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Von der Ökonomie der politischen Herrschaft

KALASCHNIKOW
Das Politmagazin


Von der Ökonomie der politischen Herrschaft

Eine Gegenkritik

Zur Kritik von G.Sandleben (Kalaschnikow) am Artikel "Der Staatshaushalt" vom GegenStandpunkt in der Ausgabe 12, Heft 1/99
Eine Erwiderung von G.Sandleben erschien ebenfalls in Kalaschnikow, Ausgabe 14, Heft 1/00.

Das Hauptmerkmal der Auseinandersetzung von G.Sandleben (=S.; in: Kalaschnikow, 1/99, 19ff; zit. i.f.: Kal) mit der vom GegenStandpunkt vorgelegten Theorie über den Staatshaushalt (= GS, Heft 4/97; nebst Nachtrag in 1/98) besteht in der Verfehlung des Gegenstands, der rezensiert wird. Es handelt sich um eine eklektizistische Befassung mit der Sache, die hier und da etwas herausnimmt und es mit Gesichtspunkten konfrontiert, die zur Sache in der Regel gar nicht gehören. Es scheint so, als sei sich S. über den Zusammenhang der Gegenstände, die in das ???System der politischen Ökonomie“ fallen, nicht im Klaren. Dabei hätte er, der sich ständig auf die Schriften von K.Marx bezieht, seiner Berufungsinstanz durchaus erste Hinweise darauf entnehmen können, wie die Sache anzugehen ist:
???Ich betrachte das System der bürgerlichen Ökonomie in dieser Reihenfolge: Kapital, Grundeigentum, Lohnarbeit; Staat, auswärtiger Handel, Weltmarkt. Unter den ersten drei Rubriken untersuche ich die ökonomischen Lebensbedingungen der drei großen Klassen, worin die moderne Gesellschaft zerfällt; der Zusammenhang der drei andern Rubriken springt in die Augen. ... Eine allgemeine Einleitung ... unterdrücke ich, weil mir bei näherem Nachdenken jede Vorwegnahme erst zu beweisender Resultate störend erscheint, und der Leser, der mir überhaupt folgen will, sich entschließen muß, von dem einzelnen zum allgemeinen aufzusteigen.“ (MEW 13, 7)
Zu den Lesern, die ???überhaupt folgen wollen“, gehört S. nicht. Der ???Zusammenhang der drei andern Rubriken“, also von Staat, auswärtigem Handel und Weltmarkt springt ihm schon gleich nicht ???in die Augen“ und vom ???einzelnen“, der Ware und dem Geld, zum ???allgemeinen“, dem Staat und dem Weltmarkt, auf dem ???die Waren ihren Wert universell entfalten“ (KI,156), ???aufzusteigen“, ist ihm nicht nur die Mühe nicht wert, er weiß gar nicht wieso und weshalb. Das liegt wirklich nicht daran, daß Marx den - später noch modifizierten - Plan der Kritik des Systems der bürgerlichen Ökonomie nicht mehr ausgeführt hat. Daß von ihm bekanntlich allein ???Das Kapital“ in den drei blauen Bänden vorgelegt worden ist, weder die Darstellung der Konkurrenz der drei Klassen noch die Kritik von Staat und Weltmarkt ausgearbeitet worden sind, kann wirklich nicht der Grund für jene Anhäufung von ???Mißverständnissen“ sein, wie sie sich in der Rezension wiederfinden. Denn daß S. zwischen den ???Rubriken“ gleich gar nicht mehr unterscheidet, die Untersuchung des Staatshaushalts für ihn irgendwie dasselbe ist wie die Kritik von Ware, Geld und Kapital, weswegen er die Bestimmungen der ???Ökonomie der politischen Herrschaft“ immer nur daraufhin prüft, ob sich in ihnen jene Urteile über Ware und Geld wiederfinden lassen, und dies nur, weil es sich im Staatshaushalt unter anderem auch um Geld dreht; daß er sich darüber zu der - durchaus zutreffenden - Feststellung vorarbeitet, die vom GS vorlegte Theorie des Staatshaushalts nehme keine ???wirkliche Analyse des Geldes, seiner Bestimmungen, seiner Funktionen und der daraus entstehenden Formen vor“ (Kal, 22), dies aber für eine Kritik hält; daß er schließlich zu dem Schluß kommt, es werde der ???Klassengegensatz verschleiert“, die ???Marxsche Theorie diene als Legitimationsersatz“, all dies verweist auf ziemlich vollständiges Unverständnis der Kritik der politischen Ökonomie des Kapitals: Die Rezension gesteht durch ihre Vergleiche der durchgeführten Staatshaushaltstheorie mit den abstrakten Bestimmungen von Geld und Ware, daß sie erstens keinen Begriff von der Disparatheit der Gegenstände besitzt, daß sie sich deswegen zweitens auch nicht für ihren Zusammenhang, also dafür interessiert, wie Geld als Mittel und Zweck den Staatshaushalt bestimmt, und daß sie drittens umgekehrt nicht begriffen hat, daß jene Idealisierung des Geldes, die im staatlichen Kreditgeld seine entwickelte Form hat und die S. so große theoretische Schwierigkeiten macht, ihrem allgemeinem Gehalt nach längst dort von Marx entwickelt worden ist, wo sich S. angeblich so heimisch fühlt, in dem Geld-Kapitel des ersten Bandes des ‘Kapitals’ (KI, 109ff). Mit den Bestimmungen von Ware und Geld wird nicht nur Unfug angestellt, sie sind selbst - wie sollte sonst auch der Unfug zustande kommen - nicht begriffen. Höhepunkt ist die Verwandlung des Warentauschs - der frei sei von jedem ???Antagonismus“ - in eine ???saftige Wiese der Zirkulation“, auf die die GS-Autoren ihr Publikum locken würden, um von ???der Betrachtung des Ausbeutungsprozesses abzulenken“( Kal, 20). Getoppt wird der Unfug nur noch durch die positive Berufung auf die unschwer als Kritik zu identifizierende Zusammenfassung der Bestimmung des Tauschs zwischen Käufer und Verkäufer der Ware Arbeitskraft: ???Die Sphäre der Zirkulation ...., ein wahres Eden der angeborenen Menschenrechte.“ (KI, 189) Dazu und zu den spärlichen und auch nicht gerade überwältigenden positiven Auskünften zum Staat und zur Haushaltspolitik, die S. anzubieten hat, im Einzelnen:

Monika Lewinskis Konterfei ziehrt echte Havanna-Zigarren./Foto: AP Photo/Andrew Vaughan

1. Die Verfehlung des Gegenstands

Da S., entgegen den allgemeinen Gepflogenheiten beim Rezensieren, den Leser vollständig im Unklaren läßt über die Sache, gegen die er sich wendet, dagegen vollständige Klarheit nur hinsichtlich seiner Abscheu stiftet, sei in der gebotenen Kürze das Versäumte nachgeholt. Der interessierte Leser wird ohnehin nicht umhin kommen, den Text selbst im Einzelnen zu studieren.
Der 1.Teil der Kritik des Staatshaushalts hat den programmatischen Untertitel: ???Von der Ökonomie der politischen Herrschaft“. (1) Gegenstand ist also die ???politische Herrschaft“, der bürgerliche Staat in seiner ökonomischen Existenz. Selbst nicht als Geschäft organisiert, setzt er sich die Pflege der Klassengesellschaft zum Zweck, dabei bedacht auf die Mehrung des nationalen Reichtum und die weltweiten Erfolge seiner Geschäftsleute. Darunter fällt ???die Herstellung der allgemeinen Zirkulations- und Produktionsbedingungen, die Bildung einer brauchbaren Arbeiterklasse, die Schadensbilanz und das Kostenmanagement der Naturzerstörung (d.h. ökologische Politik), die Finanzierung der Grundrente, die Verwendung öffentlicher Mittel als Kapital, die Außenwirtschaft und die Sicherheitspolitik“. So die Untertitel der entsprechenden Kapitel im Artikel (2), von deren Existenz der Leser der Kritik von S. nichts erfährt. Die dafür notwendigen politischen und rechtsstaatlichen Voraussetzungen, d.h. die Herstellung von ???Recht und Ordnung“, mithin die Sicherung von Eigentum und Person, die Schaffung eines politischen Lebens, in dem der Arbeiter sich als Staatsbürger ganz den nationalen Pflichten verschreiben soll und die höchst praktische Sortierung der Menschen nach In- und Ausländern, mit der der Staat seine Exklusivzuständigkeit für Inländer konstituiert, sind gleichfalls Aufgaben des politischen Souveräns. (3) Auch sie fallen in die Erörterung des Staatshaushalts, als sie wie alle anderen einerseits Geld kosten, also auf staatliche Verfügung über Finanzmittel angewiesen sind, und andererseits eine solche Finanzmittelverwendung erfordern, die dem nationalen Reichtum dient, der nun einmal die Grundlage auch des staatlichen Reichtums ist. Nichts anderes meint denn auch Pflege des Wachstums: Staatliche Ausgabenpolitik, die die dem Staat zur Verfügung stehenden Gelder so verwendet, daß mit dem Wachstum des Geschäfts auch die staatliche ???Geschäftsgrundlage“ prosperiert. Daraus folgt, daß die staatliche Mittelbeschaffung, die immer ein Akt staatlichen Zwangs ist, ???systemkonform“ erfolgen muß. (4) Da der Staat - wie gesagt - selbst kein Geschäft betreibt, sondern bürgerliche Herrschaft ausübt, muß er sich zur Finanzierung seiner umfänglichen Aufgaben an den Einkommen der ökonomischen Subjekte der Klassengesellschaft - Profit, Rente, Zins und Lohn bzw. Gehalt - bedienen. Dazu nutzt er die beiden existenten Formen des Geldverdienens, den Kredit und den produktiven Kapitaleinsatz. Er partizipiert so zum einen an den von ihm geförderten Wachstumsresultaten per Steuern, wobei er zunächst einmal auf dem Standpunkt steht, daß jeder Verdienst, gleich aus welcher Revenuequelle geflossen, ihm das Recht gibt, sich an ihr zu bedienen. Zum anderen nutzt der Staat das Geschäftsinteresse an Kredit durch Staatsverschuldung aus. Nicht nur konform, sondern geradezu systemdienlich ist diese Form der Geldbeschaffung, da sie zum einen dem Staat für seine Aufgaben Mittel in die Hand gibt, die nicht Zwangsabzug von Verdientem sind, und da sie zum anderen die Grundlage für neue Geldgeschäfte seiner Privaten schafft: Staatsschuldtitel in den Händen der Banken sind nämlich Sicherheiten für weitere Kreditgeschäfte. Es handelt sich schon um eine bemerkenswerte Geldeinnahme (5): Die Art und Weise, mit der der moderne Staat sich in der Klassengesellschaft für seinen Haushalt bedient, schafft ihm und dieser mehr Kredit und damit mehr Geschäftsgelegenheiten. Und je mehr der neue Kredit tatsächlich neues Wachstum hervorbringt, das dann wiederum Steuern abwirft, desto freier wird der Staat in seiner Verschuldungspraxis. In den Steuermehreinnahmen sieht er die Bestätigung für seine Staatsverschuldung und überhaupt keinen Grund von ihr zu lassen. Allerdings erwachsen ihm aus dieser seiner Tat neue Aufgaben: Das Geld nämlich, mit dem jedes Geschäft vonstatten geht, besteht aus - und daran hat man sich wie selbstverständlich gewöhnt - vom Staat emittierten Banknoten, papiernem Staatsgeld, das gar nicht Wert ist, sondern Wert repräsentiert. Allein der Staatsgewalt verdankt es sich, daß es als Bargeld gilt. Damit macht ???der Staat sein Gewaltmonopol zur ökonomischen Sache“ (GS,197). Und die hat es in sich: Über die Banken, denen das Staatsgeld gegen Deponierung von Wertpapieren aller Art als Kredit zugeteilt wird, wird es zum Mittel der Geschäftswelt. Von dem Erfolg ihrer Verwendung des Staatsgeldes als Kapitalvorschuß hängt es folglich ab, wie die vom Staat per Zwang dekretierte Gleichung von Bargeld und Kredit aufgeht. Geht sie auf, zeigt sich das am Kurs der nationalen Währung, in welchem die relative Wertgröße des Staatsgeldes ausgedrückt wird. Beim Staatsgeld und bei allen Formen des Reichtums, die in ihm denominiert werden, treten dann nominaler und realer Reichtum mehr oder weniger auseinander. Das kennt man unter dem Namen Inflation, die der Staat nicht leiden kann und die er unter dem Titel ???Sicherung der Stabilität des Geldes“ bekämpft. (s. Anhang 2: Kredit und Inflation) Er macht es sich zur Aufgabe, die von ihm in die Welt gesetzte ???Maßeinheit des Reichtums und damit das Maß des Wachstums“ (GS, 220) zu pflegen. Denn mit dem Auseinandertreten von nominellem und realen Wachstum ist nicht nur der nationale Reichtum, sondern zugleich damit das politökonomische Gelingen seiner Herrschaft affiziert. (6)
Soweit die im GegenStandpunkt vorgetragene Logik der ???Ökonomie der politischen Herrschaft“. Der Kritiker S. steht dieser Erklärung hilflos gegenüber, die in der Tat - immer gemessen am allgemeinen Stand und an den bevorzugten Gegenständen linker Debatten - ein theoretischer Hammer ist. Gelegentlich gesteht er sein Unverständnis ein und stellt Fragen. Doch sein Interesse zielt nicht auf Verstehen, sondern auf Verriß. Der Verriß besteht bei ihm allerdings weder darin, daß er an den Urteilen über den Staatshaushalt selbst Schwächen, Mängel oder Fehler aufdeckt, noch in ihrer Konfrontation mit einer anderen Auffassung von der Sache; weder bestreitet er den dargelegten inhaltlichen Zusammenhang der Elemente des Haushalts noch widerspricht er einzelnen Befunden über die Leistungen staatlicher Politik, über die Logik der Haushaltsdebatte oder über das ???letzte Erfolgskriterium des Haushalts“. All dies wäre tauglich zur Einleitung einer vertiefenden Debatte, zur Ausräumung von Mißverständnissen und zur Klärung von Unverständnis. S. dagegen hält dem ???Haushalts“-Artikel bevorzugt folgendes entgegen:
* ???Statt eine wirkliche Analyse des Geldes, seiner Bestimmungen, seiner Funktionen und der daraus entstehenden Formen vorzunehmen, werden Mythen über ungeheure Edelmetallberge erzählt.“ (Kal, S.22)
* ???Andere Geldformen, die naturwüchsig aus der Warenzirkulation oder dem Geldhandel herauswachsen und Geldfunktionen erledigen, wie etwa der Wechsel werden hartnäckig geleugnet. Warum diese Ignoranz? Dahinter steht das Dogma vom Staat, der voraussetzungslos alle gesellschaftlichen Verhältnisse herrichtet.“ (Kal, 23)
* Der Wert der Waren ???bildet noch keinen ‘wirklichen Geldwert’, sondern eben nur den Wert der Waren, was etwas völlig anderes ist. Zum Geldwert kommt man nur über eine Analyse der Äquivalentform, worin Geld eine besondere Stellung gegenüber der Warenwelt einnimmt. Eine solche Analyse wird überhaupt nicht vorgenommen. Statt dessen wird ein Gewaltverhältnis des Geldeigentums gegenüber dem gewöhnlichen Reichtum vorgetäuscht. Durch diese behauptete Kommandogewalt wird die Reichtumsvermehrung juristisch in eine wirkliche Geldvermehrung verdreht.“ (Kal, 24)
Würde man nicht wissen, mit welchem Stoff S. sich auseinandersetzt, den hier exemplarisch zitierten, aber zentralen Einwänden wäre es nicht zu entnehmen. Es könnte sich um die Kritik einer Geldtheorie oder um eine Erklärung des Klassengegensatzes handeln, um eine Auseinandersetzung mit den Bestimmungen der einfachen Warenzirkulation, mit dem Fetischcharakter von Ware und Geld, um die Entlarvung von apologetischer Vulgärökonomie oder um die Analyse der Wertform. Daß der Staatshaushalt der Gegenstand ist, verraten die Zitate nicht. Daß es überhaupt um den Staat geht, ist allenfalls einigen Andeutungen zu entnehmen. Das ist schon merkwürdig genug und verweist auf ein apartes Anliegen: S. prüft nämlich die Theorie vom Staatshaushalt daraufhin, ob er in ihr jene Bestimmungen wiederfindet, die er aus der allgemeinen Analyse der Ware und des Geldes (KI, 1.-3.Kap.) kennt. Nun ist aber die Erklärung von Ware und Geld das eine, die des Staates und seiner Haushaltsökonomie etwas anderes. Daran ändert auch eine Berufung auf einen Zusammenhang nichts, der zwischen den beiden Gegenständen existiert. Eine solche Allerweltsbehauptung hätte nur den Charakter der Rechtfertigung theoretischer Schludrigkeit, denn ernst genommen ginge es nicht um die Frage, ob ein Zusammenhang, sondern allein welcher Zusammenhang zwischen Waren- bzw. Geldanalyse und der Staatstheorie besteht.
Geht man diesen Zusammenhang einmal sachgemäß an, dann läßt sich zur einen Seite hin unschwer feststellen, daß es zu den Staatsaufgaben gehört, Geld in die Welt zu setzen, es jedermann vorzuschreiben, seine Tauglichkeit als Geschäftsmittel zu pflegen und seine Bewährung als Weltgeld zu fördern. Zu anderen Seite hin setzen Ware und Geld umgekehrt - wie Marx im KI, 1.-3.Kapitel vorführt - Staatsgewalt voraus, die das Privateigentum von Waren- und Geldbesitzer als Rechtsverhältnis konstituiert und ihrem Tausch die Form des Vertrags gibt, damit den im Warencharakter der Dinge liegenden Ausschluß vom Gebrauch festschreibt, den idealisierten Geldformen seinen Stempel aufdrückt, es zu Staatsgeld mit Zwangskurs macht und per Rechtsverhältnis dafür sorgt, daß das Geld als Zahlungsmittel und das Zahlungsversprechen als Geld fungiert. Doch ebenso wie sich die Erklärung des Geldes nicht in das Urteil auflöst, Geld sei Produkt und Pflegeobjekt des Staates, so erschöpft sich die Erklärung des bürgerlichen Staates nicht in der Behauptung, er sei der Garant für das Funktionieren von Ware und Geld. Geld, wissen wir nämlich aus der Analyse im ‘Kapital’, ist besondere Ware und als solche allgemeines Äquivalent. Als Wertmateriatur pur, in der Abstraktion von seinem sachlichen Gebrauchswert verkörpert es den Reichtum der kapitalistischen Gesellschaft, dessen Vermehrung alleiniger Zweck dieser Produktionsweise ist. Beim Staat dreht sich so ziemlich alles um dieses Geld - es ist auch die Materiatur der politischen Ökonomie: Als nationaler Schöpfer und Garant, aber auch als der Sachwalter des nationalen Geldes in seiner Funktion als Weltgeld erstellt der Souverän seinen Haushalt, bestimmt er seine Einnahmen und definiert er seine Ausgaben nach Inhalt und Umfang. Daß der Staat selbst das Regime des Geldes installiert hat und diese Installation täglich aufs Neue ins Werk setzt, hat Marx im 1.Bd. des ‘Kapitals’ bereits entwickelt. Wie sich dies zusammen mit den übrigen, aus der Zweckbestimmung der politischen Herrschaft resultierenden Aufgaben zu einem kompletten Bild des Staates fügt und welche Rolle darin die systemdienliche Mittelbeschaffung und -verausgabung, also der Haushalt spielt, das ist einer eigenständigen Untersuchung im ???System der bürgerlichen Ökonomie“ vorbehalten, die Marx, wie gesagt, projektiert, aber nicht mehr verfaßt hat.
Um den spezifischen Zusammenhang noch einmal exemplarisch zu verdeutlichen: Die Erklärung des Geldes schließt die - logische - Entwicklung seiner Formen, von der Ware in Äquivalentform über die Geldform zu Münze, Staatspapier- und Kreditgeld und weiter bis hin zum Weltgeld in seiner Goldgestalt bzw. in seiner modernen Form als Konkurrenzverhältnis bestimmter nationaler Kreditgelder ein. Es gilt dabei zu begreifen, daß das Geld dabei auch in seinen idealisierten, staatlich geprägten Formen nie seine Bestimmung verliert, Erscheinungsweise des Werts zu sein, abstrakte Arbeit zu verkörpern. Als Wert will es allemal angeeignet sein. Das offenbart sich bei jeder Stockung des Geschäfts, in der Krise, der Geldkrise und erst recht bei jeder weltweiten Überakkumulation. In jedem dieser Fälle wird die Differenz zwischen Nominal- und Realgehalt des Geldes und des in ihm ausgezeichneten Reichtums auf die Tagesordnung gesetzt. Immer kommt es dabei der Geschäftswelt darauf an, die - jeweils historisch gültige - Form des realen Reichtums anzueignen bzw. festzuhalten und sich vom entwerteten Reichtum zu trennen. Das gelingt zwangsläufig nicht allen Konkurrenten gleichermaßen, was die Sortierung zwischen Siegern und Verlierern voranbringt - einschließlich der Vernichtung von sehr viel nominalem Reichtum, mit den daran hängenden Arbeitsplätzen und Einkommen. Darüber erfüllt sich - periodisch auch für jedermann sichtbar - das Wertgesetz: Denn ein jeder Tauschakt erfüllt sich allein in der Realisierung von Wert; und als Wert hat im Letzten nur Bestand, was gesellschaftlich durchschnittlich notwendige Arbeit verkörpert. (7)
Die Erklärung des Staates hingegen setzt all dies und noch einiges mehr voraus: so die Ableitung aller drei Klassen, die Konkurrenz zwischen ihnen und innerhalb derselben. Als Klassenstaat ist er ???ideeller Gesamtkapitalist“, der wegen des nationalen Reichtums den funktionellen Zusammenhang aller Klassen verwaltet und gewaltsam sicherstellt. Soweit ist er Gesamtkapitalist. Darin ist er eben nicht die Polizeigewalt im Dienste von Kapitalisten - im Dienst welcher der in Konkurrenz zu einander stehenden Kapitalisten sollte er denn auch agieren? -, sondern selbständige Gewalt, die sich um die Arbeiterklasse als funktionelles Material der Kapitalistenklasse ebenso sorgt wie um die allgemeinen Produktionsbedingungen, die aber auch so manches Mal dem Kapital eine Ausbeutungsschranke errichtet - natürlich, zwecks Sicherung der Ausbeutungsmittel und -voraussetzungen. Insofern gibt es ihn eben auch nur als ideellen Gesamtkapitalisten. Alles, was für den nationalen Reichtum, die Bedienung des Interesses der drei Klassen getan werden muß, erfordert Aufwendungen: Straßenbau und Schulen, Justizgebäude und Krankenhäuser, Kasernen, Eisenbahnen usw. wollen produziert und mit Personal versehen werden. Daß der Staat nun seine Hoheit nicht dafür einsetzt, Leute einfach zur Erstellung all der Einrichtungen abzukommandieren, Material zu beschlagnahmen und Personal zu requirieren - historische Beispiele zeigen, daß auch dies geht - , sondern all dies kauft und ordentlich bezahlt, sich also mit seiner ganzen Gewalt seinem eigenen Geldregime unterwirft, das erst macht den Übergang zum Gegenstand ‘Staatshaushalt’ aus. Es handelt sich um seinen Beschluß - von dem er nur in (Notstands-)Ausnahmen abgeht - , seine politische Herrschaft über einen Haushalt mit Einnahmen und Ausgaben abzuwickeln. Damit beugt sich der Souverän den Gesetzen des Geldes, dem Wertgesetz. Denn er hat sich als politischer Souverän nun einmal ganz dem abstrakten Reichtum verschrieben. Vom Wertgesetz hat zwar kein Staatsmann eine Ahnung, er bekommt seine Logik aber an seinen Auswirkungen zu spüren: Wenn er die Notwendigkeit erfährt, sich einen Schatz in Gold oder ???sicheren Devisen“ zuzulegen, wenn er sich über Inflationsraten ereifert, wenn er antizyklische Politik macht, wenn sich der Wert seiner Währung nie so sichern läßt, wie es seinem Ideal entspricht usw. Und dieses Ideal nimmt nun einmal Maß an realem Geld, d.h. an Gold. Das ???letzte Erfolgskriterium des Haushalts ist die Stabilität“ des Geldes, die Gleichheit von Nationalkredit und Geld: Das von ihm geschöpfte, auf seiner Gewalt basierende, damit durch die Reichweite seiner Gewalt in seiner Gültigkeit beschränkte Staatsgeld soll sich in der Konkurrenz aller Staatsgelder behaupten und wie Geld, das selbst Wertmateriatur ist, akzeptiert und für alle Geldfunktionen nachgefragt werden.8 Womit wir wieder beim Geld in seiner Naturalform wären.
Alle Vorwürfe, der GS-Artikel hätte ???keine wirkliche Analyse des Geldes“ vorgenommen, hätte sich nicht über die ???Analyse der Äquivalentform ... zum Geldwert“ vorgearbeitet und würde ???hartnäckig andere Geldformen, die naturwüchsig aus der Warenzirkulation oder dem Geldhandel herauswachsen, wie etwa den Wechsel, leugnen“, tragen Unterlassungen zusammen, die zutreffend festgestellt werden, die aber völlig sachgerecht sind. In der Tat gehört zur Theorie des Staatshaushalts nicht die Wertformanalyse, die Entwicklung der Geldfunktionen oder der Übergang vom Geld zum Kapital - abgesehen davon, daß all dies erschöpfend in KI geleistet worden ist. So gesehen, zeugen die Vorwürfe einerseits von Ignoranz gegenüber dem Gegenstand der Kritik. Andererseits handelt es sich wirklich nicht um eine ???unwirkliche“ Analyse des Geldes, wenn in der Haushaltserklärung vom GS die heutigen Formen des Staatsgeldes und seine Gesetze erklärt werden. Und die Behauptung, daß der ???Wechsel“ geleugnet würde, verweist nur darauf, daß S. ihn dort nicht erkennt, wo von ihm die Rede ist, d.h. wo er notwendig zur Erklärung dazu gehört: Bei der staatlichen Geldemission (Refinanzierung über Wechselhinterlegung, die S. übrigens selbst erwähnt), vor allem aber in der Form der Verwendung von Staatsschuldscheinen, die als zinstragende Vermögenstitel selbst wiederum Geld- und Kreditfunktionen übernehmen. Diese erste Abteilung der Kritik von S. fällt auf ihn selbst zurück. Bei den folgenden wird es nicht besser.

2. ???Klassenunspezifische Apologie“

Hinter dem Unverständnis, das der GS in Sachen ???wirklicher Analyse des Geldes“ offenbart, lauert - so S. - eine perfide Absicht. Aus der angeblichen Unterlassung wird auf ein apologetisches Interesse geschlossen:
* ???Besser läßt sich nun wirklich nicht der Gegensatz von Lohnarbeit und Kapital wegschwätzen als durch solchen Begriffssalat, der im Wörtchen ‘Verdienen’ enthalten ist. Diese Formel entspricht zugleich dem Interesse der herrschenden Klasse, indem sie die Gleichheit der Einkommensquellen proklamiert und damit die sozialen Verhältnisse apologisiert.“ (Kal, 21)
* ???Indem die Autoren die Sphäre der Zirkulation ganz in den Vordergrund rücken, blenden sie den Antagonismus aus, der in der Gerberei der Lohnarbeiter jenseits des Tausches existiert. Dies war schon immer ein wichtiges Anliegen der Vulgärökonomen, die ihr gläubiges Publikum in apologetischer Absicht ganz auf die saftigen Wiesen der Zirkulation locken, um sie von der Betrachtung des Ausbeutungsprozesses abzulenken. Die Sphäre der Zirkulation hat so wenig mit Antagonismus zu tun, daß Marx sie als ein ,wahres Eden der angeborenen Menschenrechte’ bezeichnen konnte.“ (Kal, 20)...
Wenn S. die ???klassenunspezifische“ Rede vom ???Verdienen“ moniert, wenn er dem Artikel vorhält, er würde - auch noch absichtlich - die Differenzen zwischen den Verdienstformen Profit, Zins, Rente und Lohn verschweigen, dann gibt er ein weiteres Mal zu verstehen, daß ihn der jeweils bestimmte Zusammenhang, in dem allgemein von ,Verdienst’ die Rede ist, ebensowenig interessiert wie die Gründe dafür, daß an anderer Stelle die einzelnen Verdienstformen sehr säuberlich unterschieden werden. (9) Aus der theoretisch begründeten Absehung von den Unterschieden zwischen den Verdiensten - etwa im Satz: ???Die Notenbank stiftet selber das Geld, das es in der Gesellschaft überhaupt bloß zu verdienen gibt.“ (GS, 197) - macht S. ein politisches Verbrechen. Dabei geht es in dem inkriminierten Zusammenhang nur um das Geldmaterial eines jeden Verdienstes, das des Kapitalisten wie das des Lohnarbeiters, das des Couponschneiders wie das des Staatsbeamten. Alle verfügen über Verdienst in Geldform und dieses Geld ist heute das von der Notenbank gestiftete Staatsgeld. Es handelt sich dabei nicht einmal um eine großartige Erkenntnis, sondern um einen Sachverhalt, den wohl auch S. nicht bestreiten wird: Ein Blick in sein Portemonnaie belehrt ihn darüber ebenso wie der Maßstab der Preise aller ihm bekannten Verdienstabrechnungen. Aber so über ihn reden bzw. schreiben darf man nicht, weil dann die gesellschaftlichen Unterschiede und Gegensätze vertuscht werden. Doch warum soll man dies nicht dürfen, wenn sie in dem bestimmten Zusammenhang gar nicht von Belang sind, wenn es also gar nichts zu vertuschen gibt? Ganz einfach deswegen, denkt S., weil die Arbeiterklasse das Opfer des Kapitals ist. Deswegen darf selbst dort der Verweis auf den Gegensatz der Verdienstformen nicht fehlen, wo er theoretisch nichts zu suchen hat. Es erweist sich die Kritik also als moralische Beschwerde. Deswegen verzichtet S. auch auf jeden bestimmten Nachweis, warum die Rede vom Verdienst oder vom Verdienen verfehlt ist. Und verfehlt wäre sie nur dann, wenn sie eine theoretische Gleichgültigkeit gegenüber den bestimmten Verdienstformen einschlösse, die dem zur Debatte stehenden Sachverhalt nicht zukommt; etwa wenn aus der Dieselbigkeit der Geldform des Verdienstes auf eine Dieselbigkeit seiner Quelle geschlossen würde - wie dies in der Ideologie vom Leistungslohn (???Jeder verdient, was er verdient!“) der Fall ist. Doch S. moniert die Verwendung dieser ???klassenunspezifischen“ Redeweise überhaupt, weil - so klassenunspezifisch redet man nicht daher. Das tut ein aufrechter Linker und Marxist nicht!
Zugleich gibt S. damit zu verstehen, daß er die praktischen Existenzformen dieser Abstraktion nicht kennt. Diese gibt es nämlich und zwar nicht nur im Maßstab der Preise, sondern z.B. auch in dem ???klassenunspezifischen“ Ausgangspunkt jeder Steuerpolitik des Staates. Der unspezifische Begriff ‘Verdienst’ gibt den sich betätigenden Standpunkt des Steuerstaats zu allen Einkommen durchaus sachgerecht wieder. Denn dem Steuerstaat gilt tatsächlich ein jedes Einkommen als Quelle seiner Staatseinnahmen qualitativ gleich: Profit, Zins, Lohn und sogar noch von ihm selbst verwaltete Überlebenshilfen besteuert er. Dabei ist dem Steuerstaat der qualitative Unterschied im Verdienst von Kapital und Arbeit durchaus nicht entgangen. Im Gegenteil: Auf der Grundlage des Beschlusses, daß jedes private Einkommen zum Staatseinkommen beizutragen hat, wird dann ???klassenspezifisch“ sortiert. Das Geld, das wieder in Geschäfte fließt, verträgt bekanntlich relativ weniger Abzüge als jenes Verdiente, das nur individuell konsumiert wird. Das ist im Haushaltsartikel des GS erschöpfend im Kapitel über ???systemkonforme Mittelbeschaffung“ (vgl. S.217) erklärt. Wenn man davon ausgeht, daß der Rezensent diese Kapitel nicht einfach übergangen hat, dann hätte sich ihm zumindest die Frage aufdrängen müssen, warum wohl in dem einen Zusammenhang ???klassenunspezifisch“, in dem anderen sehr ???spezifisch“ geurteilt wird. Wenn er diesen ???Widerspruch“ für sich nicht hätte aufklären können, wäre eine Frage angebracht gewesen. Der Schluß auf eine ???apologetische Absicht“ ist nicht nur albern, er ist auch gar keiner. Daß im übrigen das Gegensatzpaar ???klassenunspezifisch“ versus ???klassenspezifisch“ die Sache gar nicht trifft, läßt sich z.B. sehr schön der Klage über fehlende Steuergerechtigkeit entnehmen. Sie basiert auf dem ???egalitären Zugriff“ auf alle Einkommen und folgert aus dem Umstand, daß jedes Einkommen besteuert wird, es müsse dann aber auch jedes Einkommen gleich bzw. gerecht besteuert werden. Genau das sieht der Staat ein, weswegen er gerade die unterschiedliche Funktion der Einkommen zum Kriterium für eine gerechte Besteuerung macht: Erstens wird ganz gleich jedes Einkommen besteuert, und zweitens wird es ganz gerecht nach seiner Leistung für das ???Allgemeinwohl“ besteuert - was keine ???Ideologie der herrschenden Klasse“ (Kal, 21), sondern die Wahrheit über die sehr ???klassenspezifische“ Steuergerechtigkeit ist.
Apropos: Wenn man schon im Jahr 1999 den Vorwurf lanciert, daß der GS sich als ???Apologet der herrschenden Klasse“ betätigt, dann hätte man hinzufügen müssen: ???... dies ganz im Gegensatz zur herrschenden Klasse selbst, die heute mit ihrer Spar-, Steuer- und Entschuldungspolitik ganz offen den Klassengegensatz ausplaudert!“ Denn der Staat posaunt heute bei jeder Gelegenheit die Notwendigkeit heraus, daß, natürlich wegen der Arbeitsplätze, das Kapital weniger besteuert und von Lohnnebenkosten entlastet werden muß. Die damit behauptete, wenngleich ökonomisch allerdings falsche Wirkungskette läßt keinen Zweifel an den spezifischen Unterschieden zwischen Profit und Lohn: Wenn die Kosten fürs Kapital gesenkt werden, stimmen die Aussichten auf Profit und dann lohnt es sich wieder, Arbeitsplätze zu schaffen, also Lohnbezieher einzustellen. Deutlicher geht es nicht: Der Verdienst der Arbeiterklasse ist nach Höhe, Dauer und Umfang nichts als die abhängige Variable der Verdienstkalkulation des Kapitals. Was heißt da Apologie? (10)
Zurück zum inkriminierten Artikel: Den Ausführungen über jede Seite des Haushalts, über Einnahmen und Ausgaben, und über jeden einzelnen Haushaltsposten selbst ist noch einmal gesondert zu entnehmen, daß das Haushalten des Staates nicht die friedliche und harmonische Angelegenheit ist, die S. in dem Artikel, der sich angeblich nur auf der ???saftigen Wiese der Zirkulation“ herumtreibt, gefunden haben will. Wenn der Artikel darlegt, daß die staatliche Ausgabenpolitik ihrer sachlichen Leistung und ihrem Mitteleinsatz nach Maß nimmt am Erfolg der Klasse der Kapitalisten und diesem Kriterium die Zurichtung von Land und Leuten unterwirft, wenn er daraus ableitet, daß der Sozialstaat die dauerhafte Benutzbarkeit der Arbeiterklasse gegen ihre chronische Zerstörung durch Fabrikarbeit sichert, wenn er ausführt, wie der Staat der Klasse der Grundeigentümer die Grundrente z.B. dadurch garantiert, daß er jedes Leben auf Staatsterritorium von der Zahlung einer Miete für Hauseigentümer abhängig macht, wenn der Aufsatz auch noch die Ökologie als Staatsaufgabe des Klassenstaats erklärt - die leistet nicht die Bekämpfung der Ursachen der vom Kapital angerichteten Naturzerstörung, will also nicht die Schäden von Leuten fernhalten, sondern nur ihre negativen Wirkungen auf Verursacher und das Staatsvolk kostenmäßig für sich und fürs Kapital in Grenzen halten usw. -, dann wird nicht nur erneut der Vorwurf der ???Verschleierung des Klassengegensatzes“ (Kal,21) albern. Dann offenbart sich, daß für S. der Staat als eigenständiger Gegenstand der Erklärung - wenn überhaupt, dann - nur von nachgeordneter Bedeutung ist. Seine Ignoranz gegenüber der durchgeführten Kritik des Staatshaushalts, seine ausschließliche Befassung mit den - auch noch mißverstandenen - Geldbestimmungen, zeigt nämlich ein Bild vom Kapitalismus, das nur aus Zirkulation und Produktion von Kapital besteht. Es gibt für S. einerseits die Zirkulation, die frei von Antagonismen sein soll (s. Anhang 1: ???Die saftige Wiese der Zirkulation...“), und andererseits die Sphäre der Produktion, die ???Gerberei“, in der den Arbeitern das Fell gegerbt wird, also das ???Klassenspezifische“ so richtig zum Ausdruck kommt. Für eine gesonderte Untersuchung des bürgerliches Staates und seines Haushalts besteht in diesem Weltbild keine Notwendigkeit. Der Staat löst sich für S. - scheint’s - gänzlich in Funktionen für Zirkulation und Produktion auf. Jede eigenständige, von jener der konkurrierenden Kapitale geschiedene Zwecksetzung des Staates wird der Vulgärbestimmung vom Klassenstaat als dem unvermittelten Diener der Kapitalisten geopfert. Dabei fällt - man scheint es tatsächlich sagen zu müssen - die Erklärung des Staates nun wirklich weder in die Analyse der Zirkulation noch in die der Produktion. Weder betätigt er sich als pures Anhängsel von ???Klasseninteressen“ der Zirkulationsagenturen noch von solchen der Produktion: Zwar schafft er die Voraussetzungen für die Zirkulation und sorgt z.B. mit dem Arbeits- oder dem Tarifrecht für eine geregelte Ausbeutung. Doch hat er dafür seine politischen Gründe. Schon gar nicht verwertet der Staat selbst einen Kapitalvorschuß produktiv oder betätigt sich in der Sphäre der Formverwandlung von Wert: Zwar läßt er bei Privaten produzieren, leistet sich den einen oder anderen Staatsbetrieb bzw. Aktien von Privatkapital, zwar kauft er und verkauft gelegentlich auch etwas, aber insgesamt verfolgt er auch damit allein seinen politischen Zweck. Er selbst bildet im übrigen - vom Standpunkt der gesellschaftlichen Verwertung her betrachtet - einen unproduktiven Bereich; was jedoch keinen übermäßig erhellenden Befund abgibt, da in ihm nur festgehalten wird, wodurch sich die Sphäre des bürgerlichen Staates nicht auszeichnet: Den Reichtum, den der Staat braucht und verbraucht, produziert er nicht selber, das Geld dafür verdient er sich nicht selber, vielmehr läßt er sich von der Gesellschaft ???alimentieren“. Und wie das geht, fällt nun einmal in die Untersuchung des Staatshaushalts.
Bei S. jedoch ist der Verweis auf das vom GS angeblich unterschlagene Wesentliche, die Ausbeutungssphäre, eine Kritik an der Analyse des Haushalts. Schon wieder trifft man auf dasselbe Muster. Es soll in der Theorie des Staatshaushalts fehlen, was ihr allemal vorausgesetzt ist: die Analyse von Ware und Geld, Warenzirkulation, Wertproduktion und -realisation bis hin zu den Konkurrenzformen, in denen sich all das, vermittelt über das Interesse der jeweiligen Klassenbrüder, abspielt. S.’ Begriff vom Staat, in welchem sich dieser ganz in seine eigenen theoretischen Voraussetzungen auflöst, erklärt sich aus dem Befund, der für S. so etwas wie der Inbegriff der Kritik am GS ist. S. paßt nämlich letztlich die ???ganze Richtung nicht“. Und das liegt an dem ???Dogma vom voraussetzungslosen Staat“, das er beim GS entdeckt haben will!

3. Das ???Dogma vom voraussetzungslosen Staat“

* ???Die Autoren tun so, als hätte es nie eine mit der Zirkulation des Geldes verbundene natürliche Tendenz gegeben, das Goldsein der Münzen in Wertzeichen zu verwandeln. Statt dessen wird die Scheidung von Nominal- und Realgehalt zu einem merkwürdigen Staatsakt (!) verklärt: Im staatlichen Bargeld soll der Nominalgehalt in Gestalt aufgedruckter Geldeinheiten fortexistieren. Er unterscheidet sich ... ‘von seinem eigentlichen Geldwert’.“ (Kal,24)
* ???Dahinter steht das Dogma vom Staat, der voraussetzungslos alle gesellschaftlichen Verhältnisse herrichtet.“ (Kal, 23)
Es ist nötig, diesen Verhau Schritt für Schritt zu entwirren, um dann am Ende das Rätsel vom ???voraussetzungslosen Staat“ zu lösen.
S. hat - und das gibt er zu (11) - mit einem zentralen Gedanken Probleme. Er hat nicht verstanden, wie sich ???Bargeld von seinem Geldwert unterscheiden kann“ (Kal, 24). Er bezieht sich dabei auf die folgende Behauptung des GS: ???Der Wert, der im gesetzlichen Zahlungsmittel bereits existiert, will durch gelingende Geschäfte geschaffen, die staatliche Vorgabe durch wirkliche Geldvermehrung eingelöst sein. ... Der gesetzlich fixierte Wert des Zahlungsmittels selbst wird relativ; das Bargeld unterscheidet sich selbst von seinem Geldwert; der Gebrauch, den die konkurrierenden Kapitalisten davon machen, entscheidet, wie sehr. ... Mit der kühnen Gleichung von Vorschuß und Bargeld, die der Staat dekretiert, setzt er sein Bargeld einer Bewährungsprobe aus, die (es als) Kreditvorschuß zu bestehen hat.“ (GS, 198) Daß diese Bewährungsprobe täglich stattfindet, läßt sich beispielsweise dem Wechselkurs entnehmen. Der ist weder ein Geheimnis noch eine nur beiläufig interessierende Größe. Bekanntlich ist seine Bekanntmachung der Tagesschau eine tägliche Meldung wert. Dieser Kurs drückt den Wert des nationalen Geldes, also des staatlich emittierten und der Gesellschaft vorgeschriebenen Zahlungsmittels im Verhältnis zu anderen Währungen aus. Damit ist diesem Kurs die jeweilige Differenz zwischen nominalem und realem abstrakten Reichtum einer Gesellschaft zu entnehmen. So etwas gibt es nur, wenn das Geld nicht als die klassische Geldware, also als Gold oder Silber fungiert, sondern als Geldersatz, der qua staatlicher Verfügung Bargeld ist. (12) Was da mit dem Kurswert ausgedrückt wird, ist nichts anderes als die Fähigkeit der nationalen Ökonomie, von dem Staatsgeld erfolgreich Gebrauch zu machen, also mit ihm weltweit durchschlagende Geschäfte abzuschließen. Die Gleichung von staatlich vorgeschossenen Wertzeichen und Bargeld wird eben im Letzten durch die effektive Verwendung des Geldes als Kapital wahrgemacht. Der Staat setzt diese Gleichung in die Welt und nach innen mit seinem Geldmonopol gewaltsam durch - Geld nachmachen verboten! -; er verbindet mit der Geldversorgung den Auftrag an jene Klasse, die sich Geld zum Zweck macht, diese Gleichung gegen alle anderen Nationalstaaten wahrzumachen. Und seine Aufgabe besteht darin, mit seiner Haushaltspolitik - also mit systemdienlicher Einnahmen- und Ausgabenpolitik - dem von ihm in die Welt gesetzten und dem Kapital zum Auftrag gemachten Anspruch auf realen Geldreichtum dienstbar zu sein.
Deswegen liegt S. so falsch gar nicht, wenn er zu Beginn seiner Polemik referiert: Der ???Staat .... verzaubert Papierzettel in Geld, das sich schnell als vertracktes Ding mit vielem mysteriösen Sonderbarkeiten erweist. Dem Staat fällt hierbei eine doppelte Rolle zu: Einerseits ordnet sich der Staat seinem eigenen Geschöpf, dem ,Regime des Geldes’ unter, andererseits dient ihm der Staatshaushalt zur Durchsetzung der im Geld angeblich enthaltenen Sachzwänge.“ (Kal, 19) Doch eben diesen Zusammenhang hält er für den Kardinalfehler, für eine ???sonderbare Geschichte“, die mit einer ???Tarnkappe aus Assoziationen mit Marxscher Begrifflichkeit“ operiert, hinter der ???seichte Wichtigtuerei“ von ???perfiden Schreiberlingen“ steckt. (Kal, 19) Nur bleibt eben S. den Beweis ein- ums andere Mal schuldig, warum falsch ist, was er mit dem Gestus des Abscheus zusammenzufassen versucht.
Hätte er es doch wenigstens beim Fragen belassen! Statt dessen kramt er zwecks Widerlegung der Theorie vom Staatshaushalt wieder im Geld-Kapitel von KI, entdeckt dort eine ???natürliche Tendenz“ zur Scheidung von Nominal- und Realgehalt des Geldes und hält ausgerechnet diese Entdeckung für einen Einwand gegen die Feststellung, daß es dabei immer schon um Staatsgeld geht. Dabei muß der Staat notwendigerweise schon vor der Scheidung aktiv sein; wie sollte sonst eine Trennung von Wertzeichen und gewogenem Goldgehalt überhaupt festgestellt werden können. Sie setzt die Fixierung des Nominalgehalts des Goldes, also die Prägung von Namen der Warenpreise auf die Goldstücke voraus: ???Wie die Feststellung des Maßstabs der Preise (heiße er nun DM, Dollar oder Franc, d.V.), fällt das Geschäft der Münzung dem Staat anheim.“ (KI, 138) Wäre nicht ein Nominalgehalt von staatlicher Münzanstalt aufgeprägt, wäre das Geld real wert, was das Gewicht an Wert enthält. Ein Scheideprozeß von Goldtitel und Goldsubstanz läßt sich überhaupt erst feststellen, wenn der Staat zuvor dem Gold den bestimmten Titel - also 1 Dublone oder 10 Taler - aufgedrückt hat. Dieser Titel ist gleichbedeutend mit der staatlichen Feststellung, daß der Geldbesitzer das Recht besitzt, dafür Waren zum Preis des verzeichneten Nominalgehalts erwerben zu können. Der sich im Umlauf der Goldmünzen vollziehende Verschleiß mag eine ???natürliche Tendenz“ genannt werden, die Fixierung der Trennung von Real- und Nominalgehalt des Goldes ist jedoch reine Staatssache; weswegen es auch der Staatsgesetze bedarf, den erlaubten Grad des Metallverlustes festzulegen. Durch diesen Staatsakt wird die Münzfunktion unabhängig von ihrem Goldgewicht. Die Idealisierung des Geldes - geschuldet paradoxerweise der Zirkulation, in der es um nichts anderes als um die Realisierung des Warenwerts in Geldform geht - treibt der Staat mit der Schaffung von ???Staatspapiergeld“ voran. In diesem Papiergeld wird der ???rein symbolische Charakter“ (KI, 140) des Geldes ebenso offenbar, wie der ???Staatszwang“ (KI, 143), der ihn zu Geld macht. Staatliche Gewalt verfügt, das Geldsymbol wie reale Geldware in der Zirkulation zu verwenden. Und dann ist das Geldsymbol Geld - wohlgemerkt innerhalb des ???Grenzen des Gemeinwesens“. (13) Per Staatsgewalt wird im Innern die Differenz zwischen Note und Geldware getilgt. Und jeder von uns getätigte Warenkauf belegt die staatlich durchgesetzte Identität von Bargeld und Geldsymbol: Kein Bäcker, Metzger oder Zeitungsverkäufer kommt auf die Idee, uns Gold oder Silber abzuknöpfen. Umgekehrt: sie alle sind ganz heiß auf die albernen Papierzettel. Wenigstens solange wie ...... ja, wie das Geld nicht anderweitig in Frage gestellt wird. Was bekanntlich immer wieder mit Währungen passiert: Wer will z.B. in Rußland Rubel oder in Serbien Dinar verdienen?
Und damit sind wir erneut bei der Bewährungsprobe der Wertzeichen angekommen: Der behauptete Geldwert des Staatsgeldes wird - historisch zum Zeitpunkt der Einführung der freien Wechselkurse - ständig diesem Test auf seine Wertigkeit unterzogen. Das zu leugnen wäre geradezu albern, da die Testergebnisse neuerdings an bevorzugter Stelle vermeldet werden. Allein schon die Frage, was denn die DM, der Euro oder der Rubel heute wert sei, ist eine bemerkenswerte Frage. Sie stellt zwar nicht den Geldcharakter des Staatsgeldes in Frage, wohl aber seine Wertigkeit. Und genau das hat der Staat mit seinem Zwangskurs selbst provoziert. Das von ihm nach seinen Kriterien in die Zirkulation geworfene Geld ist Geld und zugleich nichts als der staatlich verfügte Auftrag an seine Geschäftswelt - d.h. in diesem Fall nicht an alle Verdienenden (14) -, es so einzusetzen, daß sich mit seiner Verwendung als Vorschuß ein Überschuß erzielen läßt. Je besser dies gelingt, je mehr das ideelle Staatsgeld als Geschäftsmittel taugt, desto unbestrittener ist die Wertigkeit dieses Geldes.
Nun basiert die Polemik von S. nicht nur auf einem schlichten Irrtum oder nur auf fehlerhafter ‘Kapital’-Lektüre. Denn es gipfelt seine Kritik - wie gesagt - in der Behauptung, die Theorie des GS basiere auf dem ???Dogma vom Staat, der voraussetzungslos(!) alle gesellschaftlichen Verhältnisse herrichtet“. Die Sache mit der Voraussetzungslosigkeit muß nicht sachlich korrigiert werden, da sie die Kunstfigur für die Übertreibung im Dienste einer Botschaft darstellt, die ungefähr folgendermaßen lauten soll: ,Die ???perfiden Schreiberlinge“ vom GS stellen einfach das Verhältnis von Staat und Kapital, so wie wir es zu sehen uns angewöhnt und liebgewonnen haben, auf den Kopf. Glatt behaupten sie, daß der Staat nicht der ???Ausschuß der herrschenden Klasse“, also Produkt des Kapitals und somit sein dienstbarer Geist und instrumentalisiertes Anhängsel ist, das im Zeitalter der Globalisierung zum Spielball der Konzerne regrediert. Sie behaupten glatt - und malen das auch noch Heft für Heft aus -, daß der bürgerliche Staat ein ganz eigenständiges, von der Welt der Ökonomie getrenntes eben politisches Subjekt ist, das seine ganz eigenen Zwecke hat, die es sich nicht von den Kapitalisten vorschreiben läßt; und die einfach nicht zu der Vorstellung aller ernsthaften kritischen Menschen passen, daß es den Staat von wahren Demokraten aus den Klauen des Kapitals zu befreien gilt, damit er menschenfreundlichen Anliegen dient.’ So ungefähr lautet die Botschaft, die sich den Staat als Möglichkeitsform wahrer Demokratie nicht madig lassen will. Und dafür braucht’s wirkliche keine gesonderte Staatstheorie. Alles, was man über den Staat wissen muß, weiß man, wenn man sich in der ???Gerberei“ auskennt. Dann weiß man um die Kapitalinteressen. Und ist man mit denen vertraut, dann ist die Ermittlung der ???Funktionen“, die der Staat als Helfershelfer des Kapitals zu erfüllen hat, ein Kinderspiel. Dabei ist der Staat weder ein Anhängsel ???des Kapitals“, wie S. anzunehmen scheint, noch oktroyiert er umgekehrt dem Kapital seinen ???voraussetzungslosen“ Willen, wie S. dem GS andichtet.
Es taugt diese ganze Alternative nichts. Gerade weil es dem Staat auf sich als machtvoll ausgestatteten Souverän ankommt, verschreibt er sich dem kapitalistischen Reichtum: der ist seine Grundlage, sein Mittel und sein Zweck. Und eben dies bedeutet, daß er nicht in der Knechtsstellung gegenüber ???den Kapitalisten“ aufgeht. Die Selbstverpflichtung auf abstrakten Reichtum als Staatszweck besteht nicht in der Bedienung von Kapitalistenwünschen, sondern in der Betreuung des funktionellen Zusammenhangs der drei Klassen. Die Sicherung und Pflege dieses Zusammenhangs ist die Bedingung für den Erfolg des Kapitals bzw. des Grundeigentums und zugleich die Festigung seiner eigenen ökonomischen Basis als ein mit Machtmitteln ausgestatteter Souverän. Deswegen kümmert er sich zusätzlich darum, daß auch die Lohnarbeiter erfolgreich ihrem kapitalistischen Beruf nachgehen können, Arbeit gegen Lohn abzuliefern und dafür ein Leben lang bereitzustehen. Da hat er viel zu tun, weil nämlich in der Erfüllung des Lohnarbeiterberufs zugleich die Untergrabung seiner Funktion als Lieferant von Lohnarbeit liegt - dies, und nicht das Verhältnis von Armut zu Reichtum, macht übrigens den Gegensatz von Lohnarbeit und Kapital aus. So gesehen hat der bürgerliche Staat für diese Klasse viel übrig: einen Sozialhaushalt, ein Wahlrecht, ein allgemeines Bildungswesen und noch einiges mehr. Man sollte als Linker deswegen auch die Parteiname für Lohnarbeiter dem Sozialstaat und der Gewerkschaft überlassen sollte. Lohnarbeiter sind Charaktermasken der Lohnarbeit. Sie verdienen weder Bedauern noch Verehrung. Sie verdienen als Lohnarbeiter allein unsere Kritik: Man muß ihnen ihr Interesse, von Lohnarbeit leben zu wollen, austreiben, indem man ihnen erklärt, daß sich Lohnarbeit und ein anständiges Leben ausschließen. Ohne heftige und zeitraubende Kritik ist und war das im übrigen noch nie zu haben, sonst hätte Marx sein ???System der bürgerlichen Ökonomie“ selbst vollenden können oder seinen theoretischen Plan praktisch für überholt erklärt.
Inzwischen sind wir beim Kern jener Moral von S. angelangt, die aus Kritik eine Folge von Vorschriften macht, von denen der kritische Mensch sich beim Nachdenken über den Kapitalismus leiten lassen soll, und aus der sich zugleich der Dogma-Vorwurf speist. Linke, so lautet die Moral, haben überall das ???Klassenspezifische“ herauszustreichen, meint: den Gegensatz der Klassen zu betonen und zwar verbunden mit klarer Parteilichkeit für die unterdrückte Klasse und gegen die Unterdrücker. Im Staat haben sie das Unterdrückungsinstrument zu sehen, das nur unter dem Regime des Kapitals ein Unterdrückungsinstrument ist. Alles andere käme heraus auf das ???Dogma vom Staat, der voraussetzungslos alle gesellschaftlichen Verhältnisse herrichtet“. Einerseits soll man sich den Staat also wie eine Art konkurrenzübergreifenden Werksschutz vorzustellen. Andererseits will S. aber auch festgehalten haben, daß der willige Knecht zugleich das mißbrauchte Instrument ist. Für diese Seite seiner aparten Staats-Dialektik greift S. zurück auf das, was Marx den Fetischcharakter von Ware, Geld und Kapital nennt. Die leidige Textstelle im 1.Kapitel von KI (S. 85ff) - leidig wegen des Unfugs, der mit ihr angestellt wird - wird dazu bemüht, dem Treiben des kapitalistischen Staates jede eigenständige Zweckverfolgung abzusprechen. Dies ist folgendem Befund von S. zu entnehmen:

4. Fetisch

* ???An die Stelle blind wirkender ökonomischer Gesetze setzen die Autoren (des GS) juristische Gesetze, wie etwa das Recht der Notenbank, Banknoten nach eigenem Belieben zu emittieren. ... (Damit) hört die gesellschaftliche Bewegung auf, die Form einer Bewegung von Sachen anzunehmen unter deren Kontrolle die Marktakteure stehen und die sie nicht kontrollieren können. ... (Das) bedeutet Rückübersetzung naturgesetzlich blind wirkender Zusammenhänge in bewußte gesellschaftliche Zusammenhänge.“ (Kal, S.26)
Für S. gibt es nur die folgende Alternative: Entweder stehen die ökonomischen Subjekte unter der Kontrolle der ???blind wirkenden ökonomischen Gesetz“, als deren bewußtloser Ausdruck dann ???juristische Gesetze“ zu werten wären. So sieht er die Sache und ihr entnimmt er seine Auffassung vom Staat als Opfer, als ein von den kapitalistischen Sachgesetzen ge- bzw. mißbrauchtes Instrument. Oder es werden die juristischen Gesetze mit Willen und Bewußtsein in die Welt gesetzt und vollzogen, dann aber wäre die kapitalistische Ökonomie als ???bewußter gesellschaftlicher Zusammenhang“ organisiert. Dies behauptet angeblich der GS, der damit das ???Dogma vom voraussetzungslos handelnden Staat“ kreiert.
Macht er nicht. Er greift vielmehr die ganze Alternative, dieses ganze Entweder-oder an. Und dies mit gutem Grund. Es muß sich S. nämlich schon die Frage stellen, wie das Handeln von Markt- und Staatsakteuren eigentlich verläuft, wenn es das Produkt ???blind wirkender Gesetze“ sein soll. Welche Sachen teilen ihnen auf welche Weise mit, wie sie handeln sollen? Wachen sie auf und werden magisch, quasi hypnotisiert von der Fabrik, von der Börse, vom Markt oder Parlament angezogen? Jedermann weiß, daß dies Unfug ist, daß die Akteure vielmehr ihrem interessegeleiteten Beschluß folgen, mit Arbeit in der Fabrik Geld zu verdienen, an der Börse ein Schnäppchen zu machen, auf dem Markt den ganzen Warenpöbel mit Gewinn zu verkaufen oder ein neues Steuergesetz vorzubereiten. Es stellt sich also allein die folgende Frage: Wie kommen diese Beschlüsse in die Welt - zumal einer so unvernünftig ist wie der andere? Oder anders, vom erklärten Begriff des Kapitals her gefragt: Wie vollzieht sich das ???blind wirkende ökonomische Naturgesetz“ von Ware und Geld im Handeln der Akteure, die nun einmal Interessen haben und sie in ihrem Tun verfolgen? Es geht also gerade um den bestimmten Zusammenhang zwischen bewußtem, vom Interesse geleiteten Tun und den ???blind wirkenden Gesetzen“ der kapitalistischen Ökonomie. Wie sieht der aus? Greifen wir ins pralle Leben:
Selbst für den Marx-Kenner S. gilt, daß er beim Kauf eines Croissants und neuer Socken grenznutzenmäßig, also falsch denkt, weil es sein Interesse ist, für seine paar ABM-Kröten ein krosses Butterhörnchen und frische Fußwärmer zu erhalten. Für ihn gilt, daß er - auf Tausch von Lebensmitteln gegen Geld angewiesen - als Nicht-Besitzer auf den Gebrauchswert der Dinge scharf ist und deswegen die knappe Kaufkraft seines Geldes ???optimieren“ will. Das sieht dann aber so aus, daß er es sich dreimal überlegt, ob er sich nach dem Erwerb der Socken das Hörnchen überhaupt noch leisten kann. Leistet er es sich, hat er zugleich beschlossen, sich an anderer Stelle einzuschränken usw. Es ist also das Interesse, als Nicht-Besitzer von Waren und beschränkter Besitzer von Geld an Gegenstände des Bedürfnisses herankommen; und in seinem Vollzug betätigt er sich als Personifikation des Gesetzes der Sachen, von Geld und Ware, auf die ihn der gesellschaftliche Zwangszusammenhang alternativlos verpflichtet: Er ???nimmt“ (vgl. Anhang 1) sich die Waren nicht, sondern unterwirft sich seiner begrenzten Geldmacht und anerkennt damit praktisch, daß sein Bedürfnis nur soviel gilt, wie er über ???Verdientes“ verfügt, daß sein Einkauf allein der Realisierung des Werts der Ware, also der Verwandlung von Ware in Geld dient, das dem Warenproduzenten zufließt; er mit seinem Bedürfnis und seinen paar Kröten überhaupt nur an Blätterteig und eine neue Fußbekleidung kommt, wenn er sich als Moment im Kreislauf des Kapitals (als G-W im zweiten Zirkulationsakt von G-W...P...W’-G’) bewährt usw. - und all dies geleitet von dem Anliegen, seinem (Grenz-)Nutzen mit seinem Tauschhandel optimal zu dienen. Es ist dieses falsche Bewußtsein, das den Tausch als das taugliche Mittel des eigenen Interesses und den Nutzen als das allein Bestimmende des Handelns nimmt, im übrigen objektiv. Ohne es würde der freie Kaufakt nicht funktionieren, selbst der des Marx-Kenners nicht. Im Kaufakt folgt sein Bewußtsein seinem ???falschen“ Tun, muß er falsch denken; was im übrigen kein Grund dafür ist, sich auch noch über den Kauf Einbildung aller Art - von der Selbstbezichtigung bei chronischem Geldmangel bis zur harmonischen Idylle der kleinen Warenzirkulation - zu leisten. Im Gegenteil! Nicht zuletzt wegen des chronischen Mißerfolgs beim Ausgeben des verdienten Geldes ergeben sich jede Menge Gründe, sich den Zwangszusammenhang, den unser Warenkäufer da ständig und zum Wohlgefallen der Warenverkäufer ganz freiwillig vollzieht, gründlich zu erklären.
Der ganze Zusammenhang läßt sich - zum Zwecke der weiteren Entmystifizierung des Verhältnisses von Interesse, notwendig falschem Bewußtsein und Sachgesetzen der kapitalistischen Ökonomie - übrigens auch einmal so ausdrücken: Dort wo - aus richtigen oder falschen Gründen - der Kaufakt umgangen oder das Tauschverhältnis angegriffen, wo G-W sabotiert, also gestohlen, geplündert, besetzt oder enteignet wird, um an nützliche Dinge des Bedürfnisses und die Mittel zu ihrer Produktion zu gelangen, da hat das ???ökonomische Naturgesetz der Sache“ seine bestimmende Gültigkeit verloren. Da unterwirft sich das Interesse nicht dem Privateigentum und seinen Sachgesetzen, sondern kündigt ihm den Gehorsam auf. Da pfeift der Mensch auf den erlaubten freien Willen, zwischen Waren und Märkten nach eigenem Interesse wählen zu können, weil er bemerkt hat, daß sich seine ganze Freiheit als bürgerliches Individuum chronisch an den Mitteln blamiert, die das vorgegebene Material seiner Freiheitsakte sind: Waren, die nur als Geschäftsmittel für Privateigentümer auf die Welt kommen, und Geld, über das er nur in dem Umfang verfügt, wie er den Privateigentümern lohnende Arbeit abliefert.
Da eine derartige praktische Mißachtung der kapitalistischen Sachgesetzlichkeiten von Geld und Ware immer zugleich die Kollision mit den Staatsgesetzen einschließt, ist eigentlich über die auch schon das Wichtigste gesagt:
Bei den juristischen Gesetzen, mit denen der Staat das Privateigentum schützt und auch alle Geldfunktionen regelt - den Goldgehalt der Münzen festlegt(e), einen Zwangskurs für Staatspapiergeld bestimmt, damit seine Untertanen auf es verpflichtet, die Form der Staatsgeldemission festlegt, sich selbst den Auftrag zur Aufschatzung von Devisen erteilt -, handelt es sich um Gewaltakte, mit denen die politische Gesetzesmacht den ökonomischen Sachgesetzen jenen Zwangscharakter verleiht, ohne den das Insistieren auf dem Eigentum nur das völlig bornierte Anliegen von Privatmenschen wäre und der Warenanspruch der Gebrauchsdinge bzw. die Geldscheine nur als harmlose bis alberne Sachverhalte zur Kenntnis genommen würden. An der Geldfront vollzieht sich diese Verrechtung der ökonomischen Beziehungen über die Verfolgung des staatlichen Interesses an kapitalförderlichem und d.h. stabilem Staatsgeld. Die Gesetze, die dafür erlassen werden, leben von der Wucht der Gewalt, die hinter ihnen steht. Und jeder Bürger, der sich etwa anschickt, als begabter Graphiker dem Staat beim Geldrucken unter die Arme zu greifen, bekommt die Staatsgewalt ebenso zu spüren wie der Warenproduzent, der sich hierzulande weigert, die nationale Währung als Tausch- und Zahlungsmittel zu akzeptieren. So gesehen wird ein gesellschaftlicher Zusammenhang in der Tat bewußt hergestellt: Alles folgt dem Kommando meines Staatsgeldes! Doch ob das Interesse, das damit verfolgt wird, aufgeht, ob das Staatsgeld tatsächlich zu Kapital und eine Währung stabil wird, das liegt nicht an den juristischen Gesetzen - auch wenn der Staat jeden Mißerfolg als Mangel des Gesetzes oder als Fehler bei ihrer Umsetzung zu begutachten pflegt. Der Staat verteilt nämlich nicht sein Geld an die Leute, sondern überantwortet es dem Kapitalkreislauf, d.h. er überantwortet es dessen eigenen ökonomischen Gesetzen. Und die sind ihrem Prinzip nach mit der Entwicklung des Wertgesetzes erklärt: Ob sich Staatsgeld als Vorschuß für ein Kapital bewährt, das liegt eben allein darin, ob und wie sich die in den Waren steckende Arbeit im Vergleich mit dem Warenkapital aller Konkurrenten weltweit bewährt - ein Vergleich übrigens, der nicht nur über relative Produktivität urteilt, sondern den Maßstab des Vergleichs selbst erst hervorbringt und ihn zugleich in jedem weiteren Vergleich aufs Neue korrigiert. So passiert es eben, daß ein Staat, der sich in seinen juristischen Gesetzen von denen eines konkurrierenden Nationalstaats keinen Deut unterscheidet, dennoch zur Kenntnis nehmen muß, daß der Wert seiner Währung vergleichsweise instabil ist. Und es folgt - auch hier wie beim Croissantkauf von S. - die falsche Diagnose dem falschen Befund, der dem Interesse zugrundeliegt: Der Staat will Geldwertstabilität, er setzt sich als das Subjekt der erfolgreichen Durchsetzung seines Interesses und kommt folgerichtig zu dem falschen Befund, das seine Geldpolitik und/oder ihre Bedingungen geändert oder daß Konkurrenten, die sich irgendeines Mißbrauchs schuldig gemacht hätten, zur Korrektur ihrer Politik genötigt werden müßten. So setzen die ökonomischen Subjekte über ihr praktiziertes Interesse und die politischen Subjekte über Gesetze - die eben nur das qua Macht in eine Erzwingungsform verwandelte Interesse an den ???ökonomischen Sachen“ sind - jene ökonomischen Regeln in Kraft, denen sie dann unterworfen sind. Dabei enthält das Interesse immer schon willentlich den positiven Bezug auf Geld, Ware und Kapital, also Privateigentum. Ja, der hiesige Staat erklärt sich mit Schwur auf die Bibel zum Hüter des Privateigentums und Förderer der Marktwirtschaft, schreibt sich das in sein Grundgesetz und erklärt beides zum Bestand der Menschenrechte. (15)
Soweit zum Gehalt jenes Zusammenhangs, der S. solche Probleme bereitet: Was da als blinder Sachzwang wirkt, ist - wie S. in desavouierender Absicht abschließend formuliert - ???die Blindheit des Staates, die darin besteht, daß er wie Goethes Zauberlehrling nicht zu wissen scheint, welche Eigenschaften er da herbeigezaubert hat.“ So ungefähr verhält es sich!

Anhang 1: ???Die saftige Wiese der Zirkulation...“

Die Sphäre der Zirkulation hat so wenig mit Antagonismus zu tun, daß Marx sie als ein ,wahres Eden der angebornen Menschenrechte’ bezeichnen konnte.“ (Kal, 20)
Leute, wo lebt ihr eigentlich! Und was lest ihr eigentlich im ???Kapital“? Was sich auf dieser ???saftigen Wiese“, in der Sphäre der Zirkulation abspielt, ist der recht ungemütliche Gegensatz von Waren- und Geldbesitzer. Denn Waren sind bekanntlich ???Nicht-Gebrauchswerte für ihren Besitzer und Gebrauchswerte für ihren Nicht-Besitzer“ (KI, 100). Das Interesse des einen an der Ware schließt das Interesse des anderen aus. Es zählt eben nicht das Bedürfnis nach Gebrauchswert, sondern allein der Umstand, ob der am Gebrauchswert interessierte Nicht-Besitzer das Geldverlangen des Besitzers bedienen kann. Wenn nicht, gilt sein Bedürfnis gesellschaftlich nichts - unabhängig davon, wie gefüllt der Warenmarkt ist. Die Folgen davon sind allseits zu besichtigen. Folglich spielt sich auf dem Warenmarkt auch ein Streit der Privateigentümer (Waren- und Geldbesitzer) um die Frage ab, wer für seine Waren am erfolgreichsten vorhandene Zahlungskraft an sich zieht bzw. wer sich für sein Geld am erfolgreichsten auf dem Warenmarkt bedient. Es ist dies ein dauerndes Gegeneinander, bei dem ein jeder Warenverkäufer genau so viel an Zahlungsvermögen den Konkurrenten vorenthält, wie er selbst davon an sich zieht. Über diese Konkurrenz innerhalb und zwischen Waren- und Geldbesitzern entscheidet sich, wieviel von der in den Waren steckenden Arbeit tatsächlich als solche Arbeit verausgabt worden ist, die gesellschaftlich durchschnittliche Produktivität verkörpert. Das verweist auf die nächste Härte, die sich auf der ???saftigen Wiese“ abspielt. Denn von dieser Entscheidung, die sich in Preis und Masse der verkauften Warenmasse äußert, hängt ab, in welchem Umfang die individuell abgeleistete Arbeitszeit gesellschaftlich überhaupt als verausgabte gilt. Da mag der Mensch 10 Stunden gearbeitet haben und der über die Preise ablaufende Vergleich aller Waren untereinander belehrt ihn darüber, daß seine Leistung vielleicht nur wie 5 Stunden gilt. Darüber werden alle saftigen Fragen der Arbeitszeit, -intensität, des Lohns und der Beschäftigung überhaupt entschieden.
Es darf deswegen auch nicht verwundern, daß bereits bei den einfachsten Bestimmungen der Warenzirkulation ständig die Gewaltfrage aufgeworfen wird: Um die Dinge als Waren aufeinander zu beziehen, müssen die Warenhüter sich zueinander als ???Personen verhalten, deren Willen in jenen Dingen haust“(KI, 99), d.h. sich müssen sich als Privateigentümer vertraglich anerkennen. Selbstverständlich ist das nicht, schon gar für den Nicht-Eigentümer. Glatt könnte er sich auf den Standpunkt stellen: ???Die Waren sind Dinge und daher widerstandslos gegen den Menschen. Wenn sie nicht willig, kann (ich) Gewalt gebrauchen, in andren Worten, sie nehmen“. (KI, 99) So wenig antagonistisch geht es zu, daß es schon das ökonomische Verhältnis als Rechtsverhältnis braucht, um die Menschen als Personen ständig daran zu erinnern, daß sie sich ???wechselseitig als Privateigentümer anerkennen müssen“ (KI, 99), schnurzegal wie das Eigentum des einen und wie das des anderen beschaffen ist. Wer sich ???die Dinge nimmt“, ist ein Krimineller und wandert in den Bau!
Das eröffnet uns den Zugang zu dem ???wahren Eden der angebornen Menschenrechte“ (KI, 189), das S., ein wahrer Menschenrechtsfreund - und dies, wo die NATO sich gerade als das neue wahre Eden der Menschenrechte geoutet hat (Hat nichts miteinander zu tun? Denkste!) -, gar nicht genug preisen kann. Der Befund, daß seine voreingenommene Schludrigkeit im Umgang mit dem Haushaltsartikel nur seine Schludrigkeit bei der Lektüre des ‘Kapital’ offenbart, bekommt neue Nahrung. Man führe sich nur einmal die Stelle dort insgesamt vor Augen. Marx beendet den Abschnitt über die Verwandlung von Geld in Kapital mit folgendem zusammenfassenden Befund: ???Die Sphäre der Zirkulation oder des Warentausches, innerhalb deren Schranken Kauf und Verkauf der Arbeitskraft sich bewegte, war in der Tat ein wahres Eden der angebornen Menschenrechte. Was allein hier herrscht, ist Freiheit, Gleichheit, Eigentum und Bentham (meint: Eigennutz). Freiheit! Denn Käufer und Verkäufer einer Ware, z.B. der Arbeitskraft, sind nur durch ihren freien Willen bestimmt. Sie kontrahieren als freie, rechtlich ebenbürtige Personen. Der Kontrakt ist das Endresultat, worin sich ihre Willen einen gemeinsamen Rechtsausdruck geben. Gleichheit! Denn sie beziehen sich nur als Warenbesitzer aufeinander und tauschen Äquivalent für Äquivalent. Eigentum! Denn jeder verfügt nur über das Seine. Bentham! Denn jedem von den beiden ist es nur um sich zu tun. Die einzige Macht, die sie zusammen und in ein Verhältnis bringt, ist die ihres Eigennutzes, ihres Sondervorteils, ihres Privatinteresses....“(KI,189f; Sperr.d.Verf.) Anders gesagt: Nach allen - rechtskräftig wirksamen - Regeln des Äquivalententausches (16) findet auf der saftigen Wiese auch der recht merkwürdige Tausch zwischen Geldbesitzern und den Besitzern der Ware Arbeitskraft statt. Geld wird nämlich gegen das Vermögen, aus Geld mehr Geld zu machen, ein bestimmtes Quantum Geld gegen die Potenz, es zu vermehren, getauscht. Übrigens deswegen läßt Marx den Kapitalisten auch ???bedeutungsvoll schmunzelnd und geschäftseifrig dem Arbeitskraftbesitzer in die Fabrik vorangehen. (S.191) Daß so ein Tausch überhaupt zustande kommt und sich ein Leben lang wiederholt, liegt allein daran, daß der eine Privateigentümer ???los und ledig, frei von allen zur Verwirklichung seiner Arbeitskraft nötigen Sachen“ (S.183) gemacht worden ist, und dafür gesorgt ist, daß er dies sein Leben lang bleibt. Gerade über diesen Äquivalententausch reproduziert sich nämlich jene Sorte funktionaler Armut, die den Lohnarbeiter immer wieder nötigt, seine Arbeitskraft zu verkaufen. Und dies ist denn auch seine Freiheit: Dazu zwingt ihn wirklich niemand, kein Feudalherr, kein Sklavenaufseher, keine Arbeitspolizei. Nicht persönliche, sondern allein sachliche, eben Geld-Abhängigkeit nötigt ihm diesen, seinen eigenen Entschluß auf, sich Arbeit zu suchen. In der Tat spielt sich das alles ab auf einer saftigen Wiese - fürs Kapital.

Anhang 2: Kredit und Inflation

In dem Artikel findet S. die Zwei-Haufen-Inflationstheorie der Vulgärökonomie wieder, derzufolge Geldemission - Geldhaufen - und Reichtumsproduktion - Warenhaufen - einander die Waage halten müssen, wenn Inflation vermieden werden soll. Das ist - gelinde gesagt - merkwürdig, weil die Größen, von denen die Vulgärökonomie handelt, gar nicht den Gegenstand bilden, von dem im Inflationskapitel des GS die Rede. Nicht um ein Verhältnis von Warenmasse und Geldmenge geht es dort, sondern um ein Verhältnis von dem im Staatskredit antizipierten Reichtum und dem über seine Verwendung als Kapital geschaffenen wirklichen Wertreichtum. Da aber S. weder den Fehler der Vulgärökonomie kritisiert noch seinem Vorwurf eine eigene, nicht-vulgäre Erläuterung der Inflation gegenüberstellt, eine Auseinandersetzung mit seinen Urteilen mangels Masse also entfällt, soll noch einmal der Versuch unternommen werden, den Witz an der Inflation darzustellen (GS,219f):
Wo der staatliche Finanzbedarf mit Staatsschulden gedeckt wird, wo diese Staatsschulden das Kreditvolumen aufblähen, mit dem das nationale Kapital wirtschaftet, wo fortlaufend und dauerhaft zuschüssige Massen an gesetzlichen Zahlungsmitteln in die Zirkulation geschleust werden, da ist Inflation, also Geldwertverfall ein notwendiger Begleitumstand von staatlicher Kreditgeldschöpfung. Es stellt sich deswegen nicht die Frage, ob, sondern nur in welchem Maße dieser Geldwertverfall eintritt. Dies hängt davon ab, wie gut die Staatsverschuldung beim Kapitalwachstum ???anschlägt“, hoheitlich verausgabter Kredit also durch vermehrte Wertproduktion ???gerechtfertigt“ wird. In dem Maße, wie dies gelingt, relativiert sich eben auch die Minderung des wirklichen Werts, für den das nationale Kreditgeld gesetzlich geradesteht. Es hängt das Verständnis der Inflation mithin am Verständnis des staatlich dekretierten Kreditgelds. Dabei handelt es sich nun einmal um ein ???vertracktes Ding“: Es ist nämlich zum einen Einheit für Einheit ein fester Wert, weil Geld mit staatlich fixiertem Zwangskurs, in dem sich alle geldwerten Vermögenssummen ausdrücken. Andererseits wechselt, wie man weiß, der Geldwert ständig, wenn er als bestimmte nationale Währungseinheit in anderen ausgedrückt wird. Dies ist das Resultat eines Widerspruchs, den der Staat sich leistet: Er erklärt Banknoten zum Geld der Nation, in dem nun jede Vermögenssumme so gemessen wird, als würde damit bereits der kapitalistische Ertrag des eingesetztes Geldersatzes erfaßt. Zugleich aber läßt der Staat in diesen Banknoten seine eigenen Schulden zirkulieren, die nationales Kapitalwachstum bloß antizipieren, aber noch keinen kapitalistischen Ertrag darstellen. Insofern ist im nationalen Geld immer das Doppelte ausgedrückt: dekretierter Wert und (noch) nicht existenter Wert, nämlich staatliche Schulden. Deswegen ist Wertverfall zwangsläufig. Dieser Wertverfall ???ist nur die notwendige Konsequenz der ökonomischen Wahrheit, daß wirklicher Geldwert nur durch Produkte konstituiert wird, in denen sich kapitalistisch lohnend angewandte Arbeit vergegenständlicht hat. Diese Eigenart des kapitalistischen Reichtums (Wertgesetz genannt; d.Verf.) ... wird nicht dadurch außer Kraft gesetzt, daß der bürgerliche Gewaltmonopolist mit der Macht seiner Gesetze den von ihm ausgenutzten Funktionalismus einer durch Schulden geschaffenen ,Liquidität’ zur nationalen Geldsache erklärt. Sie macht sich im Gegenteil eben darin geltend, daß sich das so dekretierte Staatsgeld, Maß aller Dinge im kapitalistischen Erwerbsleben der Nation, als einigermaßen relative Angelegenheit herausstellt: Es muß sich selber am eigentlichen Geldwert messen lassen (also am erfolgreichen Einsatz wertschaffender Arbeit; d.V.) und erweist sich darin als bloßer Geldersatz.“(GS, 220f) Im letzten ist Staatsmacht, die Geldwert zu dekretieren und neue ‘Liquidität’ zu schaffen vermag, auch als Macht eben nur soviel wert, wie sich der von ihr geschaffene Geldersatz bei der Schaffung von Wert bewährt. Und in dem Maße wie sich der dekretierte Geldwert als Geldersatz offenbart, nimmt auch die private Verfügungsmacht über Reichtum ab. Die Inflationsrate ist also der Sache nach Indikator des Ausmaßes, in welchem nomineller und realer Reichtum der Nation auseinander treten; sie ???ist selber eine praktische Bilanz über das Erreichte im Verhältnis zum per Staatsverschuldung antizipierten nationalen Kapitalwachstums - also über das politökonomische Gelingen der Herrschaft im bürgerlichen Staat“.(GS,220f)

Anmerkungen:

(1) Der 2.Teil über die ???Pflege nationalen Wachstums zur Herstellung und Wahrung der Geldmacht“ (GS, 229) soll folgen.
(2) Vgl. II. B. und C., S.205ff
(3) Vgl. II. A., S. 201ff
(4) Vgl. II. D., S.216ff
(5) Deren Grundprinzip K.Marx übrigens im Zusammenhang mit der Bestimmung der Funktion des Geldes als Zahlungsmittel erklärt hat. Vgl. KI, S. 153f
(6) Womit er das betreibt, ob und wie ihm das gelingt, wird der projektierte Teil II der Haushaltskritik klären müssen.
(7) Davon wissen dann Arbeitskräfte ein Lied zu singen, die das bevorzugte Material einer Konkurrenz sind, in der die Produkte ihrer individuell wertschaffenden Arbeit erst im allgemeinen Vergleich untereinander offenbaren, was sie gesellschaftlich wert sind.
(8) Ein Ideal übrigens, das der Dollar nach dem Weltkrieg II für sich wahrgemacht hat und das auch dann noch Bestand hatte, als die Goldabsicherungspflicht aufgehoben wurde, und unter dem der Euro auch heute noch leidet.
(9) Vgl. dazu besonders II.B. (S.205ff), wo die jeweils besondere staatliche Pflege aller ???Verdienstformen“ in gesonderten Unterkapiteln abgewickelt und dabei jeweils ihr eindeutiger Zusammenhang erklärt wird.
(10) Vgl. Kal., S.21
(11) ???Wie kann sich Bargeld von seinem ‘Geldwert’ oder ‘eigentlichen Geldwert’ unterscheiden, und was ist ... unter wirklicher Geldvermehrung zu verstehen? ... Über diesen zusätzlichen Geldwert, der aus unerfindlichen Gründen noch erforderlich sein soll, erhält der Leser sehr spärliche und dazu mehrdeutige Auskünfte.“ (Kal, S.24f)
(12) Täglich den Wert der Geldware Gold festzuhalten, wäre purer Unfug, weil bzw. sofern Wertgehalt und die in Gewichtseinheiten festgehaltenen Wertbezeichnung zusammenfallen. (Vgl. dazu KI, S.138ff, ???Die Münze“ und S.156, ???Weltgeld“.) Daß heute zugleich immer der Goldpreis mitgeteilt wird, zeigt erstens, daß es offenkundig immer noch ziemlich auf die ???dem Begriff adäquate Daseinsweise“ des Geldes ankommt, und gibt zweitens Aufschluß über das Verhältnis jener Staatsgelder, die heute Weltgeldfunktion wahrnehmen, zum Weltgeld in seiner ???selbständigen Wertgestalt“. Vgl. dazu in GS 4/94, ???Die Währung und ihr Wert“
(13) Wie die staatlichen Banknoten in die Zirkulation kommen, ist im GS, S.195ff nachzulesen.
(14) Die Lohneinkommen verdienenden Massen bekommen diesen Auftrag nicht erteilt, wohl aber zu spüren, da sie ihn als Repräsentanten von ???klein v“ einzulösen haben.
(15) Und die werden dann im Kosovo und anderswo verteidigt!
(16) Vgl. zu den Konsequenzen u.a. KI, S.249: ???Es findet hier (bei der Frage der Länge des Arbeitstages) eine Antinomie statt, Recht wider Recht, beide gleichmäßig durch die Gesetze des Warentausches besiegelt. Zwischen gleichen Rechten entscheidet die Gewalt.“ Und wie der Streit zwischen dem Interesse des Kapitalisten an freier Ausdehnung des Arbeitstages und dem des Arbeiters, seine Benutzung auf eine bestimmte Normalgröße zu beschränken, entschieden wird, ist der Arbeitszeitordnung zu entnehmen.

  • Autor: Freerk Huisken, Bremen
    © Philosophischer Salon - Der Verlag
    Quelle: Kalaschnikow - Das Politmagazin
    Ausgabe 14, Heft 1/00, S. 57ff.