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Sperrfrist: heute, 14.00 Uhr!
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Sperrfrist: heute, 14.00 Uhr!
Wiesbaden, den 10. März 2005
Nr. 40
Hessen bundesweit führend: Elektronische Fußfessel für Straftäter / Hessischer
Justizminister Dr. Christean Wagner informiert auf der CeBIT über das hessische Projekt:
Erfolgsquote über 90 %
Hannover/Wiesbaden. – „Hessen hat neue Wege beschritten, um die Sicherheit der Bevölkerung
und die Resozialisierung von Straftätern zu verbessern. Die elektronische Fußfessel hat sich in
den fast fünf Jahren ihres Einsatzes gut bewährt“, erklärte der hessische Justizminister Dr.
Christean Wagner anlässlich des Auftritts der hessischen Landesregierung auf der CeBIT 2005.
Als einziges Bundesland habe Hessen im Mai 2000 den Einsatz der elektronischen Fußfessel zur
engmaschigen Überwachung von Straftätern als Modellprojekt eingeführt. Sie werde
hauptsächlich bei Strafgefangenen eingesetzt, die unter Bewährung stehen. Die Verurteilten
müssten sich streng an einen Tagesablauf halten, den sie gemeinsam mit Bewährungshelfern
erarbeitet hätten. Die engere Kontrolle während der Bewährungsüberwachung ermögliche, dass
sich eine ansonsten negative Sozialprognose für den Verurteilten verbessere. Die elektronische
Fußfessel diene der Vermeidung künftiger Straffälligkeiten und damit der Resozialisierung des
Verurteilten, da mit ihr eine regelmäßige, straffreie und sinnvolle Lebensführung trainiert
werden könne.
Mit den Ergebnissen des Projekts zeigte sich Wagner sehr zufrieden: „Mit Hilfe der Technik
wird dem Verurteilten jeden Tag wieder neu klar gemacht, dass er sich an bestimmte Vorgaben
zu halten hat. Bei einem Verstoß riskiert er den Bewährungswiderruf und muss die verhängte
Strafe verbüßen. Die elektronische Fußfessel setzt bei den Straftätern Motivationen und Kräfte

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frei, die mit herkömmlichen Mitteln der Bewährungshilfe nicht erreicht werden können. Die
Fußfesselträger werden zu einer für ihre Verhältnisse hohen Selbstdisziplin und zur Erfüllung
des ihnen vorgegebenen Wochenplans angehalten. Die elektronische Fußfessel bietet damit auch
Langzeitarbeitslosen und therapierten Suchtkranken die Chance, zu einem geregelten
Tagesablauf zurückzukehren und in ein Arbeitsverhältnis vermittelt zu werden. Viele Probanden
haben es verlernt, nach der Uhr zu leben, und gefährden damit gerade auch ihren Arbeitsplatz
oder ihre Ausbildungsstelle. Durch die Überwachung mit der elektronischen Fußfessel kann eine
wichtige Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden.“
Die Vorzüge der elektronischen Überwachung lägen insbesondere in der Überwachungsqualität:
Die elektronische Überwachung ermögliche eine besonders intensive Kontrolle: Abweichungen
vom Tagesplan würden sofort festgestellt. Zudem seien die Projektmitarbeiter rund um die Uhr
zu erreichen. „Dies gewährleistet ein hohes Maß an Kontrollintensität“, so der Minister.
Bisher seien rund 180 Personen mit der elektronischen Fußfessel ausgestattet worden.
In mehr als 90 % der Fälle konnte die Maßnahme erfolgreich beendet werden.
„Die technische Überwachung im Zusammenspiel mit einer engmaschigen Betreuung durch die
Bewährungshilfe hat einen nachhaltig stabilisierenden Einfluss auf die Lebensführung der
Probanden. Das bedeutet echte Lebenshilfe für die Betroffenen und hat noch einen höchst
positiven Nebeneffekt: Haftkosten können eingespart werden. Bei einer gleichzeitigen
elektronischen Überwachung von 19 Probanden (Auslastungsstand zum 10. Februar 2005)
betragen die Kosten 56,40 € pro Person und Tag, während ein Haftplatz mit 85,18 € zu Buche
schlägt“, erklärte Justizminister Dr. Wagner abschließend.
Hinweis:
Alle Informationen zum Projekt können über die Homepage des Justizministeriums
(www.hmdj.justiz.hessen,de) unter der Rubrik "Projekte\Fußfessel" abgerufen werden.
Funktion der Elektronischen Fußfessel:
Die elektronische Überwachung funktioniert über einen Sender, der am Unterschenkel des Straftäters befestigt wird
und wie eine größere Armbanduhr aussieht. Der Sender meldet dem Empfänger, der am Telefon des Betroffenen
angebracht ist, dass dieser sich zu den Zeiten, in denen es angeordnet ist, tatsächlich in seiner Wohnung aufhält oder
aber – wie gewünscht - zum Beispiel wegen Berufstätigkeit oder Therapie abwesend ist. Die Überwachung erfolgt
durch einen Zentralcomputer, der automatisch die zuständigen Mitarbeiter der Bewährungshilfe informiert, wenn
von den eingegebenen Zeiten abgewichen wird. Der zuständige Mitarbeiter setzt sich dann umgehend mit dem
Probanden in Verbindung, um den Verstoß näher aufzuklären.
Für den Probanden wird ein detaillierter Wochenplan erstellt, in dem angegeben ist, wann er zu Hause sein soll, wie
die sinnvolle Tagesbeschäftigung aussieht und wie hoch das Kontingent an Freizeit ist. Unabdingbare
Voraussetzung für die Teilnahme am Modellversuch ist, dass der Proband mindestens 20 Stunden in der Woche
einer sinnvollen Beschäftigung nachgeht. Dies kann ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, gemeinnützige
Arbeit oder eine Therapie sein.