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"1-€-Jobs"
Integrationsmaßnahme, Workfare oder neuer Arbeitsdienst??

Zusammenstellung und Auswertung

A: Workfare und Arbeitsdienst sind als völlig verschiedene Politikansätze und Ideologien zu betrachten, obwohl beide in einer gesetzlichen Regelung zusammengefasst werden und im Nationalstaat zusammenfinden. Bei Workfare geht es um die Zurichtung für die Lohnarbeit und bei dem sich abzeichnenden modernen Arbeitsdienst um den Einsatz fast kostenloser Arbeitskräfte in der (sozialen) Infrastruktur. Dies spiegelt die zwei Seiten der Arbeitskraft selber: diese muss, um Ware sein zu können, zuerst zugerichtet werden. Gleichzeitig benötigt sie eine (soziale) Infrastruktur zu ihrer Reproduktion.

Integration?
Geht es nach der Bundesregierung, so sollen mit Hartz IV rd. 20% aller Langzeiterwerbslosen in sogenannten 1-€-Jobs arbeiten. Dabei handelt es sich um Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung von eben einem Euro pro Stunde zusätzlich zum neuen Arbeitslosengeld II. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis, kein Anspruch auf Übernahme, dafür aber Verpflichtungen. Diese Arbeitsgelegenheiten nach § 16, Abs. 3 des neuen Zweiten Sozialgesetzbuches SGB II sollen im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich zu bestehenden Tätigkeiten eingerichtet werden. Bei Weigerung droht zunächst die Kürzung der Regelleistung von 345 Euro um 30% für drei Monate und bei wiederholter Ablehnung um 60%. Jugendlichen unter 25 wird für diese Zeit das Alg II komplett gestrichen. Die aktuell eingeführten Gesetzesänderungen sehen Pflichtarbeiten für über 800.000 Erwerbslose vor. Allein Hamburg plant 10.000 1-€-Jobs, Berlin 35.000.

Der Hauptzweck von Arbeitsgelegenheiten (1-€-Jobs) soll die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt sein. Für diese Zielgruppe sollen die Einzelmaßnamen nach dem Willen des Gesetzgebers den wesentlichen Nutzen erbringen. Die Berichte über Einsatzfelder von 1-€-Jobs lesen sich aber wie Auszüge aus den Regelaufgabenkatalogen von Kommunen oder Einrichtungen der Kommunen und der Wohlfahrtspflege. Beispiele, zusammengestellt aus Zeitungsberichten, Mailinglisten und Veröffentlichungen der Vereintendienstleistungsgewerkschaft ver.di:

  • Unterstützung von Hausmeistern bei der Reparatur von Gebäuden
  • Unterstützung bei der Pflege und Instandhaltung von Wegen, Spielplätzen und Parkanlagen
  • Unterstützung bei der Stadtreinigung
  • Unterstützung im Betrieb von Universitätsbibliotheken
  • Unterstützung bei wissenschaftlichen Versuchen in Universitäten
  • Unterstützung bei der Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Schulen
  • Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Arbeiten in Schulen, Kindertagesstätten und Pflegeeinrichtungen (Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigungsarbeiten).
  • Hintergrund Stellenabbau
    In den letzten 14 Jahren wurde der Personalbestand des öffentlichen Dienstes durch Kürzung der Stellenpläne, durch Leistungsverdichtung und durch Privatisierungen um fast zwei Millionen Personen reduziert. Die Kommunen verloren fast 600.000 Stellen. Allein der Anteil der Gemeindearbeiter wurde von 660.200 auf 324.900 mehr als halbiert..

    Der weiterhin akute Personalabbau in den Kommunen und die Unterfinanzierung für die bestehenden und wachsenden Aufgaben verführt Kommunen zum missbräuchlichen Einsatz von 1-€-Jobs. Nach bisherigen Erfahrungen werden in sehr vielen Fällen die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, weil Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand als Arbeitsgelegenheiten definiert werden.

  • Dies sind alle Arbeiten, die die Hygiene, die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten müssen. Hierzu zählt auch die Verkehrssicherheit in öffentlichen Gebäuden, auf öffentlichen Wasserstrassen, Strassen, Wegen, Plätzen, Spielplätzen, Wäldern und Parkanlagen. Instandhaltungsarbeiten zur Verkehrssicherheit, Abfallbeseitigungen und Reinigungsarbeiten zur Sicherung der gesetzlichen Hygieneanforderungen sind Regelaufgaben.
  • Ebenso der gesetzlich vorgeschriebene sichere oder hygienische Betrieb von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Kindertagesstätten, Schulen, Universitätseinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendpflege, dies betrifft fast alle Reinigung- und Reparaturarbeiten.
  • Der Einsatz zur Wahrnehmung von gesetzlichen Erziehungs-, Ausbildungs- und Aufsichtspflichten gegenüber zu schützenden Schülern, Kindern, Jugendlichen, Kranken oder Behinderten sind gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben.
  • Gleichfalls die gesetzlich vorgeschriebenen Archivierungs- und Dokumentationspflichten in Betrieben und Verwaltungen.
  • Aufgaben der Sprachförderung oder der Förderung von Lernschwachen sind reguläre Aufgaben aus den Länderschulgesetzen.

    Bisherige Praxis
    Bundesweit wurden bisher ca. 200 000 1-€-Jobs geschaffen. Allein in der Hauptstadt und im Land Brandenburg gibt es inzwischen 16000 solcher Arbeitsgelegenheiten in der Grünflächenpflege, bei sozialen Diensten und im Schul- und Bildungsbereich. Auch in den folgenden Feldern sind Arbeitsgelegenheiten bereits eingerichtet worden.

  • So gibt es an Berliner Schulen ca. 500 dieser Arbeitsgelegenheiten, obwohl seit 1992 im Zuge von Sparmaßnahmen und Schülerschwund 10 000 Stellen im Bildungsbereich weggefallen seien.
  • In einer Grundschule in Berlin/ Neukölln, in der etwa 30 Leute auf ABM oder 1-€-Basis beschäftigt sind, decken diese alle möglichen Bereiche ab: Kantine, Wartung und Betreuung des Computerraumes, Renovierungen und Hausmeisterarbeiten, Sportgruppe, Einzelunterricht mit auffälligen Kindern, Schulhort (sog. "Schulstation"). Für die Betreuung im Schulhort gab es z.B. vor fünf Jahren noch zwei festangestellte Erzieherinnen, danach lief es auf ABM-Basis, jetzt sind es 1-€-Stellen. Der Schulbetrieb würde ohne diese Maßnahmen völlig zusammenbrechen. Die Betroffenen bekommen kein Krankengeld und müssen ihr BVG-Monatsticket selber zahlen. Von den 180 Euro Zuverdienst müssen 32 Euro alleine für die öffentlichen Verkehrsmittel bezahlt werden
  • Angeblich zusätzliche Leistungen in Schulen in Hannover: Förderverein beschäftigt 1-€-Jobber als Küchenhilfe und Hausaufgabenbetreuer.
  • Angeblich zusätzliche Sportförderung in Recklinghausen: ARGE plante ohne Beiratsbeteiligung den Einsatz von mehreren Hundert 1-€-Jobbern zur Sanierung städtischer Sportanlagen. Landkreis Barnim: Sportbetreuung
  • Angeblich zusätzliche kommunale Kulturarbeit: In Niedersachsen hat die Landesregierung die öffentliche Förderung von 350 Kulturinitiativen massiv gekürzt oder ganz gestrichen. Hier droht der Ersatz von Arbeitsverhältnissen durch Arbeitsgelegenheiten. Rostock und Eberswalde: Notwendige Arbeiten im Zoo.
  • Angeblich zusätzliche Pflege und Verschönerung des öffentlichen Raumes in Fraureuth bei Zwickau: 1-€-Jobber malern und tischlern für kommunale Räume.
  • Beispiel Templin: Sielplatz und Parkpflege.
  • Thüringen.: Rad- und Wanderwege herrichten.
  • Frankfurt/M: 40 1-€-Jobber in Uniform leeren Recyclingtonnen und erledigen Reparaturen in Parkanlagen.
  • Angeblich zusätzliche Leistungen in Hochschulen, Volkshochschulen, Bibliotheken: Eindeutiger Missbrauch in Universitätsbibliotheken in Erfurt und Jena: 1-€-Jobber erledigen Revisionsarbeiten.
  • Umzug in der Uni-Bibliothek Freiburg mit 1-€-Jobbern. 1-€-Jobber auch an bayerischen Fachhochschulen.
  • Im Bildarchiv der Universität Marburg werden 1-€-Jobs eingerichtet, gleichzeitig laufen parallel die Verträge der studentischen Beschäftigten aus. Am gleichen Ort werden Arbeitsgelegenheiten in Bibliotheken eingerichtet.
  • Angeblich zusätzliche Integrationsleistungen gegenüber Immigranten in Hamburg: Der Senat kürzt die Anzahl der Deutschstunden für Migrantenkinder. Ein Träger mit 1-€-Jobs schließt die Lücke wieder. Ausgabe von Lebensmittel und Verwaltungsarbeiten in einem Flüchtlingswohnheim in Hannover.
  • 19.300 "1-€-Jobs" hatten diverse Einrichtungen und Träger in Hamburg beantragt, doppelt so viele wie der Senat selbst geplant hatte.
  • Angeblich zusätzliche Leistungen in der Kinder- und Jungendpflege: Ministerin Künast schlägt Einsatz von arbeitslosen Köchen als 1-€-Jobber zur Ernährungsberatung in Kindertagesstätten vor.
  • Beispiel Templin: Entlastung von Erziehern in der Kita.
  • Angeblich zusätzliche Leistungen bei sozialpolitischen gemeinnützigen Vereinen in Berlin: Arbeitslosenverband Deutschlands und Friedrichshainer Erwerbslosenverein bieten 1-€-Jobs an.
  • Angebliche Zusätzlichkeit von Umzügen in Berlin Neukölln: Eine Dienststelle des Bezirksamtes zieht um, 1-€-Jobber werden dabei eingesetzt.
  • Angebliche Zusätzlichkeit von Krankentransporten in Gummersbach bei Köln: Kommerzieller Krankentransporteur ersetz festangestellten Fahrer durch vom Krankenhaus ausgeliehen 1-€-Jobber
  • Auf Borkum werden zum Beispiel 23 Ein-Euro-Jobber als Bauhelfer für ein neues Wellneßbad eingesetzt. Im nordrhein-westfälischen Münster denken das städtische Ordnungsamt und der Kreistag über 50 Ein-Euro-Jobber für Aufgaben nach, die bisher von städtischen oder privaten Reinigungsbetriebe übernommen wurden. Hier wurden auch Mitarbeiterstellen im Gartenbauamt in Frage gestellt. Im Landkreis Emden wurde die Stelle eines städtischen Gärtners explizit deshalb nicht verlängert, weil die Arbeit nun durch einen Ein-Euro-Jobber erledigt werden könne. Im Hamburger Stadtteil Kirchdorf-Süd wird eine ganze Postfiliale von Ein-Euro-Jobbern betrieben.
  • Angeblich zusätzliche Leistungen für Senioren in einem Pflegeheim in Krefeld: Abfallentsorgung, Wäschetransport, Garten- und Lagerarbeiten
  • Bei einem der Beschäftigungsträger in Berlin machten zukünftige 1-€-JobberInnen eine Pflege-Kurs, um anschließend im Bereich der Altenpflege eingesetzt zu werden. Dieser 200 Stunden umfassende Basis-Kurs war bisher die Grundausbildung zur Pflegehelferin für einen regulären Job mit Arbeitsvertrag im Pflegebereich. Für Anbieter von Pflegedienstleistungen werden jedoch in Zukunft die 1-€- Jobber (bei gleicher Qualifizierung) die billigere Variante sein.
  • In einem Pflegeheim bei Nienburg/Weser wurden zu Beginn des Jahres sieben Arbeitsplätze im Bereich Küche und Reinigung gekündigt - die Geschäftsführung wollte sie durch 1-€-Jobber ersetzen. Erst der Protest der Gekündigten sorgte dafür, dass die Stellen jetzt unbesetzt sind.
  • Frankfurter Beispiel: Die "Gemeinnützigen Frankfurter Frauenbetriebe" (GFFB) orderten im September 2004 sage und schreibe 360 1-€-Jobber, - Dolmetscher, EDV-Fachleute, Bibliothekare, Hausmeister, Seniorenbetreuer, Bürohilfen etc. Über entsprechende Einrichtungen verfügen sie nicht, aber egal, die Erwerbslosen werden eben an andere verliehen, die den Status der Gemeinnützigkeit innehaben oder "im öffentlichen Interesse" arbeiten. Der Trick: sie kassieren die Aufwandsentschädigung (das Kopfgeld), zahlen davon die "Verdienste" (Löhne sind es ja nicht) inklusive einer ermäßigten Monatskarte aus und sacken den Rest ein.
  • Die Caritas Frankfurt hat gegenwärtig in der Universität plakatiert, um für Ein-Euro-Jobber unter den Hochschulabsolventen zu werben und zu einer Veranstaltung einzuladen. Man möchte "mit interessierten Akademiker/innen zusammen ... neue Ideen und Projekte für bedarfsgerechte Arbeitsgelegenheiten entwickeln".
  • Die Stadt Bochum setzt auf einen umfassenden Ausbau von Arbeitsgelegenheiten für Arbeitslosengeld-II-Empfänger. Neben der Grünflächenpflege und der Altenbetreuung kommen die 1-€-Jobber auch in einem besonders sensiblen Bereich zum Einsatz: in Schulen Bochums. Inzwischen sind 1000 Arbeitsgelegenheiten bei der örtlichen Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitssuchender (ARGE) gemeldet, von denen 600 bereits besetzt sind. An die 4000 sollen es schließlich in Bochum werden. Bereits in den vergangenen Monaten sind 80 solcher Stellen im Schulbereich geschaffen worden - weitere sollen folgen. Die ARGE Bochum, betont zwar, dass durch die Arbeitsgelegenheiten keine Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt entstehen soll, doch scheinen die Verantwortlichen ihren eigenen Beteuerungen nicht glauben zu wollen. In einem Rundschreiben die Schulleiter Bochums wurde diesen angeordnet, bei Presseanfragen die "Art und den Umfang der Informationen" vorher mit der Amtsleitung abzusprechen. Diesen Maulkorb verpasste die ARGE Bochum auch den sonstigen Trägern der 1-€-Jobs. Doch selbst die offiziellen Stellungnahmen der Verantwortlichen sind widersprüchlich. Anfang März erklärte die Schulamtsleitung in Bochum, die 1-€-Kräfte an den Schulen seien unentbehrlich, da durch den Wegfall von ABM und Zivildienststellen "eine Fülle von notwendigen Tätigkeiten im Schulbereich in Zukunft immer weniger ausgeführt werden könnte". Dennoch sei die Schulverwaltung überzeugt, dass nur "zusätzliche" und nicht schulisch notwendige Arbeiten auf diese Weise ausgeführt werden. Also werden 1-€-Jobber beschäftigt, da reguläre Arbeitsplätze nicht finanzierbar sind. Die Unterfinanzierung des Bildungswesens wird zum Sachzwang erklärt. Die Schulverwaltung in Bochum sieht wiederum keinen Anlass, arbeitsrechtliche Standards einzuhalten: Die 1-€-Kräfte hätten keinen Anspruch auf personalvertretungsrechtlichen Schutz - nicht einmal ein Informationsrecht des Personalrats hielten die Spitzenbeamten für gegeben. Der klagt dagegen vor dem Verwaltungsgericht Bochum.
  • Der massive Einsatz von 1-€-Jobbern spielt eine wichtige Rolle beim Aufbau von "Offenen Ganztagsschulen" in NRW, die nun auch in Bochum entstehen. Durch die Auflösung eines städtischen Kinderhortes und die Eingliederung von zwei Schulkinderhäusern in die Offene Ganztagsschule hofft die Stadt etwa 180000 Euro jährlich einzusparen. Die offiziellen Beteuerungen, dass hierbei reguläre Beschäftigungsverhältnisse nicht durch 1-€-Jobs ersetzt würden, ist da nur noch unglaubwürdig. Auch wenn niemand aktuell entlassen wird, durch die Schließung der Kinderhäuser und des städtischen Kinderhortes werden qualifizierte Arbeitsplätze vernichtet. Überhaupt erscheint das Projekt Ganztagsschule nur realisierbar durch den massiven Einsatz von 1-€-Jobs - und so wird das vor Ort auch verkauft.
  • Der Beschäftigungsträger INTEGRAL gehört zum Landkreis Marburg - Biedenkopf und ist somit an forderster Front an der Umsetzung des SGB II im Optionsmodell dieses Landkreises beteiligt. Dazu gehört seit 8/2004, nach der neuen Ausschreibung und Übernahme von einem gewerblichen Träger, auch die Kantine des Landratsamtes, wo der Landrat und der zuständige Sozialdezernent speisen. Diese lassen sich seit November das Essen von 1-€-Jobberinnen servieren, wo früher regulär Beschäftigte arbeiteten. Zu ihrer Aufsicht gibt es einen Koch, der von der Bundeswehr kam. Beschäftigt werden vor allem Aussiedlerinnen, die müssen wohl erst einmal Kochen lernen. Fünf Etagen tiefer befindet sich auch die KFZ-Zulassungsstelle und außerhalb ein Container, wo die KFZ-Schilder gefertigt werden. Der gehört auch zu Integral.
  • Für 16-18 Schulen im Landkreis Marburg-Biedenkopf betreibt INTEGRAL die sehr lohnenden Schulkioske und verdient gut dabei. Weniger gut verdienen die Arbeitskräfte, exactement 1,50 €/h. So wird doppelt kassiert: die sogenannte Fallpauschale und der Gewinn. Um dies zu kaschieren, werden die Betroffenen in den Schulferien in Unterrichtsräume gesteckt. Ein solches Feigenblatt gibt es bei allen Maßnahmen, damit rechnen und rechtfertigen sich die dort fest Beschäftigten. In der zu INEGRAL gehörenden Holzwerkstatt LOBI werden auf gleicher Basis Schulmöbel restauriert. Dem Arbeitskreis Erwerbslose im DGB (Marburg) liegt ein Schreiben vor, aus dem hervorgeht, dass dabei die 1-€-Jobberinnen ganz eindeutig zu Arbeitsleistungen wie in einem regulären Arbeitsverhältnis angetrieben werden sollen. Begründet wird dies mit "Fördern und Fordern" und "Leistung gegen Gegenleistung". Erhöhung der Stückzahlen wurde angeordnet. Eine dem Arbeitskreis bekannte Person, ausgebildete Psychologin, soll auf bekannter Basis für INTEGRAL in Grundschulen die Nachmittagsbetreuung organisieren.
  • Die Praxis GmbH, ein Beschäftigungsträger in Marburg beschäftigt 123 1-€-Jobber. Diese sind auf alle Gewerke verteilt, d.h. sie sind tätig im Fahrdienst, Recycling, Elektrowerkstatt, Holzwerkstatt, Verkauf (Siemensstr. Relectro), Bürger-Service (Bauarbeiten im städt. Auftrag), Abfallberatung, "Verschönerungsverein", Pädagogische Abteilung (Beratung und Qualifizierung), Telefonzentrale (Verwaltung), Bio-Therm (Holzhack- und Waldarbeit). Vorher waren dort- ABM oder BShG- Kräfte beschäftigt. Insgesamt gibt es im Landkreis im Juli 2005 bereits 800 1-Euro-Jobs.
  • Klagen gegen 1-€-Jobs: Angeklagt ist die Stadt Weida (Thüringen), die 1-€-Jobber zum Schneeräumen und als Erzieher im Kindergarten eingesetzt haben soll. In mehr als acht Fällen hat die Ostthüringer Kommune 1-€-Jobber in Bereichen eingesetzt, die zum ersten Arbeitsmarkt in Konkurrenz stehen. Nach Ansicht der IG Metall wird der Prozess Mustercharakter haben. Denn es gebe in Thüringen hunderte Fälle, in denen Ein-Euro-Jobber keine gemeinnützigen Arbeiten verrichten. "Oft werden sie gezwungen, falsche Tätigkeitsberichte zu unterschreiben", sagte Matthias Beer (IG Metall) und verwies auf die Möglichkeit einer Feststellungsklage.
  • In Weiden (Oberpfalz) klagt ein 1-€-Jobber auf Anstellung gegen den Malteser Hilfsdienst, da der Berufskraftfahrer ganz offensicht lange bestehende Touren übernommen hatte.

    Zusätzlichkeit der Arbeitsgelegenheiten
    Die "Zusätzlichkeit" der Arbeitsgelegenheiten wird oft einfach vorgegeben, vor allem aber wird sie täglich produziert: der Kahlschlag in allen Bereichen des Bildungssystems und des sozialen Hilfesystems, die Ausdünnung öffentlicher Infrastruktur, jede Entlassung und jede geschlossene Einrichtung schafft neue "Zusätzlichkeiten", mit denen 1-€-Jobs gefordert und begründet werden. "Zusätzlich" sollen auch staatliche Regelaufgaben sein, die durch neue Gesetze entstehen. Die Perspektiven sind bedrohlich: wer im Bildungs- und Sozialbereich gekürzt wird, kann nach gut einem Jahr genau dort hin für einen Euro zwangsverpflichtet werden. Für die regulären Beschäftigungsverhältnisse im Öffentlichen Dienst, bei Bildungseinrichtungen und bei sozialen Diensten sind die 1-€-Jobs eine permanente Bedrohung.

    Zunehmend wird der Sozial- und Bildungsbereich als Markt organisiert, der Einsatz von 1-€-Jobs ist dabei ein neues Instrument. Deren ausufernder Einsatz in der öffentlichen Daseinsvorsorge treibt die Träger und Einrichtungen in einen ruinösen Dumpingwettbewerb. Besonders betroffen vom Verdrängungsprozess werden all die Bereiche sein, die direkt oder indirekt öffentlich gefördert und seit Jahren strukturell unterfinanziert sind. Viele soziale Einrichtungen, Wohlfahrtsverbände, Initiativen, etc., die zusätzliche kostenlose Arbeitskräfte einsetzen, werden bald feststellen, dass nachfolgende weiterer Mittelkürzungen die 1-€-Jobber zum Bestandteil ihrer Basisstruktur werden lassen - und sie selber zu Aufsehern. Die z.Z. in 1-€-Jobs beschäftigten verfügen über ein mittleres bis (sehr) hohes Qualifikationsniveau. Die Legitimation mittels einer angeblich notwendigen Arbeitsgewöhnung und Qualifizierung ist damit widerlegt.

    1-€-Jobs als Lohndumping? EXKURS
    Von einigen Kritikern werden die Arbeitsgelegenheiten vor allem als Mittel zum Lohndumping gesehen. Abgesehen von der allgemeinen Tendenz ist das doch fraglich, denn es gibt im neuen Zweiten Sozialgesetzbuch SGB II, die Rechtsgrundlage von Hartz IV, wesentlich effektivere Mittel dazu. Wer erinnert sich denn nicht an die obskuren Diskussionen des letzten Jahres rund um die "Zumutbarkeit"? Was wurde nicht alles gefordert, was gab es nicht alles an Schlagworten, zum Beispiel: Professoren in die Würstchenbuden! Was soll bitte ein Professor für Altgriechisch an der Frittenschmiede? Den will da keiner haben. Wozu dann die ganze Diskussion? Und warum ausgerechnet in die Imbissbude und nicht ins Klärwerk?

    Die Botschaft lautet: Qualifikation wird nicht mehr bezahlt. Wenn schon Professoren zu Niedriglöhnen (im Klärwerk wird Tarif bezahlt, deshalb die Würstchenbude) jederzeit verfügbar sind, dann geht das auch mit Facharbeitern, Meistern, Technikern und Ingenieuren. Keiner soll sich einbilden, dass der Arbeitsplatz und die Bezahlung sicher ist. Es stehen genug auf der Straße. Die Arbeitslosen sind nur dazu da, an ihnen durchzuexerzieren, was eigentlich die Beschäftigten treffen soll. Die allerdings können sich wehren, können streiken, haben Verträge. Also wurde mit Hartz IV den Arbeitslosen verordnet, wie die Arbeitswelt von morgen aussehen soll.

    Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe und deren Höhe war der Kapitalseite schon länger ein Dorn im Auge. Zentrale Funktion einer solchen Mindestsicherung ist immer die Bereitstellung einer sofort verfügbaren industriellen Reservearmee, gerade auch dann, wenn deren gesamte Arbeitskraft nie und nimmer benötigt wird. In den meisten Industrieländern wurde diese Mindestsicherung über mehr als ein Jahrhundert hinweg (mit Unterbrechungen) immer weiter ausgedehnt. Mildtätigkeit war da nicht im Spiel. Das angeblich "kulturelle" Existenzminimum beschreibt die "Lebendhaltung" auf dem jeweiligen Stand der Produktivität, also die minimale Reproduktionsosten für eine Arbeitskraft im Wartestand. Entsprechend war die Sozialhilfe faktisch Mindestlohn. Als ständige mediale Begleitung permanenter Reallohnsenkungen im Niedrigstlohnbereich (vor allem bei den Prekären), wurde von Kapitalseite der tatsächlich zu geringe Abstand derartiger Einkommen zum offiziellen Existenzminimum thematisiert, mit dem Ziel, eben dieses Minimum, und im Gefolge: die Löhne, abzusenken.

    Dem stand entgegen, dass dann Millionen von potenziellen Billigarbeiter/innen so sehr verwahrlosen, dass sie als Arbeitskräfte nicht mehr zu gebrauchen sind. Die auf eine perverse Art geniale "Lösung" wurde nun in der ergänzenden Sozialleistung gefunden. Die neuen Gesetze enthalten eine kleine, leicht überlesene, aber um so bedeutendere Änderung bisherigen Rechts. Demnach ist der/die Bezieher/in vom neuen Arbeitslosengeld II verpflichtet, eben diesen Bezug nicht nur zu beenden, sondern ihn auch um jeden Preis zu verringern. Also müssen auch Jobs angenommen werden, mit denen niemals ein existenzsicherndes Einkommen erzielt werden kann - und somit die Lohnabhängigen trotz Arbeit immer den Zwängen des Armenrechts unterworfen bleiben. Arbeitslosengeld II ist ganz klar als ergänzende Sozialleistung zum Niedriglohn konzipiert, praktisch eine Art Kombilohn. Der Niedriglohn wird bis knapp unter das bisherige Minimum aufgestockt, die Mindestlohnfunktion der bisherigen Sozialhilfe ist damit ausgehebelt. Es geht dabei aber nicht nur einfach um das Lohnniveau, mit dessen Absinken verschlechtern sich auch alle Arbeitsbedingungen. Die ganzen Diskussionen um die Gültigkeit von Tarifverträgen waren nichts als Ablenkung, denn nach der beschlossenen Regelung besteht nicht der geringste Anspruch auf festgelegte Arbeitszeiten. Arbeiten auf Abruf in beliebiger Dauer, an einem beliebigen Ort und zu welchen Konditionen auch immer, ab jetzt sind alle Bezieher von Arbeitslosengeld II potenzielle Tagelöhner.

    Sicherlich soll der Druck, der auch durch die 1-€-Jobs entsteht, dazu beitragen, diese gewollte radikale Absenkung des Lohniveaus durchzusetzen, doch sind die Arbeitsgelegenheiten dabei, wie gezeigt, nicht die Hauptsache. Auch ist das Regulationsniveau hier stärker ausgeprägt als bei prekären Arbeitsverhältnissen. Gerade beim 1-€-Job ist der Arbeitsort, die Arbeitszeit, die Vertragsdauer, die Tätigkeit und der Arbeitsrhythmus festgeschrieben. Von Kapitalseite wird aber das völlig deregulierte Arbeiten auf Abruf verlangt. Die Annahme, 1-€-Jobs seien eine "pädagogische" Maßnahme, um Menschen an miese Bedingungen zu gewöhnen, ist daher nicht schlüssig.

    Workfare?

    Wie schon angeführt, sind die meisten 1-€-Jobber heute gut qualifiziert haben sich "freiwillig" gemeldet. Ihr Arbeitseinsatz setzt eine hohe innere Bereitschaft dazu voraus, die durch die völlig ungenügende Transferleistung hergestellt wird. Es gibt aber, besonders für Außenseiter, noch ganz andere Arbeitsgelegenheiten, die aber auf gleicher gesetzlicher Grundlage ruhen: Die Beschäftigungsgesellschaft Hamburger Arbeit etwa ließ 1-€-Jobber Wände aufbauen, grün, gelb und blau streichen, um sie dann wieder abzureißen. Andere sollten mit einem Teppichmesser Teppiche in kleine Teile schneiden um sie anschließend in den Müll zu werfen. Wenn der Flur sauber geputzt war, wurde er von einer fest angestellten Mitarbeiterin der Beschäftigungsgesellschaft erneut verdreckt.

    Wer sich nicht derart demütigen lässt, dem wird die Lebensgrundlage entzogen, und moralisch gilt er/sie als Unperson. Ressentiments schlagen den Arbeitslosen gleichermaßen aus der Bevölkerung, aus der Politik und von Seiten des Kapitals entgegen. Mögen Lohnarbeitende und Arbeitslose auch in der gleichen Mühle stecken, mit manchen 1-€-Jobs wird eine Gruppe von Menschen einem Zwang unterworfen, der zuvor nur einige Sozialhilfeempfänger betraf.

    Die heutigen 1-€-Jobs hatten Vorläufer im Sozialhilferecht, den sogenannten HzA-Maßnahmen, schriftlich fixiert in den §§ 18 - 20 des alten Bundessozialhilfegesetz (BShG). Das Kürzel HzA bedeutet "Hilfe zur Arbeit" - wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen. Manchmal wurde dafür Lohn bezahlt, in der aggressivsten Variante aber wurde den Verpflichteten eine bestimmte Stundenzahl auferlegt und der Sozialhilfe eine "Mehraufwandsentschädigung" hinzugefügt. Offensichtlich auch in der Ausführung das Vorbild für die "1-€-Jobs", und als solches auch bekannt. In den 1990er Jahren wurden immer mehr Menschen in Maßnahen nach §§ 18 - 20 BShG beschäftigt, allerdings nicht alle in solchen mit Mehraufwandsentschädigung (MAE).

                1993           1996          1998           2000          2002        2004
             119.000      200.000       300.000      403.000      390.000      Keine Angaben
    MAE                           47 %         50 %          51 %         53 %         150.000 1-€
    Tabelle1: Entwicklung der HzA- Maßnahmen, Quelle: Umfragen des deutschen Städtetages. Der leichte Rückgang von 2000 zu 2002 ist auf die Unsicherheit der Kommunen bezüglich Hartz IV zurückzuführen

    Immer sprang eine scharfe Trennlinie zwischen denen, die Lohn bekamen und denen, die zur aggressiven Variante gezwungen wurden, sofort ins Auge: die erste Trennlinie war die Qualifikation. Für Mehraufwandentschädigung mussten nur Geringqualifizierte arbeiten. Für sie wurde die Arbeitspflicht mit der "Gewöhnung an Arbeit", mit der "Feststellung der Arbeitswilligkeit" und ähnlichen Argumenten begründet.

    Das Arbeitshaus
    Diese Argumentationen und die Ziele sind so alt wie der Kapitalismus, sie waren schon Ziele der alten Arbeitshäuser der früheren Jahrhunderte. Welch sprachliche oder gar literarische Umschreibung - "Kampf dem Müßiggang", der "Trunksucht", der "Arbeitsentwöhnung" - auch immer herhalten musste, den staatlichen Autoritäten ging es immer darum, bestimmte Teile der Depravierten dem direkten staatlichen Zwang auszusetzen. Die gleiche Argumentation, mit der heute so mancher Sozialarbeiter den Zwang rechtfertigt (Tagesstruktur, Basisqualifikation etc..) kann über Jahrhunderte zurückverfolgt werden. Die Topoi wechselten, je nach Zeit und Stimmung - die Logik blieb. Wie unwürdig es doch sei, nicht arbeiten zu dürfen und welch schlimme Folgen dies doch hätte.

    Auch wenn Einzelbetriebe wirtschaftlich betrieben wurden, so war doch immer der Strafcharakter der Arbeitshäuser zu erkennen. Besonderes Augenmerk und besondere Drangsalierung erfuhren Wanderarbeiter (Wohnsitzlose), ethnische Minderheiten (Sinti, Roma) und soziale Außenseiter (besonders: ledige Mütter). An diesen Randständigen sollte die Zurichtung für die kapitalistische Lohnarbeit exemplarisch durchgeführt werden, ihre Disziplinierung zur Lohnarbeit sollte bewusst abschreckenden Charakter haben, an ihnen sollte das Exempel statuiert werden. Nicht nur nebenbei waren diese Arbeitshäuser ein gesellschaftliches Labor in dem sich neue Arbeitsformen und die dazu notwendige Zurichtung testen ließen. Immer war auch eine gewisse Furcht zu spüren, vor der Vagabondage, vor der unkontrollierten Zusammenrottung - und vor einem Leben ohne Lohnarbeit.

    Staatliche Autorität definierte dazu eine Delinquenz unter den Armen und unterwarf sie den Gefängnisreglement in abgeschwächter Form. Abschrecken sollte dies vor allem diejenigen, die unter den Bedingungen ihrer Zeit reguläre Lohnarbeit verrichten mussten. Je härter der Pütt, desto härter das Arbeitshaus.

    Die Bundesrepublik
    In der Bundesrepublik gab es nun kein Arbeitshaus mehr, die Pflichtarbeiten wurden im öffentlichen Dienst angesiedelt. Dafür ausgesucht wurden anfangs nur solche, die sich kaum wehren konnten. Bekannt ist das heute nur, weil es Gegenwehr gab! Im Frühjahr '84 schlossen sich eine Handvoll Leute aus dem autonomen und Hausbesetzerspektrum in verschiedenen Städten zu Initiativen gegen HzA-Maßnahmen zusammen.

    Seit der weltweiten Krise '81/'83 wurde in den Sozialverwaltungen der Großstädte die massive Ausweitung der HzA-Maßnahmen propagiert und durchgeführt um die sprunghaft gestiegenen Sozialhilfekosten zu senken. Dabei fanden die politischen Initiativen heraus, das es eben diese Maßnahmen schon seit den 1970ern gab und längst Erfahrungen bei den Sozialämtern vorlagen. Aus internen Statistiken der Sozialämter war damals zu erfahren, dass die individuelle Verweigerung - allerdings auch mit der häufigen Streichung der Sozialhilfe verbunden - weit verbreitet war. Nach eigenen Schätzungen der Sozialämter konnten über 5 Prozent aller Sozialhilfeempfänger/innen mit dieser Praxis für längere Zeit aus der Sozialhilfe herausgeworfen oder abgeschreckt werden.

    Sehr schnell stellte sich auch heraus, dass von Anfang an nicht genügend Arbeitsgelegenheiten für alle dazu verpflichteten vorhanden waren, dass das ganze nur ein Trick war, um die Betroffenen vorzusortieren und die "Arbeitsbereitschaft" zu testen. Ist die Androhung der heutigen Bundesregierung, über 800.000 1-€-Jobs zu schaffen, vielleicht genauso zuwerten?

    Bei der damaligen Gegenwehr kam es also darauf an, die Streichung der Sozialhilfe bei Arbeitsverweigerung zu verhindern. Grundsätzlich widersprechen, klagen, bummeln, Arbeitsfehler herbeiführen, besonders solche die Geld kosten waren effektive Gegenstrategien. Doch blieb es immer bei Einzelaktionen, da die Beteiligten sofort das Interesse verloren, sobald sie aus den Maßnahmen entlassen wurden. Eine wirkliche kollektive Gegenwehr blieb die absolute Ausnahme.

    Bei den Versuchen, die klassische Pflichtarbeit, die in den Jahren der Vollbeschäftigung den sogenannten "Randgruppen" aufgedrückt wurde, entsprechend der Zunahme der Sozialhilfeempfänger/innen auszuweiten, stießen die Ämter in den 1980ern auf ein brisantes neues Gemisch: Facharbeiter und Akademiker, die ihre Zwangsverpflichtung als "Skandal" empfanden, wussten sich zu wehren. Vor diesem Hintergrund gelang es den Sozialämtern auch immer weniger, bei den Städten selbst neue Arbeitsstellen aufzutreiben, da es für die städtischen Betriebe einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeutete, die unmotivierten Betroffenen zu kontrollieren.

    Einige Jahre später waren es wieder es die gleichen Randständigen, die schon in die Arbeitshäuser verfrachtet wurden, die jetzt wieder drangsaliert wurden. Schneeschippen und Parks säubern war sicherlich für die Kommunen öfter lohnend, doch von einem gut organisierten Arbeitsdienst konnte keine Rede sein. Die Kosten für Aufsicht und Organisation waren hoch, die Arbeitsproduktivität sehr niedrig. Erst in den 90ern wurden diese Maßnahmen in einigen Städten und Landkreisen radikal zu einer Vertreibungsstrategie ausgeweitet.

    Oft wird deshalb behauptet, auch die neuen 1-€-Jobs hätten kein direktes ökonomisches Ziel, sondern dienten einzig der Abschreckung und Disziplinierung, der perfekten Zurichtung für die Lohnarbeit. Hier wird dann auf die Erfahrungen in anderen Ländern verwiesen, besonders auf das Modell Wisconsin Works und die mittlerweile vorliegenden Auswertungen dazu. Danach diente das Modell vor allem der Disziplinierung und ideologischen Zwecken, zur vorbeugenden Abwehr gefährlicher Klassen. "There is not much work in workfare", so das einhellige Resumée, nicht nur in Wisconsin. In der dazugehörigen Ideologie wird viel von Leistung und Gegenleistung geredet, doch ist damit nirgends gemeint, die Transferleistung abzuarbeiten (das wäre eher unproblematisch). Vielmehr wird dabei die Arbeitslosigkeit als "Sozialisationsdefizit" individualisiert und pathologisiert, und die Gegenleistung soll die "Nachsozialisation" sein. Workfare ist ein Erziehungsmodell und kann nicht Arbeitsdienst sein, das funktioniert nicht. Angesichts der hohen Kosten, werden Nachfolgemodelle gern propagiert und ungern begonnen. Stoische Gegenwehr und gute Rechtsberatung sind hier wirkungsvoll. Eine ähnliche Entwicklung wird von Manchen auch für Deutschland prognostiziert.

    Und gerade hier widerspricht sich diese Argumentation. Es gab "gemeinnützige Arbeiten" für Sozialhilfebezieher/innen wie gezeigt schon seit Jahrzehnten, lange bevor das Wort "Workfare" überhaupt erfunden wurde. Diese sind und waren in Kontrolldichte, Abschreckungscharakter und Ausdehnung mit den britischen und amerikanischen Maßnahmen, die angeblich als Vorbild dienten, sehr gut vergleichbar. Dies möchte sich bitte merken, wer von einen "nachholenden" Entwicklung redet, ohne auch nur eine Sekunde den legitimatorischen Charakter zu bedenken.

    Zivildienst für Erwerbslose?
    Besonders hart trifft es jetzt die Erwerbslosen unter 25 Jahren, für sie ist der 1-€-Job letztlich (mangels Alternative) verbindlich festgeschrieben. Und diese verschärften Sonderregelungen für junge Erwerbslose beantworten vielleicht auch, wenn auch auf Umwegen, die Fragen nach Zielen und Durchführbarkeit der 1-€-Jobs. Es gibt etwas Vergleichbares längst; es gibt die notwendigen Strukturen schon sehr lange - im (zeitlich grundsätzlich beschränkten) Zivildienst. Hier zeigt sich auch ein wesentlicher Ausgangspunkt dieser Strategie, waren und sind die Zivildienstleistenden doch Lückenbüßer in den sozialen Diensten. Schon Anfang der 90er Jahre wurde die Ausweitung des Zivildienstes zu einem allgemeinen Pflichtdienst gefordert; nun wurde mit Hartz IV ein neues Modell entwickelt, eben die mögliche Ausdehnung eines Zivildienstes auf die Erwerbslosen.

    München hat einen Oberbürgermeister Ude, einige Sehenswürdigkeiten, BMW, einen riesigen Schuldenberg und ein ganz grundsätzliches Problem: BMW zahlt keine Steuern, besteht aber auf frisch geteerten Straßen, auf einer funktionierenden öffentlichen Infrastruktur. Ob in Frankfurt, in Hamburg oder in vielen anderen Städten, überall das Gleiche: die Unternehmen zahlen kaum Steuern, wünschen aber gehobenen Comfort. Was liegt da näher, als den Zivildienst auf die Arbeitslosen auszudehnen?

    Dazu ein Originalton aus einem einschlägigen think-tank, hier der Nürnberger Wirtschaftsprofessor Hermann Scherl:
    "Dabei könnte man ähnlich wie bei der bisherigen Zivildienstpraxis verfahren (...). Die Verteilung der zu gemeinnütziger Arbeit heranzuziehenden Hilfeempfänger auf einzelne Arbeitsgelegenheiten könnte durch besondere lokale Agenturen erfolgen, die neben bisherigen Zivildienstplätzen noch über viele weitere Arbeitsgelegenheiten verfügen sollten, z.B. im kommunalen Bereich für Straßenreinigung und Parkpflege, für die Pflege und Bewachung von Kinderspielplätzen oder für Helferdienste in Kindergärten und Jugendheimen. Tätigkeiten, die nur mit einer inneren Bereitschaft zur Mitarbeit befriedigend erledigt werden können und/oder besondere charakterliche Anforderungen an die Persönlichkeit der Ausübenden stellen - wie z.B. Helferdienste in der Altenpflege - sollten nur als "Wahlbereich" angeboten werden, (...). Daneben sollte es für einen "Zuweisungsbereich" auch hinreichend viele Arbeitsgelegenheiten geben, bei denen es weniger auf die Motivation der Dienstverpflichteten ankommt, bei denen die pflichtgemäße Ausführung der Arbeit leicht zu kontrollieren ist und bei denen dementsprechend auch Pflichtverletzungen leicht sanktioniert werden könnten (...)."
    (Scherl, Nürnberg 2004)

    Hier zeigt sich die Verknüpfung von Workfare und Verpflichtung zu produktiven Pflichtarbeiten. Der Demütigung durch völlig sinnlose Tätigkeiten und durch sonstige Schikanen kann nur entkommen, wer "freiwillig" einen "Zivildienst" leistet und dabei bereit ist, diszipliniert und produktiv zu arbeiten. Entweder "freiwillig" im beheizten Teil des öffentlichen Dienstes, oder Hundehaufen eintüten unter Aufsicht. "Suchen Sie sich doch was aus, sonst suchen wir was Passendes," so hier die Botschaft von Hartz IV. Hier ist die Verbindung von Workfare und einem möglichen Arbeitsdienst. Mit ein und derselben gesetzlichen Grundlage werde zwei sehr unterschiedliche Ziele verfolgt.

    Geht es bei den 1-€-Jobs um die Disziplinierung, wird "nur" die deprimierende Linie der vergangenen Jahrzehnte fortgesetzt. Geht es aber um die tatsächliche Nutzung der Arbeitskraft, entsteht völlig eine neue Situation.

    Ist es nur eine allgemeine Drohung, um die "Arbeitsbereitschaft" zu testen, wie schon bei den HzA-Maßnahmen? Oder ist das wirklich ernst gemeint? Jedenfalls steht im Regierungsprogramm, dass 20 % der Langzeiterwerbslosen langfristig in "Arbeitsgelegenheiten" gesteckt werden sollen. Das hätte dann mit Disziplinierung und Zurichtung nicht mehr viel zu tun, dann ginge es endgültig um die Nutzung der Arbeitskraft und eine völlige Veränderung des bisherigen öffentlichen Dienstes. Als professionalisierter, in Form von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung organisierter und damit auch gewerkschaftlicher Einflussnahme zugänglicher öffentlicher Arbeitsbereich, würde er auf einen kleinen Kernbereich reduziert werden. Weite Bereiche der Daseinsvorsorge, eine Aufgabe der Kommunen, könnten auf nicht entlohnte "Arbeitsgelegenheiten" abgewälzt werden.

    Dabei geht es um besonders billige Arbeitskräfte für die Bereiche der öffentlichen Infrastruktur, auf die niemand ernsthaft verzichten kann. Nun sollen so gewiss keine neuen Autobahnen gebaut werden, doch jener Teil der Infrastruktur, der der Reproduktion der Arbeitskraft dient, könnte durch 1-€-Jobber aufrecht erhalten werden. Wenn Kapitaleinkünfte nicht besteuert werden, und die Lohnquote ständig sinkt, dann soll dies nun durch fast kostenlose Arbeitskräfte ausgeglichen werden. Somit ist es richtig, vor einem neuen Arbeitsdienst zu warnen und weiterhin zutreffend, diesen klar der deutschen Sozialdemokratie zuzuordnen. Gleichzeitig bleibt für besonders randständige Erwerbslose der 1-€-Job eine Workfare-Maßnahme zur Disziplinierung. Auch die besonders verschärften Bedingungen für Jugendliche sind hier einzuordnen.

    In den zwei Seiten der Arbeitsgelegenheiten spiegeln sich zwei Seiten des Staates: Disziplinierung und Zurichtung für den je aktuellen Arbeitsmarkt und Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur, vor allem des Teils zur Reproduktion der Arbeitskraft. Darin spiegeln sich aber nur die zwei Seiten der Arbeitskraft selber: zum einen nichts als Ware, deren Preis gedrückt werden soll, die zugerichtet werden muss. Zum anderen aber eine sehr besondere Ware, die nur selber Werte schafft, wenn sie regelmäßig auf kulturellem Niveau reproduziert und bei Nichtbeschäftigung am Leben gehalten wird. Da politisch beides im Nationalstaat zusammenfällt, trennt der Gegner diese beiden Prinzipien nicht und wird moralisch.

    Dass dabei auch noch die größte Einzelgewerkschaft über die Wupper geht, ist aus staatlicher Sicht eine erfreuliche Begleiterscheinung. Auf Seiten der betrieblichen Interessenvertretungen und Gewerkschaften ist die Wahrnehmung diffus, vor allem, weil hier auch die Aufseher organisiert sind. Die Unentschiedenheit in den Aussagen verleiht den 1-€-Jobs gerade dadurch eine gewerkschaftseigene Legitimation.

    Niemand gebe sich irgendwelchen Illusionen hin, nur eine Minderheit in diesem Land lehnt die 1-€-Jobs entschieden ab. Die Mehrheit der Bevölkerung aber befürwortet Repressalien. Ihr gutes Gewissen holen sich alle bei den rot-grünen Sozialarbeitern, die sich als Aufseher unentbehrlich machen.