Nutzung von Datumsangaben bei der Archivierung
Ansprüche
- Hauptansprüche (die Ansprüche stehen nebeneinander, jeder einzelne für sich
stellt einen Hauptanspruch dar!)
Suche nach Daten oder Referenzen auf Daten mit einem
Verfügbarkeitszeitraum in einem verteilten System.
- Browser oder beliebiges anderes Programm, das Daten aus einem verteilten System mit
ihrem Verfügbarkeitszeitraum anzeigt
- Archivierung von Daten eines verteilten Systems zusammen mit
einem Verfügbarkeitszeitraum
- Nebenansprüche
Verhalten der Suche bei einer Reihe von Sonderfällen (nur eine
aktuelle Version, eindeutiges Ergebnis der Suche, mehrere
Suchergebnisse, ...)
- Computerprogramme und Suchmaschinen als Realisierung der
Suche
- Realisierung durch Plugins oder andere "Zusatzprogramme" für
Browser
- das Archivieren der Daten unter Verwendung digitaler Signaturen
und Zeitstempel
Bemerkungen
Um das Patent zu verletzen, muss man nicht einmal programmieren.
Die meisten DMS, Archivierungssysteme, Versionsmanagementsysteme usw. dürften dieses
Patent verletzen. Und auch E-Mail verletzt zahlreiche Ansprüche des Patentes!
Zwei Beispiele geben wir an. Die Aufzählung der verletzten Nebenansprüche ist nicht
erschöpfend. Entweder sie werden schon durch die beiden Beispiele verletzt oder es
wäre trivial, einen Schritt zu ergänzen, der sie verletzt.
Verletzung durch die Bundesregierung
Die Bundesregierung benutzt E-Mail, oder? Beweis: die
Bundesregierung verfügt z.B. über folgende Mailadresse
"InternetPost@bundesregierung.de".
Mails enthalten Daten, die Daten stammen aus einem verteilten System
(dem Internet), sie enthalten den Zeitpunkt ihrer Verfügbarkeit (den
Empfangszeitpunkt), sind archiviert (in der Mailbox der
Bundesregierung) und stehen für den Zugriff durch Programme zur
Verfügung. Und schon hat die Bundesregierung Anspruch 23 verletzt.
Wenn die Leute von der Bundesregierung in ihrem E-Mail Client jetzt
noch eine Suche starten mit dem Empfangsdatum als Parameter,
verletzten sie schon die allermeisten anderen Ansprüche des Patents.
Wenn jemand der Regierung noch eine Mail durch den
PGP-Zeitstempelservice schickt, dürften so ziemlich alle Ansprüche
des Patents verletzt sein.
Weiteres Beispiel: die Online-Berichte
der Bundesregierung sind, versehen mit einem Zeitindex (ihrem
Einstellungsdatum - ab dann sind sie auch im System verfügbar),
archiviert, die Daten stammen mit Sicherheit aus einem verteilten
System (irgendwie werden sie ja elektronisch in das Content Management
System der Bundesregierung transferiert worden sein), und sie sind
derart archiviert, dass sie Programmen zum Zugriff zur Verfügung
stehen. Sie verletzen damit Anspruch 23 (siehe Hauptanspruch 3) des
Patents.
Patentverletzung 1 (Programm)
(Achtung: Bitte nicht ausführen!)
#!/bin/sh
cvs add -kb myfile.doc
cvs commit myfile.doc
Verletzte Ansprüche mit Begründung
- Hauptanspruch 3 (Anspruch 23 in der Patentschrift):
das Verfahren (hier "Programm" bzw. System aus CVS-Client und -Server) empfängt Daten
aus einem verteilten System,
die Daten werden um einen Zeitindex, der anzeigt, wann die Daten im System verfügbar
sind oder waren, ergänzt (das Datum das Eincheckens ist der Beginn der Verfügbarkeit,
das Datum des Eincheckens der nächsten Dateiversion deren Ende),
die Daten werden derart archiviert, das ein Zugriff über Programme erfolgen kann
(nämlich cvs checkout usw.).
Pantentverletzung 2 (Verfahren)
- Gegeben seien zwei vernetzte Windows-Rechner.
- Auf jedem sei ein Ordner als Netzwerklaufwerk freigegeben.
- Lege auf dem Netzwerklaufwerk von irgendwoher Dateien nach dem (in vielen Firmen
zur einfachen Versionierung verwendeten) Schema
<dateiname>_jjjjmmtt.<extension> ab.
- Auf einem weiteren Rechner wird "Netzwerklaufwerk verbinden" auf ausgeführt und eine
Suche über die beiden Laufwerke gestartet mit dem Suchparameter "Dateiname"
als "*_200212*.*".
Verletzte Ansprüche mit Begründung
- Hauptanspruch 3 (Anspruch 23 in der Patentschrift)
das Verfahren (Schritt 3) "empfängt" Daten (sobald sie in einen freigegebenen Ordner eingestellt
werden) aus einem verteilten System,
die Daten werden um einen Zeitindex, der anzeigt, wann die Daten im System verfügbar
sind oder waren ergänzt (das Datum im Dateinamen ist der Beginn der Verfügbarkeit,
das Datum der nächsten Dateiversion deren Ende),
die Daten werden derart archiviert, das ein Zugriff über Programme erfolgen kann
(nämlich über die Microsoft-Standarddateisuche)
- um auch die darauf aufbauenden Nebenansprüche 24 und 25 zu verletzen, genügt es,
einen Schritt 3a. einzubauen
3a. maile Datei an den PGP-Timestamping-Service "Stamper
<mailer@stamper.itconsult.co.uk>"
- Hauptanspruch 1 (Anspruch 1 der Patentschrift)
das Verfahren sucht Daten in einem verteilten System mit Suchparametern,
derart das Suchbegriffe (der Dateiname) an eine Sucheinheit (irgendeine MS-Windows
Komponente) übermittelt werden, und Informationen bezüglich der
"Ressourcen" (Dateien), die die Daten enthalten,
ausgegeben werden (die Ergebnisliste), wobei die Daten einen
Zeitindex, der ihre Verfügbarkeit angibt, enthalten (hier im
Dateinamen), und die Suchbegriffe einen Zeitparameter (hier Teil des
Dateinamens) enthalten, der die Suche auf einen definierten
Zeitpunkt einschränkt.
- Nebenanspruch 4
Bei mehreren Suchergebnissen Ausgabe in Form einer Liste
- Hauptanspruch 2 (Anspruch 10 der Patentschrift)
es handelt sich bei Schritt 4 um ein Verfahren zum Zugriff auf Daten eines
verteilten Systems,
die Daten enthalten einen Zeitindex ihrer Verfügbarkeit,
der Zeitindex (im Dateinamen) wird mit ausgegeben (da die Dateinamen als Suchergebnis
ausgegeben werden)
- Nebenanspruch 11
der Zeitindex (im Dateinamen) bildet eine Erweiterung des
"Locators" (des Dateinamens)
Übersicht Sieger-Patente
Letzte Änderung: 11. Januar 2003
Benedikt Wildenhain,
patente@benedikt-wildenhain.de