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Demokratischer Rassismus ­ menschenrechtlicher Antirassismus

Die Bekämpfung des Rassismus mit den Mitteln der Demokratie ist wie das Löschen des Feuers mit den Mitteln des Brandstifters. von Herbert Auinger*

Ihrem Selbstverständnis nach ist die Demokratie antirassistisch. Rassistische Verlautbarungen und Taten gelten als dem Ansehen der Nation abträgliche Entgleisungen und werden von den anderen Demokraten verurteilt. So geschehen bei den Auskünften der FPÖ-Abgeordneten Partik-Pablé über die "Negernatur". Für die Frau Abgeordnete ergibt sich ­ diese Umdrehung ist der Kernpunkt jedes Rassismus ­ der Umgang der Exekutive mit Afrikanern nicht aus den Aufträgen der Polizei, sondern aus der Art, aus der Natur der "Behandelten", die also an ihrer Behandlung selber schuld sind:

"Erkundigen Sie sich doch einmal bei den Beamten über die Art der Schwarzafrikaner! Sie schauen nicht nur anders aus, … sondern sie sind auch anders, und zwar sind sie ganz besonders aggressiv. Das liegt offensichtlich in der Natur dieser Menschen. Sie sind meistens illegal da, sie sind meistens Drogendealer, und sie sind ungeheuer aggressiv, wenn sie von Exekutivbeamten behandelt werden." (Sten. Protokoll des Nationalrates vom 10.5.99, zitiert nach planet 11/99)

Dabei ist das antirassistische Selbstbild der Demokratie bloß die Folge einer interessierten Unterscheidung. Nur frühere, unzeitgemäße Rassismen ­ etwa bezogen auf "Neger" und Juden ­ gelten als solche, während die in der Demokratie anerkannten und üblichen, die zum festen Bestand der Politik und der öffentlichen Meinung gehörenden Rassismen, gar nicht als Rassismen beanstandet werden. Einige Beispiele:

Nationale Identität

"Die Deutschen und ihre Identität … Was ist das eigentlich: deutsch? Zunächst ist es ein naturgegebener Sachverhalt, deutsch zu sein. Es ist die Folge der Tatsache, hier geboren, hier aufgewachsen zu sein, die deutsche Sprache zu sprechen, sich hier natürlicherweise zu Hause zu fühlen und damit Teil eines Volkes zu sein. Ich bin Deutscher, wie ein Franzose ein Franzose, wie ein Russe ein Russe ist. Das ist weder ein Mangel, noch ein Verdienst. Ich habe es mir nicht ausgesucht …" (R. v. Weizsäcker, zitiert nach Freerk Huisken, Ausländerfeinde und Ausländerfreunde, Hamburg: VSA-Verlag 1987, S. 86)

So hat sich der frühere deutsche Präsident v. Weizsäcker über die deutsche Identität verbreitet. Die Sortierung der Menschheit in verschiedene Völker hält er für eine ziemlich naturgegebene Angelegenheit, die sich aus der Geburt, aus Sprachkenntnissen und aus dem Gefühl ergibt, zu Hause zu sein. In Deutschland geborene und aufgewachsene Ausländer, die deutsch können und "ihr" heimatliches Ausland nur vom Urlaub kennen, hätten ihn leicht belehren können. Inländer zu sein ist ein Rechtsstatus, und darin besteht auch der Unterschied zu Ausländern. Beides sind staatliche Setzungen, die sich aus der beschränkten Reichweite eines Gewaltmonopols ergeben, und nicht immanente "Folgen" naturgegebener "Tatsachen". Mit dem natürlichen Vorgang der Geburt hat das nichts zu tun, höchstens wenn ein Staat die Geburt zum Anlaß nimmt, das Neugeborene in sein Volk einzureihen, und mit der Sprache auch nicht, höchstens wenn ein Staat von Einwanderern Sprachkenntnisse verlangt. Wer beispielsweise nach 1938 in der damaligen Ostmark als Kind ehemals österreichischer Eltern, aber gemäß den Machtverhältnissen als Deutscher geboren wurde, hat 1945 wie seine Eltern eine Verwandlung rückwärts zum Österreicher durchgemacht, ohne daß sich an Geburt oder Sprachkenntnissen etwas geändert hätte. Das Gewaltmonopol war nach 1945 ein anderes.

Weizsäcker behauptet, es gäbe jenseits von Staatsbürgerschaft und Paß, also vor und jenseits von Politik und Recht, die deutsche Art oder "Identität"; eine Gemeinsamkeit, die den Deutschen zukomme und sie von anderen Völkern unterscheide, und die auch jenseits jeder willentlichen Entscheidung des Individuums angesiedelt ist. Gegen diese "Identität" kann man sich nicht wehren, man gehört zur Gattung "deutsch", ob man will oder nicht ­ aber nicht etwa, weil der Staat die nächste Generation ungefragt anläßlich der Geburt rekrutiert, sondern weil Umstände, die sich gar nicht vermeiden lassen ­ geboren werden, sprechen, aufwachsen ­, jemanden flugs zum deutschen Bürger determinieren, so wie andere als Franzosen oder Russen punziert sind. Die Redeweise von der "nationalen Identität" behauptet, es gäbe die Staatsbürger unabhängig von den Staaten, es gäbe unabhängig von den Staaten verschiedene national definierte Menschensorten, die Zugehörigkeit dazu mache die wesentliche Bestimmung des Individuums aus, eben seine Identität, und in diesen unterschiedlichen Sorten läge die Notwendigkeit der verschiedenen Staaten. Deutschland müsse es geben, weil es den Stamm, den Menschenschlag, die Spezies der Deutschen gebe, und nicht umgekehrt, wie es sich tatsächlich verhält.

"Ich habe es mir nicht ausgesucht", betont Weizsäcker und will damit nichts kritisiert haben, sondern behaupten, die Eingemeindung in ein nationales Kollektiv sei eine Grundtatsache der menschlichen Existenz vor jeder Politik und unabhängig vom Staat, der man sich zu unterwerfen habe, die man anzunehmen habe: Kollektivismus, wie wir ihn mögen. Den Gehorsam schuldet man aber schon der Staatsführung.

"Illegale" und andere Ausländer

Der Unterschied zwischen Inländern und Ausländern als einer der persönlichen "Identitäten" ist der moderne Rassismus schlechthin, der nicht als solcher gilt. Was allein durch Staatsbürgerschaftsrecht und Ausländergesetzgebung erzeugt wird, die unterschiedliche staatliche Behandlung der Leute, gilt als bloßer politischer Nachvollzug, als bloß hinzutretende "Verrechtlichung" von Phänomenen, die ihren Grund woanders hätten. Der moderne Rassismus hat die Kategorie Kultur mit dem beauftragt, was früher die Natur leisten sollte. Wo der Faschist unterschiedliche Menschentypen an der Anlage, an Blut und Rasse festmachen will, um von der politischen Gewalt erfundene Imperative der Natur exekutieren zu lassen, da bemüht der Demokrat die staatlich organisierte Umwelt aus national durchaus verschiedenen "ways of life", um aus Lebensgewohnheiten, Vorlieben und Gebräuchen eine Prägung, eine Determination, ein "gesellschaftliches Wesen" der Leute herauszuleiern, die ebenfalls die Menschheit in Untergattungen parzelliert wie die Kategorie "Rasse": in "Ethnien" mit verschiedenen "Kulturen" und kulturellen Identitäten eben. Zur Vermeidung von Mißverständnissen: Natürlich gibt es "Kulturkreise" mit diversen verschiedenen Lebensgewohnheiten, Vorlieben und Gebräuchen. In Japan wird anders gespeist und religiös gekultet als hier, und in der Türkei ebenfalls. Aber, und das soll hier kategorisch behauptet werden, die Behandlung eines Japaners, der in Österreich investieren will, richtet sich nach dem Interesse, das hierzulande seinem Geld entgegengebracht wird, und nicht nach seiner Kultur, die wird wegen des Geldes hofiert; ebenso wie ein Türke nicht wegen seiner Kultur oder wegen seines Islam abgeschoben wird, sondern weil er nichts zu bieten hat, woran hier Interesse besteht, falls er nur Lohnarbeiter, also arm ist. Ein Treppenwitz des modernen kulturhygienischen Reinlichkeitsdenkens geht so: "‚Der Japaner' komme ja auch nicht, wenn es in manchen Wiener Bezirken ‚schon ausschaut wie in Istanbul'". (Hilmar Kabas, als FPÖ-Chef Wiens ver"treibende Kraft", profil 28/1999) Türken raus, wegen Japaner!

Im modernen Kulturrassismus werden Besonderheiten der Lebensart aufgeblasen zu einer Gefahr, die der Faschist als das Problem der "Rassenmischung" kennt: Die Menschensorten, demokratisch durch "Kulturen" konstituiert, vertragen sich nicht. Ausländer sind anders, deswegen gehören sie raus! Jenseits aller willentlichen Betätigungen gelten die Individuen als kleine "Ensembles" ihrer heimatlichen gesellschaftlichen Verhältnisse, und so treffen sie auf das hiesige ebenso kulturbedingte ethnische "Immunsystem", das Abstoßungsreaktionen produziert. Die Konjunkturen der Ausländerpolitik widerlegen diese Vorstellung nachdrücklich. Als es zuwenig österreichische Arbeitskräfte gab und im Ausland extra welche angeworben wurden, hat die "Mentalität" und die "Kultur" nichts ausgemacht; sprachliche und andere Anpassungsschwierigkeiten wurden als praktisches Problem behandelt, das die Benutzung der Ausländer nicht behindern sollte. Ausländerfeindlichkeit in der Bevölkerung wurde sogar von oben getadelt. Seit die Massenarbeitslosigkeit zur Dauereinrichtung geworden ist, erinnert sich die Politik regelmäßig daran, daß ihr Ausländer nicht so radikal verfügbar sind wie Inländer, sie gehören noch immer zu einem anderen Staat, und das spricht gegen sie. Ausländerfeindlichkeit gilt inzwischen als "natürliches" und verständliches Zubehör im Seelenhaushalt moderner Bürger; die Politik "muß" dieser Regung Rechnung tragen, durch Schikanen und Abschiebungen, sonst greifen manche Bürger noch zur Selbsthilfe und neigen zu Exzessen auf Basis von "Gefühlen", die fester Bestandteil der hiesigen "Kultur" sind. Nicht "die Ausländer", das Interesse an ihnen hat sich gedreht, deswegen gelten sie inzwischen als "Problem". Touristen übrigens mögen kultur- und mentalitätsmäßig drauf sein wie sie wollen, sie gelten in der Regel nicht als Ausländer in dem Sinn ­ sie bringen Devisen. Eine der radikalsten rassistischen Figuren, die nicht als solche gilt, ist heute der "Illegale". Wie der Name schon sagt, sind das Leute, die in Österreich nichts illegales tun, sondern die insgesamt und überhaupt illegal sind. Sie sind als ganze Personen gesetzwidrig, unberechtigt, nicht existenzberechtigt. Das, was sie durch die Gesetzgebung und Vollziehung erleiden, das, was mit ihnen gemacht wird, wird ihnen als ihre Identität zugeschrieben: Sie sind DIE ILLEGALEN. So werden sie dann auch behandelt, im Widerstandsfall zum transportfähigen Bündel verschnürt und ins Ausland geliefert. Marcus Omofuma ist primär am Illegalen-Rassismus krepiert, an seiner Behandlung als ein Stück illegale, zu entfernende Existenz. (Daß er obendrein schwarz war, hat ihm sicher nicht geholfen.) Der trotzige Einwand "Kein Mensch ist illegal!" sieht schon im bloßen Dasein als Mensch einen Widerspruch zum "Illegalen", täuscht sich aber gewaltig. Natürlich liegt es nicht an diesen Menschen, daß sie illegal sind ­ sie werden vom Recht dazu gemacht. Auf diese Weise sind sie es dann aber. In der modernen Welt ist der Mensch durch das definiert, was ihm als Recht zugestanden oder verweigert wird, und einer, der in Österreich keine Existenzberechtigung besitzt, ist zwar nach wie vor ein Mensch, aber als "Schübling" unangenehm dran. Auf die berühmt-berüchtigten Menschenrechte kann er sich übrigens auch nicht berufen, denn Abschiebungen sind menschenrechtskonform.

Gleichheit und Menschenrecht

Wenn es der Politik in den Kram paßt, beruft sie sich ideologisch auf die ethnische Verschiedenheit der Menschen(sorten), die unmöglich in "Vielvölkerstaaten" friedlich koexistieren können, und wodurch Ausländer schon wegen ihrer Anwesenheit ein Problem sind. Wenn es der Politik in den Kram paßt, beruft sie sich auch auf das Gegenteil, nämlich auf die Gleichheit "der Menschen". Die Menschen sind zwar nicht gleich, weder an Fähigkeiten noch an Bedürfnissen, auch natürliche Unterschiede gibt's, wie Geschlecht und Hautfarbe, bloß gibt die bürgerliche Staatsmacht ihren Beschluß, ihre Untertanen in mancher Hinsicht gleich zu behandeln, als Forderung der Menschennatur aus. Gleichgültig ­ man kann auch sagen: rücksichtslos ­ gegenüber den Unterschieden der ökonomischen Mittel verpflichtet der Staat seine Menschen auf Eigentum und Geldverdienen als Methoden ihres Fortkommens. (Die sich daraus ergebenden Gegensätze von Kapital und Arbeit, von arm und reich sind Folgen dieser Gleichheit und stehen nicht im Widerspruch zu ihr.) Auch hier liegt eine rassistische Konstruktion oder Denkfigur vor, indem die Gleichbehandlung durch die politische Macht als Folge und Forderung einer angeblichen Gleichheit der Menschen vorgestellt wird.

Genau so steht es mit den Menschenrechten. Deren guter Ruf beruht zum Teil auf einer schlichten Unkenntnis der betreffenden Artikel; auch sollte die Ankündigung des Westens, anstehende Kriege in deren Namen zu führen, zumindest mißtrauisch machen. Jedenfalls sind die darin kodifizierten Rechte und Pflichten den Bedürfnissen und Interessen bürgerlicher Politik zu verdanken, die sich "die Menschen" ­ in erster Linie die eigenen Staatsbürger, Ausländer bedingt ­ auf diese Weise unterwirft und zum Mittel macht. Komplementär zu dieser Behandlung der Leute wird in den diversen Deklarationen die Figur "des Menschen" konstruiert, der angeblich mit diesen Rechten schon "geboren" wird, so daß die politische Macht ebenso bescheiden wie verlogen zurücktritt und sich zum bloßen Vollzugsorgan der Menschennatur erklärt: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) Nur haben auch diese Rechte ­ wie immer ­ mit der Geburt gar nichts, mit dem Interesse und Standpunkt der rechtsetzenden Instanz sehr viel zu tun. Freerk Huisken nennt das einen "totalen Rassismus":

"Die Grundprinzipien, nach denen diese Staaten ihr Volk regieren, beanspruchen, dem Menschen schlechthin, also der menschlichen Gattung auf den Leib geschneidert zu sein. (...) Damit ist nicht mehr und nicht weniger behauptet, als daß der Mensch erst durch die grundgesetzliche Fixierung von Menschenrechten das wird, was ihn als Menschen auszeichnet. Kurz: Wahrer Mensch wird der Mensch dadurch, daß er die Menschenrechte genießt. Mit einem wahrhaft totalen Rassismus haben wir es hier zu tun (...). Demokraten (wollen) mit ihren Verfassungsprinzipien gleich durch die Gattung Mensch insgesamt beauftragt sein. Die Inkonsequenz, die bei jeder Spielart des Rassismus zwangsläufig zu finden ist, daß nämlich etwas dem Menschen, seinem ­ natürlichen oder gesellschaftlichen ­ Wesen zukomme, das an ihm unter Aufbietung erheblicher Gewaltmittel erst noch durchgesetzt werden muß, findet sich auch in diesem Fall (...). (Es) erteilt sich die Staatsgewalt mit der Naturalisierung der geltenden Prinzipien der Herrschaftssicherung (...) den allerhöchsten Rechtstitel auf deren Durchsetzung gegen die Bürger. Der demokratische Staat definiert sich so selbst als das allererste Menschenrecht für jedermann. Ist er nicht der Ermöglicher und Garant all dieser Rechte, ohne welche dem Menschen fehlen würde, was ihn erst zum wahren Menschen macht?" (Huisken, Ausländerfeinde und Ausländerfreunde, S. 71f.)

Der Mensch ist nichts ohne den Staat, der ihn durch Menschenrechte und Menschenpflichten erst zum Menschen macht! In der Vorstellung einer "natürlichen" menschlichen Gleichheit und in der Naturalisierung der Prinzipien bürgerlicher Herrschaft wird bloß die rassistische Konstruktion des "weißen Mannes" verallgemeinert, "globalisiert"; dieser wird zum Gattungswesen "Mensch" schlechthin erklärt. Es bleibt aber eine rassistische Konstruktion, auch wenn sie so total ist, daß die komplette Menschheit darunterfällt. Sie enthält den Witz jeder rassistischen Konstruktion: Die Unterwerfung unter eine politische Herrschaft und deren Gesetzgebung wird verhimmelt in ein Erfordernis der Gattung. Was die politische Macht Menschen mit ihrer Gewalt an Rechten und Pflichten aufherrscht, entspricht der Beschaffenheit "des Menschen", analog der Beschaffenheit des "Negers", die den nach Meinung der damaligen Rassisten zum Sklaven prädestinierte. Es ist der Demokratie nicht fremd, sich auf eine konstruierte Menschennatur zu berufen, die dem Staat Aufträge bezüglich der Ausübung politischer Macht erteilt.

In den Zeiten des Kalten Krieges ist dieser Menschenrechts-Rassismus zur "Menschenrechts-Waffe" weiterentwickelt worden. Die schlichte Tatsache, daß im Realen Sozialismus anders regiert wurde, war diesem Verständnis nach schon ein politisches Verbrechen, weil eine Abweichung von den einzig menschengerechten und daher alleinseligmachenden westlichen Prinzipien. Tatsächlich gestört hat natürlich die damalige zweite Supermacht mit ihren weltpolitischen Ambitionen; die USA wollten aber nicht darauf verzichten, ihre Kampfansage im Namen der "geknechteten" Sowjetmenschen vorzutragen. Was diese von ihrer "Unterstützung" durch den Westen haben, sieht man heute: Die Lage der Menschenrechte in der ehemaligen Sowjetunion hat sich verbessert, die Lage der Menschen hat sich enorm verschlechtert.

Mit der Ablösung des Apartheid-Regimes durch die südafrikanische Demokratie hat sich an der materiellen Lage des Großteils der schwarzen Bevölkerung nichts geändert. Internationaler Skandal ist deren miese Lage heutzutage aber keiner, weil diese Lage nicht mehr auf der "Rasse", sondern auf der Zugehörigkeit zur Klasse der eigentumslosen Leute beruht, die einen Arbeitsplatz bräuchten, weil sie sonst nichts haben. Es war offenbar nie das Elend als solches der Skandal, sondern bloß die südafrikanische Methode, Leute nach der Hautfarbe auf Elend festzulegen. Seit einigen Jahren gilt auch in Südafrika die international anerkannte und den Menschenrechten entsprechende Variante, daß der Umgang mit Ware, Geld, Arbeitskraft und Eigentum vielen Menschen ein beschissenes Leben aufzwingt.

Der Tod von Marcus Omofuma hat Feinheiten des rechts- und polizeistaatlich korrekten Umgangs mit "Illegalen" einer breiten Öffentlichkeit nahegebracht. Mundverkleben mit Todesfolge gehört sich nicht, darin ist sich die Politik schnell mit dem kleinen Teil der Öffentlichkeit einig geworden, der überhaupt empört war; aber die Verbringung von Leuten außer Landes, wenn sie die heilige österreichische Erde durch ihre rechtswidrige Anwesenheit entweihen, die muß sein, und zwar einwandfrei. Die Eskalation der Gewalt gegen "Schüblinge" gehört in den einschlägigen Dienstvorschriften detailliert geregelt, die Beamten brauchen Rechtssicherheit, damit nicht verständlicher Übereifer wieder einmal das Ansehen der Republik gefährdet.

*) Herbert Auinger ist freier Autor in Wien