Arbeitsmedizin: harmonische Belastung - geregelter Verschleiß



,,Auf einen einfachen Nenner gebracht kann man Arbeitsmedizin dem Laien so erklären: Wenn wir schon arbeiten müssen, und das muß außerhalb des biblischen Paradieses jeder, der' nicht auf Kosten anderer leben will, dann sollten wir wenigstens durch die Arbeit nicht krank werden." Die Welt ist doch recht glücklich gefügt: Zwar ist die Menschheit aus dem Paradies in die harte Arbeitswelt geworfen, dafür aber in Gestalt der Arbeitsmedizin mit einem Schutzengel versehen, der sie begleitet, wenn sie im Schweiße ihres Angesichts ihr Brot verdient. So führt unter dem Motto ,,zur Fortbildung" Günter Fühmann im Deutschen Ärzteblatt seine menschenfreundliche Disziplin ein, für die es selbstverständlicher Ausgangspunkt ist, daß das moderne Arbeitsleben eine ganze Spezial-Riege medizinischer Betreuer als Dauereinrichtung auf den plan ruft. Die Medizin gehört deshalb so fraglos zur Arbeit, weil die, das weiß ein Mediziner, nicht ungefährlich ist, für den, der sie tut:

,Ganz allgemein hat die Arbeitsmedizin darzustellen, wie man die Belastung durch die Berufsarbeit vermindert, minimiert." Wer sie minimieren will, weiß von der Schädigung, die sie erzeugt.

Krankheit durch Arbeit muß nicht sein...

So realistisch die Arbeitsmedizin auch von den gesundheitsgefährdenden ,,Belastungen durch die Berufsarbeit' ausgeht, will sie doch nichts von einer Notwendigkeit der Schädigung gesagt haben. Das ,.wissenschaftliche Erkennen" ist nämlich auf den Zweck ausgerichtet, ,durch geeignete Maßnahmen vor Gesundheitsschäden zu schützen".

Es ist also möglich, so Fruhmann, in der kapitalistischen Arbeitswelt - für ihn die nächstbeste nach dem biblischen Paradies - zu verhindern, daß die fortdauernde Ursache, die ,,Belastung durch die Berufsarbeit", ihre Wirkung zeitigt, die Gesundheitsschädigung, wenn man die Arbeitsmedizin ,,geeignete Maßnahmen" treffen läßt. Sie reklamiert deshalb als eine ihrer Hauptaufgaben, ,darauf hinzuweisen, wie man das werktätige Ambiente an die physiologischen und allgemein psychologischen Gegebenheiten des Menschen anpaßt." Zwar sind die Verhältnisse im irdischen Garten Eden von Lohnarbeit und Kapital schon auf gutem Wege zu dieser schönen Harmonie- von ,,Ambiente" & ,,Mensch", die die Arbeitsmedizin im Verein mit Sozialpolitikern und Gewerkschaftern mit dem Titel ,,Humanisierung" schmückt, andererseits sind sie aber immer auch n ur auf dem Weg: Der gute Wille der Arbeitsmediziner ist nämlich grenzenlos in seinem Anspruch, die ,,Humanisierung" muß eine stets ,,zunehmende" sein und als solche eine immerwährende ,,Zielvorstellung" der Arbeitsmedizin.

.. höchstens immerzu!

Wie es ein solches Ideal so an sich hat, ist die Realität vor seinen Augen bei aller zufriedenstellenden Bemühung notwendig eine immer nur beinahe gelungene: wenn ,,dennoch ein Schaden eingetreten (ist), ... (hat) unser Wissensgebiet den Auftrag, Erkenntnisse zu liefern, wie dem Betroffenen am besten geholfen werden kann durch ärztliche Behandlung und durch Wiederanpassung an seine persönliche, gesellschaftliche und berufliche Umwelt." Wie jedermann ist natürlich auch und gerade einem Arbeitsmediziner bekannt, daß fortwährend aus ,,Belastungen" Krankheiten werden, ,,Schäden" also immer ,,eintreten'. Diese sollen aber als bloße Abweichungen von einem prinzipiell harmonischen Verhältnis zwischen Arbeiter und Arbeitsplatz verstanden werden, ein örtlich und zeitlich begrenztes Nicht-Zusammenpassen, das die Arbeitsmedizin als Instanz der ,,Wiederanpassung"betreut. Die eindrucksvollen ökonomischen Erfolge, die mittels der Anwendung von Arbeitern an Arbeitsplätzen erzielt werden, zeigen einerseits, daß diese offenbar tatsächlich ganz hervorragend ,,zusammenpassen", so wie andererseits der Gesundheitszustand der Beschäftigten, von denen eine stets kleiner werdende Minderheit ohne physische Beschädigung das Rentenalter erreicht, ausweist, daß es sich bei diesem ,passenden" Verhältnis um eine ,,Harmonie" mit recht einseitig verteilten Lasten handelt, was die Herstellung des Einklangs betrifft: eben um das sehr gegensätzliche Verhältnis von Arbeitsplatz und individuellem Aushalten-Können, an dem es nichts zu harmonisieren gibt. Wie also schon die Fruhmannsche Ausdrucksweise anzeigt: Wo es um ,,Anpassung" der Leute an die Arbeitsplätze (oder umgekehrt) gehen soll, ist bei allem sozialfriedlichen Geschwätz noch immer die Frage aufgemacht, welches Interesse sich da passend zu machen hat, und mit der Vorstellung von der ,,zunehmend humanisierten" Ausbeutung ist sie auch gleich beantwortet.

Jeder Schaden ist eine Ausnahme

Fruhmann dementiert in seinen Ausführungen mit einem Ausblick auf das Aufgabengebiet der Arbeitsmedizin nachdrücklich seinen Ausgangspunkt, ,,Berufsarbeit" sei ohne Schaden an der Gesundheit zu haben. Die Übersicht über die Krankheitsbilder aus der Welt der Arbeit, die den Einsatz der Arbeitsmedizin zwecks .Wiederanpassung" erfordern, gibt er zwar, um großspurig seine fachliche Allzuständigkeit zu Begründen ,,Gibt es überhaupt ein medizinisches Fachgebiet, das nicht auch die Arbeitsmedizin angeht?" -, sie gerät ihm aber zu einer recht umfassenden Zusammenstellung des universellen Angebots an Gesundheitsschädigungen, die das Arbeitsleben hierzulande bereithält:

Von Psychoproblemen und Alkoholismus, ausgelöst durch Arbeitsanforderungen, bis zu ,Nervenschädigungen durch Lösemittel', von ,,schweren Nervenerkrankungen" durch Gifte am Arbeitsplatz wie ,,Hexane ..., Blei und Thallium", über ,Lärmschwerhörigkeit" bis zu ,,allergischen und degenerativen Ekzemen" an der Haut, von ,Schädigungsmöglichkeiten über inhalative Noxen und Allergene am Arbeitsplatz", von ,,Zahnschäden" über ,,Belastungen' auf ,,gynäkologischem Gebiet" bis zur Pädiatrie, die ebenfalls ,,grenzwertig in arbeitsmedizinische Probleme involviert" ist, fallen Fruhmann in seinem kleinen Horror-Panoptikum lauter ,,durch den Beruf in besonderem Maße ausgelöste" Schäden ein. Lauter ,,Sonderfälle" also, eben Abweichungen von der menschenfreundlichen ,,Zielvorstellung" der Arbeitsmedizin, die gerade nicht als Argument gegen gesundheitsschädliche Lohnarbeit verstanden werden sollen, auch wenn ihre Summierung ergibt, daß im modernen Berufsleben kein Auge trocken und v. a. kein Organ heil bleibt und der krankmachende arbeitemedizinische Sonderfall der stinknormale kapitalistische Normalfall ist. Die Medizinmänner der Arbeitskraft beurteilen aber hartnäckig die hergestellten Schäden als Resultat von Über-Beanspruch ung infolge einer jeweils einzigartigen Arbeitssituation und als möglicherweise ganz überflüssigen Tribut der Physis an den Arbeitsplatz. Das ,besondere Maß der ,,durch den Beruf ausgelösten" Schäden ergibt sich offenbar aus einem Vergleich mit einem Normalmaß an Belastung, das eben dann überschritten ist, wenn eine besondere Schädigung aktenkundig wird. Außer durch diese Betrachtung ex post kann Fruhmann natürlich nicht angeben, wo die Sollbruchstelle zwischen dem Normalmaß und der besonderen Belastung liegt. Solange nicht die Mehrheit auf einen Schlag am Arbeitsplatz umkippt, ist das jedenfalls ein entschiedener Hinweis darauf, daß die jeweiligen Arbeitsplätze mit einem gewöhnlichen Gesundheitszustand aushaltbar (gewesen) sind. Mit der Fiktion der medizinischen Ermittlung einer durchschnittlichen Arbeiterphysis an einem Arbeitsplatz von durchschnittlicher Erträglichkeit gibt die Arbeitsmedizin vor. sie genüge einem wissenschaftlichen Kriterium, mit dem alle aktenkundigen auffälligen Schädigungen als Besonderheiten gegenüber einer unschädlichen Normal-Arbeit beurteilt werden können. Auf der Seite des gesunden Durchschnitts stehen da unversehens die Massen der Berufstätigen, die ,,nur" an den üblichen ,,Volkskrankheiten" leiden, die Hypertoniker, Herz-Kreislauf-Geschädigten, Rheumatiker, Allergiker, Diabetiker etc., daher unauffällig sind, weshalb die Arbeitsmedizin nicht auf den Gedanken kommt, ihre Leiden den Besonderheiten ihres Berufes zuzurechnen. Das heißt aber nicht, daß diese Abteilung keine praktische Bedeutung für die arbeitsmedizinische Tätigkeit hätte. Schließlich liefert sie den festen Bezugspunkt für die Beurteilung der ,,echten" Berufskrankheiten als Abweichung vom durchschnittlichen Maß der Schädigung. So ergreift Fruhmann mit Dr.-Brinkmann-Pathos ,,Der Arbeitsmediziner ist im Falle seiner echten Berufung zum Arzt in erster Linie dem persönlichen Menschen und seiner Gesundheit zugewandt." Partei für ein kapitalistisches Geschäftsleben ohne unnötige schädliche Wirkungen. Das ideologische Gerede von der mit dem Arbeitsplatz versöhnten Arbeiterphysis begleitet eine arbeitsmedizinische Praxis, die zeigt, wie eine solche

real existierende Harmonie

sich darstellt: als Vorfelduntersuchung an den Arbeitern, um schon kranke oder ansonsten körperlich ungeeignete von bestimmten Arbeitsplätzen wegzusortieren und als Schadstoffgrenzwert am Arbeitsplatz, der nicht Noxen beseitigen will, sondern sie auf ein Maß einstel. len, bei dem sie nicht mehr auffällig schädigen: Immerhin wird man dem Arbeitsmediziner Kompetenz ;insoweit zusprechen müssen, als er die Vorfelduntersuchungen, das Screening. erlernt und damit die Routineschäden auch auf den einzelnen Spezialgebieten rechtzeitig erkennt oder noch besser verhindert." Eine vorgeschädigte Leber gebietet im Rahmen dieser arbeitsmedizinischen Früherkennung Rücksichtnahme wegen des Zweifels, ob sie sich z. B. bei einem Job in der Lackiererei nicht übermäßig schnell als Störung der Arbeitsroutine durch Ausfalltage bemerkbar macht. Hinsichtlich der Arbeitsumstände mühen sich die Ar- I beitsmediziner ab mit dem Austüfteln von Grenzwerten s von Schadstoffen, also der richtigen Dosierung von Gift, die möglichst nicht überschritten werden sollte, um die akute Vergiftung der Mannschaft zu vermeiden, und keinesfalls unterschritten werden sollte, wenn die Schutzmaßnahmen ,,kostenintensiv" sind.

Die Entscheidung über das zumutbare Maß an schaden, den Grenzwert als Bezifferung der als aushaltbar ver- ordneten Normalschädigung, ist von der Arbeitsmedizin nicht verlangt und steht ihr auch gar nicht zu. Die wird von Staats wegen getroffen. nach Maßgabe dessen, was I ein gedeihliches Erwerbsleben an Einschränkungen für I den Gesundheitsschutz aushalten kann. Es ist aber doch immer wieder eine schöne Übereinstimmung zu beobachten, wenn man den Medizinern nur richtig Zeit zum Grübeln läßt,, Dürfen aus ärztlicher Sicht Jugendliche, nämlich 16-jährige von 5.00 Uhr an und 17-jährige ab 4.00 Uhr in Bäckereibetrie ben tätig werden? Und ist eine Ausnahmeregelung der Arbeitszeit bis nachts 23.30 Uhr zu gestatten? Sind hier Gesun heitsschäden in der Entwicklung der Jugendlichen oder durch inadäquate Arbeitsanforderungen zu befürchten?" B. zwischen den Bedürfnissen eines Semmel-Kapitals nach einer ausgiebigen Nutzung seiner Nachwuchskräfte, der verständnisvollen Aufsichtsbehörde und den arbeitsmedizinisch entdeckten pädiatrischen Befindlichkeiten von Bäckerstiften, aus denen zu begründen ist, daß das Backen vor 4.00 Uhr morgens für einen 17jährigen vielleicht noch bedenklich, ihm nach seinem 18. Geburtstag so richtig gut tut. Trotz des harmonischen Dreiklangs von Geschäftsinteresse. dessen staatlicher Anerkennung und arbeitsmedizinisch begründendem Segen zu beidem, einer Übereinstimmung en gros sozusagen. gibt es doch immer wieder

Differenzen en detail,

die aber nur beweisen, daß man mit dieser Disziplin mit ten im Leben steht: .Obwohl unbestreitbar von der Gesunderhaltung des Arbeit nehmers dieser selbst und meist (?) auch der Unternehmer profitieren, und dieser Tatbestand als gemeinsames Ziel tont wird, sind doch die Interessen im Detail nicht identisch Hier steht unser Fach gelegentlich in den Kraftlinien der Ar beitnehmerschaft und der Privatwirtschaft oder den Arbeitge. bern der öffentlichen Hand."

Der kleine Interessenunterschied ,im Detail", auf den die Arbeitsmedizin Bezug nimmt, liegt in dem winzigen Gegensatz zwischen dem .persönlichen Menschen und seiner Gesundheit" (denen die Arbeitsmedizin bekanntlich in erster Linie zugewandt ist") und dem ,,wirtschaftlichen Streben des Unternehmers' (für das der Arbeitsmediziner ,,aber auch Verständnis aufbringen muß"). Die Überführung dieses Detail-Gegensatzes in die Beschaulichkeit des arbeitsmedizinischen ,,Spannungsfeldes" geht mit einem ,,Argument", über das außer einem Medizinprofessor auch jeder andere Verteidiger des kapitalistischen Geschäfts nach zwei Stunden Sozialkunde-Schulung verfügt: ,,Der Erfolg des wirtschaftlichen Strebens des Unternehmers nützt in einem sozial engagierten Staate auch wieder dem einzelnen .." Wer sich also im Zuge dieses unternehmerischen Strebens einen gesundheitlichen Nachteil eingefangen hat, der hat sich dafür den .Vorteil' einer Krankengeld-Apanage von seinem ,,sozial engagierten Staate" eingehandelt, der solches erfunden hat, in dem Wissen, daß ,,der Unternehmer" wohl doch ,,meist" nicht von der ,,Gesunderhaltung des Arbeitnehmers profitiert".

Die Klärung der Schuldfrage

Das Hauptproblem hat die Arbeitsmedizin aber nicht mit solchen Details, sondern mit den Beschäftigten selbst: Da rechnet man den Leuten die schönsten Grenzwerte aus, überwacht ihre (Nicht-)Einhaltung und dennoch werden immer noch so viele krank. Das verweist, wo doch so viele Leute das Arbeiten aushalten, wie man ihrem jahrelangen Erscheinen am Arbeitsplatz entnehmen kann, auf verbreitete und bedenkliche Mängel an der Konstitution, auf Anfälligkeit bei den Beschäftigten . Zudem beobachtet der Arbeitsmediziner bei den Arbeitern einen sinnlosen Raubbau an der eigenen Gesundheit: ,Wie schwer wird es gelegentlich, die Anwendung von Schutzgittern durchzusetzen. Denken wir nur an das ständige Anlegen einer Staubmaske.. . Theoretisch ist der Arbeiter zwar aufgrund privatrechtlicher Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis gehalten, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten... Aber Rechtsfolgen aus einer derartigen Vertragsverletzung abzuleiten, ist meist nur in der Theorie möglich.. ." Uneinsichtige Arbeiter sträuben sich gegen arbeitsmedizinische Untersuchungen, weil diese ,den Arbeitsmarkt für den einzelnen einengen" und beschwören den Amt gegen seine Pflicht, dem ,,Arbeitgeber" eine eingetretene Berufskrankheit zu verschweigen, weil der Betroffene ,Bedenken hat, dadurch seinen Arbeitsplatz zu verlieren". Das spricht in Herrn Fruhmanns Logik nicht gegen die . Umstände, die die zitierte kalkulierte Rücksichtslosigkeit gegen die eigene Gesundheit sehr sinnvoll erscheinen lassen, sondern erstens für die gewaltige Bürde, die das einem arbeitsmedizinischen Verantwortungsriesen auflädt: Er ist es schließlich, der im Zentrum einer ,Pflichtenkollision" steht, um die rechte .Abwägung der Rechtsgüter" ringt, kurz ,,erhebliche Verantwortung für die ihm anvertrauten Menschen" trägt. Zweitens deswegen gegen die proletarische Kundschaft, in deren Dienst sich solche edlen Geister aufreiben. Nicht nur, daß diese ,Menschen" gar nicht ahnen, in welche Nöte ihre Versuche, mit dem Widerspruch von Lohn und Gesundheit zu- rechtzukommen, väterliche Denker wie Fruhmann bringen. Zwar bestehen die Dilemmata, an denen er bastelt - ,Den Arbeiter samt seiner Berufskrankheit wieder in die Fabrik oder zum Arbeitsamt schicken?' - nur aus Schadensabwägungen, dokumentieren die Schönheiten eines modernen marktwirtschaftlichen Arbeitslebens und bieten daher der Sache nach wenig Anlaß für eine Werbung in Sachen Arbeitsmedizin, von wegen ,,Verantwortung". Das kann man aber auch anders herum sehen und sich viel vernünftiger vorkommen als diejenigen, die einem ,anvertraut" sind. In der moralisch konstruierten Welt des Herrn Fruhmainn gelten die schädigenden Wirkungen von Gift und Staub als Pflichtverletzung derer, die sie konsumieren, doch daß die Berufskrankheiten ein Ergebnis des Unwillens wären, sie zu vermeiden, verstößt gegen die eigenen Befunde Fruh. manns über die Schädlichkeit des Arbeitsplatzes. Das stört Fruhmann freilich nicht, gestattet es ihm doch den anklagenden Fingerzeig auf verantwortungslose Arbeiter und läßt den guten Mann angesichts eines solches Mißbrauchs der persönlichen Freiheit nach der starken Hand des Staates rufen ,,Die Freizügigkeit und das Recht auf Selbstbestimmung in unserer freiheitlichen Rechtsordnung sowie die Kostengarantie hinsichtlich eigener Gesundheitsrisiken sollten nicht zum Schaden für den einzelnen werden." -

und auf die erzieherische Wirkung von. etwas weniger ,,Garantie" und ein bißchen mehr .Kosten" setzen. So liegt für Herrn Fruhmann in der ,Arbeitswelt" zwar einiges im argen, man soll aber durchaus zuversichtlich auf die arbeitsmedizinische Betreuung setzen, weil ja deren Bemühungen um die Harmonisierung von Arbeiter und Arbeitsplatz, wenn überhaupt, dann nur noch durch die menschliche Unvernunft der Arbeiter gestört wird - und die ist sicher durch Gewalt korrigierbar.

(alle Zitate: Prof Fruhmann, Uni München, 1989)