ist wiederholt aufgefordert worden, seine gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft gemachten belastenden Aussagen zurückzunehmen. Dieser Text sollte ursprünglich für den der Sprache der Polizei inzwischen wohl hinreichend kundigen Tarek Mousli die sogenannte »dritte Aufforderung« formulieren, die eigene Positionierung zu überdenken, auf der Gegenseite das Feld zu räumen und vor Gericht keine belastenden Aussagen zu machen. Mit Konsequenzen im Falle der Weigerung wird nicht gedroht. Aus der Szene hat Tarek sich bereits selbst ausgeschlossen und das Beispiel der Ermordung von als Verrätern bezeichneten (ehemaligen) Genossen, das der »2. Juni« 1974 einführte, als er Ulrich Schmücker erschoß, hat in der Geschichte der radikalen Linken in der BRD glücklicherweise nicht Schule gemacht. Wozu also die »dritte Aufforderung«? Sie wird den zum Bullenassistenten gewordenen Tarek Mousli kaum mehr erreichen, jedoch: sie dient der eigenen Positionierung. Zu Aussagen vor der Polizei kommt es nach Verhaftungen aus vielerlei Gründen immer wieder. Von Verrat zu sprechen ist unserer Meinung nach angebracht, wenn jemand endgültig die Seiten gewechselt ha. Die letzte Instanz, vor der gemachte Aussagen aufrecht erhalten oder noch immer zurückgenommen werden können, ist das bürgerliche Gericht. Wenn ein ehemaliger Genosse seine Aussagen vor Gericht aufrecht erhält und damit justitiabel macht , ist von Verrat zu sprechen. Bis dahin besteht noch immer die Möglichkeit, belastende Aussagen zurückzunehmen, auch wenn sein Verhalten bis zu diesem Zeitpunkt bereits zu erheblichen Unannehmlichkeiten für die von ihm Belasteten geführt hat. Die Trennungslinie, die zwischen Verräter und Szene gezogen wird, ist eine endgültige. Sie darf nicht gezogen werden, solange der Verratende sich nicht unwiederruflich selbst zur völligen Abkehr von ehemals gemeinsamen Fundamenten entschieden hat. Eine Szene, die Aussagen vor der Polizei mit der Keule des »ganz anderen« bekämpft, nimm sich selbst politisch nicht ernst. Unserer Ansicht nach sollten gemachte oder zurückgezogene belastende Aussagen vor Gericht das Kriterium sein, nach dem der Begriff »Verrat« vergeben wird und nicht die »Schwere« von Aussagen bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft .Inzwischen hat Tarek wie zu erwarten, zuerst am 30.11.2000 im Frankfurter OPEC-Prozeß vor Gericht andere belastende Aussagen gemacht und u. a. versucht, Rudolf Schindler die Schüsse auf Hollenberg und Korbracher, sowie Sabine Eckle und Rudolf Schindler den tödlichen Anschlag auf Karry in die Schuhe zu schieben. Und selbst jetzt: Solange die Gerichtsverfahren in Sachen RZ/Rote Zora gegen ihn und andere laufen, besteht noch immer die Möglichkeit, diese Aussagen zurückzunehmen. Wir fordern Tarek Mousli daher ausdrücklich auf, die belastenden Aussagen zurückzunehmen und sich der politischen Auseinandersetzung über sein Verhalten zu stellen!

Weiter zum Faktor Zeit: Kann jemand eine gemeinsame Idee verraten, die er nicht mehr teilt? Ist von Verrat zu sprechen, wenn eine/r ehemalige GenossInnen bei den Bullen verpfeift, die ihm und denen er nicht mehr Genosse ist? Können sich Privatiers gegenseitig verraten? Wenn das politische Kollektiv, demgegenüber private Bedürfnisse (nach der Freiheit, nicht im Knast zu sitzen) zurückstehen sollen, nicht mehr existiert, kann dieses dann noch verraten werden? Ist es also noch möglich, die RZ zu verraten?! Fragen dieser Art sind wichtig für eine linksradikale Kritik des Verrates, für das politische und persönliche Selbstverständnis einer Szene, die bald mehr Altlasten als Mitglieder zu haben scheint. Moralisch scheint Tarek Mousli kaum mehr zu verurteilen zu sein. Ihn voller Wut ein Schwein zu schimpfen ist ebenso richtig wie folgenlos, Politisch zu begegnen ist seinen Belastungen aber umso mehr:

Lassen wir die oben gestreiften Fragen einmal beiseite, se bleibt allein das Faktische: Tarek Mousli hat in seinen Aussagen vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, bei dem Versuch, aus seinem juristischen Interesse heraus (er will seine Haut retten) mit dem dafür dienlichen Blick andere und sich selbst erheblich belastet, Diesem Verhalten läßt sich auf der faktischen-juristischen wie auf der politischen Ebene erwidern.

wer zur Aussageverweigerung aufruft und zur politischen Anklage schweigt, macht das Schweigen zur gemeinsamen Basis und nicht unseren Widerstand.

Was hindert die Betroffenen, gegenwärtig die als RZ/RoteZora-Mitglieder Angeklagten (künftig möglicherweise auch Autonome ... ) daran, nun ihrerseits mit entlastenden Aussagen, Richtigstellungen des Faktischen zu betreiben?

Im Zuge der Aussagen des heutigen Kronzeugen Tarek Mousli wurden und werden ZeugInnen vorgeladen. Dagegen eine Aussageverweigerungskampagne zu stellen ist richtig. Doch wer keine blinde Solidantät fordern will, muß benennen, was mit unserem Schweigen politisch geschützt werden soll. Wer von ZeugInnen erwartet, daß sie schweigen, und damit Zwangsgelder bis hin zur Erzwingungshaft riskieren, muß das bescheidene Risiko auf sich nehmen, sich selbst in Beziehung zur politischen Anklage, zu setzen - ohne hiffesuchend und fluchtartig auf die Gefangenen und/oder ihre RechtsanwältInnen zu verweisen.

Die Aussageverweigerung markiert eine Grenze, unsere grundsätzliche Weigerung mit der Justiz nach ihrer Wahrheit zu suchen. Meist wird dann eine Aussageverweigerungskampapagne zum Leben wiedererweckt, wenn eine(r) belastende Aussagen gemacht hat, und damit Genosslnnen Verhaftungen und Knast droht. So auch dieses Mal: Der jetzige Kronzeuge Tarek Mousli ist aufgrund seiner Aussagen bereits für vier Verhaftungen, zwei internationale Haftbefehle, mehrere Hausdurchsuchungen und Ermittlungsverfahren verantwortlich. mit der Aussageverweigerungskampagne soll das Karussell aus Aussagen, Widersprüchen, vermeintlichen Richtigstellungen und Selbstentlastungen gestoppt werden. Aus gutem Grund: in Ermittlungsverfahren hat unsere Wut über Verrat, unsere Suche nach Erklärungen und Fehlern nichts zu suchen. im Stadium der Anklageerhebung dient jede Aussage lediglich der Präzisierung der Anklage.

Die Grenzen der Aussageverweigerungskampagne

Nichts spricht dafür, daß wir irgendwo noch Tarek Mousli mit unseren Vorstellungen von Militanz, Verrat und gemeinsamen Fehlern konfrontieren können. Alles spricht dafür, daß Tarek Mousli die Auseinandersetzung um die Geschichte der RZ in den Gerichtssaal verlegt hat. Wir sind heute nicht in der Lage, andere Orte für eine solche Auseinandersetzung zu wählen. Angesichts dieser Schwäche werden wir Wege finden müssen, dem Kronzeugen Tarek Mousli zu folgen, wohin er die Geschichte der RZ getragen hat: vor Gericht. Im Schutze der Aussageverweigerungskampagne deutet der Kronzeuge Tarek Mousli - unwidersprochen - mit Belastungen Genossinnen und Genossen für jahrelange Haftstrafen heraus, Wir sind nicht bereit , ihm mit unserem Schweigen diese unfreiwillige Deckung zu geben. Aus diesem Grunde begrüßen wir Entlastungen - auch vor Gericht. Vorausetzung dafür sind kollektive Absprachen und eine politische Bestimmung juristischer Interventionen. Denn jede noch so richtige und erfolgversprechende Entlastung muß immer auch den Preis mit denken, der bezahlt wird. die Glaubwürdigmachung des Gerichtssaales als den Ort wo Recht gesprochen wird.

Wenn wir mit dieser Position deutlich machen, daß wir dem Kronzeugen das Termin des Gerichtssaales nicht überlassen wollen, dann meinen wir das nicht nur im juristischen Sinne. Die Zeugenaussage des ehemaligen RZ-Mitgliedes Gerd Schnepel im OPEC-Prozeß hat nicht nur Rudolf Schindler entlastet. Sie hat vor allem das bleierne Schweigen über die RZ durchbrochen, hat Platz geschaffen, sich an die Erfolge militanten Widerstandes zu erinnern und Voraussetzungen geschaffen, über Fehler und Schwächen zu reden - anstatt die Rede dem Terrorismus-Bekämpfer Daniel-Cohn Bendit und seinem »Sohn« Hans-Joachim Klein zu überlassen.

Wohlgemerkt: Sinn kann nicht sein, sich selbst zum Werkzeug des Staatsapparates zu machen und nun Tarek Mousli zu belasten- »Wir wissen um die ohnmächtige Wut derer, die von diesen Belastungen betroffen sind« schrieben 1988 Autonome Gruppen in einer »Plattform zu den 2.11. Prozessen« zu den Aussagen des Andreas Eichler, und weiter: »Sich gegen diese Belastungen zur Wehr zu setzen, heißt, im Prozeß u.U. Aussagen zu machen, unser Schweigen zu brechen. Unsere Solidarität mit diesen Angeklagten spürbar zu machen, heißt in diesem konkreten Fall uns als Entlastungszeugen zur Verfügung zu stellen ( ... ) Voraussetzung allerdings für Entlastungsaussagen überhaupt ist ein gemeinsame Konzept, das statt individualisierter Absprachen den gesamten Prozeß im Blick hat.«

Vor zwölf Jahren wurde dies realisiert, mit der Folge, daß der Beklagte Andreas Eichler, der Frank Hoffmann beschuldigte, mit einer Sig Saur - Pistole auf die vorrückenden Polizeiketten an der Startbahn West geschossen zu haben, alleine zu fünfzehn Jahren Haft wegen Totschlag verurteilt wurde, während Frank Hoffmann frei kam .. ....

Auf der politischen Ebene ist den Belastungen Tarek Mouslis, die autonome Politik betreffen, durch einen offensiven Umgang mit der eigenen Geschichte und ihren Erfordernissen zu begegnen. Was hindert uns daran, zu Aktionen Stellung zu nehmen, die allemal verjährt sind? Was hindert uns daran, öffentlich zu erklären, daß zum Gelingen einer (militanten) Demo ein Demoschutz ebenso wie das Abhören des Polizeifunks notwendig sind? Was hindert uns daran, zu offensivem militantem Verhalten als Mittel autonomer Politik zu stehen?

Klar, niemand möchte alleine im Rampenlicht mit zum privaten Outing geratenden Bekenntnissen stehen. Das ist auch nicht gemeint. Dieser Text versucht demgegenüber sowohl die unpolitische und sogar juristisch unkluge weil zu kurz greifende Haltung des Solidaritätsbündnisses, wie auch den individualisierten Umgang Einzelner mit den Folgen der Belastungen durch Tarek Mousli zu durchbrechen. Wir wollen eine Selbstverständniserklärung formulieren, anhand derer und zu der sich möglichst viele positionieren können, und so dazu beitragen, daß die politische Diskussion über die Ereignisse voran gebracht wird.

Einige Autonome aus Berlin und Frankfurt Dezember 2000

Quelle: zeck 95, Februar, Hamburg 2001, S. 9-15. (Grammatik und Rechtschreibung wurden gaanz behutsam nachgebessert. Wir entschuldigen uns für eventuelle neue Fehler, die wir hinein redigiert haben sollten)