frei, die mit herkömmlichen Mitteln der Bewährungshilfe nicht erreicht werden können. Die
Fußfesselträger werden zu einer für ihre Verhältnisse hohen Selbstdisziplin und zur Erfüllung
des ihnen vorgegebenen Wochenplans angehalten. Die elektronische Fußfessel bietet damit auch
Langzeitarbeitslosen und therapierten Suchtkranken die Chance, zu einem geregelten
Tagesablauf zurückzukehren und in ein Arbeitsverhältnis vermittelt zu werden. Viele Probanden
haben es verlernt, nach der Uhr zu leben, und gefährden damit gerade auch ihren Arbeitsplatz
oder ihre Ausbildungsstelle. Durch die Überwachung mit der elektronischen Fußfessel kann eine
wichtige Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden.“
Die Vorzüge der elektronischen Überwachung lägen insbesondere in der Überwachungsqualität:
Die elektronische Überwachung ermögliche eine besonders intensive Kontrolle: Abweichungen
vom Tagesplan würden sofort festgestellt. Zudem seien die Projektmitarbeiter rund um die Uhr
zu erreichen. „Dies gewährleistet ein hohes Maß an Kontrollintensität“, so der Minister.
Bisher seien rund 180 Personen mit der elektronischen Fußfessel ausgestattet worden.
In mehr als 90 % der Fälle konnte die Maßnahme erfolgreich beendet werden.
„Die technische Überwachung im Zusammenspiel mit einer engmaschigen Betreuung durch die
Bewährungshilfe hat einen nachhaltig stabilisierenden Einfluss auf die Lebensführung der
Probanden. Das bedeutet echte Lebenshilfe für die Betroffenen und hat noch einen höchst
positiven Nebeneffekt: Haftkosten können eingespart werden. Bei einer gleichzeitigen
elektronischen Überwachung von 19 Probanden (Auslastungsstand zum 10. Februar 2005)
betragen die Kosten 56,40 € pro Person und Tag, während ein Haftplatz mit 85,18 € zu Buche
schlägt“, erklärte Justizminister Dr. Wagner abschließend.