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Huiskens Gegenkritik - Eine Erwiderung

KALASCHNIKOW
Das Politmagazin


Huiskens Gegenkritik

Eine Erwiderung

Husikens Gegenkritik erschien ebenfalls in Kalaschnikow, Ausgabe 14, Heft 1/00.
Die ursprüngliche Kritik Günther Sandlebens ist nachzulesen in Kalaschnikow, Ausgabe 12, Heft 1/99.

Die in dieser Ausgabe der Kalaschnikow abgedruckte Gegenkritik des Herrn Huisken ???Von der Ökonomie der politischen Herrschaft - Eine Gegenkritik“ (fortan zitiert als Huisken) fällt inhaltlich sehr enttäuschend aus. Sie zeigt keinerlei Bereitschaft, meiner Kritik am Staatshaushaltsartikel des GegenStandpunkts (veröffentlicht in Kalaschnikow 1/1999, S. 19ff) ernsthaft zu folgen und substantiell zu kritisieren. Statt dessen bläht sich die Gegenkritik als Autorität auf, mimt den Sachwalter des Marxismus, unterstellt mir allerlei Dämlichkeiten, die dann Gegenstand einer völlig unnützen Kritik werden.
Dabei bietet die Diskussion über den Staatshaushalt, wenn man sich nur richtig darauf einlassen würde, genügend Zündstoff für eine interessante Debatte. Da Huisken um den Kern meiner Kritik wie die Katze um den heißen Brei herum schleicht, und manche Nebelkerzen wirft, um davon abzulenken, sei hier nochmals kurz die Hauptsache benannt.

Fetischdienst als GegenStandpunkt

Bereits die Überschrift bezeichnet den Fokus meiner Kritik: ???Fetischdienst als GegenStandpunkt“. Der Fetischvorwurf bezieht sich dann nachfolgend auf die Verdinglichung gesellschaftlicher Bestimmungen, die zu feststehenden Bestandteilen des Staatsgeldes werden.
Mit dem noch hinzukommenden Fetischdienst ist gemeint, daß man nicht einfach auf den Fetischcharakter von Geld und Kapital hereinfällt, sondern ihn zuvor konstruiert hat. Um dies zu präzisieren, sei ein Vergleich mit der gewöhnlichen Vulgärökonomie gestattet: Dort sitzt man dem Geld- und Kapitalfetisch auf und hat auch ein Interesse daran, daß die spezifischen kapitalistischen Formbestimmungen als Natureigenschaften von Banknoten bzw. von anderen Dingen erscheinen. Die bürgerlichen Verhältnisse erhalten dadurch den Charakter von ewig gültigen Naturverhältnissen, wie sie scheinbar in jeder menschlichen Gesellschaft vorkommen müssen.
Die Vorstellung von der Naturhaftigkeit solcher Verhältnisse teilen GegenStandpunkt und Huisken so nicht. Statt dessen lassen sie den Staat ???aus eigener Machtvollkommenheit“ die kapitalistischen Formbestimmungen produzieren, die dann per ???Gewaltakt“ zu Bestandteilen des Staatsgeldes werden. Alles weitere bleibt dann aber gleich: Geld- und Kapitalbestimmungen bilden fortan feststehende Eigenschaften staatlicher Banknoten.
Diese Konstruktion habe ich metaphorisch mit Goethes Zauberlehrling in Verbindung gebracht: Der Staat verzaubert Papierzettel in Geld. Die in solchen Papierlappen verdinglichten Geld- und Kapitalbestimmungen treten als allgemein gültige ???Sachzwänge“ auf. Dem Staatshaushalt fällt dabei eine doppelte Rolle zu: Einerseits ordnet sich der Staat durch seine Einnahmen und Ausgaben seinem eigenen Geschöpft, der Herrschaft des Geldes unter, andererseits dient ihm der Staatshaushalt als Mittel zur Durchsetzung der im Staatsgeld angeblich fixierten ökonomischen Sachzwänge. Anders als der Zauberlehrling, der den verselbständigten Besen mit einer Axt erschlagen will, wird der Staat selbst zum willigen Vollstrecker des Geldes, das er installiert hat.

Konsequenz: Konfusionen beim Staatsgeld

Huisken hat sich nicht die Mühe gemacht, den darin enthaltenen Fetischvorwurf zu entkräften. Im Gegenteil: Der Kritiker, so sein kaum begreifliches Eingeständnis, liege mit der hier wiedergegebenen Kurzfassung ???so falsch gar nicht“.
Mit der Verdinglichung gesellschaftlicher Bestimmungen kommt ein fürchterliches Wirrwarr in die Analyse des Staatsgelds hinein: Überall dort, wo nämlich das Staatsgeld auftaucht, müssen auch die darin fixierten Geld- und Kapitalbestimmungen notwendig auftreten.

Beispiel: ???Verdienst“

Eine solche feststehende Eigenschaft des Staatsgeldes soll der Kredit sein. Mit dem Kredit sind natürlich Zinsverpflichtungen verbunden. Allerdings muß, so die Vorstellung, das Geld dafür erst noch ???verdient“ werden. Dieser aus Kredit und Zinsverpflichtung abgeleitete Zwang zum ???Verdienst“ bildet dann ebenso wie der Kredit eine Eigenschaft des Staatsgeldes. Durch eine solche Verdinglichung erhält das Staatsgeld seinen Zwangscharakter: ???Seine Verwendung muß sich lohnen, bei den Banken, die es sich beschaffen und dafür (Zinsen) zu zahlen haben, und folglich auch bei deren Geschäftskunden, von denen sie sich ihrerseits Zinsen holen.“ Der ???Anspruch auf Verdienst“ oder, wie es auch heißt, der ???geschäftliche Auftrag“ soll dem Staatsgeld generell ???eigen sein“, d.h. jeder von der Notenbank herausgegebene Geldschein setzt diesen Anspruch mit seinem körperlichen Dasein in die Welt.

Über die geheimnisvolle Zirkulation der Staatschuld ...

Grundlage des Kreditfetischs, d.h. des im Staatsgeld angeblich verdinglichten Kredits, bildet das Schuldenmachen das Staates: ???Zugleich aber läßt der Staat in diesen Banknoten (!) seine eigenen Schulden (!!!) zirkulieren (!)“, behauptet Huisken ernsthaft.
Welch ein Unsinn: Die Schulden des Staates zirkulieren nicht; sie bleiben solange beim Schuldner, bis er zahlt, d.h. seine Schuld beglichen hat.
Verwechselt Huisken da vielleicht die zirkulationsfähigen Schuldtitel, also die vom Staat emittierten festverzinslichen Wertpapiere, mit der Staatsschuld selbst? Solche verbriefte Schuldforderungen auf den Staat können zirkulieren, sie können verkauft bzw. gekauft werden. Unberührt davon, welche Person die Forderung in Händen halten mag, die Schuld selbst bleibt beim Staat fest verankert.
Huiskens Irrtum von der Zirkulation der Staatsschuld ist nur die Konsequenz davon, daß er dem Kreditfetisch aufsitzt. Da das Geld zirkuliert, muß selbstverständlich auch der Kredit, der schließlich nur eine Eigenschaft des Geldes bilden soll, zirkulieren.
Wie kommt aber die Staatsschuld in das Staatsgeld hinein? Huisken hat diese wichtige Frage noch nicht einmal aufgeworfen; er unterstellt, was zu klären gewesen wäre. Dazu zwei Hinweise, die das Gegenteil belegen:
Die erste Möglichkeit für das Eindringen der Staatsschuld in das Staatsgeld könnte vielleicht zum Zeitpunkt der Aufnahme der Schuld bestehen. Der Staat borgt sich gewöhnlich Geld durch Emission von festverzinslichen Wertpapieren. Die Gläubiger, also die Zeichner solcher Staatsanleihen, geben das Geld für die vereinbarte Laufzeit der Staatstitel als Leihkapital fort. Was der Staat dann aber mit diesem Geld weiter macht, hat mit der Staatsschuld nichts mehr zu tun. Er mag seine Beamten bezahlen, Revolver für die Polizei, Panzer für das Militär oder finanzwissenschaftliche Gutachten von seinen Professoren kaufen. In allen Fällen wird das Geld fortgegeben als einfaches Kaufmittel, nicht aber als Staatsschuld. Bei der Aufnahme der Schuld gelangt also kein Quentchen der Staatsschuld in das Geld hinein.
Dasselbe gilt ganz offensichtlich bei der Begleichung der Schuld: Das Geld, das die Gläubiger dann zurückerhalten, kann schon deshalb nicht als Schuld zirkulieren, da diese getilgt wird. In dieser Funktion fungiert das Geld als Zahlungsmittel, wodurch die Schuld beglichen, also ausgelöscht wird, nicht aber ins Geld übertragen werden kann.

... oder anderer Kredite

Daß nur die Staatschuld im Geld zirkulieren soll, scheint gar nicht sicher zu sein, sobald diese falsche Vorstellung mit einer weiteren Meinungsäußerung Huiskens verglichen wird. ???Über die Banken“, schreibt er, ???denen das Staatsgeld gegen Deponierung von Wertpapieren aller Art als Kredit(!) zugeteilt wird, wird es zum Mittel der Geschäftswelt.“
Hier wird, allerdings wenig präzise, die gängige Praxis angesprochen, daß Geschäftsbanken gegen Verpfändung festverzinslicher Wertpapiere von ihrer Notenbank einen Kredit in Form des Staatsgeldes erhalten, mit dem dann weitere Kredite etwa an die Kunden der Geschäftsbanken ausgezahlt werden.
Aber auch in einem solchen Fall wird das Geld nicht, wie Huisken meint, ???als Kredit“ zugeteilt. Das Staatsgeld beinhaltet nicht das Kreditverhältnis selbst, es bildet nur die Form, worin der Kredit ausbezahlt wird.
Wie wenig das Geld mit diesem Kreditverhältnis zu tun hat, zeigt sich ganz offenkundig, sobald die weitere Bewegung des Geldes verfolgt wird: Kauft der Kreditnehmer, der mittels des Kredits in den Besitz des Geldes gelang ist, damit z.B. Arbeitskräfte oder Produktionsmittel, dann zirkuliert natürlich nicht zusammen mit dem Geldstück auch das Kreditverhältnis, wie der rohe Verstand glaubhaft zu machen sucht.
Lohnempfänger wie Verkäufer der Produktionsmittel stehen ganz außerhalb des Kreditverhältnisses, das lediglich zwischen dem Geldverleiher und dem Kreditnehmer besteht. Huisken begeht den Generalfehler des GegenStandpunkts: Er macht ein gesellschaftliches Verhältnis, hier das zwischen Gläubiger und Schuldner, zur Eigenschaft des Staatsgelds. Er mag das Geldstück drehen und wenden wie er will, den Kredit wird er darin nicht finden können.
Oberflächlichkeiten, Verdrehungen, Verballhornung als Folge des Fetischdienstes

Aus der Kredit-Eigenschaft des Staatsgeldes wird der Unsinn gezimmert, als würden alle Personen der Gesellschaft gleichermaßen hinter dem Geld hinterher rennen müssen, um die darin enthaltene Forderung auf ???Verdienst“ - resultierend aus der Krediteigenschaft des Geldes und den damit einhergehenden Zinsverpflichtungen - einzulösen.
Da der Geldkörper überall der gleiche ist, müssen auch die Bestimmungen gleich bleiben, darf also auch nicht zwischen den verschiedenen Formbestimmtheiten des Geldes differenziert werden.
Daher auch die Verballhornung der Sprache, die merkwürdigen Verdrehungen, die gemacht werden, das gierige Aufgreifen völlig oberflächlicher Begriffe wie den des ???Verdienstes“, worin die Unterschiede zwischen den verschiedenen Zirkulationsweisen des Geldes (z.B. zwischen G-W-G’, also Geld als Kapital bzw. W-G-W, Geld als Zirkulationsmittel etwa beim Verkäufer der Arbeitskraft - hier in der speziellen Form: A-G-W) aufgelöst sind.
???Alle verfügen über Verdienst in Geldform“, meint Huisken aufklären zu müssen. ???Ein Blick in sein Portemonnaie belehrt ihn darüber.“
Herr Professor Huisken denkt dabei nicht an die ???paar ABM-Kröten“, die - so scheint er zu glauben - im Geldbeutel des Herrn S. im Unterschied zum stolzen Professorengehalt schlummern würden. Auch nicht die damit verbundenen materiellen Voraussetzungen des Denkens bilden das Thema - die bezahlte, auf Reputation bedachte Kopffechterei auf der einen Seite und die um Aufklärung bemühte Denkarbeit auf der anderen.
Sein roher Blick fällt auf die Geldzettel, mit denen er automatisch den ???Verdienst“, die Geldform der Revenue zu verbinden meint.
Warum? Der ???Verdienst“ bildet für ihn eine derart feststehende Eigenschaft des Staatsgeldes, daß er auf andere Formen gar nicht kommt. Besser kann die Verdinglichung gesellschaftlicher Bestimmungen nicht ausgedrückt werden als durch dieses Beispiel.
Ein Aperitif zum Nachdenken: Was wäre Herr Prof. Huisken, wenn S. statt ???der paar ABM-Kröten“, die er zum Leben braucht, noch ein pralles Portemonnaie mit sich herumschleppen würde, womit er seine laufenden Geschäfte finanziert, etwa Arbeitskräfte und Produktionsmittel einkauft, um einen Profit zu machen. Wären die Geldscheine, die von ihrer Größe abgesehen dasselbe Staatsgeld beinhalten, etwa auch Geldformen der Revenue, oder doch etwas anderes?

Über den Charakter der Gegen-“Kritik“

In meiner Kritik bin ich deshalb auf das Verwachsensein des Kredits samt des ???Verdienstes“ mit dem Geldkörper ausführlich eingegangen, da dort der Springpunkt einer ganzen Reihe von Absurditäten und Irrtümern liegt: für den ???Leistungstest“ bzw. die ???Bewährungsprobe“ des Staatsgeldes, für die daraus sich ergebende Inflations- und Wechselkursmeinung, für die behauptete ???Wachstumspflege des Staatshaushalts“ etc. Ohne des im Geld fixierten Anspruchs auf ???Verdienst“ würden doch glatt die Sachzwänge fehlen, die den Kapitalismus ausmachen - so wichtig also der ???Verdienst“.
Angesichts der großen Aufmerksamkeit, die ich gerade dem ???Verdienst“ zukommen gelassen habe, muß es besonders erstaunen, daß Huisken auf meine zentralen Kritikpunkte nicht eingeht. Da plaziert er die Behauptung, mich würde der jeweils bestimmte Zusammenhang, in dem allgemein von ???Verdienst“ die Rede sei, gar nicht interessieren. ???Es erweist sich die Kritik“, heißt es dann weiter, ???als moralische Beschwerde. Deswegen verzichtet S. auch auf jeden bestimmten Nachweis, warum die Rede vom Verdienst oder vom Verdienen verfehlt ist.“ (Huisken)
Ein an der Sache interessierter Leser dürfte dieses Problem nicht haben. Er findet den entsprechenden ???Nachweis“ in meiner Kritik ???Fetischdienst als Gegenstandpunkt“ und dort an zentraler Stelle. Statt daran eine ernsthafte Gegenkritik zu formulieren, weicht Huisken aus, versucht die Kritik dadurch mundtot zu machen, indem er sie in die moralische Ecke stellt oder sie durch völlig abwegige Behauptungen zu diskreditieren versucht, wie der Gegenstand sei verfehlt, die Sache sei eklektizistisch behandelt, es sei zwischen den Rubriken Staatshaushalt einerseits und Ware, Geld, Kapital andererseits nicht unterschieden worden.
Huisken selbst verfährt ???eklektizistisch“, hat sich da ein paar Zitate meiner Kritik zusammenhangslos herausgepickt, manches hinzu gesponnen, um dann ein Phantom anzugreifen.
Amüsant und abenteuerlich sind u.a. die Konstruktionen unter Punkt 3. Da kann ich unseren Mann nun wirklich beruhigen: Mit der dort formulierten Botschaft, ???daß es den Staat von wahren Demokraten aus den Klauen des Kapitals zu befreien gilt, damit er menschenfreundlichen Anliegen dient“ (Huisken), habe ich nichts zu tun und man wird in meinen Texten auch nicht den kleinsten Hinweis darauf finden.

  • Autor: Günther Sandleben, Berlin
    © Philosophischer Salon - Der Verlag
    Quelle: Kalaschnikow - Das Politmagazin
    Ausgabe 14, Heft 1/00, S. 67ff.