n0name Page Maker

Build your own text!

Instructions:

  1. Fill out the table.
  2. Copy and paste the following text into the body:

    unformatted

    PROKLA. Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft, Heft 126,
    32. Jg., 2002, Nr. 1, //-//
    Sabine Nuss
    _____________
    Download ist Diebstahl?
    Eigentum in einer digitalen Welt
    Mit der Entstehung des World Wide Web ist auch die alte Grundsatzdebatte
    der bürgerlichen Gesellschaft über Rolle und Funktion
    von Eigentum wieder zu neuem Leben erwacht. Insbesondere die
    Formen des geistigen Eigentums (Urheberrechte, Patente, Markenschutz)
    sind in ganz spezifischer Weise mit dem Internet verstrickt.
    Die Kombination von Digitalisierung und der (nicht ganz weltweiten)
    Vernetzung von Zentralrechnern und Personal Computern hat dazu
    geführt, dass Inhalte wie Ton, Text, Bild, usw. (im Fachjargon „Content“),
    als immaterielle Produkte, oder besser: als Informationsprodukte
    1
    mit geringem Aufwand und ohne Qualitätsverlust millionenfach
    kopiert und verbreitet werden können. Es ist zwar nicht neu,
    dass beispielsweise Musik kopiert und getauscht wird, auch in der
    analogen Welt konnte man Musikcassetten aufnehmen (und es
    wurden Abgaben auf Leercassetten- und Geräte eingeführt). Die digitale
    Ausdrucksweise von Information erleichtert die Verbreitung
    demgegenüber aber um ein Vielfaches: Das Band zwischen Form
    (Träger) und Inhalt (Daten) sitzt in der digitalen Welt lockerer als in
    der analogen. Dem technologischen Potential des Internet steht nun
    seit geraumer Zeit das Interesse der Verwertung der Bits und Bytes
    entgegen, wobei die Kontrolle dieser Informationsströme bislang
    noch an den spezifischen Eigenheiten digitaler Technologie seine
    Schranken findet. Generell ist umstritten, ob beispielsweise Kopierschutz
    von digitalen Gütern überhaupt möglich ist, da die Daten zum
    Konsum letztendlich immer in entschlüsselter Form vorliegen müssen,
    ergo immer irgendeiner anderen Art von Kopiermöglichkeit zur
    1 Der Begriff der „immateriellen Güter“ oder „immaterielle Produkte“ ist mit Vorsicht
    zu gebrauchen. Immateriell ist letzlich nur die Information, diese aber ist zum
    Konsum und zur Verbreitung auf materielle Träger angewiesen, sei es das Übertragungskabel,
    die Festplatte, CD-ROM, der Bildschirm oder der CD-Player. Es
    läßt sich daher im Grunde nicht von einer getrennten, immateriellen Sphäre
    sprechen, lediglich von einer gelockerten Verbindung zwischen materieller und
    immaterieller Sphäre.
    2 Sabine Nuss
    Verfügung stehen. Mitunter wird daher die Frage gestellt, ob mit einem
    solchermaßen freien Datenfluss im Internet „die alte bürgerliche
    Eigentums- und Rechtsordnung zur Disposition“ stünde.
    2
    In der Hauptsache sind es Akteure wie Unternehmen der „Content-
    Industrie“ (Verlage, Musik- und Filmindustrie, Softwareindustrie), ihre
    Lobbyverbände, Verwertungsgesellschaften, Künstler, Publizisten,
    usw. und nicht zuletzt der Staat, die das traditionelle Property Rights
    Regime
    3
    auch auf die digitale Welt übertragen wollen. Mit verschiedenen
    Maßnahmen auf der Ebene der Legislative, der Technik und
    der Ideologie sollen Datenströme als geistiges Eigentum funktional
    gemacht werden (d.h. geschützt, abgrenzbar, anerkannt). Dem steht
    nun eine große Zahl an Internet-Nutzern gegenüber, die die geplanten
    Enclosures im Cyberspace
    4
    verurteilen und die traditionelle Eigentumssicherung
    für die spezifische immaterielle Welt für anachronistisch
    und technisch inadäquat halten. Zu diesen „Usern“ gehören
    unter anderem Publizisten, Programmierer („Hacker“), Künstler, Bibliothekare,
    Ökonomen, Informationswissenschaftler, Rechtswissenschaftler,
    kurz: Anbieter und Konsumenten von „Content“ jeglicher
    Art.
    Es können in dieser stellenweise sehr emotional geführten Debatte
    grob gefasst zwei Fronten unterschieden werden; das Interesse an
    privater Verfügungsgewalt über digitale Informationen steht dabei
    dem des öffentlichen Zugriffs darauf entgegen. Insofern ist die digitale
    Welt Projektions- als auch Kampffeld für höchst gegensätzliche
    gesellschafts- und wirtschaftspolitische Interessen geworden und
    der Streit entzündet sich maßgeblich an der Frage des Eigentums.
    Im folgenden sollen die theoretischen Annahmen zu Funktion und
    Bedeutung von Eigentum, die den sich bekämpfenden Positionen
    „Copyright“ und „Copyleft“
    5
    zugrunde liegen untersucht werden.
    Darauf aufbauend lassen sich Aussagen darüber treffen, welche
    2 So der Radiomoderator in der Sendung „Cybercrime und Copywrong - Die neue
    Wissens(un)ordnung“, Radio Akademie gutenbytes,
    www.swr2.de/gutenbytes/sendungen/ 000617_cybercrime.html, Download
    08.07.2001.
    3 Im folgenden werde ich die Vertreter einer Stärkung des Copyright daher „Traditionalisten“
    nennen.
    4 In den „Enclosures“ des früheren Gemeindelandes, die einerseits Produktionsmittel
    zu Privateigentum machten und andererseits die früheren Nutzer dieser
    Produktionsmittel zu „freien“ Arbeitern, denen nichts anderes übrig blieb als ihre
    Arbeiskraft zu verkaufen, sah Marx den zentralen Prozeß der „ursprünglichen
    Akkumulation“ in England, der Geburtsstätte des modernen Kapitalismus.
    5 Diese beiden Begriffe sind hier nicht streng im juristischen Sinne zu verstehen,
    sie sollen nur kurz und prägnant für die beiden skizzierten, entgegengesetzten
    Positionen stehen.
    Download ist Diebstahl? 3
    Rolle die Debatte um das digitale Eigentum im Kontext kapitalistischer
    Produktionsverhältnisse spielt und wie dieser Konflikt möglicherweise
    ausgehen wird.
    Eigentumssicherung im Cyberspace
    Die Verfechter von Copyright versuchen auf verschiedenen Ebenen,
    den Cyberspace mit einem Property Rights Regime zu versehen, als
    Voraussetzung für die Verwertung der Informationsprodukte. Zu den
    technischen Maßnahmen gehören u.a. Verfahren des Digital Rights
    Managements (DRM). DRM-Systeme sind Software-Lösungen, die
    auf spezifische Geschäftsmodelle jeweils abgestimmt, den Vertriebsweg
    digitaler Güter vom Hersteller bis zum Nutzer kontrollieren
    können. Beispielsweise hat IBM das sogenannte „Electronic Media
    Management System“ (EMMS) entwickelt, es soll den Austausch
    von Musik über Peer-to-Peer-Börsen wie Napster
    6
    unmöglich machen.
    EMMS gibt dem Urheber die Möglichkeit, zu bestimmen, was
    der Käufer damit machen darf und was nicht. Er kann beispielsweise
    festlegen, wieviele Kopien einer Datei erzeugt werden dürfen und ob
    das Brennen auf eine CD-Rom erlaubt werden soll (vgl. Miedl 2001).
    Auch über die hardware werden Versuche der digitalen Vertriebskontrolle
    unternommen. In den USA wird derzeit ein Gesetz vorbereitet,
    welches den Einbau von Kopierschutztechnik in sämtliche
    PCs und Geräte der Consumer-Elektronik erzwingen soll (c’t
    9.9.2001). Aber auch Kopierschutz, wie beispielsweise das Einstreuen
    unnützer Informationen bei der Herstellung von Audio-CDs,
    damit der Computer Schwierigkeiten beim Lesen der CD hat, ist
    jüngst in die Schlagzeilen geraten, da mitunter auch CD-Player solche
    CDs nicht abspielen können (vgl. Schneider: 2001). Diese technischen
    Maßnahmen zur Sicherung des geistigen Eigentums werden
    auf der gesetzgeberischen Ebene unterstützt. Zu nennen ist hier
    für die USA der DMCA (Digital Millenium Copyright Act) und für Europa
    die noch ins nationale Recht umzuwandelnde Urheberrechtsrichtlinie,
    wobei zentral und beiden gemein ist, dass die Umgehung
    6 Die Musiktauschbörse Napster ist ein klassisches Internetprodukt: Dank des
    speziellen Datenformats MP3 wurden Musikdateien klein und versendbar und
    konnten mittels der Napster-Software weltweit getauscht werden. Nach einer
    Klage der Musikindustrie gegen Napster ist die Anzahl der Nutzer von 200.000
    bei Prozessbeginn im Dezember 1999 auf 20 Mio. gewachsen (vgl. Hamburgnewmedia.
    net). Der Medienkonzern Bertelsmann kaufte Napster mit dem Ziel,
    daraus eine kostenpflichtige, legale Musikbörse zu machen. Seit Sommer 2001
    ist Napster geschlossen, inzwischen sind die Nutzer aber auf andere „freie“
    Tauschbörsen, sogenannte „Napster-Erben“ umgestiegen (vgl. c’t 6.9. 2001).
    4 Sabine Nuss
    von Kopierschutzmaßnahmen unter Strafe gestellt wird (siehe zu
    diesen Maßnahmen ausführlicher den Beitrag von Rainer Kuhlen in
    diesem Heft). Zum anderen wird auf der ideologischen Ebene versucht,
    ein „Unrechtsbewußtsein“ zu entwickeln, welches dem unbedarften
    Nutzer klar machen soll, dass er beim Downloaden und Verbreiten
    von Dateien, deren Informationen urheberrechtlich geschützt
    sind, eine kriminelle Tat begeht. Die Lobbyverbände betreiben diese
    Bewußtseinsbildung sehr eindringlich, wenn z.B. Jay Berman,
    Chairman der International Federation of the Phonographic Industry
    sagt:
    „Den Diebstahl geistigen Eigentums unterstützen Verbrecherorganisationen. Er nährt
    den Drogenhandel und andere Schwerverbrechen. Der heutige Kampf gegen Musikpiraterie
    ist ein Kampf gegen ein riesiges, organisiertes, illegales internationales Geschäft“
    (aus: Günther 2001: 13).
    Entsprechend wird eine Ideologie gefordert, die dieses Vorgehen als
    un(ge)recht klassifiziert:
    „Hier muss in der Tat zunächst ein spezifisches Unrechtsbewußtsein kulturell entwikkelt
    werden, etwa dergestalt: ‚Wer illegal kopiert, klaut, wer unrechtmäßig vervielfältigt,
    ist ein Dieb!‘“ (Lehmann 1997: 27).
    Die Medienkonzerne und die Softwareindustrie - also in der Hauptsache
    Rechteinhaber an geistiger Schöpfung, machen sich in der
    Regel unter Hinweis auf ihre hohen Investitionskosten für Entwicklung
    (bei Software) oder für Vorschusshonorare und Marketing (bei
    Musik und Literatur) für schärfere Schutzmaßnahmen im digitalen
    Sektor stark; unter den Künstlern ist die Heavy Metal Band Metallica
    als Beispiel für den Kampf um traditionelle Eigentumssicherung zu
    nennen. Metallica hatte frühzeitig die Musiktauschbörse Napster und
    einige Napster-User verklagt (Frank 2000: 3). Damit hat sich die
    Band zwar zum Unsympath der Netz-Community gemacht, aber
    recht eigentlich hat sie „das Prinzip des Urheberrechts“ eingefordert,
    das da lautet: „Bezahlen“.
    7
    Musikindustrie und Künstler vertreten
    somit individuelle Verwertungsinteressen. Diese aber, so die Argumentation,
    kommen insofern der Gesellschaft zugute, als sie zu
    Wachstum und Wohlstand führen. In der Urheberrechtsrichtlinie
    bringt die EU dies folgendermaßen auf den Punkt:
    7 So Oliver Castendyk, Urheberrechtsexperte und Leiter des Erich-Pommer-
    Instituts in Potsdam, in einem Interview mit der Taz (Frank a.a.O.) Das ist zwar
    etwas salopp ausgedrückt, aber letztendlich entspricht es einer der Hauptbestimmungen
    des Urheberrechts, nämlich dem „vermögensrechtlichen Befugnis
    des Urhebers”, also dem Recht des Urhebers, sein Werk zu verwerten. Die
    zweite Säule ist die persönlichkeitsrechtliche Befugnis des Urhebers und beinhaltet
    u.a. das Recht über das ob und wie der Veröffentlichung (vgl. Urherberund
    Verlagsrecht 2001: XIII).
    Download ist Diebstahl? 5
    „Ein harmonisierter Rechtsrahmen zum Schutz des Urheberrechts und der verwandten
    Schutzrechte wird durch erhöhte Rechtssicherheit und durch die Wahrung
    eines hohen Schutzniveaus im Bereich des geistigen Eigentums substantielle Investitionen
    in Kreativität und Innovation einschließlich der Netzinfrastruktur fördern und
    somit zu Wachstum und erhöhter Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie
    beitragen, und zwar sowohl bei den Inhalten und der Informationstechnologie als
    auch allgemeiner in weiten Teilen der Industrie und des Kultursektors. Auf diese
    Weise können Arbeitsplätze erhalten und neue Arbeitsplätze geschaffen werden.“
    (Urheberrechtsrichtlinie 2001: Punkt 4).
    Der auf privaten Eigentumsrechten basierende und technisch etablierte
    Schutz von Informationsprodukten wird als Voraussetzung
    dafür betrachtet, dass diese Produkte überhaupt verkauft werden
    können. Erst wenn der Verkauf gesichert ist, so der Gedanke, wären
    Unternehmen bereit, in Geschäftstätigkeiten zu investieren. Schließlich
    müssten die Kosten für Personal, Ausstattung, Maschinen, usw.
    refinanziert werden und zumindest langfristig rentabel sein. Solche
    Unternehmen sorgten dann quasi automatisch für Arbeitsplätze und
    je erfolgreicher diese Firmen seien, desto mehr Beschäftigung ziehe
    dies nach sich. Aus Wachstum folgt demnach Beschäftigung und
    dies wiederum erhöhe den Wohlstand einer Gesellschaft. Über diese
    Argumentationskette kommen die Traditionalisten zur Annahme,
    dass die Sicherung der privaten Eigentumsrechte im Netz zu gesamtwirtschaftlicher
    Effizienz führe. In dieser Kette gibt es aber nicht
    nur eine Unwägbarkeit: Erstens ist ein Verkauf noch lange nicht garantiert,
    nur weil er rechtlich und technisch möglich ist - eine Investition
    in Geschäftstätigkeit hängt noch von ganz anderen Dingen ab
    (Nachfrage, Konkurrenz, Kapitalausstattung, usw.). Zweitens ist es
    höchst umstritten, dass Wachstum zu mehr Beschäftigung führt.
    Ohne nun auf diese Unwägbarkeiten im Detail eingehen zu wollen,
    sollte hiermit deutlich geworden sein, dass der Schluss, Privateigentum
    führe zu einer höheren wirtschaftlichen Effizienz, einen theoretischen
    Hintergrund hat, der erst zu solchen Annahmen führt. Tatsächlich
    argumentieren die Traditionalisten (makro)ökonomisch -
    aber auf der Grundlage anthropologischer Setzungen, wie z.B.:
    „Grundsätzlich gehört es zu den Aufgaben des Urheberrechtsschutzes, den schöpferisch
    tätigen Menschen zu kreativen geistigen Leistungen zu ermuntern. Dies setzt
    voraus, dass er sein Werk für ideelle und auch kommerzielle Zwecke nutzen kann.“
    (Ulrich 1996: 397).
    Der Mensch muss offensichtlich erst ermuntert werden, damit er
    sich überhaupt schöpferisch betätigt und das Mittel dazu ist das private
    Eigentumsrecht. Entsprechend wird auch immer wieder betont,
    mangelnder Rechtsschutz im Internet führe zu weniger Produktion
    6 Sabine Nuss
    an digitalen Gütern.
    8
    Die behauptete Anreizfunktion und wirtschaftliche
    Effizienz von Privateigentum und die notwendige Ideologiebildung
    für die Akzeptanz geistigen Eigentums in einer digitalen Welt
    decken sich mit den Grundannahmen der Property Rights Theorie,
    insofern stellt sie das theoretische Fundament der Traditionalisten
    dar.
    Die Property Rights Theorie
    Die Property Rights Theorie versteht sich selbst als Ergänzung und
    Fortschreibung der neoklassischen Volkswirtschaftslehre. Wichtigster
    Vertreter der Property Rights Theorie ist der Amerikaner
    Douglass C. North, der 1993 den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften
    erhalten hat. Da die Neoklassik die Dynamik wirtschaftlicher
    Entwicklung mit ihren statischen Modellen nicht befriedigend zu
    erklären wußte, skizzierte North eine „neue Sicht der Wirtschaftsgeschichte“.
    Die Beschleunigung des wirtschaftlichen Wachstums seit
    der steinzeitlichen Revolution, seit dem Übergang zur Agrarwirtschaft
    und seit der modernen industriellen Revolution erklärte er mit
    einer Theorie der Verfügungs- und Eigentumsrechte, wobei die
    Kernthese seiner historischen Untersuchung lautet, dass Länder, deren
    Staaten gesicherte Eigentumsrechte durchsetzen konnten und
    können, eine effizientere Wirtschaftsleistung generieren als Länder,
    die über wenig oder keine gesicherten Eigentumsrechte verfügen.
    Getreu der neoklassichen Vorstellungswelt liegen der Property
    Rights Theorie zwei zentrale Annahmen zugrunde: (1) Die Wirtschaftssubjekte
    streben danach, ihren (nach je individuellen Kriterien
    bestimmten) Nutzen zu maximieren; (2) die Nutzen spendenden
    Güter (Produkte, Dienstleistungen, aber auch freie Zeit) sind jedoch
    - gemessen an der Unbegrenztheit der Bedürfnisse - knapp. In den
    historischen Untersuchungen von North erscheinen gesellschaftliche
    Organisationsformen wirtschaftlicher Prozesse grundsätzlich entweder
    über den Markt oder eine hierarchische Lenkung (durch den
    Herrscher) gesteuert. Als „effizient“ betrachtet North eine Wirtschaft,
    in der das nutzenmaximierende Verhalten der Subjekte zu einer
    Ausstoßsteigerung führt:
    „Die Ausdrücke ‚effizient‘ und ‚ineffizient‘, wie in der vorliegenden Arbeit verwendet,
    dienen zum Vergleich der Auswirkungen zweier Nebenbedingungen: Im einen Fall
    wird maximierendes Verhalten der Teilnehmer Ausstoßsteigerungen bewirken, im
    anderen nicht“ (North 1988: 7, Fußnote 2).
    8 „Inhalte werden nur in ausreichender Weise angeboten, wenn Rechte an geistigem
    Eigentum ausreichend geschützt sind“ (EU-Grünbuch 1997: 19).
    Download ist Diebstahl? 7
    Bei der Beantwortung der Frage, wie Herrscher oder Staaten das
    maximierende Verhalten der Wirtschaftssubjekte in der Vergangenheit
    bis in die Gegenwart entsprechend beeinflusst bzw. gelenkt haben,
    spielt der Begriff der „Transaktionskosten“ eine zentrale Rolle.
    Ergänzend zur Neoklassik, bei der die Produktionskosten aus den
    Produktionsfaktoren Boden, Arbeit und Kapital entspringen, erweitert
    North das Modell um Aufwendungen, die bei der Transaktion der
    Güter entstehen, also für „Abgrenzung, Schutz und Durchsetzung
    der Eigentumsrechte an Gütern“ (North 1992: 33). Zu diesen so definierten
    Transaktionskosten zählt North zum einen die Messungskosten
    (Preis für die Informationen über Größe, Qualität und Beschaffenheit
    eines Gutes), zum anderen nennt er die Erfüllungskosten
    (Aufwendungen für Vertragserfüllung). Je arbeitsteiliger die
    Marktwirtschaft ist, desto größer werden die Transaktionskosten, da
    die Tauschvorgänge komplexer und anonymer werden. Da nun aber
    „exklusive Eigentumsrechte, die dem Eigentümer etwas einbringen“
    (North 1988: 93) nach North einen unmittelbaren Anreiz „zur Erhöhung
    von Effizienz und Produktivität“ bieten, kann der Staat Transaktionskosten
    senken, indem er gesicherte Eigentumsrechte etabliert.
    Im sogenannten Principal-Agent-Modell kommt dies zum Tragen:
    Der Principal kann bei zunehmender Arbeitsteilung der Marktwirtschaft
    die Leistung seines Agenten nicht mehr direkt messen
    und überwachen und muss vermehrt Kontrollkosten aufwenden.
    Diese können gesenkt werden, indem der Principal seinem Agenten
    Verfügungsrechte an dessen Arbeit abtritt, da ihn das zu höherer
    Produktion motiviere.
    Auch bezüglich Messung und Information spielt der Staat nach North
    eine entscheidende Rolle. Mittels Standardisierungen (z.B. DIN)
    oder der Sicherung der flächendeckenden Gültigkeit herrschender
    Zahlungsmittel erleichtert er Tauschvorgänge, indem er Unsicherheit
    mindert. Aber selbst wenn die Tauschvorgänge durch den Staat annähernd
    reibungslos gesichert sind, besteht nach North die Gefahr,
    dass der Mensch (als nutzenmaximierendes Individuum) dennoch
    versucht zu „betrügen“.
    9
    Vermeiden könne man Betrug nur, wenn
    die Tauschvorgänge als „gerecht“ empfunden werden. Ob aber ein
    gesellschaftliches Tauschsystem für „gerecht“ gehalten wird, also
    von den Beteiligten mit all seinen Regeln akzeptiert wird, hängt wiederum
    ab von der herrschenden Ideologie.
    10
    9 „Aber man kann die Vertragserfüllung nicht als Selbstverständlichkeit betrachten.
    (...) ...ohne institutionelle Schranken wird selbstsüchtiges Verhalten komplexe
    Tauschvorgänge behindern“ (North 1992: 39).
    10 Die Ideologie kann nicht nur bewirken, dass die Individuen trotz ihres selbstsüch-
    8 Sabine Nuss
    North spricht durchgängig von „gesicherten“ oder „effizienten“ Eigentumsrechten,
    im Gegensatz zu „nicht“ oder „weniger effizienten
    Eigentumsrechten“. Diese Begriffe verwendet er für die ganze Geschichte
    des wirtschaftlichen Wandels bis hin zur Gegenwart. Das
    bedeutet aber zugleich, dass North die historisch unterschiedlichen
    Funktionsweisen von Eigentum nicht näher differenziert, beziehungsweise
    vom jeweiligen gesellschaftlichen Wirkungskontext abstrahiert.
    Besonders deutlich wird das bei seiner Definition des solchermaßen
    überzeitlich begriffenen Eigentumsrechtes, das nach
    North „das Recht des Ausschlusses Dritter“ beinhaltet (North 1988:
    21). Eigentum im Mittelalter beispielsweise meinte aber mitnichten
    die Macht ausschließlicher Verfügung über die Sache.
    11
    In dieser
    Epoche stand
    „nicht ein Abstraktum Eigentum im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit, sondern die
    Fülle konkreter einzelner Rechtsstellungen, die in der Regel um die Nutzung, nicht
    um die Verfügungsmöglichkeiten kreisen“ (Hecker 1990:74).
    Bis in das 19. Jahrhundert hinein war im größeren Teil Europas der
    Boden der entscheidende Produktionsfaktor, aber:
    „Es gab kein Bodeneigentum im Sinne des modernen Eigentumsbegriffs, d.h. einer
    zum Ausschluß Dritter berechtigenden willkürlichen Verfügungsgewalt. Für das mittelalterliche
    Rechtsdenken standen vielmehr konkrete, gewachsene Rechte im Vordergrund,
    die vielfach gleichzeitig mit der Verfügung über den Bodenertrag die Herrschaft
    über seine Bewohner zur Folge hatten, aber durch Pflichten gegenüber dem
    Lehnsgeber einerseits und gegenüber den Bewohnern andererseits begrenzt waren.“
    (Rittstieg 1975: 3, Herv. SN).
    Auch die Eigentumskonstruktionen der Griechen und der Römer waren
    höchst unterschiedlich ausgestaltet.
    12
    An einer weiteren Stelle in
    tigen Wesens nicht betrügen, sie kann auch redliches Arbeitsverhalten fördern:
    „...der Unterschied zwischen Arbeitern, die 'fleißig' oder 'gewissenhaft' sind oder
    'schwer arbeiten' und denen, die 'faul' oder 'ungeschickt' sind oder 'sich drücken',
    ergibt den Unterschied in deren Ausstoß als Folge davon, wieviel die ideologische
    Überzeugung zur Vermeidung von Drückebergerei beiträgt“ (North
    1988:48).
    11 Der etymologische Blick auf das Wort „Eigentum“ ergibt interessante Aufschlüsse.
    So gibt es im Mittelalter keinen einheitlichen Terminus für „Eigentum“. Eine
    Vielzahl von Ausdrücken und Begriffen („dominium“, „proprietas“, „eigen“) entspricht
    vielmehr der konkreten Ausdrucksweise jeweiliger sehr unterschiedlicher
    „Eigentumsverhältnisse“ mit unterschiedlichen Nutzungsregelungen, wobei der
    Nutzungsberechtigte (hier auf Land bezogen) als „Eigentümer“ betrachtet wird
    (Hecker 1990:46).
    12 Wobei das Eigentumsverständnis der Römer dem der Neuzeit noch am nächsten
    kommt: „Die Römer haben als erste klar unterschieden zwischen Eigentum
    und Besitz. Sie nannten es dominium und possessio. Eigentümer einer Sache ist
    derjenige, dem sie gehört. (...) Anders die Griechen. Auch bei ihnen gab es
    schon lange Privateigentum. Aber sie haben es nie so klar formuliert und nicht so
    präzise vom Besitz unterschieden. Das Alleinverfügungsrecht des Eigentümers
    war nicht so kraß ausgebildet“ (Wesel 1990: 50f).
    Download ist Diebstahl? 9
    seiner Untersuchung definiert North Eigentumsrechte als Rechte, die
    „der einzelne an seiner eigenen Arbeit und an den Sach- und
    Dienstleistungen in seinem Besitz erwirbt“ (1992: 39). Bei einem
    Recht aber, welches der einzelne an seiner Arbeit und an den Dingen
    in seinem Besitz erwerben kann, ist die Inbesitznahme, bzw. der
    Prozess der Aneignung, bereits geschehen. Wie dies geschehen ist
    und vor allem, wie dies legitimiert werden kann, ist daher für North
    kein Thema mehr. Das ist auch nicht mehr nötig, denn die individuelle
    ausschließende Aneignung von Natur hatte bereits John Locke
    einige Jahrhunderte früher legitimiert. Seine Eigentumstheorie wurde
    mit ihrer Entstehung Ende des 17. Jahrhunderts zur „weltlichen Bibel“
    des Bürgertums (Rifkin), sie ist als solche in den Kanon des
    bürgerlichen Rechtsdenkens und damit auch in die Property Rights
    Theorie eingeflossen. Was heute als selbstverständlich gilt, nämlich
    die individuelle Aneignung von Natur, musste John Locke noch
    rechtfertigen und er tat dies naturrechtlich: Im Naturzustand, so die
    damalige Vorstellung, herrscht vollkommene Freiheit und Gleichheit
    (die wiederum nur durch Naturgesetze beschränkt werden) und es
    gibt kein individuelles Eigentum: Gott hat die Erde den Menschen
    gemeinsam gegeben. Da es aber das erste Naturgesetz ist, die
    Schöpfung und damit auch den Menschen zu erhalten, muss der
    Mensch sich in irgendeiner Form Nahrung verschaffen. Diese Tätigkeit
    nun, das Pflücken einer Frucht beispielsweise, betrachtet Locke
    als individuelle Aneignung und diese Aneignung – dies ist der
    Springpunkt – begründet zugleich das Recht auf Eigentum:
    „Was immer er also dem Zustand entrückt, den die Natur vorgesehen und in dem sie
    es belassen hat, hat er mit seiner Arbeit gemischt und ihm etwas eigenes hinzugefügt.
    Er hat es somit zu seinem Eigentum gemacht“ (Locke § 27).
    13
    Mit dieser naturrechtlichen Legitimation von Privateigentum
    14
    löste
    13 Mit dieser Konstruktion eines rein physischen Vorgangs - die Vermischung von
    Arbeit und Natur - hat Locke gleich zweierlei begründet: zum einen das individuelle
    Aneignungsrecht und zum anderen die Effizienz von Privateigentum: Arbeit =
    Aneignung = Privateigentum, so die Gleichung. Umgekehrt bedeutet Gemeineigentum
    in dieser Logik, dass es keine individuelle Aneignung gibt und damit
    auch keine Bearbeitung. Als Beweis verweist Locke auf die „wilden Indianer“ in
    Amerika, die deshalb brach liegendes Land haben, weil sie es schlicht nicht aneignen,
    ergo nicht bearbeiten.
    14 Locke ist ganz Kind seiner Zeit und begreift Arbeit im vorhandenen sozialen
    Kontext: „Das Gras, das mein Pferd gefressen, der Torf, den mein Knecht gestochen,
    und das Erz, das ich an irgend einer Stelle gegraben, wo ich ein Recht
    darauf in Gemeinschaft mit anderen habe, wird auf diese Weise mein Eigentum
    ohne die Anweisung oder die Zustimmung irgend jemandes.“ (§ 28). Er versteht
    also unter „meiner“ Arbeit auch die „meiner“ Knechte und Pferde. Der Erzeugung
    von privaten Eigentumsrechten ist demnach das Herrschaftsverhältnis des Herrn
    über Natur und Knecht vorausgesetzt.
    10 Sabine Nuss
    Locke einen Paradigmenwechsel in der Theoriegeschichte des Eigentums
    aus (vgl. Brocker 1992). So herrschte noch bis in das 17.
    Jahrhundert hinein in allen eigentumsrelevanten Abhandlungen (über
    Differenzen hinweg) Übereinstimmung darüber, dass das Privateigentum
    durch Konvention, das heißt, von Menschen eigenmächtig
    eingeführt wurde, es war insofern zwar ein Recht, aber ein positiv gesetztes,
    kein „natürliches“.
    15
    Dass die Arbeit das Recht auf Eigentum
    begründet, wird seither in der bürgerlichen Eigentumsauffassung so
    angenommen, wie es von Locke gesetzt wurde: Als anthropologische
    Gewißheit.
    16
    Zur Debatte steht bei Douglass North daher nicht
    mehr das „ob“, sondern nur noch das „wie“, also die Frage, welche
    Wirkung verschiedene - individuelle oder gemeine - Eigentumsrechte
    für Ökonomien haben, insbesondere für die „Effizienz“ von
    Ökonomien und nicht mehr die Frage, ob eine individuelle Aneignung
    überhaupt legitim ist.
    Der Begriff der „Effizienz“ kommt in der Property Rights Theorie
    ähnlich überhistorisch vor, wie jener der „Eigentumsrechte“. „Effizient“
    ist eine Wirtschaft dann, wenn das maximierende Verhalten der
    Einzelnen zu einer Ausstoßsteigerung der Güterproduktion führt.
    Diese Definition dient als Maßstab, um die verschiedenen Ökonomien
    in Geschichte und Gegenwart auf ihre Effizienz hin zu überprüfen.
    Gibt es wenig oder keine Ausstoßsteigerung an Gütern, ist die
    Wirtschaft ineffizient, bei vorhandener Ausstoßsteigerung ist die
    Wirtschaft effizient. Der Begriff der „Effizienz“ drückt aber ein Zweck-
    Mittel-Verhältnis aus, das heißt, ob eine Ökonomie effizient ist, läßt
    sich nur feststellen, indem der Zweck dieser Ökonomie ins Verhältnis
    gesetzt wird zum eingesetzten Mittel. Effizienz ist dann erreicht,
    wenn ihr Zweck mit jenen Mitteln erreicht wurde, die dafür eingesetzt
    15 Charakteristisch für das ältere Paradigma nennt Brocker die Antwort Ciceros auf
    die Frage nach der Verteilung der Güter. Nach Cicero soll derjenige Eigentümer
    einer Sache sein, der sie als erster hatte und sie mit der Absicht in seinen (physischen)
    Besitz brachte, sie zu eigen zu haben (= prima occupatio, daher auch
    „Okkupationstheorie“ genannt). Es ist somit die zeitliche Priorität beim Auffinden
    und Aneignen der „herrenlosen“ Güter, die ein Eigentumsrecht einräumt.
    16 Auch der heutigen Eigentumsgarantie des Art. 14 Grundgesetz kommt eine
    „übergesetzliche“ Begründung zu, so schrieb der Bundesgerichtshof Ende der
    50er Jahre dem Recht auf Eigentum eine „von staatlicher Rechtssetzung unabhängige
    Geltung zu“ (BGHZ 6, 270 ff, zit. nach Brocker 1992: 345). Brocker weiter:
    „Dem Tenor all dieser Beurteilungen schloss sich auch das 1949 geschaffene
    Bundesverfassungsgericht an (...) Es bezeichnete das Eigentum als ein vorbzw.
    überstaatliches Recht“. Ebenso ist die Auffassung, dass Arbeit das Recht
    auf Eigentum begründet in die bürgerliche Rechtsprechung als unhinterfragbare
    Legitimation individuellen Eigentums eingeflossen, die Arbeitstheorie des Eigentums
    ist in der juristischen Literatur allgegenwärtig, stellenweise bezieht man
    sich sogar explizit auf John Locke.
    Download ist Diebstahl? 11
    wurden. Bereits Marx machte geltend, dass es nicht „die Wirtschaft“
    oder „die Produktion“ gibt, sondern nur historische spezifische Produktionsweisen,
    die nach je eigenen Zwecken organisiert sind. Eine
    Steigerung des Güterausstoßes ist nun aber gerade nicht Zweck
    beispielsweise eines kapitalistisch organisierten Unternehmens.
    Dieser Zweck besteht vielmehr in der beständigen und beständig
    gesteigerten Verwertung des Werts. Zweck kapitalistischer Produktion
    ist der Mehrwert, aber nicht um ihn als Konsumtionsmittel für
    den Kapitalisten zu verwenden, sondern um ihn zu akkumulieren, ihn
    als Mittel der Mehrwertproduktion auf noch größerer Stufenleiter zu
    verwenden. Eine effiziente kapitalistische Wirtschaft muss daher
    nicht einfach, wie North meint, einen möglichst großen Güterausstoß
    ermöglichen, sondern eine hohe Kapitalverwertung.
    17
    Diese ahistorische Herangehensweise der Property-Rights-Theorie
    führt zu einer eigentümlichen Tautologie, was am Beispiel des Principal-
    Agent-Modells illustriert werden kann. Mit der Behauptung,
    dass der Agent zu höherer Motivation angeregt werden würde, wenn
    der Principal ihm Verfügungsrechte abtritt, werden gleich zwei Annahmen
    vorausgesetzt: So wird sowohl der positive Zusammenhang
    zwischen privater Verfügungsgewalt und Motivation als auch ein offensichtlich
    existierendes Machtverhältnis (Principal-Agent) als gegeben
    angenommen. Diese beiden Annahmen sind quasi Existenzbedingung
    der Property-Rights-Theorie und stammen aus der unreflektierten
    Verallgemeinerung einer konkreten Wirklichkeit. North ist
    Zeitgenosse des entwickelten Kapitalismus und wähnt sich jedoch
    offensichtlich in einer Ökonomie, die er - wie viele seiner Mitmenschen
    - als „die Wirtschaft“ gleichsam als natürliche Lebensumgebung
    der Menschen wahrnimmt. Bestimmte Aspekte dieser Lebenswelt,
    nämlich Herrschaftsverhältnisse und die Funktionsweise
    kapitalistischen Privateigentums (das ja in der Tat notwendige Voraussetzung
    für Effizienz im Sinne von Kapitalverwertung ist), löst er
    aus dem gesellschaftlichen Kontext heraus und stilisiert sie zu natürlichen
    Wirkungsbedingungen, die überhistorisch Geltung haben.
    Wenn man voraussetzt, dass gesicherte Eigentumsrechte zu mehr
    Effizienz führen, diese Annahme aber aus der fragmentierten Beobachtung
    der kapitalistischen Wirklichkeit herrührt, ist es kein Wunder,
    dass am Ende der Untersuchung diese Vorannahme wieder bestätigt
    wird. Die Tautologie lautet: Gesicherte Eigentumsrechte sind
    17 Eine Aussstoßsteigerung an Gütern ist im Kapitalismus immer nur Mittel zur Kapitalverwertung,
    was man auch an brachliegenden Produktionskapazitäten sieht:
    Ausstoßsteigerung ist in dem Moment uninteressant, in dem damit keine Kapitalverwertung
    mehr erreicht werden kann.
    Download ist Diebstahl? 13
    Die Property Rights Theorie basiert wie bereits erwähnt auf der Neoklassik
    und damit auf der Annahme einer gegebenen Knappheit
    (gemessen daran, dass Bedürfnisse als grenzenlos erachtet werden).
    Ausgehend davon kommt sie zu dem Ergebnis, dass die alloziierende
    Wirkung des Marktes mittels Preisen und nach der
    North’schen Ergänzung auch mittels gesicherten Eigentumsrechten
    zu einer effizienten Produktion und optimalen Verteilung der knappen
    Güter führen würde. Nun gibt es in der modernen Ökonomie allerdings
    auch eine Theorie nicht knapper Güter, wozu auch digitale
    Informationsprodukte zählen. So hält die Wohlfahrtsökonomik die
    Theorie der öffentlichen Güter bereit. „Öffentliche Güter“ sind nicht
    gleichzusetzen mit staatlich finanzierten Gütern. „Wissen“ ist beispielsweise
    ein öffentliches Gut. Es weist sich aus durch Nichtrivalität
    im Konsum (verursacht bei zusätzlichem Nutzer keine Nutzeneinbußen)
    und durch Nicht-Ausschließbarkeit von der Nutzung
    (ein zusätzlicher Nutzer kann nicht zu vertretbaren Kosten von der
    Nutzung ausgeschlossen werden). Diese Güter werden aber als
    Sonderfall betrachtet. Dennoch werden auf sie die Ergebnisse der
    Property Rights Theorie angewendet: Bei öffentlichen Gütern - so
    die Theorie - wäre es zwar kurzfristig optimal, Wissen würde zu
    Grenzkosten (kostenlos) abgegeben. Das Wissen könnte sich so
    schnell verbreiten und der Gesellschaft zugute kommen. Da aber die
    Kosten für Nachahmung niedriger sind als die Kosten für Innovation,
    würde langfristig kein Anreiz mehr bestehen, neues Wissen zu
    schaffen. Dadurch käme der wichtigste Wachstumsmotor ins Stokken.
    Entsprechend werden hier Patente empfohlen, die diesen „Trade-
    Off“ zwischen Allgemeinwohl und Effizienz kompensieren helfen
    (vgl. Liebig 2001: 7).
    Bezüglich der Debatte um das Eigentum in einer digitalen Welt wird
    nun klar, dass die Argumentation für ein restriktiveres Property-
    Rights-Regime mit dem Hinweis auf Wachstum, Beschäftigung, Effizienz
    und einem angeblich größeren Arbeitsanreiz bei privater Verfügungsgewalt
    auf einem theoretischen Fundament steht, welches
    ahistorisch und zugleich tautologisch ist: Oberflächenphänomene einer
    existierenden, historisch-konkreten Welt werden in einer Art Zirkelschluss
    lediglich reproduziert und bestätigt, aber nicht erklärt.
    „Information wants to be free“
    19
    Die Verfechter eines freien Informationsflusses machen den Tradi-
    19 Stewart Brand auf der ersten Hackerkonferenz 1984, www.well.com/user/sbb/
    14 Sabine Nuss
    tionalisten nun zum Vorwurf, dass sie in der digitalen Ökonomie mit
    Kopierschutzmaßnahmen und restriktiver Gesetzgebung eine
    Knappheit künstlich herstellen wollen, die von Natur aus nicht gegeben
    ist. Demgegenüber machen sie geltend, dass der virtuelle Raum
    anderen Regeln gehorcht, als jenen der „Old Economy“.
    20
    Digitale
    Güter, so die Argumentation, seien gerade nicht knapp, sie seien
    vielmehr „im Überfluss“ vorhanden, da die Kosten für Distribution
    und Vervielfältigung gegen Null gingen und es bei Daten keinen
    Ressourcenverlust gäbe. Eine künstliche, eigentumsrechtlich begründete
    Restriktion dieses Potentials erscheint ihnen daher höchst
    absurd
    21
    und nicht nur dass: Es wird in der Regel befürchtet, dass
    Maßnahmen des Digital Right Managements (DRM) zu einem stärkeren
    Ausschluss der Menschen von Wissen führen, außerdem sei
    mit DRM eine Aufhebung der Anonymisierung der Nutzer verbunden.
    22
    Weiterhin wird vor einer Perpetuierung der herrschenden
    Spaltung von Information „Haves“ und „Have-Not“ gewarnt (vgl.
    Kuhlen in diesem Heft, Lessig 2001). Während bei den Traditionalisten
    das Privateigentum als das Recht der Produzenten auf die
    Früchte ihrer Arbeit verteidigt wird, argumentieren die Verfechter von
    Informationsfreiheit gerade entgegengesetzt: Der Zugang der Menschen
    zu Wissen und Information sei ein Menschenrecht,
    23
    der
    Ausschluss mittels eines restriktiven Intellectual Property Rights-
    Regimes dagegen ein Verstoß gegen dieses. Ebenso wird von den
    Verteidigern der freien Information immer wieder darauf hingewiesen,
    dass es auch ohne private Eigentumsrechte Arbeitsanreiz und
    Motivation gäbe. Nicht nur die Entwicklung Freier Software, die vorwiegend
    auf freiwilliger Arbeit beruht, zeige dies exemplarisch. Auch
    bei der Produktion von Musik sei das Dogma vom Urheberschutz als
    20 „While we parade around in our certainty that perfekt property is perfect progress
    - while we insist the east died because it didn’t protect property - right in our
    midst is a phenomenon that is inconsistent with this story - the internet“ (Lessig
    2000: 14).
    21 „Property is a hindrance, not an aid, when peer produktion of a public good like
    information is possible“ (Benkler 2001: 89).
    22 Digital Rights Management-Systeme erlauben die Sammlung sehr detaillierter
    Informationen über den Nutzer, wie bpsw. Interessen, finanzielle Ausstattung,
    Kaufprofil, usw. Es wird befürchtet, dass damit Datenbanken entstehen, die zum
    einen wiederum kommerziell verwertet werden können und zum anderen auch
    staatlichen Behörden zugänglich gemacht werden, kurz: DRM könnte die Vorstellung
    vom „gläsernen Menschen“ wahr werden lassen. Laut Andy Müller-
    Maguhn, einer der ICANN-Direktoren und Sprecher des Chaos Computer Clubs,
    werde gleichzeitig mit dem Vordringen von Lösungen rund ums Digital Rights
    Management „der Überwachungsstaat installiert“ (zit. aus: Krempl 2001).
    23 James Boyle (2001) beispielsweise fordert eine Art Umweltschutz-Regime für
    Information.
    Download ist Diebstahl? 15
    Garant von Kreativität und Innovation ein Mythos, gerade Künstler
    würden in der Regel nicht von ihrer Tätigkeit leben können (vgl. Ku
    2001).
    Ursprünglich stammt der Ruf nach freiem Informationsfluss aus den
    Reihen der Programmierer. Sie waren die ersten überhaupt, die zu
    spüren bekamen, was es bedeutet, wenn elektronische Daten der
    Verwertung und damit dem Ausschlussprinzip untergeordnet werden
    sollen. Als Reaktion auf die zunehmend restriktivere Lizenzierung
    von Software gründete Richard Stallmann die Free Software Foundation,
    hob die General Public License (GPL) aus der Taufe und
    prägte den Begriff des „Copyleft“ als Entgegensetzung von „Copyright“.
    Software, die der GPL unterlag, musste „frei“ bleiben, wobei
    „frei“ hier nicht kostenlos heißt, sondern dass der Quellcode
    24
    offen
    einsehbar und allen zugänglich bleibt, dass er verändert, beliebig oft
    kopiert und verbreitet werden darf. Dies ist Voraussetzung dafür,
    dass eine gemeinsame, kooperative und weltweit vernetzte Arbeit
    daran überhaupt erst möglich wurde (und Software wie bsplw. das
    Betriebssystem Linux entstehen konnte) - im Gegensatz zu proprietärer
    Software, bei der der Quellcode in der Regel zurückgehalten
    und mitunter patentiert wird. Der Verzicht auf Privateigentum an
    Quellcode ist für Stallman nicht nur einfach eine effizientere Produktionsweise,
    sondern ein Schritt hin zu einer freiheitlicheren Gesellschaft.
    25
    Die Free Software Foundation Europe konstatiert in ihrer
    Präambel (http://fsfeurope.org/documents/preamble.de.html), dass
    der digitale Raum mit Software als seinem Medium ein gewaltiges
    Potential zur „Förderung aller geistig-kulturellen Belange der Menscheit“
    besitze und eine der zentralen Aufgaben der Free Software
    Foundation daher die Förderung eines „demokratischen Staatswesens“
    sei. Richard Stallman als Guru der Freien Software Bewegung
    wurde seitens anderer Software-Entwickler eine „sozialistische
    Grundhaltung“ und „ideologische Beharrlichkeit“ vorgeworfen. Aus
    diesem Grunde hat man in Abgrenzung zu Stallmann den Begriff
    „Open Source“ ins Leben gerufen. Vertreter von „Open Source“ plädieren
    zwar auch für offenen Quellcode, betonen aber eher seine ef-
    24 Der Quellcode ist in einer menschenlesbaren Sprache geschrieben. Dieser Code
    muss erst von einem „Compiler“ übersetzt werden, damit der Computer ihn versteht.
    25 Bei Freier Software, so Stallman in einem Interview, könne man nicht von „stehlen“
    sprechen, wenn sie jemand aus dem Netz laden würde, um sie in eigenen
    Produkten zu nutzen, denn: „dieses Wort impliziert eine Art von Eigentum, die
    sehr sehr schlecht wäre. (...) Diese Software gehört der Allgemeinheit, und ich
    will nicht, dass jemand die Allgemeinheit schlecht behandelt“ (zit. aus: Klagges
    1996).
    16 Sabine Nuss
    fizientere Produktionsweise. Kommerzialisierung von Open Source
    ist ausdrücklich erwünscht.
    Zwar wurde die Informationsfreiheit aus den Reihen der Programmierer
    zuerst proklamiert, aber im Laufe der Entstehung anderer digitaler
    Güter, wie beispielsweise Audio- oder Bilddateien und der
    Verbreitung des Internet, schlossen sich immer mehr Sympathisanten,
    sowohl Nutzer als auch Produzenten dieser Güter (s.o.), dem
    Motto an und verquickten damit teilweise höchst unterschiedliche
    politische Zielvorstellungen. Die Freie Software Bewegung steht exemplarisch
    für eine mittlerweile sehr weit verbreitete Haltung, die
    den Schwerpunkt auf Informationsfreiheit zugunsten einer demokratischeren
    Gesellschaft legt. Daneben existiert eine Minderheit, die
    die Produktionsweise von Freier Software, insbesondere ihre nichtprivatrechtliche
    Grundlage, explizit auch auf die materielle Welt
    übertragen möchte. Dieser Überzeugung geht eine ganz grundsätzliche
    Kritik an der über Ware und Geld gesteuerten Vergesellschaftung
    voraus. Konsequenterweise wird hier Freie Software als Keim
    einer zukünftigen Gesellschaft jenseits von Kapitalismus gesehen,
    bzw. gewünscht (Diskussionen dazu unter www.oekonux.de, eine
    kritische Auseinandersetzung damit: Nuss/Heinrich 2001).
    Alternative Verwertungsstrategien
    Die Verfechter von „Information wants to be free“ sind in der Regel
    erbitterte Gegner der Content-Industrie und ihrer staatlichen Fürsprecher.
    Mitunter gelten sie als die Rebellen der virtuellen Welt, die
    Enfant Terribles der bürgerlichen Eigentums- und Rechtsordnung.
    Dies liegt nicht zuletzt an der Freiheits-Terminologie: Freie Gesellschaft,
    freier Zugang, freie Musik, freie Software, freies Wissen. Es
    wird jedoch von fast keinem der Copyleft-Vertreter die bürgerliche
    Eigentums- und Rechtsordnung zur Disposition gestellt, so wie das
    mitunter von konservativer Seite befürchtet wird.
    26
    Da wie bereits
    erwähnt, das häufig benutzte Wort „frei“ nicht „kostenlos“ heißt, sondern
    lediglich, dass die technologischen Potentiale, die mit dem Internet
    entstanden sind, nicht wieder technisch oder mittels gesetzlicher
    Maßnahmen eingeschränkt werden sollen, werden konsequenterweise
    alternative Verwertungsmodelle vorgeschlagen, die
    der Spezifik der digitalen Welt (art)gerecht werden sollen. So diskutiert
    man unter anderem Spendensysteme, bei denen der Nutzer
    mittels einer speziellen Software auf freiwilliger Basis dem Anbieter
    26 So verbindet eine FAZ-Autorin mit dem „Mißtrauen gegenüber Privateigentum“
    eine Bereitschaft zu „Enteignung und Sozialisierung“ (Horn 2000: 13).
    Download ist Diebstahl? 17
    von Inhalten via Netz Geld überweisen kann.
    27
    Oder: In Anlehnung
    an das Verwertungsmodell der GEMA wird die Einrichtung eines
    Fonds erwogen, der aus Abgaben auf Video-, Audio- und PCAusrüstung
    gefüllt werden soll. Die Auszahlungen an die Künstler
    sollen entsprechend ihrer Popularität von statten gehen, welche sich
    mittels spezieller Software genau nachvollziehen ließe (Anzahl der
    Downloads pro Musiktitel usw., vgl. Ku 2001).
    28
    Im Bereich der
    Freien Software haben sich inzwischen funktionierende Verwertungsmodelle
    gefunden. So bleibt zwar der Quellcode frei zugänglich,
    aber für Zusatzleistungen wie Support oder die Erstellung eines
    Handbuchs wird Geld verlangt. Diese Art der Verwertung liegt bei
    Software allerdings auch nahe: Software dient in der Regel selbst
    wiederum als Produktionsmittel. Der „Konsum“ dieses Produktionsmittels
    benötigt Beratungs- und Wartungsleistung, den die Konsumtion
    von Musik, Text oder Bild in der Regel nicht erfordert. Dennoch
    scheint die Verwertungsweise von Open Source oder Freier Software
    wegweisend zu sein für die „Ökonomie des Internet“: Nicht mehr das
    einzelne Produkt (die Software, das Musikstück, der Text) soll abgerechnet
    werden, sondern die Dienstleistung rund um diese Produkte.
    In dieser Hinsicht ist den Vor- und Freiheitsdenkern des Internet weniger
    spektakulär und auf eher leisen Sohlen die Betriebs- und
    Volkswirtschaft entgegengekommen. In Anerkennung des Privateigentums
    für die Effizienz der Wirtschaft konstatieren Ökonomen bezüglich
    des Internet ebenfalls eine andere Art und Weise der Distribution.
    Für Shapiro/Varian (1999) beispielsweise ist das Verhältnis
    von Copyright-Inhabern zum Internet ambivalent: einerseits ist es
    „fantastisches neues Distributionsmedium“, andererseits „eine gigantische,
    unkontrollierbare Kopiermaschine“. Die traditionellen
    Schutzmechanismen sind diesen technologischen Potentialen gegenüber
    machtlos. Die Transaktionskosten - Kosten für den Schutz
    geistigen Eigentums - sind zu teuer. Nach Shapiro/Varian gelten die
    bewährten Prinzipien aber noch immer, das Internet und die Informationstechnologien
    eröffnen lediglich neue Möglichkeiten bzw. for-
    27 Bei Schriftstellern wäre es denkbar, dass der Autor ein Kapitel ins Netz stellt und
    das zweite erst dann veröffentlicht, wenn ein bestimmter von ihm ausgeschriebener
    Betrag von der Netzcommunity eingegangen ist (vgl. Schneier/Kelsey
    1998), ebensolches wäre übertragbar auf Musik, die der Künstler nur sukzessive,
    Titel für Titel, ins Netz stellt, quasi gegen Vorausbezahlung. Ein Portal für Spenden
    an Künstler gibt es inzwischen schon, siehe www.fairtunes.com.
    28 Auf die einzelnen Modelle einzugehen, würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen.
    Über die Möglichkeit ihrer Realisierung und die Folgen für die betroffenen
    Künstler und die derzeit noch agierenden Intermediäre, deren Bedeutung möglicherweise
    an Gewicht verlieren würde, läßt sich nur spekulieren.
    18 Sabine Nuss
    dern dazu heraus, diese Prinzipien neu anzuwenden. Entsprechend
    wenden sie sich nicht gegen eine Gratis-Abgabe digitaler Produkte,
    sondern betrachten diese Art der Distribution eher als „Anfütterung“
    des Kunden, die wahrscheinlich wieder zurückkommen und für weitere
    (ähnliche) Produkte bezahlen werden. Das gleiche Prinzip gilt
    für Komplementärprodukte. Dies ist im übrigen eine Strategie, die
    die Wirtschaftssubjekte stellenweise schon verfolgen. Eine der typischen
    Regeln in der Internet-Ökonomie ist beispielsweise die
    Preisstrategie „Follow the Free“. So ist es weit verbreitet, (insbesondere)
    Software-Produkte zu verschenken. Damit sollen „Netzeffekte“
    erzielt werden: Innerhalb kürzester Zeit wird eine „kritische Masse“
    an Nutzern aufgebaut, die dann in einem zweiten Schritt Komplementärleistungen
    wie Upgrades oder leistungsfähigere Programme
    kaufen sollen.
    29
    Auch Jeremy Rifkin kommt in seinem Buch
    „Access. Das Verschwinden des Eigentums“ zu dem Schluß, der
    Verkäufer müsse sich von der Idee verabschieden, „eine Ware oder
    eine Dienstleistung zu verkaufen. Er muss dem Kunden Kostenfreiheit
    bieten“ (Rifkin 2000: 124). In der Internet-Ökonomie hat sich das
    unter anderem bereits bei Intermediären wie Suchmaschinen oder
    anderen Service-Portalen durchgesetzt. Sie bieten den Interessenten
    kostenlos Hilfe bei der Suche nach bestimmten Informationen
    über Produkte oder anderes an. Kommt durch eine derartige Vermittlung
    irgendwann ein Kauf zustande, so „erhält häufig jede Stufe,
    die an dem Such- und Findeprozeß beteiligt war, eine kleine Provision
    auf den Verkaufspreis. (...) Die Ordnung und Aufmerksamkeitserzeugung
    für Web-Angebote und die Kanalisierung von Nachfragern
    sind Geld wert“ (Picot 2000: 29).
    30
    Anzustreben sei daher eine
    „Gabenwirtschaft“, die als „vorkommerzielles Stadium“ funktionieren
    soll (Kelly 1998: 90), und dies in zweierlei Hinsicht: Zum einen sollen
    so genannte Kernprodukte verschenkt werden, um auf dieser Basis
    andere, teurere Produkte bzw. Dienste zu positionieren. Zum anderen
    sollen aber auch noch unvollendete, fehlerhafte Produkte ver-
    29 Zwei der wohl bekanntesten Beispiele für diese Strategie sind der Adobe Acrobat
    Reader und der Internet-Browser Netscape Communicator
    30 Die hohe Bedeutung von Aufmerksamkeit angesichts der unübersichtlichen Fülle
    an Informationen im Internet, hat einige Autoren dazu veranlaßt, von „Aufmerksamkeitsökonomie“
    zu sprechen, (vgl. dazu Goldhaber 1998: 117ff; Franck
    1998). Es wird jedoch in der These von der Aufmerksamkeitsökonomie (um die
    inzwischen Ruhe eingekehrt ist) unzulässigerweise ein Einzelaspekt (die Aufmerksamkeit)
    zum dominierenden Faktor der Wertschöpfung überhöht, der im
    übrigen noch nicht einmal neu ist: Aufmerksamkeit ist das Ziel jeglicher Werbestrategie
    von Unternehmen. Dass dies im Internet eine größere Bedeutung gewinnt,
    liegt lediglich an einer größeren Konkurrenz aufgrund des quantitativ höheren
    Angebots.
    Download ist Diebstahl? 19
    schenkt werden, inklusive der Option für jeden Empfänger, an deren
    Vollendung mitzuwirken. So würden die notwendigen schnellen Innovationen
    unter Ausnutzung vernetzter Intelligenz inganggesetzt.
    Auch Unternehmensberatungen entwerfen inzwischen - mitunter
    höchst fragwürdige - alternative Verwertungsmodelle:
    „Die angenommene Mehrheit von Freeloadern, die alles umsonst wollen, sollten
    Werbebanner serviert bekommen. Darüber hinaus könnte man ihre Profile für eine
    Menge Cash weiterverkaufen. Die echten ‚Fans‘ könnten in irgendeiner Form zur
    Kasse gebeten werden. In der Praxis sollen die Anwender Fragebögen ausfüllen und
    die Download-Erlaubnis abhängig von der Zahl und Qualität der Antworten bekommen.
    Wieviel wohl Details über die sexuellen Vorlieben wert sind? Und was zahlen
    die Versicherungsunternehmen für die Krankengeschichte? Dafür gibt's dann halt
    Gratis-Mucke.“ (Möller 2001).
    31
    Diese kurze und sicher nicht erschöpfende Darstellung der neuen
    Verwertungsformen von „Content“ in der Internet-Ökonomie sollte
    deutlich gemacht haben, dass die Forderung nach Informationsfreiheit
    der Netzaktivisten mitnichten die bürgerliche Privateigentumsordnung
    zur Disposition stellt. Vielmehr handelt es sich um eine
    Bewegung, die die technisch und juristisch flankierte Eingrenzung
    und Manipulation der Datenströme aufs Schärfste kritisiert, der
    Zwang der Verwertung bleibt davon aber unberührt. Solchermaßen
    „freie“ Güter, die technisch nicht manipuliert („geschützt“) werden,
    sind letztlich Gratis-Güter, die aber als Teil eines Gesamtproduktes
    durchaus der Verwertung untergeordnet sind. Als solche sind sie
    Mittel der Werbung oder Verkaufsförderung oder Mittel zur Herstellung
    einer Sphäre, die die Realisierung von Mehrwert überhaupt erst
    ermöglicht (Follow-the-Free) oder aber für das Unternehmen kostenfreies
    Produktionsmittel, wenn beispielweise Freie Software im
    Betrieb eingesetzt wird, was auf Dauer und unter Umständen die
    Steigerung des relativen Mehrwerts ermöglicht. Während jedoch
    „Copyleft“ mit gesellschaftspolitischen Zielen verknüpft wird erwägen
    Ökonomen und andere Autoren Verwertungsmodelle, die ebenfalls
    einen kostenfreien Zugang zu Inhalten ermöglichen, dies aber betriebswirtschaftlich
    begründen.
    32
    31 So die Unternehmensberatung Diebold auf der O'Reilly Peer-to-Peer-Konferenz
    in San Francisco 14.-16. Februar 2001.
    32 „Content providers should manage their businesses as if it were free, and then figure
    out how to set up relationships or develop ancillary products and services
    that cover the costs of developing content. Or players may simply try their hands
    at creative endeavors based on service, not content assets: filtering content, hosting
    online forums, rating others' (free) content, custom programming, consulting,
    or performing. (...) The way to become a leading content provider may be to
    start by giving your content away. This ‚generosity‘ isn't a moral decision: it's a
    business strategy.“ (Dyson 1995)
    20 Sabine Nuss
    Kritik der bürgerlichen Eigentumskonzeption
    Die Argumentation der Netzaktivisten für eine freie Informationswelt
    reduziert die Frage nach der exklusiven Verfügungsgewalt auf den
    Wirkungsort einer vermeintlich von der realen Welt getrennten Welt,
    dem Cyberspace, in dem andere Regeln gelten würden. Der Widerspruch
    zwischen Verwertung und freier Verfügbarkeit wird so nicht
    aufgelöst. Es wird stattdessen lediglich gefragt, wie können wir den
    existierenden Anspruch auf Verwertung digitaler Güter im Netz anders
    regeln (technisch „artgerecht“), es wird hingegen nicht gefragt,
    woher exklusive Verfügungsgewalt überhaupt kommt und wie sie legitimiert
    ist. Damit aber liegen die Netzaktivisten in einer Linie mit
    den Copyright-Verfechtern (s.o.), insofern teilen sie deren zugrundeliegendes
    bürgerliches Privateigentumsverständnis. Die diesem Verständnis
    innewohnende Beziehung zwischen Eigentum, Arbeit und
    Effizienz (von der Arbeit wird das private Eigentumsrecht auf die
    Früchte der Arbeit abgeleitet, daher generiert nur private Verfügungsgewalt
    eine effiziente Wirtschaftsleistung, s.o.) bleibt unangefochten.
    Diese spezifisch bürgerliche Wahrnehmung der Eigentumsbeziehungen
    im Kapitalismus wurde von Marx grundsätzlich
    hinterfragt. Er stellte der bürgerlichen Eigentumskonzeption aber
    nicht einfach eine eigene entgegen. Vielmehr kritisierte er die bürgerliche
    Wahrnehmung der Aneignungsgesetze im Kapitalismus, um
    erst dadurch auf die reale Funktion der Eigentumsbeziehungen innerhalb
    der kapitalistischen Ökonomie (und nicht nur jener) zu verweisen.
    Zuvorderst warf er den bürgerlichen Ökonomen deren Ahistorismus
    vor (den wir auch bei North entdecken konnten). Solch
    überzeitlichen Konstruktionen hält er entgegen, dass „die sogenannten
    allgemeinen Bedingungen aller Produktion“ nichts sind, als
    „diese abstrakten Momente, mit denen keine wirkliche geschichtliche
    Produktionsstufe begriffen ist“ (Marx 1857/58: 10). Den Ökonomen,
    die Eigentum zu einer Bedingung aller Produktion machen, wirft er
    Tautologie vor: da alle Produktion Aneignung von Natur ist, ist es in
    diesem Sinne Tautologie zu sagen, dass das Eigentum (Aneignung)
    eine Bedingung der Produktion sei: „Lächerlich aber ist es, hiervon
    einen Sprung auf eine bestimmte Form des Eigentums, z.B. das Privateigentum
    zu machen“ (ebd.). So setzt Marx einerseits zwar „Eigentum“
    mit Aneignung gleich, im Sinne von aneignen = sich zu eigen
    machen: „Eine Aneignung, die sich nichts zu eigen macht, ist
    contradictio in subjecto“ (ebd.), verbindet damit aber gerade keinen
    spezifischen Rechtsanspruch. Dieser läßt sich nur definieren im
    Download ist Diebstahl? 21
    Rahmen einer Analyse der jeweiligen, spezifischen Produktionsstufe,
    auf der sich die zu untersuchende Gesellschaft befindet.
    Den entscheidenden Punkt seiner Analyse des Privateigentums in
    kapitalistischen Gesellschaften faßte Marx im „Kapital“ unter dem
    Titel „Umschlag der Aneignungsgesetze“ (Marx 1867: 22. Kapitel)
    zusammen. Dort argumentiert er, dass die seit Locke übliche
    rechtsphilosophische Legitimation des Eigentums durch Arbeit sich
    der Perspektive der einfachen Zirkulation (Tausch von Ware gegen
    Geld als Form der Vermittlung des gesellschaftlichen Stoffwechsels)
    verdankt. Hier gibt es nur eine Methode, wodurch sich eine Person
    das Eigentum einer anderen Person aneignen kann: Den Äquivalententausch
    (gleicher Wert tauscht sich gegen gleichen Wert). Das
    heißt aber, dass die Eigentumsbeziehung zwischen Person und Ware
    dem Tausch schon vorausgesetzt ist. Außerhalb des Tausches
    findet aber nur der Produktionsakt der Ware statt, so dass es diese
    Produktion sein muß, also die Verausgabung eigener Arbeit, die
    zum Eigentum führt.
    33
    Diese vermeintliche Identität von Arbeit und
    Eigentum scheint nun „umzuschlagen“, wenn man die kapitalistische
    Produktionssphäre betrachtet: Der vom Arbeiter geschaffene Mehrwert
    wird vom Kapitalisten (als Eigentümer der Produktionsmittel)
    angeeignet, ohne dass er dafür ein Äquivalent aufbringen müsste,
    und wird dann wieder gegen Geld getauscht. Mit diesem Geld wird
    erneut Arbeitskraft gekauft, welche wiederum Mehrwert schafft. Im
    Resultat wird die vergangene Aneignung unbezahlter Arbeit zur Voraussetzung
    künftiger Aneignung unbezahlter Arbeit:
    „Die Scheidung zwischen Eigentum und Arbeit wird zur notwendigen Konsequenz eines
    Gesetzes, das scheinbar von ihrer Identität ausging“ (Marx 1867: 610).
    Während nun die Apologeten der bürgerlichen Gesellschaft diesen
    „Umschlag“ leugnen und durch die Konstruktion spezifischer Leistungen
    des „Faktors Kapital“ bzw. des Kapitalisten in der Aneignung
    des Mehrwerts ebenfalls eine auf eigener Arbeit beruhende
    Aneignung sehen, kritisierten Sozialisten in der Tradition von
    Proudhon diesen „Umschlag“ als Verletzung des ursprünglichen Eigentumsgesetzes.
    Beiden Seiten gegenüber will Marx deutlich machen,
    dass das vermeintlich ursprüngliche Aneignungsgesetz bloßer
    Schein ist: die Identität von Arbeit und Eigentum hat niemals existiert.
    Die einfache Zirkulation, die dieser scheinbaren Identität ihre
    33 „Und da von ihrem Standpunkt aus (von dem der Zirculation, S.N.) fremde Waaren,
    also fremde Arbeit nur angeeignet werden kann durch Entäusserung der
    eignen, erscheint von ihrem Standpunkt aus der der Circulation vorhergehnde
    Aneignungsprocess der Waare nothwendig als Aneignung durch Arbeit“ (Marx
    1858: 48).
    22 Sabine Nuss
    Plausibilität verleiht, hat es unabhängig vom Kapitalismus niemals
    gegeben. Es handelt sich bei ihr gerade nicht um eine vorkapitalistische
    Warenproduktion, die irgendwann einmal existiert hat, sondern
    um die abstrakte Oberfläche kapitalistischer Produktion: erst wenn
    die gesellschaftliche Produktion kapitalistisch organisiert ist, wird der
    Tausch von Ware und Geld zur dominanten Form der Vermittlung
    der gesellschaftlichen Reproduktion und erst jetzt kann sie, eben
    weil sie überall auftritt, als etwas Ursprüngliches, den Kapitalismus
    Übergreifendes, erscheinen.
    Die zentrale rechtsphilosophische Legitimation des bürgerlichen Eigentums,
    nämlich dass eigene Arbeit Eigentum begründe, trifft demnach
    weder auf die historische Phase der Entstehung des Kapitalismus
    zu - diese „sogenannte ursprüngliche Akkumulation“ (Marx) ist
    vielmehr davon gekennzeichnet, dass gewaltsame Aneignung und
    nicht Arbeit Eigentum begründete, noch gilt sie für den entwickelten
    Kapitalismus. Dort, im bürgerlichen Reich von Freiheit, Gleichheit
    und Eigentum ist de facto gerade die unbezahlte Aneignung fremder
    Arbeit die Bedingung für die weitere unbezahlte Aneignung fremder
    Arbeit. Die notwendige Voraussetzung für den kapitalistischen Produktionsprozess
    ist aber das Vorhandensein eigentumsloser Arbeiter.
    Der „doppelt freie Arbeiter“ muss a) frei sein von Subsistenzmitteln
    (er darf keinen Zugriff auf Produktionsmittel haben, mittels derer
    er sich selbst reproduzieren könnte) und er muss b) frei sein, seine
    Arbeitskraft zu verkaufen. Beide „Freiheiten“ werden im Verlauf der
    „ursprünglichen Akkumulation“ gewaltsam hergestellt (vgl. Marx
    1867, 24. Kapitel).
    Privateigentum ist somit konstituierende Form von Kapitalismus und
    nimmt als solche eine historisch spezifische Eigentumsform an. Vor
    diesem Hintergrund ist nun auch klar, dass gesicherte Eigentumsrechte
    nicht hinreichendes Mittel sind für Effizienz, sondern notwendige
    Existenzbedingung der kapitalistischen Produktionsweise. Mittel
    der Effizienz und zwar der kapitalistischen Effizienz (Kapitalverwertung)
    sind daher ganz andere Maßnahmen.
    34
    34 Marx unterscheidet zwei grundsätzliche Möglichkeiten, wie die einzelnen Kapitalisten
    die Verwertung des von ihnen angewendeten Kapitals steigern können: Sie
    können die Ausbeutung der einzelnen Arbeitskraft erhöhen, indem sie entweder
    die Arbeitszeit verlängern (wozu auch die Intensivierung der Arbeit zählt), was
    Marx im 1. Band des „Kapital“ als „Produktion des absoluten Mehrwerts“ abhandelt
    oder indem sie die Produktivität der Arbeit steigern und damit den Wert der
    Arbeitskraft senken („Produktion des relativen Mehrwerts“). Und sie können den
    Einsatz der Elemente des konstanten Kapitals (Maschinerie, Roh- und Hilfsstoffe)
    „ökonomisieren“, das heißt eine gegebene Produktmenge mit einem möglichst
    geringen Einsatz von konstantem Kapital produzieren.
    Download ist Diebstahl? 23
    Weiterhin kann man schließen, dass die Knappheit der Güter, die
    die Neoklassik als gegeben voraussetzt und die auch von den Copyleft-
    Apologeten nur für die digitale Welt in Frage gestellt wird, generell
    keine „natürliche“ ist, wie wir sie beispielsweise von fossilen
    Energieträgern kennen. Knappheit der Güter und zwar jener, deren
    Mehrwert realisiert werden soll, gehört zum kapitalistischen Funktionskontext
    notwendig dazu. Sind bestimmte Güter, die nicht Teil eines
    Gesamtproduktes sind, sondern originär als Ware getauscht
    werden sollen, frei (hier im Sinne von gratis) verfügbar, ist die Zirkulationssphäre,
    das heißt, die Sphäre zur Realisation des Mehrwerts,
    „verwundet“.
    35
    Privateigentum bzw. gesicherte Eigentumsrechte,
    sind das Mittel, diese Knappheit herzustellen. Per Ausschlussfunktion
    wird nur das zahlungskräftige Bedürfnis gestillt, das nicht zahlungskräftige
    Bedürfnis hat keinen Zugang.
    36
    Grundsätzlich ist das
    Privateigentumsverhältnis aber nicht gestört, da die Produktionsweise
    nach wie vor nach den geschilderten Prinzipien (Mehrwertproduktion,
    Aneignung fremder Arbeit) funktioniert. Plädiert man nun für
    alternative Verwertungsstrategien, verlegt man die für die kapitalistische
    Warenzirkulation notwendige Knappheit - vorausgesetzt diese
    Verwertungsform funktioniert - auf eine andere Ebene (nicht mehr
    für das Produkt muss bezahlt werden, aber für den Zugang oder für
    die Dienstleistung darum herum, usw.). Der Konflikt zwischen Copyright
    und Copyleft ist daher lediglich Ausdruck des Versuchs, die Zirkulationssphäre
    „warentausch-tauglich“ zu machen. Gegenwärtig, so
    kann man sagen, befindet sich die Suche nach solchen Mitteln in einer
    Art Trial-and-Error-Phase und ob sich die restriktiven Maßnahmen
    der Copyright-Stärkung durchsetzen werden, mit all ihren negativen
    Begleiterscheinungen, wie beispielsweise einer Gefahr erhöhter
    Kontrollmöglichkeiten der Nutzer oder der Einschränkung des
    Fair Use-Prinzips, oder ob die alternativen Verwertungsmodelle der
    35 In der Zirkulationssphäre treten sich ja Privateigentümer gegenüber und erkennen
    sich als solche an, als Voraussetzung von Tausch. Mit der freien Verfügbarkeit
    von Gütern aber gibt es keine exklusiven Eigentümer mehr, damit sind die
    ökonomischen Kategorien (in diesem Falle „Privateigentümer” als Personifikation
    einer ökonomischen Kategorie), die für den Kapitalismus charakteristisch sind,
    zumindest in der Zirkulation nicht mehr funktional für eine erfolgreiche Kapitalverwertung.
    36 Statt nun zu beklagen, dass in der digitalen Welt eine künstliche Knappheit mittels
    exklusiver Eigentumsrechte hergestellt werden soll, könnte man diesen
    Focus zur Abwechslung auch auf die reale, nicht-digitale Welt richten. Privateigentum
    als Ausschluss und damit als Herstellung einer „künstlichen“ Knappheit
    (die nur zahlungskräftige Bedürfnisse versorgt und andere ausschließt) gilt generell
    und nicht nur für die Güter der digitalen Ökonomie, wenn sie mit einem restriktiven
    Property-Rights-Regime versehen werden sollen.
    24 Sabine Nuss
    Netzaktivisten und Betriebswirtschaftler sich durchsetzen werden, ist
    noch völlig offen.
    Copyleft als Avantgarde einer postindustriellen Produktionsweise?
    Wie gezeigt weisen die alternativen Verwertungsmodelle in eine
    Richtung, die kurz gesagt „vom Produkt zum Prozess“ gehen. Nicht
    mehr die eigentumsgeschützten digitalen Güter sollen verkauft werden,
    sondern Dienstleistungen „drum herum“.
    37
    In diesem Zusammenhang
    ist auch auf den bereits erwähnten Jeremy Rifkin zurück
    zu kommen. Ihm zufolge ist die zunehmende Immaterialität von Produkten
    wesentlicher Bestandteil einer gesamtgesellschaftlichen
    Entwicklung, die zum Verschwinden des Eigentums führe. Im Zusammenhang
    mit den technologischen Innovationen dehne sich der
    Dienstleistungssektor aus, weil „immer mehr Waren selbst – einst
    Bollwerk des Systems des Privateigentums – in reine Dienstleistungen
    verwandelt“ (Rifkin 2000: 115) würden. Was vormals käuflich
    war, werde mehr und mehr „zugänglich“.
    38
    Damit werde auch der
    Tausch zwischen Verkäufer und Käufer, bei dem eine Übertragung
    von „Eigentum“ stattfinde, zugunsten von „Zugangsgewährung in
    Beziehungsgeflechte“ zwischen Anbietern und Nutzern zurücktreten.
    Mit der Entwicklung hin zu mehr „Zugang“ ist allerdings mitnichten
    das Privateigentum bedroht, es handelt sich dabei lediglich um eine
    dem Medium Internet „artgerechte“ Form des Einnahme- und Abrechnungsverfahrens.
    39
    Natürlich bleibt das nicht ohne Folgen,
    wenngleich es auch den Kapitalismus oder das Privateigentum nicht
    untergraben wird, wie manche Autoren meinen. Gegenwärtig aber
    sieht es so aus, als würde die Art und Weise, wie die immaterielle
    Welt sich in die vorgegebenen Eigentumsstrukturen des Kapitalismus
    einpasst, einem neuen, postindustriellen Produktionsparadigma
    Vorschub leisten, bzw. ihm entgegenkommen. Dies kann hier nur
    37 „Durch die freie Verfügbarkeit aller Entwicklungsressourcen ist es möglich, bei
    Fachleuten jegliche Garantie und jeden erforderlichen zusätzlichen Service dazuzukaufen“
    (Lang 1998: 19).
    38 Auch die FAZ schreibt: „Heute werden Kenntnisse öffentlich, ubiquitär und gratis,
    die Dienstleistung hingegen bleibt privat, lokal und kostet Geld“ (Horn 2000: 13).
    39 Es ist nicht einsichtig, wieso nach Rifkin die Kategorien des Anbieters und Nutzers
    etwas so grundsätzlich anderes sein sollen, als jene des Verkäufers und
    Käufers. Rifkin versäumt es, in seiner Analyse eine Trennung zu machen zwischen
    stofflicher Beschaffenheit der Produkte und ihrer ökonomischen Form, der
    Warenform. Die stoffliche Beschaffenheit aber - also die Immaterialität - eines
    Produkts ändert nichts an den ökonomischen Kategorien, in denen es sich befindet,
    insofern wird davon auch die Existenz des Privateigentums nicht berührt,
    geschweige denn, dass es verschwindet.
    Download ist Diebstahl? 25
    schlaglichtartig illustriert werden.
    Freie Software ist als das Paradebeispiel zu nennen: Ihre Produktionsweise
    basiert auf offenem Wissen, Kooperation, flacher Hierarchie,
    Flexibilität, weltweite Vernetzung, einer großteils unbezahlten
    Tätigkeit und meistensteils ohne Vertragsbindung. Das Produktionsmodell
    von Open Source bzw. Freier Software nimmt für die Industrie
    schon länger eine Vorbildfunktion ein. So hat Norbert Bensel,
    verantwortlich für Human Resources der DaimlerChrysler Services
    AG, auf einer Konferenz neue Arbeitskonzepte vorgestellt, die nicht
    nur in ihrem sprachlichen Habitus sehr den Produktionsaspekten,
    die der Freien Software zugeschrieben werden und den oben beschriebenen
    neuen Verwertungsmodellen der Internet-Ökonomie
    ähneln. Er beschrieb das neue Arbeitsmodell mit folgenden Stichworten:
    „Spass haben“ (statt Geld verdienen, als Motivation), „Freiwillige
    motivieren“, „Anerkennung für cool code“, „Kunden zu Mitarbeitern
    machen“, „Bedürfnis der Mitarbeiter nach Entfaltung“ usw. Im
    Abstract zu seinem Vortrag heißt es unter anderem:
    „Die Bedeutung des Mitarbeiters, der 'Human Ressources', hat sich für Unternehmen
    entscheidend gewandelt: Information und Wissen sind der Motor der modernen
    Dienstleistungsgesellschaft. Dabei ist jedoch der effiziente Zugriff auf Information
    letztlich nicht der entscheidende Wettbewerbsfaktor. Es sind die Menschen, die Mitarbeiter,
    die mit ihrem Wissen aus der Information neues Wissen erzeugen“ (Bensel
    2001, Herv. d. Verf.).
    Neue Arbeitsformen mit flexiblen Vertragskonstruktionen und
    Zeitstrukturen, wie Teilzeit-, Leih-, Honorarvertrags- und andere befristete
    Arbeitsverhältnisse treten zunehmend an die Stelle der klassischen
    Vollzeit-Normalarbeitsverhältnisse, die bereits heute nur
    noch knapp zwei Drittel aller Arbeitsverhältnisse ausmachen.
    40
    Schätzungen zufolge werden diese Arbeitsformen schon in den
    nächsten Jahren mindestens die Hälfte aller Arbeitsverhältnisse bestimmen.
    41
    Koordiniert werden die Teams und Mitarbeiter in den
    sogenannten Netzwerkkooperationen nach den Methoden der „indirekten
    Steuerung“, d.h. es werden nicht mehr wie innerhalb betrieblicher
    Hierarchien konkrete Arbeitsanweisungen erteilt, für deren
    Erfüllung dann der jeweils Vorgesetzte seinem Vorgesetzten re-
    40 Normalarbeitsverhältnisse umfassen Arbeiter und Angestellte in unbefristeter
    vollzeitiger Stellung, ohne Leiharbeit (vgl. Oschmiansky/Schmid 2000).
    41 Vgl. Klotz (1997), Picot (2000). In Bezug auf die Zunahme dieser „nonstandard
    work arrangements“ in den USA (ca. 40 Mio. US-Amerikaner, d.h. 30% der Beschäftigten
    der USA, verdingen sich als „independent contractors“, Werkvertragsnehmer,
    Zeitarbeiter, Teilzeit- oder befristet Beschäftigte und Tagelöhner)
    merken Altvater/Mahnkopf (2000: 772) an, dass die „New Economy“ in den USA
    in beträchtlichem Umfang als eine „informelle Ökonomie, wie sie aus Ländern
    der Dritten Welt bekannt ist“, verstanden werden könne.
    26 Sabine Nuss
    chenschaftspflichtig ist. Vorgegeben werden den konkurrierenden
    Projektteams lediglich die zu erreichenden Ziele, d.h. vor allem Gewinnquoten
    bzw. Rentabilitätskennziffern, die wiederum an den Prinzipien
    des Shareholder Value, also dem Bestreben, den wichtigen
    Aktionären letztlich einen hohen Unternehmenswert bieten zu können,
    orientiert sind. Aus dieser Perspektive betrachtet bedeutet Arbeit
    für die Beschäftigen in den neuen Arbeitsorganisationen konkret,
    „als Selbstmanager (...) die Ressource Ich“ zu managen, damit
    unmittelbar der Schrankenlosigkeit des Verwertungszusammenhanges
    ausgesetzt zu sein und deshalb „die ständige und endlose
    Selbst-Ökonomisierung dieses Verhältnisses“ (vgl. Glißmann 2001:
    129) zu betreiben.
    Dazu passt auch eine Entwicklung in der Musikindustrie, wonach
    Musiker sich verstärkt gegen ihre Vertragsbindung mit Plattenfirmen
    wehren und einen direkten Kontakt zum Kunden, mithin die Selbstvermarktung
    via Netz anstreben. Auch die vorgeschlagenen Kriterien,
    wie unter Verzicht auf Copyright dennoch Geld für Texte oder
    Musik verlangt werden kann, verweisen auf verschärfte Konkurrenzbedingungen
    und auf prekäre, weil unverbindliche Arbeitsverhältnisse:
    „Selbst in einer Welt ohne jedes ‚Copyright‘ wird immer noch jener Reporter hoch
    bezahlt werden, der als einziger über eine relevante neueste Meldung verfügt. Denn
    er kann gut damit leben, dass die Meldung nach dem Akt der Weitergabe (für den er
    sich teuer honorieren lässt) jeglichen Kopierschutz verliert. (...) So gehört die Zukunft
    wohl eher den agilen – vielleicht als selbständige Free Lancers oder in kleinen,
    hochspezialisierten Teams tätigen ‚Information Brokers‘ als den traditionellen Grossverlagen...“
    (Geser 2001).
    Wie auch immer die Entwicklung ausgehen wird, die Auflösung tradierter
    Produktionsverhältnisse ist nichts neues in der Geschichte
    des Kapitalismus:
    „Die moderne Industrie betrachtet und behandelt die vorhandne Form eines Produktionsprozesses
    nie als definitiv. Ihre technische Basis ist daher revolutionär (...)
    Durch Maschinerie, chemische Prozesse und andere Methoden wälzt sie beständig
    mit der technischen Grundlage der Produktion die Funktionen der Arbeiter und die
    gesellschaftlichen Kombinationen des Arbeitsprozesses um“ (MEW 23: 511).
    Die alte bürgerliche Eigentums- und Rechtsordnung steht jedoch mit
    einem „freien“ Datenfluss alleine nicht zur Disposition.
    Literatur
    Altvater, Elmar/ Mahnkopf, Birgit (2000): „New Economy“ – nichts Neues unter dem
    Mond?, in: WSI-Mitteilungen, Nr.12/2000
    Benkler, Yochai, (2001): The Battle over the institutional ecosystem in the digital environment.
    Aus: Communication of the ACM, Vol. 44, Nr. 2
    Download ist Diebstahl? 27
    Bensel, Norbert (2001): Arbeitszeit, Weiterbildung, Lebenszeit - neue Konzepte, aus:
    Plenarbeiträge vom Kongress „Gut zu Wissen“, Links zur Wissensgesellschaft, 4. -
    6. Mai 2001, Berlin
    Boyle, James (2001): A Politics of Intellectual Property: Environmentalism for The
    Net? www.law.duke.edu/boylesite/intprop.htm
    Brocker, Manfred (1992): Arbeit und Eigentum. Der Paradigmenwechsel in der neuzeitlichen
    Eigentumstheorie, Darmstadt
    Dyson, Esther (1995): Intellectual Value, in: Wired, Nr.7/1995
    Frank, Arno (2000): Im Wilden Westen, in: Taz vom 18./19. Nobember 2000
    Franck, Georg (1998): Ökonomie der Aufmerksamkeit, München/Wien.
    Geser, Hans (2001): Copyright oder Copy left? Prekäre immaterielle Eigentumsverhältnisse
    im Cyberspace, socio.ch/intcom/t_hgeser08.htm
    Glißmann, Wilfried (2001): Ökonomik der Maßlosigkeit, in: Glißmann, Wilfried/ Peters,
    Klaus: Mehr Druck durch mehr Freiheit. Die neue Autonomie in der Arbeit und
    ihre paradoxen Folgen, Hamburg
    Goldhaber, Michael H. (1998): Die Ökonomie der Aufmerksamkeit, in: telepolis, 4/5
    1998
    Günther, Bernhard (2001): Piraten im Reich der Daten, in: Medosch/Röttgers (Hrsg.):
    Netzpiraten. Die Kultur des elektronischen Verbrechens, Hannover
    Grünbuch (1997): Zur Konvergenz der Branchen Telekommunikation, Medien und
    Informationstechnologie und ihren ordnungspolitischen Auswirkungen. Europäische
    Kommission, Brüssel
    Hamburg-newmedia.net: Dezentrale Computernetze revolutionieren das Internet -
    Napster spaltet die Musikbranche, www.hamburgnewmedia.
    net/elounge/27_09_revolution.pdf
    Hecker, Damian (1990): Eigentum als Sachherrschaft. Zur Genese und Kritik eines
    besonderen Herrschaftsanspruchs, Paderborn
    Heise (2001): Fast Track-Technik bald beliebter als Napster, c’t vom 6. November
    2001, www.heise.de/newsticker/data/sha-06.11.01-000/
    Heise (2001): Wired: Totale Copyright-Kontrolle per US-Gesetz, c’t vom 9. September
    2001, www.heise.de/newsticker/data/cp-09.09.01-003/
    Horn, Karen (2000): Auf der Allmende des Wissens, in: FAZ vom 14.04.2000
    Kelly, Kevin (1998): NetEconomy. Zehn radikale Strategien für die Wirtschaft der Zukunft,
    München
    Klagges, Henrik (1996): Spiegel Online-Gespräch mit Richard Stallman: „Es reicht
    mir nicht, nur einfach neugierig auf die Zukunft zu sein, ich will etwas ändern.”
    www.klagges.com/pdf/interview_stallman.pdf
    Klotz, Ulrich (1997): Informationsarbeit und das Ende des Taylorismus, in: Krämer/
    Richter/Wendel/ Zinßmeister (Hrsg.): Schöne neue Arbeit. Die Zukunft der Arbeit
    vor dem Hintergrund neuer Informationstechnologien, Mössingen-Talheim
    Krempl, Stefan (2001): Die Nutzer brauchen eine Lobby, vom 8. Mai 2001,
    www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/konf/7570/1.html
    Ku Ray Shih, Raymond (2001): The Creative Destruction of Copyright: Napster and
    the New Economics of Digital Technology,
    http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?&abstract_id=266964
    Lang, Bernard (1998): Alternativen zur Marktwirtschaft. Freie Software für alle, in: Le
    Monde diplomatique, Nr. 5433 vom 16.01.1998
    Lehmann, Michael (1997): Digitalisierung und Urheberrecht, in: Lehmann, Michael
    (Hrsg.): Internet- und Multimediarecht (Cyberlaw), Stuttgart, 1997
    Lessig, Lawrence (2000): Open Code and Open Societies, Draft 1.0, Keynote adress,
    Free Software - a Model for Society?, 1.6.2000,
    http://cyber.law.harvard.edu/works/lessig/opensocd1.pdf
    Lessig, Lawrence (2001): Code und andere Gesetze des Cyberspace, Berlin
    Liebig, Klaus (2001): Geistige Eigentumsrechte: Motor oder Bremse wirtschaftlicher
    Entwicklung? Entwicklungsländer und das TRIPS-Abkommen, Hrsg.: Deutsches
    Institut für Entwicklungspolitik, Berichte und Gutachten 1/2001
    28 Sabine Nuss
    Locke, John (1689, 1998): Zwei Abhandlungen über die Regierung. Herausgegeben
    und eingeleitet von Walter Euchner, Frankfurt/Main
    Marx, Karl (1857/58): Grundrisse der Kritik der Politischen Ökonomie. (Rohentwurf ),
    Berlin 1953
    Marx, Karl (1858): Zur Kritik der politischen Ökonomie. Urtext in: MEGA, II. Abt., Bd
    2. Berlin 1980
    Marx, Karl (1867): Das Kapital. Kritik der politischen Ökonomie. Erster Band. MEW
    23. Berlin 1989
    Miedl, Wolfgang (2001): Content im Internet: Lizenz zum Kopieren oder zum Gelddrucken?,
    in: Computerwoche Infonet News vom 18.4.2001,
    www1.computerwoche.de/index.cfm?pageid= 254&artid=21190
    Möller, Erik: Treffen unter Gleichen oder die Zukunft des Internet, Teil III eines Berichts
    von der O'Reilly Peer-to-Peer-Konferenz in San Francisco 14.-16. Februar
    2001, www.heise.de/tp/ deutsch/inhalt/te/7170/1.html
    North, Douglass (1988): Theorie des institutionellen Wandels. Eine neue Sicht der
    Wirtschaftsgeschichte. Tübingen
    North, Douglass (1992): Institutionen, institutioneller Wandel und Wirtschaftsleistung.
    Tübingen
    Nuss, Sabine/Heinrich, Michael (2001): Warum Freie Software dem Kapitalismus
    nichts anhaben kann, www.oekonux-konferenz.de/dokumentation/texte/nuss.html
    Oschmiansky, Heidi; Schmid, Günter (2000): Wandel der Erwerbsformen. Berlin und
    die Bundesrepublik im Vergleich, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung,
    Diskussionspapier FS I 00-204
    Picot, Arnold (2000): Die Transformation der Wirtschaft in der Informationsgesellschaft,
    in: FAZ vom 24.02.2000, Nr.46
    Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai
    2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten
    Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, http://europa.eu.int/eurlex/
    de/lif/dat/2001/de_301L0029.html
    Rifkin, Jeremy (2000): Access. Das Verschwinden des Eigentums, Frankfurt
    Schneider, Boris (2001): Panik unter den Rippern. Aus: Neue Zürcher Zeitung vom 7.
    12. 2001, www.nzz.ch/2001/12/07/em/page-article7TY8I.html
    Schneier, Bruce/Kelsey, John (1998): Electronic Commerce and the Street Performer
    Protocol. www.counterpane.com/street-performer.html
    Shapiro, Carl; Varian, Hal R. (1999): Information Rules: A Strategic Guide to the
    Network Economy, Harvard, Boston
    Urherber- und Verlagsrecht (2001), München
    Ulrich, Otto: Hat geistiges Eigentum im multimedialen Zeitalter eine Zukunft?, in:
    Tauss, Jörg/ Kollbeck, Johannes/ Mönikes, Jan (Hrsg.) (1996): Deutschlands Weg
    in die Informationsgesellschaft: Herausforderungen und Perspektiven für Wirtschaft,
    Wissenschaft, Recht und Politik, Baden-Baden
    Wesel, Uwe (1990): Juristische Weltkunde. Eine Einführung in das Recht, Frankfurt/
    M.


  3. Choose Formatting.
  4. Click on Generate Source.
  5. Click on View to check out your page.
  6. Delete.

Page Title:
Your E-Mail Address*:
Your Links:*
URL*:Title*:
Body:


* = optional field



© 2001-2003 n0name