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Nutzung von Datumsangaben bei der Archivierung

Ansprüche

Bemerkungen

Um das Patent zu verletzen, muss man nicht einmal programmieren. Die meisten DMS, Archivierungssysteme, Versionsmanagementsysteme usw. dürften dieses Patent verletzen. Und auch E-Mail verletzt zahlreiche Ansprüche des Patentes! Zwei Beispiele geben wir an. Die Aufzählung der verletzten Nebenansprüche ist nicht erschöpfend. Entweder sie werden schon durch die beiden Beispiele verletzt oder es wäre trivial, einen Schritt zu ergänzen, der sie verletzt.

Verletzung durch die Bundesregierung

Die Bundesregierung benutzt E-Mail, oder? Beweis: die Bundesregierung verfügt z.B. über folgende Mailadresse "InternetPost@bundesregierung.de".
Mails enthalten Daten, die Daten stammen aus einem verteilten System (dem Internet), sie enthalten den Zeitpunkt ihrer Verfügbarkeit (den Empfangszeitpunkt), sind archiviert (in der Mailbox der Bundesregierung) und stehen für den Zugriff durch Programme zur Verfügung. Und schon hat die Bundesregierung Anspruch 23 verletzt.
Wenn die Leute von der Bundesregierung in ihrem E-Mail Client jetzt noch eine Suche starten mit dem Empfangsdatum als Parameter, verletzten sie schon die allermeisten anderen Ansprüche des Patents. Wenn jemand der Regierung noch eine Mail durch den PGP-Zeitstempelservice schickt, dürften so ziemlich alle Ansprüche des Patents verletzt sein.

Weiteres Beispiel: die Online-Berichte der Bundesregierung sind, versehen mit einem Zeitindex (ihrem Einstellungsdatum - ab dann sind sie auch im System verfügbar), archiviert, die Daten stammen mit Sicherheit aus einem verteilten System (irgendwie werden sie ja elektronisch in das Content Management System der Bundesregierung transferiert worden sein), und sie sind derart archiviert, dass sie Programmen zum Zugriff zur Verfügung stehen. Sie verletzen damit Anspruch 23 (siehe Hauptanspruch 3) des Patents.

Patentverletzung 1 (Programm)

(Achtung: Bitte nicht ausführen!)
#!/bin/sh
cvs add -kb myfile.doc
cvs commit myfile.doc
  

Verletzte Ansprüche mit Begründung

Pantentverletzung 2 (Verfahren)

  1. Gegeben seien zwei vernetzte Windows-Rechner.
  2. Auf jedem sei ein Ordner als Netzwerklaufwerk freigegeben.
  3. Lege auf dem Netzwerklaufwerk von irgendwoher Dateien nach dem (in vielen Firmen zur einfachen Versionierung verwendeten) Schema <dateiname>_jjjjmmtt.<extension> ab.
  4. Auf einem weiteren Rechner wird "Netzwerklaufwerk verbinden" auf ausgeführt und eine Suche über die beiden Laufwerke gestartet mit dem Suchparameter "Dateiname" als "*_200212*.*".

Verletzte Ansprüche mit Begründung

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Letzte Änderung: 11. Januar 2003
Benedikt Wildenhain, patente@benedikt-wildenhain.de