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regenwurm
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Mitgliedsschaft Krankenkasse Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Arbeitslos, krank und mittellos … es kommt noch besser!Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse endet automatisch, wenn der Versicherte für zwei Monate die Beiträge nicht bezahlt hat.

Das geht aus aus dem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Einzige Voraussetzung ist nach dem Richterspruch, dass der Versicherte zuvor auf diese Folgen ausdrücklich hingewiesen wurde. Außerdem sei keine gesetzliche Krankenversicherung mehr verpflichtet, den Betroffenen aufzunehmen.

(Az.: L 5 KR 55/05)

Das dieses Urteil zu vermehrten Mißbrauchsfällen führen wird, speziell im Bereich der Hartz IV Gesetze, dürfte dem Gericht wohl entfallen sein. Dadurch, dass Widersprüche keine aufschiebenden Wirkungen mehr besitzen, würden bei Leistungseinstellungen - welche bereits vermehrt aus Amtswillkür ausgesprochen wurden - Tausende auch aus den Krankenkassen fallen und haben ihre Kosten selber zu tragen. Nur von was, wurde nicht erläutert. Auch eine Aufnahme, nach Wiederherstellung der Ausgangslage, wären die Kassen nicht mehr verpflichtet. Daher sollte in guten Zeiten neben der “Korbmünze” noch eine zweite auf die “hohe Kante” gelegt werden, um sich einen Strick rechtzeitig leisten zu können.

Fazit: Arbeit weg - Gesundheit weg - Geld weg - Kasse weg - Kiste unbezahlbar

Quelle


dem ist wohl nix mehr hinzuzufügen

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das system macht keine fehler, es ist der fehler
27.09.2006 15:59 regenwurm ist online E-Mail an regenwurm senden Beiträge von regenwurm suchen Nehmen Sie regenwurm in Ihre Freundesliste auf
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